Protocol of the Session on October 15, 2015

Frau Senatorin, wir hatten nach den Immobilien im öffentlichen Eigentum Bremens im Sondervermögen für Immobilien und Technik gefragt. In der letzten Sitzung der Bürgerschaft wurde schon darüber berichtet. Sie hatten gesagt, es gibt zwei Prozent Leerstand in diesem Sondervermögen. Diese zwei Prozent wären bereits für andere Nutzung oder Abriss gewidmet. Werden diese Widmungen für anderweitige Nutzung noch einmal überprüft? Werden diese Entscheidungen über Gebäude, die dem Verkauf oder der Vermietung gewidmet wurden, also noch einmal überprüft?

Bitte, Frau Bürgermeisterin!

Die Liste hat der Haushaltsund Finanzausschuss gerade bekommen. Sie wird ständig aktualisiert. Immobilien Bremen hat ein großes Raster, nämlich was wir aus unserem eigenen Bestand für Flüchtlingsunterbringung bereitstellen können. Da ist auch schon ganz schön viel erfolgt. Wenn es irgendwelche Hinweise gibt, dass sich eine Sachlage verändert, wenn etwas zum Beispiel nicht abgerissen werden muss oder etwas verkauft werden sollte und der Verkäufer abgesprungen ist, ist das selbstverständlich der erste Fokus, den Immobilien Bremen legt: Was können wir für Flüchtlinge tun?

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Bei der Frage des Verkaufs stehen Wirtschaftlichkeitsinteressen sei

tens Immobilien Bremen dahinter. Meine Frage wäre, wie damit im Einzelfall umgegangen wird. Es geht nicht nur darum, diese Entscheidung zu überprüfen, wenn Käufer abspringen, sondern auch zu entscheiden, ob man Geld machen oder das Gebäude für Flüchtlingsunterbringung nutzen möchte.

Sie haben es für ehrenrührig gehalten zu versuchen, dass wir Geld machen. Es geht vielmehr auf einen Beschluss der Bürgerschaft und des Haushalts- und Finanzausschusses zurück, dass wir probieren, Liegenschaften zu verkaufen, bei denen es sich in aller Regel um Liegenschaften handelt, die zum Beispiel auch für den Wohnungsbau geeignet sind. Immobilien Bremen hat kein vorrangiges Interesse, Gewinne zu erzielen, aber natürlich geht es auch um eine Abwägung, ob wir eine Bruchbude, die teuer saniert werden muss, für die Unterbringung von Flüchtlingen bereitstellen, oder ob wir die Immobilie an einen Investor verkaufen, der versprochen hat, dort Wohnungen zu bauen. In diesem Zielkonflikt wägen wir einmal in die eine und ein andermal in die andere Richtung ab. Dann müssen wir uns über einzelne Immobilien unterhalten, und dazu diente auch die Liste an den Haushalts- und Finanzausschuss, sodass man sich zu den einzelnen Immobilien verhalten kann, aber die generelle Linie von Immobilien Bremen ist nicht, so viel Geld wie möglich herauszuholen, sondern die generelle allererste Linie ist zu schauen, was für die Unterbringung von Flüchtlingen geeignet ist, was mit vertretbaren Mitteln hergerichtet werden kann und wo es aber schon rechtsgültige Verträge gibt, die wir natürlich einhalten müssen. Sie haben auf die Liste der Leerstände angespielt, über die wir berichten. Es gibt ganz verschiedene Sachverhalte, die zu einem Leerstand führen, aber bestimmt nicht Sorglosigkeit, weil wir nichts für Flüchtlinge hergeben wollen.

Eine weitere Zusatzfrage durch den Abgeordneten Professor Dr. Hilz. – Bitte!

Frau Bürgermeisterin, Sie spielen immer auf die Liste an, die dem Haushalts- und Finanzausschuss vorgelegt wurde. Ihnen ist sicherlich bekannt, dass es dort um die Liste von Immobilien Bremen geht. Wir haben als Haushaltsund Finanzausschuss angefragt, eine Aufstellung sämtlicher Immobilien des Landes Bremen und der städtischen und staatlichen Gesellschaften darzubringen. Uns wurde aus Ihrem Hause erklärt, dies bis zur nächsten Sitzung zu versuchen. Können Sie dazu Näheres sagen? Schaffen Sie es, bis zur nächsten Sitzung eine komplette Liste vorzulegen?

Bitte, Frau Bürgermeisterin!

Davon gehe ich fest aus. In meiner Amtszeit ist der Standard der Dokumenta

tion über unsere eigenen Immobilien auch sehr stark verbessert worden. Wir treffen ebenfalls Sachstandserhebungen über den Sanierungsbedarf, und insofern gehe ich davon aus, dass wir diese Zusage einhalten können.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die dritte Anfrage trägt den Titel „Besetzung von Referendarstellen für das Lehramt an öffentlichen Schulen in Bremen und Bremerhaven“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Böschen, Tschöpe und Fraktion der SPD.

Bitte, Frau Kollegin Böschen!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie viele Referendarstellen für das Lehramt an öffentlichen Schulen in Bremen und Bremerhaven blieben zum 1. September 2015 unbesetzt?

Zweitens: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, diese Stellen in Bremen und Bremerhaven über das Nachrückverfahren zu besetzen?

Drittens: Hält der Senat die Anzahl der Referendariatsplätze in Bremen und Bremerhaven für ausreichend, oder muss diese erhöht werden?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Dr. Bogedan.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: Zum Einstellungstermin 1. August 2015 sind 32 Ausbildungsplätze in Bremen und Bremerhaven unbesetzt geblieben. Von möglichen 180 Plätzen konnten lediglich 148 Referendarsplätze besetzt werden. Im Jahr 2016 wird die Durchschnittszahl von 450 Referendarinnen und Referendaren wieder erreicht.

Zu Frage 2: Die Lücke bei den Stellenbesetzungen ist überhaupt erst nach Abschluss des Nachrückverfahrens entstanden. Entgegen den von den Bewerberinnen und Bewerbern formulierten Annahmen eines Referendarsplatzes haben weit über 20 Bewerberinnen und Bewerber nachträglich abgesagt, die bereits zugesagt hatten. Darunter befinden sich sogar zwei Personen, die erst im Nachrückverfahren berücksichtigt worden waren.

Zu Frage 3: Die Abgangsprognosen für die kommenden Jahre zeigen, dass es erforderlich sein wird, große Anstrengungen zur Gewinnung von Nachwuchskräften für den Schuldienst zu unternehmen. Dies gilt gleichermaßen für Bremen und Bremerhaven. Die Anzahl der Referendarsplätze ist ausreichend, entscheidend ist es, die bestehenden Kapazitäten auszu

schöpfen. Dem Referendariat kommt eine Schlüsselrolle für die Gewinnung von Lehrkräften zu, auch für die Bindung an die jeweiligen Stadtgemeinden. Bremerhaven etwa – aber auch Bremen – machen gute Erfahrungen mit der Bereitschaft von Referendarinnen und Referendaren, in den Schuldienst einzutreten, wenn sie konkrete Erfahrungen in den jeweiligen Schulen und Stadtgemeinden gemacht haben. Zur Abdeckung eines besonderen fachspezifischen Bedarfs, der durch das Referendariat nicht gedeckt werden kann, steht nach wie vor die berufsbegleitende Qualifizierung zur Verfügung. – Soweit die Antwort des Senats!

Frau Kollegin, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Senatorin, wir haben in der Vergangenheit vieles unternommen, um tatsächlich verstärkt die Referendarinnen und Referendare für unsere Schulen zu gewinnen, das erkenne ich an. Wir müssen trotzdem feststellen – und ich denke, da sind Sie genauso betrübt wie alle anderen auch –, dass das eben nicht so funktioniert, wie wir es beabsichtigen. Können Sie sich vorstellen, dass man gegebenenfalls die Kapazitätsverordnung verändert, weil sie ja eher darauf setzt, die Referendarinnen und Referendare so aufzunehmen, wie die Ausbildungsmöglichkeiten zurzeit im LIS bestehen, während wir konstatieren, dass es viele Absolventinnen und Absolventen der Universität gibt, die gar nicht ins Referendariat kommen, sondern – was auch nicht schlecht ist, aber nicht optimal – an den Schulen als Vertretungslehrkräfte eingesetzt werden. Ziehen Sie eine Veränderung der Kapazitätsverordnung diesbezüglich in Betracht?

Bitte, Frau Senatorin!

Erst einmal, es ist tatsächlich kein zufriedenstellender Zustand, wir haben in der Tat das Problem, dass die Kapazitäten an sich als ausreichend erachtet werden müssen, wenn wir davon ausgehen, dass die frei werdenden Stellen diejenigen sind, die wir zukünftig besetzen wollen. Wenn Referendarinnen und Referendare nicht zum Zuge kommen, liegt es häufig an den Fächerkombinationen, das muss man dabei in Betracht ziehen. Es gibt beliebte Fächer, die gern und viel studiert werden, auch auf ein Lehramt hin, die aber eben nicht in dem Maße gebraucht werden, insofern würde eine Ausweitung der Kapazitäten an der Stelle gar nichts bringen. Was wir aber wirklich überlegen, ist, ob wir in dem Nachrückverfahren – –.

Ich habe es ja eben geschildert, dass viele Personen erst zu einem Zeitpunkt abgesprungen sind, überhaupt erst im Nachrückverfahren, sodass wir an der Stelle keine Chance mehr hatten, nachzukorrigieren. Die Absage der von mir erwähnten zwei Personen ist

sogar erst am 31. Juli eingegangen, zum 1. August stellen wir ein, das heißt, da gibt es faktisch keine Möglichkeit mehr, auch in einem weiteren Nachrückverfahren beispielsweise neue Bewerberinnen und Bewerber zu gewinnen. Wir überlegen deshalb, insgesamt die Überbuchung weiter zu erhöhen – das hatte ich in der Deputation auch schon kurz dargestellt –, weil das eine Möglichkeit wäre, mehr Personen in Reserve zu haben, sollten eben dann kurzfristig solche Absagen eintreffen. Wir haben derzeit schon deutlich überbucht, also auf die 180 Plätze haben weit über 220 Personen eine Zusage beziehungsweise ein Angebot erhalten, und es wäre eine Überlegung, diese Größe noch einmal auszuweiten, insbesondere dadurch, dass wir zum nächsten Einstellungstermin am 1. Februar das Ziel hätten, die jetzt fehlenden Plätze wieder auszugleichen, damit wir insgesamt auf die 450 Referendarinnen und Referendare kommen.

Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Sehen Sie, dass das Nachrückverfahren gegebenenfalls auch zu früh stattfindet? Es war dieses Mal sehr früh, während wir es in den vergangenen Jahren durchaus erst später durchgeführt haben.

Bitte, Frau Senatorin!

Ich glaube, wie man es macht, wird es verkehrt sein. Wenn Menschen sich einfach so kurzfristig eine Entscheidung vorbehalten, am 31. Juli zu einem Einstellungstermin 1. August abzusagen, dann ist einfach auch der Handlungsspielraum der Politik schwierig, egal, in welche Richtung man das gestaltet. Dafür müssen wir Antworten finden, die, glaube ich, nicht wieder mit fixen Terminen verbunden sein können, sondern bei denen wir uns im Prinzip einen größeren Flexibilitätspuffer selbst erarbeiten müssen.

Eine weitere Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Dogan! – Bitte!

Frau Senatorin, wie viele Referendarinnen und Referendare bei der von Ihnen genannten Anzahl – ich glaube, es waren 148 – haben das Lehramtsfach DaZ, das heißt Deutsch als Zweitsprache, studiert? Wir reden alle davon, dass das Erlernen der Sprache der Schlüssel ist, und mich würde interessieren, wie hoch die Größenordnung bei dieser Anzahl von Referendarinnen und Referendaren ist.

Bitte, Frau Senatorin!

Das kann ich Ihnen leider aus dem Kopf nicht beantworten, das würde ich gern nachliefern.

Frau Senatorin, eine weitere Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Kohlrausch. – Bitte!

Frau Senatorin, wäre eine frühere Ausschreibung vielleicht eine Möglichkeit, um die Referendarstellen attraktiver zu machen?

Bitte, Frau Senatorin!

Die Ausschreibung ist aus meiner Sicht sehr früh. Wir schreiben im April aus. Nein, faktisch schreiben wir im März schon aus, weil wir im April schon mit den Verfahren beginnen. Das heißt, es gibt bei uns eigentlich eine sehr große Vorlaufzeit. Daran, dass sich die Letzten bis zum 31. Juli entscheiden können, ob sie das Angebot annehmen und wir ab März schon ausschreiben, sieht man, dass wir einen größtmöglichen Zeitraum abdecken, indem wir versuchen, Bewerberinnen und Bewerber um die Referendariatsplätze abzufischen.

Frau Senatorin, es liegt eine weitere Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Schnittker vor. – Bitte sehr!

Frau Dr. Bodegan, Sie wissen wahrscheinlich schon, was kommt. Zu Frage eins haben Sie gesagt, dass 32 Plätze in Bremen und Bremerhaven unbesetzt sind. Meine Frage lautet, wie viele Stellen es tatsächlich in Bremerhaven sind.

Bitte, Frau Senatorin!

In Bremerhaven waren es 27.

(Abg. Frau Schnittker [CDU]: 27!)

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Können Sie sich erklären, warum die Zahl im Verhältnis so hoch ist?

Bitte, Frau Senatorin!