Herr Pohlmann, die ersten beiden Dinge, die Sie gesagt haben, waren: Das ist Populismus und das ist der falsche Ort. Was ist denn das für eine Antwort? Was ist denn das für eine Antwort auf eine Situation, in der derzeit im Land Bremen 1 300 Anträge lange auf den Schreibtischen unbearbeitet Staub ansetzen?
In der Stadtgemeinde Bremen gibt es, wie gerade beschrieben, an der einen oder anderen Stelle Bewegung. Man hat gesagt, man geht auf 18 hoch. Das sind Stellen, die sind – ehrlich gesagt – ja auch nicht alle besetzt. Im Juni waren 15 davon besetzt. Und in Bremerhaven haben wir die Situation, dass von den acht Stellen, die es gibt, die schon für die Gesetzesreform nach 2016 nicht ausgereicht hätten, nur vier derzeit besetzt sind, also krankheitsbedingt nur vier derzeit arbeiten. Eigentlich müsste man ja bei 18 Prozent Zunahme ungefähr eineinhalb weitere Stellen haben, das heißt, wir haben in der derzeitigen Situation eine Lücke von über fünf Stellen. Dann einfach zu sagen, na ja, muss man mal sehen, wie man das hinbekommt, das war ja ein Anspruch aus einem Bundesgesetz, den man jetzt erfüllen muss, das kann nicht die Antwort sein. Hier müssen wir gezielt nachsteuern und die Verwaltung in die Lage versetzen, die Gesetze so umzusetzen, wie sie gedacht sind, um diese Verbesserung, die auf Bundesebene stattgefunden hat, auch hier vor Ort vollziehen zu können. Das sind wir den Bürgerinnen und Bürgern schuldig.
Es gäbe viele Bereiche, in denen mit Untätigkeitsklagen zu rechnen wäre. Stellen Sie sich einmal vor, die Kfz-Stelle würde sagen, wir machen zwei Wochen lang keine Kfz-Neuanmeldung. Dass so etwas passieren würde kann sich, glaube ich, niemand in Deutschland vorstellen. Die Proteste wären enorm. Es stünden sofort Rücktrittsforderungen im Raum und es würde vom Untergang des Abendlandes gesprochen werden. Das haben wir an dieser Stelle nicht. Die Menschen, die wohngeldberechtigt sind, haben anscheinend keine derartige Lobby. Wir möchten uns hier für diese Interessen stark machen, weil genau diese Menschen auf einen handlungsfähigen Staat und darauf angewiesen sind, dass ihre Ansprüche zeitnah geprüft und realisiert werden.
Vieles ist in dieser Debatte bereits gesagt worden. Es gibt eine Verantwortung des Landes, zu gewährleisten, dass diese Rechtsansprüche in den Kommunen durchgesetzt werden können, und deshalb brauchen wir an diesen Stellen mehr Personal, auch um die Kolleginnen und Kollegen in den Wohngeldstellen von dem Druck zu entlasten, den sie erleben und der auch Grund für den hohen Krankenstand ist. Deshalb brauchen wir hier Nachbesserung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Niemand in meiner Fraktion würde in Abrede stellen, dass das für die Betroffenen eine ungeheuer schwere Situation ist. Und selbstverständlich verdienen die Betroffenen, dass hier ganz schnell Abhilfe geschaffen wird.
Ich möchte aber noch einmal ganz deutlich sagen, auch das ist ja bereits ausgeführt worden: Das Ganze kommt nicht überraschend. Wir haben in den vergangenen Jahren Personal nicht nur nicht aufgestockt, wir haben es zum Teil abgebaut. Wir standen unter einem enormen Spardruck, und die Stadt Bremerhaven musste sich zum Teil sogar sagen lassen, dass sie – was die Personalausstattung angeht –anscheinend höhere Standards hat. Das ist absolut nicht der Fall. Wenn Sie in die einzelnen Bereiche gehen, dann werden Sie sehen, dass das knapp bemessen ist. Ich bin sehr froh, wenn ich hier übereinstimmend höre, dass das zu Ende ist, dass wir zukünftig für die Bürgerinnen und Bürger mehr Personal in den öffentlichen Dienst, in die Verwaltung geben werden. Ich stehe voll dahinter, und das ist gut so.
Aber wir hatten in den letzten zehn Jahren eine außerordentlich schwierige Situation. Innerhalb dieser schwierigen Situation sind neue Aufgaben dazugekommen. Für die Beschäftigten selbst hat sich das Arbeiten so verändert, dass es deutlich stressiger geworden ist. Das hat auch durchaus etwas mit den Krankenständen zu tun. Ich glaube, dass in Bremerhaven im Rahmen der Möglichkeiten tatsächlich versucht wurde, angemessen zu reagieren. Dass das bei den Betroffenen selbst so nicht ankommt, dafür habe ich hohes Verständnis. Für alle, die auf Wohngeld angewiesen sind und jetzt
feststellen, dass sie heute nicht in die Behörde gehen können oder dass sie bereits bei ihren Anträgen, die sie im Vorfeld gestellt haben, monatelange Wartezeiten hinnehmen müssen, ist das natürlich existenziell in einer Situation, die schwer aushaltbar ist. Wir müssen nicht darum herum reden. Ich glaube aber, wenn man so eine Situation hat, dann ist es auch klug, einmal innezuhalten und zu sagen: 14 Tage machen wir diese Einrichtung für Publikumsverkehr zu, um aufgelaufene Anträge abarbeiten zu können. Dann muss aber mit Nachdruck dafür gesorgt werden, dass personell etwas passiert. Ich bin der Fraktion DIE LINKE sehr dankbar für die heutige Aktuelle Stunde, weil vielleicht auch die dazu beiträgt, dass mehr Personal in die Bereiche geht, die bürgernah sind. Das muss doch unser aller Anspruch sein, dass die Menschen, die angewiesen sind auf staatliche Leistung, nicht nur kurzfristig, sondern auch vollumfänglich ihre staatliche Leistung bekommen. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Wohngeld ist ein wichtiger finanzieller Zuschuss des Staates. Es kann entweder als Miet- oder Lastenzuschuss, also für Mieterinnen und Mieter oder Eigentümer und Eigentümerinnen gezahlt werden. Es dient der wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens. Wenn das Einkommen zu niedrig ist und der Lebensunterhalt nicht gesichert ist, dann müssen andere Anträge bei anderen Sozialleistungsträgern gestellt werden, wie beispielsweise Grundsicherung oder Arbeitslosengeld. Beim Wohngeld handelt es sich um eine Bundesauftragsverwaltung nach Artikel 104a des Grundgesetzes, und die Ausführung des Wohngeldgesetzes erfolgt auf kommunaler Ebene. Im Land Bremen gibt es deshalb zwei Wohngeldstellen, eine in Bremerhaven und eine in Bremen.
Insofern war ich – was die Zuständigkeit angeht – auch für den Hinweis von Herrn Pohlmann sehr dankbar, das kann ich so bestätigen. Man hätte diese Debatte auch sehr gut im Magistrat oder in der Stadtbürgerschaft führen können.
bleibt kein Spielraum für die Wohngeldstellen, auch wenn das Wie der Aufgabendurchführung im Einzelnen nicht vorgegeben ist. In Bremen führt der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr als oberste Landesbehörde die Rechts- und Fachaufsicht über das Wohngeldreferat, und dieses Referat nimmt auch die Aufgabe der Wohngeldstelle selbst wahr. Der Bund prüft, ob wir diese Fach- und Rechtsaufsicht wahrnehmen. Das Referat Wohngeld führt im Rahmen dieser Fachaufsicht im Regelfall jährlich eine Dienstbesprechung mit der Wohngeldstelle in Bremerhaven durch. In diesem Rahmen wird überprüft, ob die Aufgabenerledigung nach dem Wohngeldgesetz gewährleistet ist. In erster Linie geht es darum, eine einheitliche Rechtsanwendung zu gewährleisten, aber natürlich auch darum, anlassbezogene Vollzugsprüfungen durchzuführen. Bei der vergangenen Prüfung im Jahr 2017 gab es fachlich keine nennenswerten Beanstandungen, personell wurde berichtet, dass es Krankheitsausfälle und Fluktuation gibt. So gab es im Jahr 2018 auch einen Wechsel in der Führung. Der nächste gemeinsame Termin mit der Fachaufsicht wird am 16. November 2018 stattfinden. Die Antragszahlen, die Bescheidzahlen und auch die Zahl der Haushalte, die regelmäßig auch im Produktgruppen-Controlling abgebildet werden, waren in diesem Zusammenhang 2017 nicht auffällig.
Die Organisation vor Ort in Bremerhaven wird vom Land Bremen nicht vorgegeben, sie wird im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung wahrgenommen. Dazu gehören auch die jetzt zum Anlass der Debatte genommenen Öffnungs- und Schließzeiten. Diese kann die Wohngeldstelle in Bremerhaven selbst organisieren. Die Schließung der Wohngeldstelle ist eine Maßnahme, die in Bremerhaven entschieden worden ist. Bei einem kleinen Team von acht Vollzeitäquivalenten wirkt sich natürlich der Ausfall von wenigen Personen sehr stark aus. Wir haben die Schließung zum Anlass genommen, den Magistrat Bremerhaven um eine Stellungnahme zu bitten. Die Wohngeldstelle in Bremerhaven führt die aktuelle Lage zunächst auf den Fallzuwachs nach der Wohngeldreform 2016 zurück, auf eine zunehmende Zahl langfristig erkrankter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, erfolglose Ausschreibungen für Krankheitsvertretungen und neu einzuarbeitende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Das sind ähnliche Bedingungen, mit denen wir es auch in Bremen selbst zu tun haben. Der Magistrat Bremerhaven hat uns mitgeteilt, auch das ist hier schon gesagt worden, dass er verhindern wird, dass
Antragstellern aufgrund der Schließung Nachteile entstehen und Fristen versäumt werden. Insofern können auch weiterhin Anträge eingereicht werden, und die werden dann auch bearbeitet. Aus rein rechtlicher Sicht, der Fachaufsicht, ist die Schließung der Wohngeldstelle für zwei Wochen, um einen Schwerpunkt auf die Abarbeitung der rückständigen Anträge zu setzen, kein Beanstandungsgrund. Sie kann einen Beitrag zur Lösung der Probleme leisten. Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr ist selbstverständlich daran interessiert, dass die Wohngeldanträge in ganz Bremen serviceorientiert bearbeitet werden, und ich habe meine Verwaltung gebeten, einen engen Austausch mit Bremerhaven zu suchen und den dann auch zu führen und fortzusetzen.
Meine Damen und Herren, das Wohngeld ist eine wichtige Unterstützungsleistung für die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere in Zeiten von steigenden Mieten und steigenden Immobilienpreisen. Bei der Erbringung dieser Dienstleistung müssen wir besser werden. Auch ich bin damit nicht zufrieden. Wir arbeiten in Bremen und Bremerhaven intensiv daran, dass das auch passiert. Es ist hier angeklungen, wir berichten zu dem Thema regelmäßig in der Deputation, auch im Senat berichten wir immer wieder, und ähnlich ernst genommen wird das Problem auch vom Magistrat. Es wurde gesagt, und das kann ich an dieser Stelle bestätigen, dass man dort bereits eine überplanmäßige Stelle beschlossen hat, um den Bereich zu stärken. Wir haben also Lösungswege aufgezeigt, der Abgeordnete Bücking hat das auch schon angesprochen, wir haben zahlreiche Maßnahmen ergriffen. Das Erste war, beispielsweise im Jahr 2016 – das ist eingangs hier auch zu kurz gekommen – haben wir schon einmal um 1,5 Stellen erhöht. Das war im Zusammenhang mit den rechtlichen Veränderungen, die es damals gegeben hat. Darüber hinaus haben wir mittlerweile drei weitere zusätzliche Stellen im Besetzungsverfahren, eine davon ist auch schon besetzt. Wir haben in der Wohngeldstelle fünf PoolKräfte im Einsatz und einen sehr intensiven Neuorganisationsprozess durchlaufen, der jetzt gestartet ist, sehr gut gestartet ist. Das alles in enger Abstimmung mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die, das muss man an dieser Stelle auch würdigen, dort alles tun, um für die Bürgerinnen und Bürgern eine gute Dienstleistung zu erbringen. Dabei müssen wir sie unterstützen. Ich glaube, dass wir das mit dem Neuorganisationsprozess gut auf den Weg gebracht haben.
Das Ziel ist, natürlich auch die Arbeitsbedingungen zu verbessern und damit dann weniger Fluktuation
und natürlich auch einen geringeren Krankenstand zu haben. Auch das Thema Software ist angesprochen worden. Softwarewechsel sind immer sehr spannende Momente. Mittlerweile arbeiten wir sehr gut mit der bestehenden Software, sind aber auch an einem Projekt beteiligt, das vom Bund begleitet wird und bei dem es darum geht, Wohngeldstellen insgesamt im Prozess der Digitalisierung zukunftsgerecht aufzustellen, zu modernisieren, um den modernsten Ansprüchen gerecht werden zu können. Wir müssen dabei in der aktuellen Situation immer darauf achten, dass wir Leute zu Projekten im Bund schicken, die uns dann vor Ort bei der Auftragsbearbeitung fehlen. Also machen wir eines nach dem anderen ganz in Ruhe.
Ich stimme zu, wir haben unser Ziel noch nicht erreicht, aber mit den genannten Maßnahmen, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind wir auf einem sehr guten Weg. Ich halte es daher nicht für richtig, gleich die Katastrophe herbeizureden oder das Versagen der Demokratie. – Vielen Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist der erste Teil der Aktuellen Stunde mit dem ersten Thema beendet.
Ich rufe nun das zweite Thema der Aktuellen Stunde auf, beantragt von den Abgeordneten Özdal, Röwekamp und Fraktion der CDU:
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ende des Jahres 2017 hat der Bremische Richterbund eine Umfrage zur beruflichen Belastung der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im Land Bremen durchgeführt.
Ausgangspunkt war die Überlegung, dass bereits die vorhandenen Zahlen deutliche Anhaltspunkte für eine Überlastung der Justiz geben. Der Richterbund wollte wissen: Wie geht es den Betroffenen damit, deckt sich die mit verschiedenen Statistiken gemessene Belastung mit der von den Richtern und Staatsanwälten wahrgenommenen Belastung? Welche Auswirkungen hat diese Belastung auf die tägliche Arbeit der Juristen? Ziel war es auch, anhand der Ergebnisse die personelle Ausstattung
der Justiz zu überprüfen und gegebenenfalls auf notwendige Verbesserungen hinzuwirken. Die Umfrage richtete sich an drei große Teilnehmergruppen, an die ordentliche Gerichtsbarkeit, an die Staatsanwaltschaft und an die Fachgerichtsbarkeiten.
Es wurden Fragen an die Juristen gestellt, wie zum Beispiel Angaben zur Person, Arbeitsbereich, Dienstjahre, Instanzzugehörigkeit. Angaben zur Belastung wurden abgefragt, Belastungen insgesamt, Größe des Arbeitspensums, Zeitdruck, Konzentration, psychische Beanspruchung, durchschnittliche Wochenarbeitszeit, empfundener Belastungsdruck und so weiter. Auch zum Berufsumfeld wurden Fragen gestellt, Zusammenhalt im Kollegium, Belastung durch Vertretungen, Übernahme von Tätigkeiten anderer Dienste, Wahrnehmung von Wertschätzung, Zufriedenheit mit Besoldung und so weiter.
Die Anzahl der Rückläufe war hoch. Mit 164 von 282 Befragten haben über 58 Prozent aller Ende des Jahres 2017 im Land Bremen aktiven Richter und Staatsanwälte an dieser Umfrage teilgenommen.
Was sind die Ergebnisse dieser Umfrage? Insgesamt kann zunächst festgehalten werden, dass die Belastung in allen drei befragten Gruppen als außerordentlich hoch empfunden wird.
Die Antworten auf die zentrale Frage nach der persönlichen Belastung lassen an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. 85 Prozent, ich wiederhole, 85 Prozent aller Befragten geben ihre Belastung als sehr hoch bis unerträglich an. Auffällig ist dabei, dass diese Quote in der Staatsanwaltschaft mit knapp 90 Prozent sogar noch einmal deutlich höher ist. Von den Befragten in den Fachgerichtsbarkeiten betrachten sogar über 93 Prozent ihre Belastung als sehr hoch bis unerträglich. Ein weiterer klarer Indikator für die chronische Überlastung sind die Überstunden, die die Befragten leisten müssen. Richter und Staatsanwälte haben insgesamt über 47 Wochenstunden. Noch einmal höher belastet sind dabei die Staatsanwälte, die auf über 48 Wochenstunden kommen.
Die Befragten leisten damit pro Woche über tausend unbezahlte Überstunden. Das entspricht der Arbeitszeit von 25 zusätzlichen Richtern und Staatsanwälten. Diese 25 zusätzlichen Richter und Staatsanwälte beziehen sich nur auf die Rückläufe der befragten Personen. Rechnet man das auf alle in der Richterschaft und Staatsanwaltschaft tätigen
Personen hoch, kommt man auf 41 zusätzliche Stellen, die erforderlich wären, damit wöchentlich keine Überstunden geleistet werden.
Besondere Aufmerksamkeit verdient auch die Frage nach der Wertschätzung. 87,3 Prozent der Richter und Staatsanwälte sehen keine oder nur geringe Wertschätzung für ihre Arbeit durch die Vertreter der Regierungskoalition. Eine über viele Jahre unzureichende Personalausstattung und eine im Bundesvergleich dauerhaft niedrigere Besoldung werden zu diesem Befund als Gründe angegeben.
Danach sehen über 47 Prozent der Richter und Staatsanwälte ihre Besoldung als unangemessen niedrig an. Die Frage, ob das persönliche Arbeitsergebnis noch mit dem eigenen Qualitätsanspruch vereinbar sei, wird nicht einmal von jedem Fünften bejaht. Eine überwältigende Mehrheit ist dagegen mit der Qualität der abzuliefernden Arbeit aufgrund der Belastungssituation kaum oder sogar überhaupt nicht mehr zufrieden.
Viele Befragte bringen zum Ausdruck, dass ihre Berufstätigkeit mehr und mehr in der Übernahme von Servicetätigkeiten besteht. Dieser Wert beträgt bei den Staatsanwälten über 47 Prozent und für die ordentliche Gerichtsbarkeit sogar über 52 Prozent. Das heißt, mehr als jeder zweite Zivil- und Strafrichter übernimmt also häufig bis sehr oft Aufgaben der ebenfalls konstant überlasteten nachgeordneten Dienste. Für das eigentliche Kerngeschäft, die juristische Tätigkeit, stehen immer weniger Kapazitäten zur Verfügung.
Ich möchte gern das Fazit des Bremischen Richterbunds wörtlich zitieren: „Richter und Staatsanwälte kämpfen mit einer deutlich zu hohen Arbeitslast. Darunter leidet die Qualität der Arbeit. Sie können aufgrund der hohen Belastung ihren eigenen Ansprüchen oft nicht mehr gerecht werden. Die Folgen dieser permanenten Überlastung spüren auch die rechtsuchenden Bürger, deren Verfahren sich immer länger hinziehen. Eine Wertschätzung der geleisteten Arbeit durch die politischen Entscheidungsträger können Richter und Staatsanwälte kaum erkennen. Es ist bedenklich, wenn die Vertreter der dritten Staatsgewalt sich von den politisch Verantwortlichen allein gelassen fühlen.
Gefordert sind jetzt deutliche Signale der Unterstützung aus dem politischen Raum. Das betrifft neben einer Abhilfe bei der unzureichenden personellen Ausstattung auch die Anerkennung in Gestalt einer Besoldung, die der beruflichen Verantwortung und Leistung gerecht wird. Ohne eine solche Kehrtwende wird die Justiz in Bremen im Konkurrenzkampf um qualifizierten juristischen Nachwuchs sonst nicht bestehen.“
Das war das Fazit des Bremischen Richterbundes, dem wir uns als Fraktion der CDU anschließen. Meine Damen und Herren der Regierungskoalition, wenn Sie nach diesem Ergebnis und nach dieser Umfrage immer noch bei Ihrer Behauptung bleiben, dass die bremische Justiz personell sowie sachlich ausreichend auskömmlich ausgestattet ist und wenn Sie nicht vorhaben, dringend Gegenmaßnahmen zu ergreifen, dann kann ich Ihnen versichern, werden Sie ab dem heutigen Tage nicht mehr ernst genommen.