Protocol of the Session on December 12, 2018

den Entschließungsantrag ja auch unterstützt, so gesehen muss man das an dieser Stelle noch einmal begründen. Da aus dem Wissenschaftsressort die Frage kam, welche Rechte letztlich tatsächlich konkret einklagbar seien, fordern wir jetzt mit diesem Entschließungsantrag, dass man darüber nachdenkt, welche das sein können, um sie dann beizeiten – das machen dann wahrscheinlich andere als wir hier in dieser Zusammensetzung – in ein Gesetz hineinzuschreiben.

Ich will noch kurz einen Satz zu der Frage der leichten Sprache sagen. Jeder, der hier im Parlament sitzt und Vorlagen des Senats bekommt, wünscht sich gelegentlich schon: Könnte das nicht ein bisschen verständlicher formuliert werden?

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Als Nichtbehinderter hat man schon Probleme, die Dinge zu verstehen. Den Anspruch zu formulieren, dass alle Menschen das, was Behörden aufschreiben, möglichst verstehen können sollen, diesen Anspruch halte ich für außerordentlich berechtigt.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Jetzt muss man nicht glauben, dass das in leichter Sprache so ganz leicht ist. Das merkt man hier schon bei einigen Rednern. Da hört man zu und denkt: Na ja, leicht zu verstehen war das jetzt vielleicht auch noch nicht. Da muss man sich Mühe geben, daran muss man arbeiten. Es gibt mittlerweile sogar Büros, die Übersetzungen von schwierigen Texten in leichte Sprache machen. Auch das ist ja eine Möglichkeit, da voranzukommen.

(Vizepräsidentin Dogan übernimmt den Vorsitz.)

Ich sage Ihnen: Letztendlich haben wir im Gesetzgebungsverfahren eine Anhörung gemacht, wir haben viele Diskussionen geführt, wir haben mit den Verbänden geredet, mit den Behindertenverbänden, mit allen möglichen Ressorts.

Das, was jetzt vorliegt, ist ein Kompromiss. Die Behindertenverbände werden an einigen Stellen nicht erfreut sein. Die hatten sich das eine oder andere noch ein bisschen weitergehender versprochen, aber ich finde, das ist ein Kompromiss, der sich sehen lassen kann, der aus meiner Perspektive, aus meiner Sicht, auch ein Meilenstein in dieser Frage ist.

So gesehen bitte ich erst einmal um Zustimmung zu dem Gesetz, aber auch zu dem Entschließungsantrag, denn er hilft, auch in Zukunft die Fragen, was in der Wissenschaft als subjektive Beeinträchtigungen verstanden wird, zu definieren, um das dann in Gesetzesform umsetzen zu können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächste Rednerin hat die Abgeordnete Frau Grönert das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mit der heutigen Abstimmung zur Neufassung des Bremischen Behindertengleichstellungsgesetzes wird ein langer Diskussionsprozess endlich abgeschlossen. Gestartet wurde er mit einem durchaus von allen Seiten akzeptierten und engagierten Beteiligungsverfahren, doch leider endete dieser Prozess dann doch etwas holprig.

Es lief zuerst wie in vielen anderen Beteiligungsprozessen auch. Der erste Entwurf blieb noch etwas hinter dem zurück, das am Ende dann eben doch möglich ist. Es folgten auch Nachverhandlungen, und ein zweiter verbesserter Entwurf wurde vorgelegt. Allerdings passierte dann eben etwas, was den Prozess empfindlich störte. Der dritte und eigentlich letzte Entwurf enthielt plötzlich Änderungen, die wieder hinter die bereits erreichten zurückfielen. Damit wollten sich aber die vom Gesetz Betroffenen nicht abfinden, und so flammte die Diskussion auf den letzten Metern erneut wieder auf.

Dieser Verlauf wirft nur leider einen kleinen oder vielleicht größeren Schatten auf die eigentlich gut gestartete Diskussion. Ich will nicht missverstanden werden. Wir werden ja dem Gesetz und auch all den Anträgen heute zustimmen, weil wir den Eindruck haben, dass sich dadurch vieles zum Positiven ändern kann. Doch die herausfordernden Diskussionen der letzten Wochen sollten nicht einfach unter den Tisch fallen.

(Beifall CDU, DIE LINKE)

Sehr hilfreich für den ganzen Prozess war natürlich, dass das bremische Gesetz eng am Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes und ebenso auch an der EU-Richtlinie 2016/2102 ausgerichtet werden musste. Die Vorgabe für Bremen war dabei, und das war auch das Vorhaben und das Anliegen aller, nicht hinter Bundesrecht und EU-Vorgaben

zurückzubleiben. Dem wird, wenn in manchen Augen auch nur knapp, mit diesem Gesetz Rechnung getragen.

Das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes lieferte Bremen auch direkt eine Steilvorlage für den Antrag, offizielle Bescheide bei Bedarf auch in „Leichter Sprache“ zu übermitteln. Bereits im Januar 2016 beschloss nämlich die Bundesregierung genau diesen Punkt in § 11, und die Bremer Koalition griff ihn dann eineinhalb Jahre später auch für Bremen auf. Deshalb stimmen wir diesem Antrag auch gern zu.

Beim Thema „Leichte Sprache“ komme ich allerdings nicht umhin, an einen Antrag zu erinnern, den ich schon im Jahr 2012 hier in die Bürgerschaft, auch übersetzt in die Leichte Sprache, eingebracht habe. Politische Initiativen, die Menschen mit Behinderungen betreffen, sollten erst einmal bis zum Ende der damaligen Legislaturperiode in 2015 auch in die Leichte Sprache übersetzt vorgelegt werden. Trotz aller Zustimmung hier im Parlament wurde dieser Antrag aber nie umgesetzt, und bis heute wurde keine Vorlage von der Bürgerschaft in Leichter Sprache vorgelegt.

So reden wir immer wieder nur, wie auch heute über die Leichte Sprache, anstatt sie auch einmal zu benutzen. Denn auch der heutige Antrag von SPD und Grünen auf ein Recht auf Leichte Sprache im Verwaltungsverfahren kommt leider nur in schwerer Sprache daher. Er ist gespickt mit Aussagen wie komplexe Satzgebilde, kognitive Beeinträchtigungen und funktionalen Analphabetismus. Das ist für viele Menschen keine leichte Kost, meine Damen und Herren. Der Weg von der Theorie zur Praxis ist also offensichtlich noch viel weiter als man denkt. So viel dazu.

Intensiv beschäftigt hat alle Fraktionen besonders die Frage, welche Rechte den Verbänden im Rahmen des Verbandsklagerechts eingeräumt werden sollten. Im Fokus stand dabei auch die Kostenerstattung für Klagen, und das nur für solche mit Aussicht auf Erfolg. Doch auch wenn ich keine Juristin bin, kann ich nachvollziehen, dass hier nicht so weitgehende Rechte eingeräumt wurden, wie es sich die Behindertenverbände gewünscht hätten.

Auch andere Bundesländer haben ihren Verbänden solche Rechte nicht einfach eingeräumt. Jedenfalls ist mir nicht bekannt, dass das in einem Maß geschehen wäre, dass man sich hier in Bremen hätte darauf berufen können. Doch trotzdem ist auch dieses Thema ja nicht endgültig vom Tisch.

Deutlich wird das an Projekten wie zum Beispiel dem des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e. V. Von der Aktion Mensch gefördert, werden für drei Jahre kleinere und mittlere Selbsthilfeverbände zum Verbandsklagerecht beraten und geschult. Geeignete Fälle werden gegebenenfalls auch vor Gericht gebracht, um Erfahrungen zu sammeln, von denen dann wiederum alle profitieren können.

Das Ende der Fahnenstange ist noch nicht erreicht, aber unter dem Strich bin ich auch froh, dass wir dieses Gesetz mit all seinen Neuregelungen heute in die Praxis verabschieden können. – Danke!

(Beifall CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Buhlert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir reden über das Bremische Behindertengleichstellungsgesetz. Das macht deutlich, dass wir wieder einmal an einer Stelle sind, an der Bremen zeigen kann und auch zeigt, wie fortschrittlich wir sind, wenn es darum geht, Rechte von Menschen mit Behinderungen zu sehen, umzusetzen und ihnen auch Gesetzeskraft zu geben.

Angeregt durch Diskussionen hier, aber auch nicht zuletzt durch die UN-Behindertenrechtskonvention, hat sich die Gesellschaft immer mehr dazu entwickelt zu sehen, dass Menschen gleiche Rechte haben und die Rechte von Behinderten auch als Menschenrechte gesehen und akzeptiert werden. Dass es um Teilhabe geht, dass alle Menschen die Möglichkeit haben oder bekommen müssen, an unserer Gesellschaft und am Leben beteiligt zu sein.

Dabei besteht kein Zwang zur Teilnahme, wie ich immer gern betone, aber die Möglichkeiten müssen wir schaffen, damit Menschen mit Beeinträchtigungen am gesellschaftlichen Leben mitwirken und teilhaben können. Das ist doch ein weiter Prozess, den wir in den letzten Jahrzehnten bezogen auf das Verständnis vom Umgang mit Menschen mit Beeinträchtigungen zurückgelegt haben.

Auch, wie es hier war, wir haben das eben von Herrn Möhle gehört: Dass wir zu Anfang im Wesentlichen über körperliche Beeinträchtigungen geredet haben, die bauliche Veränderungen nach sich gezogen haben, was richtig und wichtig war.

Aber dass wir lange nicht dabei stehen geblieben sind, dass wir heute darüber diskutieren, welche Nachteilsausgleiche es an der Universität geben muss, damit dort Menschen mit körperlichen aber auch mit psychischen Beeinträchtigungen und mit Entwicklungsstörungen gleichberechtigt teilhaben können und Bildung auf dem Niveau erfahren, wie sie es haben wollen und auch können. Das ist doch ein richtiger und wichtiger Schritt. Deswegen ist es auch wichtig, dass wir hier dem Wunsch nachkommen oder in die Richtung gehen, definieren zu wollen, was denn an Nachteilsausgleichen gewährt wird.

Es geht doch darum, zu sehen, dass wir als Gesellschaft eine Gemeinschaft sind, in der alle zusammenleben können und wollen und dass jeder Mensch anders ist, dass Behinderung und Beeinträchtigung eine Kategorisierung ist, die aber nichts anderes bedeutet als festzustellen, dass jeder Mensch anders ist und wir auf das Individuum eingehen müssen, damit es teilnehmen kann. Deswegen ist es auch richtig, dass, wenn es Konflikte gibt, eine Schlichtungsstelle tätig wird und diese entsprechend gestärkt wird.

Aber es ist genauso richtig, dass wir Leichte Sprache, einfache Sprache, wie ich es immer gern nenne, weil ich Freund des Genitivs bin, dass wir einfache Sprache realisieren, damit deutlich wird, dass diese Menschen ein Recht haben, zu verstehen, welche Regelungen sie betreffen und welche Regelungen es in der Gesellschaft gibt, damit sie ihren eigenen Willensbildungsprozess machen und mitmachen können.

(Beifall FDP)

Dass wir dazu beitragen, dass jeder Mensch hier in unserer Gesellschaft selbstbestimmt leben kann, und das heißt auch, selbstbestimmt entscheiden kann. Deswegen müssen wir diese Prozesse auch weitergehen. Wir werden noch weiterdiskutieren über Änderungen bei der Eingliederungshilfe, beim Bundes-Teilhabe-Gesetz und so weiter. Das wird uns nicht genommen werden. Wir werden auch weiter die Verbandsklage diskutieren müssen, weil wir prüfen müssen, ob die jetzige Regelung tatsächlich das erfüllt, was sich diejenigen, die sich nur auf diesen Kompromiss einlassen wollten, davon versprechen, oder ob es doch hätte weitergehen müssen, wie der Landesbehindertenbeauftragte, der Teilhabebeirat und andere gefordert haben.

Insofern sagen wir als Fraktion der FDP: Ja, wir stimmen dem zu, weil es eine Verbesserung ist, und wir wollen Verbesserungen in diesem Bereich. Wir hätten uns aber deutlich mehr gewünscht und hätten uns auch auf mehr einlassen können. Wenn die Mehrheit dafür nicht da ist, müssen wir das als Opposition akzeptieren und können es nicht anders erreichen. Aber über diese Verbesserungen sind wir uns einig und wir sind gern dabei, denn es geht darum, zu sehen, dass jeder Mensch anders ist. Wir müssen auf jeden eingehen, und wir müssen jedem eine möglichst selbstbestimmte Teilhabe in unserer Gesellschaft ermöglichen. Damit gehen wir mit diesem Gesetz, mit dem Antrag zur Leichten Sprache, mit den Änderungen, die über die Deputation eingebracht worden sind und mit dem Entschließungsantrag den richtigen Weg. Wir werden allem zustimmen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall FDP)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Erlanson.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir debattieren heute über das Behindertengleichstellungsgesetz und über einen Entschließungsantrag. Um es vorwegzunehmen, weil die Materie doch, wenn man sie im Detail ansehen will, ein bisschen schwieriger ist, will ich gleich sagen, wir werden als Fraktion DIE LINKE dem Entschließungsantrag auf jeden Fall zustimmen, weil wir glauben, da ist eine Stelle benannt worden, an der man noch einmal genauer hinsehen muss, und das finden wir gut.

Für das Gesetz selbst werden wir uns enthalten. Das möchte ich jetzt kurz begründen. Wir haben, und Frau Grönert hat das wirklich wieder hervorragend zusammengefasst – –. Es gab einen sehr langen Prozess.

(Beifall CDU, BIW)

Ja, danke, bitte sehr. Es gab wirklich einen sehr langen Prozess, in dem sich alle sehr konstruktiv verhalten haben, um das Bestmögliche herausholen. Frau Grönert hat das auch gut geschildert, wir waren ausnahmsweise einmal, wie ich immer sage, auf dem richtigen Weg. Aber im letzten Moment wurden dann doch noch einmal Bremsen angezogen.

Die Bremsen, die angezogen worden sind, beziehen sich genauer gesagt auf drei Punkte. Der erste Punkt ist, dass strittig gewesen ist, wie eine Frist zur Barrierefreiheit im Sinne von Erfassung aber auch von Veränderung in den Altbeständen in diesem Gesetz ausschauen könnte. Da muss man sagen: Zunächst einmal hatten sich in den ersten Entwürfen alle auf 2021 geeinigt. Danach kam der letzte Entwurf der Koalition, in dem es auf einmal 2025 hieß und bei dem eigentlich alle, das heißt, Herr Steinbrück wie auch Horst Frehe wie auch die ganzen Behindertenverbände gesagt haben: 2025, das sind eineinhalb Legislaturperioden, in dieser Zeit hat kein Mensch, noch nicht einmal das Parlament, die Möglichkeit, das Vorangehen und das Umsetzen eines Gesetzes zu begleiten. Jetzt sind wir in der Situation, dass wir einen Kompromiss haben, der im Gesetz steht, und der bedeutet 2023, also etwas mehr als eine Legislaturperiode, um es genauer zu sagen, fünf Monate mehr. Ich finde das ist ein kleiner Kompromiss, aber immerhin ein Kompromiss. Das war Punkt eins.

Punkt Nummer zwei war, wie auch schon andere Vorredner und -rednerinnen gesagt haben, die Verbandsklage. Dabei ging es hauptsächlich darum – –. Da ging es nicht nur um den Bestand einer Verbandsklage, sondern es ging eigentlich darum: Welche Bereiche stehen in dem Katalog, für den Verbandsklagen überhaupt möglich sind?

Dabei war der Wille, auch des Bremer Behindertenparlaments, dass in den Katalog auf jeden Fall Hochschule und Schule aufgenommen werden müssten. Das war die Absicht, und ich finde das auch sehr gut nachvollziehbar. Wenn wir Inklusion wollen, dann muss man doch sagen, gerade in den Bereichen Schule und später auch Universität, Bereiche, auf die der Staat direkten Zugriff hat, gerade an den Stellen wird sich entscheiden, ob Inklusion tatsächlich für die Menschen funktioniert, oder ob sie nicht funktioniert.

(Beifall DIE LINKE)

Deshalb, fand ich, ist das ausgesprochen nachzuvollziehen gewesen, dass eigentlich alle, auch das Behindertenparlament, das gefordert haben. Herausgekommen ist als Kompromiss, dass die Schule in dem Katalog überhaupt nicht vorkommt, stattdessen aber die Hochschule. Dafür haben wir die Entschließung beschlossen, in der gesagt wird, man schaut einmal, ob möglicherweise nicht doch noch an der Hochschule subjektive Rechte im Sinne der Behindertenrechtskonvention und auch im Sinne von Teilhabe und auch im Sinne dieses

Gesetzes umsetzbar sind. An der Stelle sage ich: Einverstanden, das ist ein kleiner Kompromiss.

Kommen wir zum letzten Punkt. Der letzte Punkt heißt Verbandsklage finanziell. Da war die Vorstellung, nachdem schon klar war, es wird eine Zwangsschlichtung geben. Innerhalb der Zwangsschlichtung muss ein Gericht darüber entscheiden, ob diese Verbandsklage Aussicht auf Erfolg hat. Wenn sie Aussicht auf Erfolg hat, dann gibt es auch eine Prozesskostenunterstützung. Das war der Wille auch des Behindertenparlaments. Das kann man sich gut vorstellen, die Behindertenverbände haben das gut dargestellt. Es gab in Bremen nur eine Verbandsklage, und die wurde von den Betroffenen in der zweiten Instanz niedergelegt, weil sie gesagt haben: Wir können das nicht mehr finanzieren. Trotz Aussicht auf Erfolg: Wenn wir keine Unterstützung bekommen, stellen wir das ein.

Der Kompromiss, der jetzt herausgekommen ist, bedeutet, dass bei einer Niederlage vor Gericht Kosten erstattet werden, und wenn der Verband eine Niederlage erleidet muss auch noch der Beweis der unbilligen Härte geführt werden. Dabei muss ich sagen, das empfinde ich nicht als einen Kompromiss. Das ist weiterhin eine Linie, bei der man sagen muss, damit verhindert –