Protocol of the Session on April 25, 2018

Frau Bürgermeisterin, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass

sich die Zahlen, die Sie genannt haben, nur auf Vollzugsbeamte beziehen? Dass die 2 200 und XX, die Sie genannt haben, nicht die Tarifbeschäftigten mit einbeziehen und die neue Rechnung, die wir jetzt seit einigen Jahren haben – von Ihnen initiiert – beides zusammenzieht und deswegen diese Zahl 2 600, die Sie wahrscheinlich auch gleich nennen werden, die Gesamtzahl der Mitarbeiter an der Polizei ist? Man muss wissen, dass diese Zahl früher getrennt worden ist und erst seit einigen Jahren zusammengezogen wird. Insofern ist diese Relation, die Sie versucht haben darzustellen, so nicht richtig, 2 200 soundso viel waren damals, und jetzt wollen wir auf 2 600 gehen.

Ja, aber es ist doch auch richtig, dass wir durch die Anzahl der Tarifbeschäftigten eine weitere Steigerung der Menschen, die für die Polizei arbeiten, erreicht haben, oder? Für alle, die es jetzt nicht sehen konnten: Herr Hinners hat mir ein bisschen zugestimmt. Mehr will ich auch gar nicht.

(Heiterkeit)

Ansonsten würde ich aber den Teufel tun, mich mit Ihnen in diesen Fachfragen so tief anzulegen, da weiß ich schon, dass Sie sich sehr gut auskennen. Also, wir haben einmal etwas richtig gemacht, würde ich sagen, und die Zahl auf 160 Auszubildende erhöht. Ich finde, eine Verdopplung der Ausbildungszahlen ist erst einmal sehr positiv. Wie lösen wir die daraus entstehenden Raumprobleme bei der Hochschule für Öffentliche Verwaltung? Es ist der Hochschule sehr wichtig, und der Auffassung bin ich auch, dass wir jetzt für die Ausbildung der Polizeibeamtinnen und -beamten nicht den dritten oder vierten Standort einrichten, sondern dass wir schauen, wie man diesen Campus Doventor mit einer Orientierung auf diese Hochschule hin ausbauen kann.

Wir sind in Gesprächen mit der Bildungssenatorin, und es ist auch der Wunsch der Hochschule, den Block A und D – in dem einen Block ist das Amt für Versorgung und Integration Bremen, AVIP, und in dem anderen die Erwachsenenschule – perspektivisch für die Unterrichtseinheiten der Hochschule zu nutzen. Das geht nicht von heute auf morgen, weil wir Ersatzquartiere für diese Institutionen brauchen. Es ist jetzt gelungen, das Objekt Neuenstraße 76 bis 80, das ist der Ort der ehemaligen Fachschule für Sozialpädagogik und Heilerziehungspflege, fünf Minuten von der HfÖV entfernt, befristet auf sechs Jahre anzumieten. Nichts ist so andauernd wie ein Provisorium, und dort können

wir jetzt erst einmal zusätzliche Raumkapazitäten bekommen. Außerdem müssen wir auch noch das Problem lösen, wo die Polizisten trainieren, wenn die Sporthalle der Bereitschaftspolizei ab Juli saniert wird, obwohl dies ja eigentlich eine gute Nachricht ist. Aber das ist jetzt so weit, dass wir, wenn die Ausbildung beginnt, auf jeden Fall die neuen Räume zur Verfügung haben.

Es ist auch nicht so, dass Immobilien Bremen da Fehlanzeige gemeldet hat, sondern die machen das. Ich finde den Vorschlag gut, Herr Hinners, das sowohl in der Deputation für Inneres als auch im Haushalts- und Finanzausschuss zu besprechen, damit wir berichten können, falls es Probleme gibt. Das machen wir natürlich. Wir haben ein Interesse daran, dass es von der ersten Minute an gut ist, dass sie sich wohlfühlen, und wir sind auch stolz darauf, dass so viele junge Menschen diesen Beruf ergreifen.

Die zusätzlichen Stellen, die in der HfÖV geschaffen werden, werden wir selbstverständlich besetzen. Die Ausschreibung für eine Professur für Strafrecht, Strafverfahrensrecht und Kriminalwissenschaften ist mit Fristende vom 22. März 2018 erfolgt. Weitere Stellenausschreibungen, nämlich Lehrende für Kriminologie und Berufsethik und Lehrende für allgemeines Verwaltungsrecht, Polizeirecht, Ausländer- und Asylrecht, werden vorbereitet, und es werden polizeiliche Dozenten im Nebenamt im Bereich Verkehrsrecht und Einsatzlehre eingesetzt. Frau Vogt hat zu Recht darauf hingewiesen, dass auch aus dem Kontingent der bestehenden Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten geschöpft werden muss. Das stimmt, aber ich weiß auch nicht so genau, wie da die Lösung sein soll.

Ich kenne diejenigen, die bei uns in der Steuerverwaltung arbeiten. Wenn sie nebenbei Steuerrecht unterrichten, bereichert es sie. Ich glaube schon, dass wir das für diesen Zeitraum vertreten können. Wenn die neuen Ausbildungsjahrgänge die Mannschaftsstärke der Polizei deutlich verstärken und wir in den nächsten Jahren weiterhin großen Ausbildungsjahrgänge haben, dann wird sich die Lage verbessern.

(Glocke)

Frau Bürgermeisterin, gestatten Sie eine weitere Frage der Abgeordneten Vogt?

Gern!

Eigentlich eher eine Anmerkung! Ich habe ja gesagt, wir brauchen ein bisschen Verlässlichkeit. Ich glaube, das Problem an der Hochschule für Öffentliche Verwaltung war in den vergangenen Jahren, dass man die Zahl der Anwärter und Anwärterinnen abgesenkt hat, aber auch diskontinuierlich. Es war ja nicht immer die gleiche Zahl. Dann sind Polizeibeamte, die abgeordnet waren, wieder zurück in den Polizeidienst gegangen, und ich glaube, es wäre einfach besser, wenn man da eine Kontinuität hätte, also deshalb eine verlässliche Planung für fünf Jahre.

Frau Vogt möchte wissen, ob der Senat es auch gut finden würde, wenn wir eine verlässliche Planung für fünf Jahre machen würden. Das ist ein tiefgehendes Schiff. Aus meiner Sicht gern, und vor allen Dingen der Kollege Mäurer würde sich darüber besonders freuen. Es gibt aber natürlich immer die Frage, was eigentlich noch das Recht des Haushaltsgesetzgebers ist und welche Spielräume man dort vorfindet. Insofern würde ich sagen, dass man solche Entscheidungen so vorsichtig und verantwortlich treffen muss, dass sie nicht schon über Jahre hinweg neue, vom Volk gewählte Regierungen in einer Weise binden. Das betrifft sowohl Ausbildungsjahrgänge mit zu wenigen als auch mit zu vielen Anwärtern. Deshalb finde ich das mit der Aussage, machen wir einen Fünfjahresplan und versprechen wir jetzt fünf Jahre lang doppelte Ausbildungsjahrgänge, nicht so trivial.

Die Haushaltsentscheidungen für 2018/2019 sind gefallen, die neue Regierung, die 2019 gewählt wird, muss sich dem dann widmen. Auf jeden Fall würde ich immer sagen, wir müssen, wenn wir ein erhöhtes Niveau an Polizistinnen und Polizisten in Bremen erreicht haben, sicherstellen, dass keine Steuerung über die Ausbildung stattfindet, sondern so geplant wird, dass Mannschaftsstärken erhalten werden können. Ich glaube, da sind wir uns in diesem Haus auch einig.

Ein letzter Satz den ich noch anbringen will, ist, dass wir insgesamt als Strategie für die Hochschule für Öffentliche Verwaltung ganz sicher Planungen haben, die wir Ihnen auch so vorlegen werden, sodass auch in der Zukunft über längere Zeiträume größere Ausbildungsjahrgänge untergebracht und gut unterrichtet werden können. – Vielen Dank!

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 19/1480, auf die Große Anfrage der CDU-Fraktion Kenntnis.

Interessen der deutschen Versicherten wahren – Missbrauch des Gesundheitssystems bekämpfen Antrag des Abgeordneten Tassis (AfD) vom 5. Dezember 2017 (Drucksache 19/1435)

Die Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Tassis.

Vielen Dank, Herr Präsident, liebe Kollegen des Hohen Hauses! Die Zuwanderungspolitik der Bundesrepublik war von Anfang an eine Katastrophe. Seit den frühen Jahren ist die Gastarbeitergewinnung nichts anderes als ein Hilfskonstrukt gewesen. Um ein Überbleibsel aus dieser Zeit geht es heute,

(Abgeordneter Tschöpe [SPD]: 1871!)

über welches die gesetzlich Krankenversicherten unseres Landes aufgeklärt werden müssen. Der Missstand besteht seit fünfzig Jahren. Wir reden vom Sozialversicherungsabkommen mit der Türkei aus dem Jahre 1964. Dies sieht vor, dass in der Türkei lebende Familienangehörige eines in Deutschland krankenversicherten Arbeitnehmers mit geschützt sind.

(Abgeordnete Dr. Schaefer [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Ja, wo?)

Das bezieht sich jedoch keineswegs nur auf Frau und Kinder im Heimatland, sondern auch auf die familienrechtliche Stellung in der Türkei, also Elternteile und andere Familienmitglieder, sofern diese nicht berufstätig sind. Geht also ein Familienmitglied in der Türkei zum Arzt, schießt die türkische Krankenversicherung die Kosten für die Behandlung vor und holt es sich danach von der deutschen Krankenversicherung wieder zurück. Es herrscht hier eine eindeutige Schlechterstellung der deutschen Versicherungsnehmer. Es gilt für alle ausländischen Arbeitnehmer in Deutschland das Familienrecht des Auslands und im Jahr 2003 waren das mindestens 34 000 Familien beziehungsweise Versicherte.

(Abgeordneter Röwekamp [CDU]: In Bremen?)

In ganz Deutschland. Eine Summe der genauen Kosten konnte die Bundesregierung damals, im Jahr 2003, nicht definieren. Die Schätzungen nennen einmal zwölf Millionen und einmal mehrere hundert Millionen Euro. Anstatt diesen Missstand abzuschaffen, besteht die Bundesrepublik bis heute auf dieses Sozialversicherungsabkommen. Sie begründet es damit, dass die Ausgaben der Krankenkassen deutlich höher wären, würden die Familienangehörige nicht in ihren Heimatstaaten leben, sondern von ihrem Recht Gebrauch machen, nach Deutschland nachzuziehen beziehungsweise hier zu wohnen. Der logische Schluss wäre, wenn man vernünftig denken würde, das Sozialabkommen mit der Türkei schlichtweg aufzulösen. Dieses Abkommen mit der Türkei wird nicht nur beibehalten, es existieren ähnliche Abkommen mit BosnienHerzegowina, dem Kosovo, mit Marokko, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Slowenien und mit Tunesien. Wir reden hier von einer massiven Belastung des Gesundheitssystems zu Ungunsten aller Versicherten.

Die zweite Ebene ist, es ist natürlich kaum notwendig, anzumerken, dass sich angesichts der neueren Entwicklungen in diesem Land versicherungsfremde Ausgaben deutlich erhöhen werden. Seit dem Jahr 2016 steigen die Kosten für die gesundheitliche Versorgung von neuen, hier ihre Versorgung suchenden so genannten Asylbewerbern und Flüchtlingen exponentiell. Eine Summe, die selbstverständlich und, anders als die Vertreterin der gesetzlichen Krankenversicherungen, Frau Dr. Doris Pfeiffer, sagt, woanders fehlt. Denn vor allem diese Zuwanderer führen, anders als Frau Doris Pfeiffer sich ausdrückt, nicht zu einem doppelten Entlastungseffekt.

Es ist eine vollkommene Peinlichkeit, solche wunschdenkende Frau Pfeiffer als Sprecher an der Spitze der gesetzlichen Krankenversicherungen zu wissen.

(Abgeordnete Dehne [SPD]: Aber Sie wissen es besser!)

Denn selbstverständlich müssen die Versorgung Suchenden bezahlt werden. Und wo kommt nun das Geld her? Es kommt aus dem mit zehn Milliarden Euro gefüllten Gesundheitsfonds, aus dem in dem erwähnten Jahr 2017 anderthalb Milliarden Euro entnommen worden sind, um die neuen Asylbewerberleistungen im Gesundheitsbereich bezahlen zu können, um sie zu subventionieren, wohl gemerkt. Denn die Summe von anderthalb Milliarden Euro reichte nicht ganz aus, um sie damit zu

bezahlen. Wir haben also erstens eine Schlechterstellung deutscher Versicherungsnehmer nach dem alten türkischen und anderen Sozialabkommen und wir haben heute den Fall der Gleichstellung der hier sofort einreisenden Asylbewerber und Flüchtlinge, schlichtweg der Versorgung Suchenden. Damit es konkret wird: Um diese Entnahme aus dem Gesundheitsfonds und andere Ungerechtigkeiten zu beenden, bitte ich Sie, den folgenden Antrag zu beschließen: Die Bremische Bürgerschaft fordert den Senat dazu auf, sich gegenüber den gesetzgebenden Organen der Bundesrepublik Deutschland für die Aufkündigung des deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommens einzusetzen und sich gegenüber den gesetzgebenden Organen der Bundesrepublik Deutschland dafür einzusetzen, dass nur anerkannte Asylberechtigte in den Genuss voller Leistungsansprüche aus der gesetzlichen Krankenversicherung kommen.

(Unruhe – Glocke)

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Dehne.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Tassis, es wird auch heute wieder mehr als einmal deutlich, es geht Ihnen nicht um Gesundheitspolitik, sondern es geht Ihnen darum, Menschen gegeneinander auszuspielen.

(Beifall SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP)

Der Kollege Ravens sagte eben so schön, aus welchem Märchenbuch hat denn der Herr Tassis das? Da kann ich nur sagen, das Märchen heißt NPDWahlprogramm aus dem Jahr 2011.

(Abgeordnete Dr. Müller [Bündnis 90/Die Grünen]: Ja!)

Darin steht so ziemlich dasselbe, besonders zum deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommen von 1964. Natürlich habe ich mir die Mühe gemacht, mir Ihren Antrag, so schwer er sich auch liest, besonders bezüglich der Wortwahl, genau inhaltlich anzuschauen.

(Abgeordneter Röwekamp [CDU]: Und die Recht- schreibung ist auch nicht ohne!)

Sie sprechen davon, dass einheimische Versicherte durch dieses Abkommen benachteiligt werden und über alle Maßen finanziell belastet werden und eine andere Lösung günstiger wäre. Das ist schlichtweg falsch! Wir haben im Gesundheitssystem, wenn man das auf Versicherungen bezieht, ungefähr ein Volumen von 165 Milliarden Euro im Jahr. Wovon wir hier reden, sind, wie Sie selbst gesagt haben, rund zwölf Millionen Euro im Jahr. Machen Sie sich diese Relation doch einfach einmal deutlich. Die Kosten machen also 0,01 Prozent der Gesamtausgaben aus – 0,01 Prozent!

(Abgeordneter Hinners [CDU]: Haben Sie das selbst ausgerechnet?)

Das kann man wunderbar nachlesen, das können auch andere ausrechnen, Herr Kollege, und es geht hier um Menschen, nämlich die von diesem Sozialversicherungsabkommen betroffen sind, rund 11 100 Familien und rund 21 000 Rentnerinnen und Rentner in Deutschland. Dazu muss man wissen, die Zahl der anspruchsberechtigten Familienangehörigen geht seit Jahren zurück. Wir haben hier also nicht auch noch eine Steigerung, sondern es werden weniger Menschen. Teil dieses Abkommens, und das verschweigen Sie natürlich, Herr Tassis, ist doch auch die Versicherung deutscher Touristen im Ausland.

(Beifall SPD)

Das heißt, Deutschland handelt jährlich einen monatlichen Pauschalbetrag mit der türkischen Krankenversicherung aus und kommt genau über diesen Pauschalbetrag zu einer schlanken Abrechnung und nicht zu Einzelabrechnungen, was noch einmal Kosten spart. Sie sprechen in Ihrem Antrag auch von einer hohen Zahl illegaler Zuwanderer, die zu steigenden Beiträgen für gesetzlich Krankenversicherte führen würde. Auch das ist falsch!

(Abgeordneter Tassis [AfD]: Habe ich auch nicht behauptet!)