Protocol of the Session on September 27, 2018

Die drei Hauptherkunftsstaaten, bei denen in den letzten beiden Jahren Passersatzpapiere beantragt wurden, waren Marokko, Algerien und die Türkei. – So weit die Antwort des Senats!

Herr Kollege Hinners, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, ich muss ein wenig gezielter nachfragen. Für welchen Personenkreis sind denn diese Passersatzpapiere erforderlich?

Passersatzpapiere sind regelmäßig für Personen erforderlich, die über keine eigenen Ausweisdokumente verfügen und die von den Herkunftsländern nicht ohne solche aufgenommen werden. Das heißt, das sind fast alle afrikanischen Staaten, insbesondere auch die nordafrikanischen Staaten, das ist auch die Türkei. Es sind nicht die Westbalkan-Staaten, weil wir da eine andere Vereinbarung haben, dort können diese Papiere selbst ausgestellt werden. Man muss aber sagen, dass diese Passersatzpapiere fast immer die Voraussetzungen für eine Rückführung sind, wenn bei der oder dem Betroffenen nicht das Originalausweisdokument aufgefunden werden kann.

Herr Kollege Hinners, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, wie sind denn Ihre Erfahrungen mit den unterschiedlichen Botschaften, um Passersatzpapiere für den von Ihnen eben geschilderten Personenkreis zu besorgen?

Die Erfahrungen sind sehr unterschiedlich, überwiegend nicht gut. Wir haben in fast allen Fällen erhebliche Schwierigkeiten gehabt, haben aber auch Veränderungen wahrnehmen können. Die Zusammenarbeit mit Marokko funktioniert inzwischen leidlich gut, die Zusammenarbeit mit Algerien beispielsweise, ein anderes Hauptherkunftsland, nicht so gut.

Die Zusammenarbeit mit der Türkei gestaltet sich kompliziert. Regelmäßig dann, wenn wir eine Kopie eines türkischen Ausweisdokumentes vorweisen können, oder wenn die Register der Türkei die Personen aufweisen und man das auch nachweisen kann, funktioniert das einigermaßen.

Was sich im Moment als ausgesprochen kompliziert darstellt, ist, dass die Türkei in vielen Fällen auf eine persönliche Vorführung besteht, allerdings keine persönlichen Vorführungen aus der Haft, also durch das Generalkonsulat in Hannover keine zwangsweise Vorführung akzeptiert wird. Das heißt, dass wir im Bereich der Rückführungen aus der Haft für den Personenkreis, für den es keine Ausweisdokumente gibt, im Moment ganz praktische Probleme haben.

Die Erfahrung, die wir aber vor allen Dingen machen, ist, dass nicht nur wir in Bremen, sondern alle Ausländerbehörden bundesweit und dann wiederum sehr unterschiedliche Schwierigkeiten haben. Deutschlandweit bemühen sich nämlich 600 Ausländerbehörden um diese Passersatzpapiere, und das ist am Ende nicht wirklich überzeugend, weil die Durchschlagskraft einer kommunalen Ausländerbehörde irgendwo aus Bremen oder auch Baden-Württemberg gegenüber einer ausländischen Botschaft nicht besonders groß ist. Deshalb sind wir sehr froh, dass der Bundesinnenminister auf Drängen der Länder zugesagt hat, dass der Bund zukünftig die Beschaffung von Ersatzpapieren gänzlich übernehmen wird.

Wir haben uns mit dem Bund darauf verständigt, dass das in einem schrittweisen Prozess geschehen wird – von heute auf morgen ist er dazu auch nicht in der Lage – und haben für Bremen aber angemeldet, dass wir ein hohes Interesse daran haben, dass der Bund die Beschaffung von Passersatzpapieren für uns komplett übernimmt.

Herr Kollege Hinners, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, einmal unabhängig von Ihren soeben getroffenen Äußerungen, von wegen 600 Ausländerbehörden in Deutschland, haben Sie auch Erkenntnisse darüber, dass ausländische Botschaften sich grundsätzlich damit schwertun Passersatzpapiere auszustellen?

Es gibt einzelne Länder, die tun das quasi gar nicht. Es gibt andere Länder, die ma

chen das nur nach Vorführung der betroffenen Person, bieten dann aber zum Teil keine oder über einen längeren Zeitraum keine Vorführungstermine an. Wir haben einzelne afrikanische Staaten, die bieten dann einen Termin pro Jahr an.

Solche Prozesse sind etwas mühselig, und gerade deshalb versprechen wir uns sehr viel davon, wenn der Bund diese Tätigkeit übernimmt – weil wir auch die Erfahrung gemacht haben, wir haben ja schon eine zentrale Stelle der Länder mit dem Bund gebildet –, dass dort, wo die Bundespolizei im Wege der Amtshilfe in die Beschaffung der Passersatzpapiere einsteigt, es doch besser funktioniert und insbesondere in den Bereichen gut funktioniert, in denen der Bund mit den Herkunftsländern Verträge geschlossen hat oder erheblich interveniert hat.

Das ist am Beispiel Marokko durchaus zu sehen. Sie haben am Anfang überhaupt nicht geantwortet, wenn wir Anfragen gestellt haben. Das funktioniert inzwischen, nicht in allen Fällen, aber im Wesentlichen so gut, dass wir da keine prinzipielle Verweigerungshaltung mehr konstatieren würden.

Herr Kollege Hinners, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, welche Konsequenzen hat es denn, wenn sie jetzt auch mit allen Versuchen keine Passersatzpapiere besorgen können?

Das hat regelmäßig die Konsequenz, dass eine Rückführung des Betroffenen in sein Heimatland nicht möglich ist.

Herr Staatsrat, eine weitere Zusatzfrage durch die Abgeordnete Leonidakis! – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, wie sieht denn das Verfahren zur Beschaffung von Passersatzpapieren aus, wenn die Staatsangehörigkeit nicht geklärt ist? Sind Ihre ausschließlichen Ansprechpartner die Botschaften, oder arbeiten sie weiterhin mit Delegationen aus dem Ausland zusammen?

Nein, wir fragen in aller Regel die Vertretungen an, und das sind die Botschaften oder die Generalkonsulate. Vielfach sind es die Generalkonsulate. Zumindest für unsere Hauptherkunftsländer kann ich sagen, dass dieser Kontakt ausschließlich über diese stattfindet.

Frau Leonidakis, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Wie sieht das für die weiteren Herkunftsländer aus?

Es ist mir jetzt nicht bekannt, dass wir das Delegationsprinzip noch anwenden würden. Darüber habe ich keine Kenntnisse.

Frau Leonidakis, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, können Sie das ausschließen?

Ausschließen kann ich das nicht, wenn ich keine Kenntnisse darüber habe, aber ich kann das gern klären.

(Abgeordnete Leonidakis [DIE LINKE]: Darum bitte ich!)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Wie ist es um die Zukunft des Instandhaltungswerks der Deutschen Bahn in Bremen-Sebaldsbrück bestimmt?“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Kastendiek, Lübke, Hinners, Frau Neumeyer, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Lübke!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Welche Inhalte sieht die Zweijahres-Kooperation zwischen der Deutschen Bahn, DB, und dem Bremer Senat für das Werk der DB Fahrzeuginstandhaltung in Bremen-Sebaldsbrück hinsichtlich der Instandhaltung von Diesel- und Hybridloks einerseits sowie der Aufarbeitung von Schienenfahrzeugkomponenten andererseits vor?

Zweitens: Wie ist es um die Zukunft der Lokhalle, deren Belegschaft und Betriebszweck bestimmt, und was unternimmt der Senat zu deren Erhalt?

Die Anfrage wird beantwortet von Staatsrat Siering.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Am 11. Juni 2018 wurde zwischen der DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH und dem Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen ein „Memorandum of Understanding“ zur Stärkung und Zukunftssicherung des Werks in Sebaldsbrück unterzeichnet. Zu diesem Zweck sollen folgende Kooperationsthemen untersucht werden:

Erstens: Ein gemeinsames Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der zukunftsorientierten Instandhaltung mit permanenter Inspektion, Condition-based maintenance. Betriebs- und Instandhaltungskosten sollen so reduziert und eine vorausschauende Instandhaltung angeboten werden.

Zweitens: Eine Machbarkeitsstudie für digitale Produktionsprozesse und eine digitale Werkhalle.

Drittens: Die Erstellung eines Zielbildes zu einer optimalen Motorenfertigung.

Viertens: Die Prüfung des Einsatzes der 3D-DruckTechnologie im Werk Bremen insbesondere bei Ersatzteilen. Im nächsten Schritt werden Bauteile identifiziert, die von Bremer Partnern für das Werk gefertigt werden können.

Fünftens: Eine Studie, die einen Einblick in Marktvolumen und Potenzial des Marktes für Schiffshilfsmotoren für das Werk Bremen geben soll. Diese sind Dieselmotoren, der Kernkompetenz des Werks, technisch sehr ähnlich.

Sechstens: Die Einbindung in das Netzwerk des Forschungs- und Technologiezentrums EcoMaT, zunächst bei der Kalibrierung von Messwerkzeugen.

Siebtens: Prüfung, ob zukünftig die Instandhaltung von Diesel-Hybrid-Lokomotiven sowie die Aufarbeitung von Schienenfahrzeugkomponenten in das Leistungsportfolio aufgenommen werden können.

Bei den geplanten Maßnahmen handelt es sich um Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit mehrmonatigen Laufzeiten. Ziel ist es jeweils, die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit des Werkes zu stärken. Dazu werden aktuell themenspezifische Partner in der bremischen Wissenschaftslandschaft und KMU gesucht. Mit ersten Zwischenergebnissen ist im ersten Quartal 2019 zu rechnen.

Im Rahmen dieser Kooperationsprojekte bringt die Bahn erstmals konzerneigene Forschungs- und Entwicklungskapazitäten in Bremen ein.

Zu Frage zwei: Vor dem Hintergrund der Innovationspartnerschaft zwischen der DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH und dem Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen hat die Geschäftsleitung der DB Fahrzeuginstandhaltung für das Werk Bremen eine positive Perspektive für das Werk Bremen als Kompetenzzentrum für die Motoreninstandhaltung abgegeben. Über den Teilbereich der Lokhalle gibt es keine abschließende Entscheidung seitens der DB Fahrzeuginstandhaltung.

Im Rahmen dieser Kooperation unterstützt der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen ein Netzwerk aus wissenschaftlichen Instituten und KMU, in das sich das Werk aktiv einbringt. Ziel ist es, gemeinsam Innovationen bei der Erschließung neuer Märkte, der Modernisierung der Produkte, der Digitalisierung der internen Abläufe sowie bei der Einführung neuer Technologien zu entwickeln. Dieser Weg zur Verbesserung der Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit des Werkes Bremen hat keine Verknüpfung mit einzelnen infrastrukturellen Bestandteilen des Werkes. – So weit die Antwort des Senats!

Herr Kollege Lübke, haben Sie eine Zusatzfrage?