Es kann nicht sein, dass Sie nicht mehr draußen wohnen können, weil Sie da nicht mehr hinkommen. Es kann nicht sein, dass Sie nicht mehr zur Arbeit kommen können, weil Sie morgens statt 30 Minuten auf einmal eineinhalb Stunden brauchen. Da helfen Statistiken uns nicht weiter, wenn es in Borgfeld läuft oder meinetwegen in Gröpelingen aber in den Hauptverkehrsadern nun einmal der gesamte Verkehr zusammenbricht. Da müssen wir frühzeitig gegensteuern und das ist auch unsere Verantwortung. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auf zwei Punkte möchte ich kurz etwas erwidern.
Zum einen, Herr Strohmann, ich habe in meinem Beitrag schon sehr deutlich gemacht, wie und warum wir Prioritäten gesetzt haben und was wir in den letzten Jahren auch schon geleistet haben und welche Maßnahmen bereits umgesetzt sind, welche als nächstes kommen. Diese Beispiele habe ich an dieser Stelle benannt.
Nun kurz zu Ihnen, Frau Steiner: Man hat im Jahr 2011 diese Nachrechnungsrichtlinie genau aus dem Grund gemacht, weil man diese zunehmenden Belastungen beobachtet und festgestellt hat. Deswegen gibt es die Nachrechnungsrichtlinie, und die wird jetzt stückweise in ganz Deutschland umgesetzt, und alle Bauwerke werden daraufhin überprüft, in einer Reihenfolge, die wir uns gegeben haben. Das ist das, was jetzt gerade läuft, und was wir umsetzen.
Bericht zum Rechtsanspruch auf Erläuterung von amtlichen Bescheiden in „Leichter Sprache“ Mitteilung des Senats vom 18. September 2018 (Drucksache 19/1827)
Gesetz zur Weiterentwicklung des Bremischen Behindertengleichstellungsrechts Mitteilung des Senats vom 18. September 2018 (Drucksache 19/1826) 2. Lesung
Gesetz zur Weiterentwicklung des Bremischen Behindertengleichstellungsrechts Bericht und Änderungsantrag der staatlichen Deputation für Soziales, Jugend und Integration vom 11. Dezember 2018 (Drucksache 19/1961)
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention – subjektive Rechte ins Bremische Hochschulgesetz aufnehmen Antrag (Entschließung) der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der FDP vom 11. Dezember 2018 (Drucksache 19/1962)
Meine Damen und Herren, die Bürgerschaft (Land- tag) hat den Gesetzentwurf in ihrer 69. Sitzung am 26. September 2018 in erster Lesung beschlossen und zur Beratung und Berichterstattung an die
staatliche Deputation für Soziales, Jugend und Integration überwiesen. Die Deputation legt mit der Drucksache 19/1961 ihren Bericht und Änderungsantrag dazu vor.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir wollen eine inklusive Gesellschaft. Wir wollen, dass alle Menschen die gleichen Zugangsmöglichkeiten haben. Das hier vorliegende Gesetzespaket zeigt, wie ernst wir es meinen. Es ist ein eindrucksvolles Paket, das umfangreiche neue Regelungen beinhaltet. Den Menschen mit Behinderungen in Bremen und Bremerhaven wird es zugutekommen, und zwar spürbar.
Die Weiterentwicklung des Bremischen Behindertengleichstellungsgesetzes nach 15 Jahren war notwendig geworden, da sich unter anderem das Verständnis von Inklusion deutlich weiterentwickelt hat. Wir fangen insgesamt nicht bei null an. In vielen Bereichen ist die Herstellung der Barrierefreiheit schon erreicht beziehungsweise bereits angeschoben. Dass aber die Fortschreibung der Inklusion über die Jahre immer wieder ein Thema sein wird, ist für uns klar.
Es ist daher auch kein Zufall, dass die Berichterstattung über den Stand der Gleichstellung in einem eigenen Paragrafen geregelt wird. Viele Gesetze müssen immer wieder daraufhin angeschaut werden, ob sie inklusiv sind. In diesem Zusammenhang möchte ich kurz den Entschließungsantrag meiner Fraktion zur Aufnahme subjektiver Rechte ins Bremer Hochschulgesetz erwähnen.
Mit Blick auf die vergangenen Monate ist anzumerken, dass die Art und Weise, wie die neuen Regelungen des Gesetzes entstanden sind, selbst schon ein Ausdruck dafür ist, es mit der Inklusion ernst zu meinen. Die Beteiligung der Verbände und des Landesbehindertenbeauftragten war sehr groß. Daher möchte ich an dieser Stelle meinen Dank für die vielen Stunden konstruktiver und nach vorn gerichteter Zusammenarbeit aussprechen. Herzlichen Dank an die Verbände, an den Landesbehindertenbeauftragten Herrn Dr. Steinbrück und sein Team!
Leider konnten wir nicht alle Forderungen übernehmen. Insbesondere gegenüber der von Verbandsseite gewünschten Erweiterung des Verbandsklagerechts müssen wir als Gesetzgeber betonen, dass es wichtig ist, hier rechtssichere Formulierungen in das Gesetz zu übernehmen. Das Verbandsklagerecht ist in der bestehenden Form bereits umfassend. Eine Neuheit im Gesetz, die ich sehr begrüße, ist die Einrichtung einer Schlichtungsstelle. Konflikte und mögliche Verstöße gegen das Gleichstellungsgesetz sollen dort außergerichtlich geklärt werden.
Insgesamt kann ich nur sagen, das Gesetz ist gut geworden. Einzelne Punkte möchte ich erwähnen. Dazu gehört die Regelung zur leichten Sprache. Sowieso sollen Behörden zum einem grundsätzlich angehalten sein, Formulare, Verordnungen und Dokumente für die Betroffenen verständlich zu erläutern. Sollte dies noch nicht hilfreich sein, so soll auf Verlangen der Betroffenen der Vorgang in leichte Sprache übersetzt werden.
Ich bin froh darüber, dass wir solch ein umfassendes Behindertengleichstellungsgesetz in Bremen heute beschließen und freue mich über eine breite Zustimmung. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Als ich vor ungefähr 19 Jahren zum ersten Mal Abgeordneter dieses Parlaments geworden bin und in der Baudeputation war, gab es einen Ausschuss für Behinderte. Wenn ich mir ansehe, wo wir heute stehen, in der Frage der Inklusion, in der Frage der Teilhabe, mit diesem Thema, dann will ich an dieser Stelle einfach einmal sagen, dass im Laufe der Zeit eine ganze Menge Positives passiert ist.
Ich finde, man kann nach vorn schauen und sagen, es sind noch ganz viele Aufgaben vor uns. Man muss aber auch fragen: Was hat man eigentlich schon erreicht? Ich finde, das ist nicht unerheblich, und deswegen finde ich es wichtig, das zu erwähnen und auch die Schwierigkeiten, die es macht in dem Bereich voranzukommen, die sind durchaus vorhanden.
Ich habe das auf dem Behindertenparlament, das hier kürzlich stattgefunden hat, auch genauso gesagt. Ich habe aber dann auch gesagt, dass jeder, der das möchte – und ich finde, das muss man wollen – dass jedem, der das will, klar sein muss, dass das mehr Geld kostet. Das ist nicht umsonst zu haben. Wenn ich hier die Diskussion verfolge, in der immer gesagt wird: Na ja, demnächst haben wir ja mehr Spielraum. Das mag sein. Wenn ich alle Schulen, alle Gebäude, Neubauten ja sowieso, aber auch Altbauten barrierefrei hinbekommen will, wenn ich alle Einrichtungen in dieser Stadt, in diesem Bundesland barrierefrei, behindertengerecht machen will, dann kostet das mehr Geld.
Ich finde, dass man das auch als eine der Prioritäten setzen muss. Wir können nicht so tun, als wäre das ein Randproblem. Wir haben Behinderte in dieser Stadt. Im Übrigen, jeder, der glaubt, dass er heil durchs Leben kommt und dann vielleicht nicht in irgendeiner Weise einmal behindert wird, hat ja Glück. Wir werden alle älter, und wenn man dann sieht, wie viele Menschen auch gerade im Alter auf einen Rollstuhl angewiesen sind - - -. Das ist ja eine viel breitere Entwicklung, der wir da Rechnung tragen müssen.
Ich glaube, dass das Gesetz, das jetzt hier vorliegt, dem entspricht, was die UNO-Behindertenkonvention möchte, nämlich Teilhabe umfänglicher Art für alle Menschen mit jedweder Behinderung. Das muss das Ziel sein, und der Weg ist noch sehr lang.
In den ersten Diskussionen, deswegen erwähnte ich das in der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft, haben die Rollstuhlfahrer gemeint, man müsste die Bordsteinkanten absenken, weil sie dann besser durch den Verkehr kommen. Dann kamen die Blindenverbände und haben gesagt: Wenn ihr uns die Kanten wegnehmt, haben wir keine Orientierung mehr im Stadtteil.
Ich sage: Es ist nicht immer nur leicht, sich in der Frage so zu entscheiden, dass man am Ende zu einem Kompromiss kommt, dass alle etwas davon haben, dass es wirklich weiterhilft, diese Stadt behindertengerecht zu machen. Noch einen Punkt will ich erwähnen: Es geht nicht nur darum, dass das eine Frage der Sozialpolitik ist. Das ist eine Frage der Arbeitsmarktpolitik, der Baupolitik, der Kulturpolitik. Alle politischen Bereiche sind davon betroffen.
Wenn wir wollen, und deswegen haben wir – –. Das ist ja nicht nur der Antrag der Grünen, die SPD hat
den Entschließungsantrag ja auch unterstützt, so gesehen muss man das an dieser Stelle noch einmal begründen. Da aus dem Wissenschaftsressort die Frage kam, welche Rechte letztlich tatsächlich konkret einklagbar seien, fordern wir jetzt mit diesem Entschließungsantrag, dass man darüber nachdenkt, welche das sein können, um sie dann beizeiten – das machen dann wahrscheinlich andere als wir hier in dieser Zusammensetzung – in ein Gesetz hineinzuschreiben.