Bevor ich die nächste Anfrage aufrufe, begrüße ich auf der Besuchertribüne recht herzlich eine Ausbil
dungsklasse VS17-1 zur Kauffrau und zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen des Schulzentrums Grenzstraße.
Die fünfte Anfrage bezieht sich auf Lehrerarbeitsplätze in den Schulen. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Frau Kohlrausch, Frau Bergmann, Frau Steiner und Fraktion der FDP.
Erstens: In welcher Form werden Arbeitsplätze für Lehrkräfte in der Planung bei Um- und Neubauten von Schulen in den laufenden und zukünftigen Bauplanungsprozessen berücksichtigt?
Zweitens: Welchen Bedarf in Bezug auf Ausstattung und Größe sieht der Senat bei Arbeitsplätzen für Lehrkräfte in den Schulen in den einzelnen Schulformen?
Drittens: Welche Veränderungen und welchen damit verbundenen Handlungsbedarf sieht der Senat in Bezug auf Ausstattung und Größe der Lehrerarbeitsplätze in den Schulen, in Zusammenhang mit dem Ganztagsausbau und Unterrichtszeiten über die Mittagsstunden hinaus?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Abhängig von der jeweiligen Zielsetzung der einzelnen Schulen kann im Rahmen der Raumplanungen eine Vielzahl von Arbeitsplatzkonzepten, so zum Beispiel auch die Einrichtung von Lehrerarbeitsplätzen, verwirklicht werden. Den Um- und Neubauplanungen von Schulen werden hierfür Flächenstandards zugrunde gelegt, in denen Flächenkontingente für Teamstützpunkte/Lehrerzimmer, für Besprechungen sowie die Lagerung von Lehr- und Lernmitteln ausgewiesen sind. Über die Ausgestaltung der genannten Flächenkontingente wird mit den Schulen im Planungsprozess beraten.
Zu Frage 2: Die Flächenstandards für allgemeinbildende Schulen sehen in Abhängigkeit von Schulform und -größe beziehungsweise Zügigkeit gestaffelte Flächenkontingente für Teamräume vor, in denen Arbeitsplätze eingerichtet werden können. Die Größe von Grundschulen soll jeweils zwischen zwei und vier Zügen liegen, die von weiterführenden Schulen zwischen drei und sechs Zügen.
In Grundschulen liegen diese Flächenkontingente für Teamstützpunkte/Lehrerzimmer zwischen 72 m² und 132 m², in Oberschulen ohne gymnasiale Oberstufe zwischen 126 m² und 234 m², in Oberschulen mit gymnasialer Oberstufe zwischen 189 m² und 351 m² und in Gymnasien zwischen 168 m² und 312 m².
Daneben stehen Flächenkontingente für Besprechungen und die Lagerung von Lehr- und Lernmitteln zur Verfügung.
Für die berufsbildenden Schulen liegen aufgrund der sehr differenzierten Ausprägungen der Schulen keine Flächenstandards vor. Im Zusammenhang großflächiger Um- und Neubauplanungen können auch hier in Anlehnung an die oben genannten Standards für die allgemeinbildenden Schulen Lehrerarbeitsplätze eingerichtet werden.
Zu Frage 3: In Ganztagsschulen werden Arbeitsplätze von allen Akteuren gemeinsam genutzt. Den diesbezüglichen Bedarf bilden die Flächenstandards ab. Nicht jede Lehrkraft/Erzieherin/Erzieher benötigt einen eigenen Arbeitsplatz, sondern soll entsprechend des Stundenplans darauf zurückgreifen können. Aufgrund der Digitalisierung sind über das Portal „It's learning“ arbeitsplatzunabhängige Vorbereitungen möglich.
Nicht das gesamte pädagogische Personal ist zeitgleich in die Lernsettings eingebunden. Teams können umschichtig die Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiter-Räume nutzen. – So weit die Antwort des Senats!
Frau Senatorin, können Sie etwas zur Ausstattung der Lehrerarbeitsräume sagen? Vor allem, welchen Anspruch die Schule dann auf die Ausstattung hat, wenn diese noch nachträglich eingerichtet werden?
aber, so wie ich es in der Antwort gesagt habe, es ist nicht so, dass jeder Arbeitsplatz in den Räumen einen eigenen PC hat, sondern in der Regel werden dann dort einige PCs aufgestellt. Das hängt aber auch von der konkreten Raumsituation ab. Das, was dort sinnhaft und gewünscht ist, wird mit den Schulen, nach meinem Kenntnisstand, konsensual besprochen. Wenn man durch die Schulen geht, dann sieht man, dass auch die Lösungen sehr unterschiedlich sind und die Schulen da auch jeweils unterschiedliche Wege wählen.
Ich habe Schulen gesehen, die separate Räume und stillere Arbeitsplätze geschaffen haben, in denen das Gespräch, an denen Unterrichtsvorbereitung möglich sind. Das ist sicherlich ein Pfad, der wahrscheinlich auch für die Zukunft weiter anleitend sein wird, weil natürlich die Bedarfe nicht in einem Raum gesammelt sein werden und man deshalb ja auch den Weg über die Flächenstandards wählt, nämlich gar nicht zu sagen, wir planen feste Räume, sondern zu sagen, wenn es in den Schulen möglich ist, ermöglichen wir eine flexible Nutzung der Raumangebote.
Heißt das, wenn Kollegen nachträglich noch einen Bedarf sehen und für die Ausstattung weiteren Bedarf haben, dann würden sie die Unterstützung der Behörde bekommen?
Das ist im Rahmen des gegebenen Haushaltes natürlich immer möglich und wird vom IT-Team, aus meiner Sicht auch immer, sehr zuvorkommend behandelt, weil wir natürlich den Bedarf sehen, dass Lehrkräfte sich auch in der Schule auf den Unterricht vorbereiten können. Das ist ja tatsächlich auch von uns gewünscht, dass Kooperation in der Schule stattfindet, dass auch in Jahrgangsteams, beispielsweise in Oberschulen, gearbeitet wird und deshalb auch diese Räume geschaffen werden und die Möglichkeiten gestärkt werden sollen.
Es ist ja klar, dass mit Ganztag und Inklusion auch höhere Ansprüche an die Lehrerarbeitsplätze gestellt werden. Die Frage bezieht sich jetzt auf die Neubauten, wir haben ja nun eine ganze Menge Erweiterungs- und
Ergänzungsbauten vor uns. Wie sieht das denn mit den Lehrerarbeitsplätzen und den Flächenbedarfen im Bestand aus? Denn es sind ja zum Teil Schulen, die weder für den Ganztag noch für Inklusion konzipiert waren.
Dort, wo wir Schulen für den Ganztag umbauen, wird das natürlich auch entsprechend berücksichtigt. Das ist Teil der Flächenplanung für den Ganztag, das ist nicht separat vom Ganztag zu denken, sondern wenn wir Ganztagsschulen einrichten, dann entstehen bestimmte Flächenbedarfe, die sich aus dem Ganztag heraus ergeben, und da sind eben diese Lehrerarbeitsplätze auch inbegriffen. Wie gesagt, im Bestand ist es immer schwieriger. Deshalb haben wir damals diese Flächenstandards ja im Rahmen der Schulstandortplanung auch diskutiert und gesagt, dass wir nicht feste Räume vorgeben und so viele Lehrerarbeitsplätze soll es geben, sondern dass man vor Ort schaut, wie man eine gute Lösung hinbekommt, aber in der Summe in der Schule Flächen bereithält, damit das eben auch möglich ist.
Es ist ja bekannt, dass einige Schulen, insbesondere die, die in den 60er- und 70er-Jahren gebaut wurden und im Bestand sind, schwer den neuen Standards anzupassen sind. Zieht das Ressort diesbezüglich in Erwägung, diese Standorte komplett neu zu gestalten, sprich, nicht zu erweitern, sondern tatsächlich abzureißen und stattdessen neue Standorte zu bestimmen?
Dazu sehe ich keine Veranlassung. Bislang ist es ja tatsächlich gelungen, häufig durch Erweiterungen, die auf den Schulgeländen vorgenommen worden sind, und das haben wir ja gerade mit der Schulstandortplanung vorgelegt, damit die Möglichkeit besteht. Wir gehen jetzt an einzelne Standorte, die für die Zukunft entwickelt werden sollen – in der Stadtgemeinde Bremen, muss ich jetzt sagen, das ist der Teil, über den ich an der Stelle solide Auskunft geben kann, das ist sonst ein bisschen schwierig –, da gehen wir dann natürlich auch in die Prüfung und werden das pro Standort bewerten. Wenn es irgendwelche Anhaltspunkte in Machbarkeitsstudien gibt, dass nur Abriss und Neubau möglich sind, dann wird sich da keiner aus prinzipiellen Erwägungen heraus verwehren, sondern genau das ist ja Teil der weiteren Standortplanung. Aber, wie gesagt, jetzt spreche ich nur über die Stadtgemeinde Bremen.
Daran schließt sich auch die nächste Frage an. Ich möchte nämlich noch wissen, ob die Flächenstandards für beide Stadtgemeinden gelten? Denn auch in Bremerhaven stehen ja Um-, Erweiterungs- und Neubauten an.
Genau, also Flächenstandards ist tatsächlich – –. Die Umsetzung machen die Kommunen als Schulträger, die die Eigenschaft haben, für die Schulräume die Verantwortung zu tragen. Das, was ich eben vorgetragen habe, an Anforderungen, im Hinblick darauf, wie Schule im 21. Jahrhundert zu gestalten ist, nämlich, modern darauf zu reagieren, ist eine, die natürlich beide Stadtgemeinden umfasst und die sozusagen auch in der Vergangenheit Berücksichtigung gefunden hat.
Frau Senatorin, habe ich es richtig gehört, dass für die allgemeinbildenden Schulen Kontingente vorgegeben werden, aber nicht für die berufsbildenden Schulen?
Wir befinden uns ja in dem Zustand, dass wir eine Schulstandortplanung für die allgemeinbildenden Schulen vorgelegt haben und für die berufsbildenden Schulen noch nicht. Insofern können da auch noch keine Flächenstandards vorgelegt worden sein. Das ist richtig.
Die würden wir dann vorlegen, wenn wir die Schulstandortplanung für die berufsbildenden Schulen vorlegen.
Werden in dieser Planung Möglichkeiten Kaffee zu kochen, kleine Fachbibliotheken einzurichten und diese Dinge
mitbedacht? Also, wir haben Standorte vorgefunden, an denen die Mitarbeiter mit ziemlichem Gepäck in ihren kleinen Zimmerchen saßen.
Noch einmal: Bei den berufsbildenden Schulen habe ich ja eben schon vorgelesen, haben wir eine etwas andere Ausgangslage und, wie gesagt, da liegt bislang noch keine Konzeption vor, und deshalb kann ich dazu jetzt noch keine Auskunft geben.