Im Übrigen ist so etwas hier im Handumdrehen einmal entfristet. Auch das haben wir überlegt. Das ist genauso unbegründet wie die 300 Quadratmeter.
Gut, ich könnte die ganzen Fehlentscheidungen der letzten Jahre aufführen. Wenn wir mehr Belegwohnungen hätten, wenn wir mehr sozialen Wohnungsbau hätten, wenn wir überhaupt mehr in der Lage wären, es in irgendeiner Weise mit abzurechnen, dann könnte – –.
Ja, auch mehr Geld und so weiter. Das nützt uns aber nichts. Die Fehler nützen uns überhaupt nichts.
Wir haben jetzt die dringende Anforderung, tätig zu werden. Deswegen haben wir auch gesagt, wir gehen auf die Situation zu und unterstützen das. Wir haben uns in keiner Weise dagegen ausgesprochen.
Ich habe schon angesprochen, was ich nach wie vor wichtig finde. Wir benötigen ein Gesamtkonzept. Ich
finde nicht, dass allein das Ressort Soziales dafür verantwortlich ist. Momentan entsteht tatsächlich der Eindruck, hier in diesem Ressort sollen die akuten Probleme gelöst werden, und die anderen schauen zuerst einmal, was so passiert. Es gibt relativ wenig Aktivität auf der anderen Seite. Ich finde, Soziales sollte nicht allein stehen!
Wir haben diese Liste mit 40 000 Quadratmetern Leerstand bei Immobilien Bremen, es wurde vorhin schon angesprochen. Wir haben kein Verständnis dafür, dass das Wirtschaftsressort Werkswohnungen verkauft, weil sich der Betrieb nicht mehr lohnt, während auf der anderen Seite händeringend nach Belegungsmöglichkeiten gesucht wird.
Nein, das stimmt nicht, nicht alle sind bewohnt. Wir können durchaus nachvollziehen, welche nicht bewohnt sind.
Öffentlichen Immobilien gegenüber gibt es keine Schonfrist. Eine solche benötigen wir nicht, während wir an den privaten Leerstand herangehen. Das muss man aber beides im Blick behalten. Das heißt also, mit Bürokomplexen, Schuppen und Speichern in der Überseestadt haben wir noch alles Mögliche auf der Liste. Das müssen wir uns auch ansehen.
Ich bleibe dabei, grundsätzlich benötigen wir gerade in der Wohnungssituation eine Konzeption mit Perspektive. Das wäre eine Chance gewesen, es mit zu bedenken. So ist es leider unzureichend. Deswegen ist es für uns zwar unterstützenswert, weil dieser Gedanke der Sicherstellung richtig ist. So nennen Sie es inzwischen und nicht mehr Beschlagnahmung. Das ist etwas, was wir längst gefordert haben. Wir wollen aber, dass über diesen Tellerrand geschaut und an alle gedacht wird. – Danke!
(Abg. Fecker [Bündnis 90/Die Grünen]: Hand in Hand mit der Linken! Nein, Herr Hinners ist deutlich lin- ker!)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Natürlich ist uns allen in der Bürgerschaft klar, dass die humanitären Aufgaben, die wir zurzeit mit der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen haben, eine große Aufgabe darstellen und möglichst vieles oder alles, was rechtlich möglich ist, durchgeführt werden muss, um dieser Aufgabe gerecht zu werden.
Natürlich gehört dazu eine schnelle Integration genauso, wie nach Abschluss der rechtsstaatlichen Ver
fahren die Ausreise derjenigen, die kein Asylrecht oder keinen Flüchtlingsstatus nach der Flüchtlingskonvention für sich in Anspruch nehmen können.
Die Sicherstellung von Grundstücken und Gebäuden sowie Grundstücks- und Gebäudeteilen zum Zwecke der Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden zur Abwehr von Gefahren für Leib oder Leben wird von der CDU-Fraktion abgelehnt, ebenso wie im Übrigen der weiterführende Antrag, der eben von Frau Bernhard vorgestellt worden ist.
Als Rechtsgrundlage für die Sicherstellung soll nach dem Willen des Senats der neue Paragraf 26 a des Bremischen Polizeigesetzes geschaffen werden, das wurde schon gesagt. Für unsere Ablehnung liegen neben verfassungsrechtlichen Bedenken weitere Gründe vor, die ich im Weiteren exemplarisch kurz aufzeigen will. Frau Bernhard hat an der Stelle von „mit heißer Nadel genäht“ gesprochen. Das sehen wir übrigens auch so. An der Stelle haben Sie unsere Zustimmung.
Im neuen Gesetz gibt es eine Reihe von unbestimmten Rechtsbegriffen, die zu diversen Gerichtsverfahren mit für das Land umfangreichen Kosten und Schadensersatzforderungen geradezu einladen. Ich habe gestern schon im Rechtsausschuss darauf hingewiesen. Ich will einige Beispiele nennen. Es heißt in Absatz 4 Satz 1 des neuen Gesetzes: „keine unzumutbare Beeinträchtigung der Interessen der in Anspruch genommenen Person“. – Wenn man darunter etwas verstehen soll, muss man schon lange – –.
Ein weiteres Beispiel betrifft ebenfalls Absatz 4. Diesmal geht es um Satz 2: „Nach Beendigung der Sicherstellung kann die in Anspruch genommene Person“ – jetzt heißt es wörtlich – „die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verlangen, sofern dies nicht unverhältnismäßig ist“. – Auch damit wird man noch viele Gerichte beschäftigen. Im Weiteren heißt es in Absatz 5 Satz 2: „Die Entschädigung wird durch die zuständige Ortspolizeibehörde festgesetzt.“ Ich will das nicht alles weiter ausführen. Klar ist für uns, dass
Etwas ist für das Polizeigesetz eigentlich untypisch. Ich kenne mich ein bisschen mit dem Polizeigesetz aus. Die Inanspruchnahme, die hier im Polizeigesetz festgelegt werden soll, richtet sich nämlich nicht gegen den Verursacher oder denjenigen, der die Verantwortung für eine Sache hat. Nun geht es hier um einen schwerwiegenden Eingriff in das Eigentumsrecht. Ich weiß, warum das ins Polizeigesetz gekommen ist, nämlich um die aufschiebende Wirkung möglichst beseitigen zu können. Das muss aber trotz allem rechtsstaatlich bleiben und sein. Das bezweifeln wir an der Stelle doch sehr.
Im Polizeigesetz geht es in der Regel um die originäre Zuständigkeit einer Polizeibehörde. Es gibt einige Ausnahmen, das ist richtig. In diesem Fall soll es gar keine Polizeibehörde regeln, sondern zumindest in der Regel im Sozialressort angesiedelt werden.
In der Begründung zum Gesetz heißt es im Übrigen: „Ob eine Inanspruchnahme im konkreten Fall zulässig ist, entscheidet die zuständige Behörde nach pflichtgemäßem Auswahlermessen.“ Das gibt es an anderer Stelle auch. Dann geht es aber weiter: „Dabei steht der Behörde ein weites Ermessen zu.“ Das ist schon überraschend, dass Sie der Behörde das von vornherein zubilligen.
Meine Damen und Herren, aus Sicht der CDU-Fraktion werden diese Bestimmungen rechtsstaatlichen Anforderungen nicht gerecht. Darüber hinaus ist es für uns von großer Bedeutung, dass der Senat die Verfahren in der Vergangenheit und aktuell nach dem Asyl- und Flüchtlingsrecht nicht ordnungsgemäß bearbeitet hat und abschließt. Einerseits werden die berechtigten Personen natürlich versorgt und integriert. Das ist auch völlig in Ordnung. Andererseits werden diejenigen, deren Verfahren rechtsstaatlich abgelehnt worden sind und die eine Ausreiseverfügung bekommen haben, eben nicht abgeschoben.
Man muss dabei immer sehen, dass der Senator für Inneres hier an einer anderen Stelle in einer Debatte gesagt hat, er wolle kein Weltmeister der Abschiebung sein. Darum geht es überhaupt nicht. Es geht darum, dass rechtsstaatliche Verfahren zu Ende geführt werden müssen.
Gerade an der Stelle fehlt uns der Platz derjenigen, die wir in den letzten Jahren bis heute nicht zur Ausreise veranlassen konnten beziehungsweise in letzter Konsequenz abgeschoben haben. Das bedeutet, dass wir jetzt darüber nachdenken, Wohnungen – auf Grundstücke gehe ich gleich noch einmal kurz ein,
darauf gehe ich gleich noch einmal ein! –, die leer stehen und Privatpersonen gehören, plötzlich zur Unterbringung der Flüchtlinge sichergestellt werden sollen.
(Abg. Frau Dr. Schaefer [Bündnis 90/Die Grünen]: Ich kenne, ehrlich gesagt, nicht so viele Wohnungen, die 300 Quadratmeter groß sind!)
Für uns als CDU-Fraktion versucht der Senat, an dieser Stelle mit diesem Gesetz einen Fehler auszugleichen, den er vorher an einer anderen Stelle gemacht hat.
Wir vermissen in dem Gesetzentwurf beziehungsweise in seiner Begründung den Hinweis auf die Tatsache, dass der Senat in der Vergangenheit erfolglos mit Eigentümern verhandelt haben soll. Dieser Hinweis müsste eigentlich gegeben werden, um deutlich zu machen, wir haben versucht, leer stehende Gebäude von Privatleuten oder von Immobilienunternehmen zu akquirieren, und das ist uns nicht gelungen. Ich hätte erwartet, dass Einzelbeispiele genannt worden wären. Tatsache ist aber, dass Sie gar nicht verhandeln, sondern diese Aufgabe Hilfsorganisationen übertragen haben. Man kann also durchaus das Gefühl haben, dass Sie dieses Gesetz brauchen, um möglicherweise. bei zukünftigen Verhandlungen eine Drohkulisse aufbauen zu können.
Herr Tschöpe, dass Sie hier jetzt auch noch öffentlich sagen, dass das nicht verwerflich sei, ist für mich schon ein problematischer Vorgang!
Wir müssen uns jetzt nicht über den Rechtsbegriff der Nötigung und die entsprechenden Tatbestände unterhalten, aber wenn man mit irgendetwas droht, das durchaus vorhanden ist – –.
(Abg. Tschöpe [SPD]: Das würden Sie jetzt auch nicht ausgelegt bekommen! – Abg. Frau Grotheer [SPD]: Einen Ordnungsruf, Herr Präsident!)