Protocol of the Session on March 15, 2018

Zu Frage drei: Die Bremische Bürgerschaft hat mit Beschluss vom 5. April 2017 den Senat aufgefordert, im Rahmen der Verhandlungen über die Finanzbeziehungen zwischen dem Land einerseits und den beiden Stadtgemeinden andererseits einen Lösungsvorschlag zu erarbeiten, der die bisherige Mischfinanzierung der Personalkosten des „Systems Schule“ bei einem Kosten- oder Aufgabenträger zusammenführt und sicherstellt, dass in beiden Stadtgemeinden vergleichbare Versorgungsstandards angeboten und gegebenenfalls bestehende Synergien gehoben werden. Dabei ist sicherzustellen, dass die verschiedenen Ebenen von Beginn an einbezogen werden. Hinsichtlich der in diesem Zusammenhang zu verabredenden Zuständigkeiten sind auch die Themen Personalentwicklung, Schulverwaltung und Personalvertretung zu klären. Der Senat wird den Bürgerschaftsbeschluss bei der Neuorganisation der innerbremischen Finanzbeziehungen berücksichtigen. – So weit die Antwort des Senats!

Sehr geehrte Frau Kollegin, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Mich würde interessieren, warum das nicht bis 2019 möglich ist, denn Sie haben ja geantwortet – so habe ich Sie verstanden –, dass es, wenn die Gespräche erfolgreich sind, erst 2020 erfolgt. Woran liegt das?

Bitte, Frau Bürgermeisterin!

Das ist, glaube ich, ein Missverständnis! Ich bin daran interessiert, dass wir sehr schnell nicht nur in Gespräche, sondern in richtige Verhandlungen eintreten. Ich gehe davon aus, dass sich Ihre Frage auf die Zahlungen aus den Verhandlungen über den Finanzausgleich bezieht. Da das Land diese 400 Millionen Euro erst ab 2020 bekommt, bezieht sich die Antwort darauf, dass die Verteilung der Mittel, wie viel das Land jeweils den Stadtgemeinden für welche Aufgaben gibt, erst zum 1. Januar 2020 in Kraft treten kann. Selbstverständlich könnten wir theoretisch, wenn wir ganz schnell sind, auch schon den Rest des Finanzausgleichs in diesem Jahr verhandeln, was dann zum 1. Januar 2019 in Kraft treten könnte. Aber dann

wären nicht die 400 Millionen Euro umfasst, sondern die würden erst zum 1. Januar 2020 gelten.

Frau Kollegin Dogan, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Sie haben gesagt, wenn man in Verhandlungen eintreten würde. Wird gar nicht verhandelt? Das RödlGutachten existiert bereits seit August des letzten Jahres. Mich würde interessieren, wie der Zwischenstand ist und welche Rolle dabei dem Magistrat in Bremerhaven zukommt.

Bitte, Frau Bürgermeisterin!

Wir sind in regelmäßigem Austausch mit der Kämmerei. Ich bin zweimal nach Bremerhaven gefahren, um auch mit dem Vertreter des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung über die Frage zu sprechen, wie wir eigentlich mit dem genehmigungsbedürftigen Bremerhavener Haushalt umgehen. Wie berichten wir gegenüber dem Stabilitätsrat, da auch Bremerhaven Reformvorschläge hat und Modernisierungsmaßnahmen angeht, und wie wollen wir mit der Herausforderung, den Finanzausgleich zu verhandeln, weiter umgehen? Im Moment betreffen die Gespräche vor allen Dingen die ersten Themen. Ich habe aber das feste Ziel, dass wir, wenn wir erreicht haben, dass der Bremerhavener Haushalt vom Senat genehmigt werden kann, unverzüglich gemeinsam eine Gesprächsstruktur finden, in der wir den Finanzausgleich besprechen.

Frau Kollegin, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Das finde ich als Bremerhavener Abgeordnete der Fraktion Bündnis90/Die Grünen sehr wichtig, weil wir im letzten Jahr in der Bürgerschaft den Beschluss einstimmig gefasst haben.

Ich habe eine weitere Frage: Frau Senatorin, zeichnet sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt ab, ob an der derzeitigen Struktur des kommunalen Finanzausgleiches, der abgesehen von der Personalkostenpauschale, Schlüssel- und Ergänzungszuweisungen sowie Strukturhilfen vorsieht, festgehalten wird, oder ob zukünftig ein Teil der Zuweisungen mit einer gewissen Zweckbindung versehen wird?

Bitte, Frau Bürgermeisterin!

Ich habe verschiedene Äußerungen aus Bremerhaven und auch aus der Bremischen Bürgerschaft in eine Richtung interpretiert – teilweise ist es auch explizit geäußert worden –, dass der zukünftige Finanzausgleich mehr Bindungen gegenüber Bremerhaven, also speziell zweckgebundenes Geld im Rahmen von Landesprogrammen, beinhalten soll. Ich will die Verhandlungen nicht vorwegnehmen, da gibt es in Bremerhaven, glaube ich, wie auch hier nicht nur eine Meinung. Ich kann verstehen, dass Bremerhaven – so verhält sich das Land Bremen übrigens auch dem Bund gegenüber – möglichst große Freiheiten haben möchte.

Auf der anderen Seite ist es für das Land wichtig, dafür zu sorgen, dass in beiden Städten gleiche Standards herrschen. Das wird zentraler Punkt in dem Verhandlungsprozess mit Bremerhaven sein, wie wir das austarieren und gewichten. Die einzelnen Bausteine, die jetzt schon im Finanzausgleich sind – da gibt es ja auch schon spezifische Zuweisungen –, werden mit Sicherheit von ihrem Wesen her erhalten bleiben. Quantitativ wird sich da dann möglicherweise etwas ändern.

Frau Kollegin Dogan, eine weitere Zusatzfrage – Bitte sehr!

Wann werden voraussichtlich der Evaluationsbericht und entsprechende Empfehlungen für Veränderungen des kommunalen Finanzausgleichs vorliegen?

Bitte, Frau Bürgermeisterin!

Dafür war das Rödl-Gutachten ein zentraler Baustein, es liegt auch vor. Ich weiß nicht, ob wir das im Haushalts- und Finanzausschuss berichtet haben, es ist leider nicht gelungen einen gemeinsamen Auswertungsprozess mit Bremerhaven durchzuführen. Wir haben uns bei der Beauftragung des Gutachtens sehr aufeinander zubewegt, es enthält ja für beide Stadtgemeinden auch sehr interessante Erkenntnisse. Wir haben es aber nicht geschafft, das Gutachten gemeinsam mit Bremerhaven weiter auszuwerten.

Für Bremen ist vollkommen klar, es wäre Verschwendung von Steuergeldern, wenn man das jetzt einfach in der Schublade verschwinden ließe. Darin gibt es viele Dinge, die für die Finanzen in der Stadtgemeinde Bremen interessant sind, und als Senatorin für Finanzen werde ich den Auswer

tungsprozess des Rödl-Gutachtens für den Haushalts- und Finanzausschuss vorschlagen. Es gibt auch noch eine Reihe von Fachdeputationen, die davon profitieren können. Also, wir werden das machen! Ich habe in Bremerhaven verstanden, man macht das dort auch, schauen wir einmal!

Frau Bürgermeisterin, eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Hilz! – Bitte!

Frau Bürgermeisterin, es hat mich jetzt doch verwundert, dass Sie gesagt haben, dass es bisher keine Verhandlungen gibt. Der Finanzausgleich ist schon länger Thema, sowohl hier in der Bürgerschaft als auch in der Stadtverordnetenversammlung, aber konkrete Verhandlungen waren bisher nicht möglich oder nicht gewollt. Warum hat das so lange gedauert, oder warum dauert es immer noch, bis überhaupt erst einmal Verhandlungen aufgenommen werden?

Bitte, Frau Bürgermeisterin!

Es gibt, glaube ich, ein Bündel an Gründen, etwa die Verabredung, das Rödl-Gutachten abzuwarten, das hat sich dann ein bisschen verzögert. Es gab unterschiedliche Auffassungen darüber, wie wir mit dem Rödl-Gutachten umgehen sollen, dann hat es längere Krankheiten in Bremerhaven gegeben und im Moment steht die Frage der Genehmigung des Haushalts im Vordergrund. Wie gesagt, ich bin zwei Mal zu Gesprächen dorthin gefahren und ich glaube, dass es für das Land und seine Gemeinden sehr wichtig und gut wäre, wenn wir das schaffen könnten, uns sehr zeitnah auf ein neues Finanzausgleichsgesetz zu einigen.

Man muss sich das einmal vorstellen, im Mai 2019 sind Wahlen! Die neue Regierung muss sich dann, um eine zu lange haushaltslose Zeit im Jahr 2020 zu vermeiden, sehr schnell mit dem Haushalt 2020/2021 beschäftigen, und wenn man nicht weiß, was mit den dem Land zustehenden 400 Millionen Euro passiert und welche Unterstützung die beiden Gemeinden daraus bekommen sollen, und man dann erst damit beginnen muss, ein Finanzausgleichsgesetz zu verhandeln, dann finde ich das eher schwierig. Ich tue alles, was in meinen Möglichkeiten steht, um hinzubekommen, dass es dieses Gesetz noch in dieser Legislaturperiode gibt.

Herr Prof. Dr. Hilz, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Bürgermeisterin, kann die Bürgerschaft etwas tun, um Sie bei diesem Vorhaben zu unterstützen?

Bitte, Frau Bürgermeisterin!

Ja, quälen Sie mich hier regelmäßig!

(Heiterkeit)

Eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

In der gemeinsamen beratenden Äußerung von Rechnungshof und übergeordneter Gemeindeprüfung sind auch einige Empfehlungen ausgesprochen worden, die den Senat betreffen und die der Senat umsetzen kann. Hat der Senat bereits begonnen, diese Empfehlungen umzusetzen?

Ich glaube, das bezieht sich vor allen Dingen auf die Frage der Personalkostenabrechnungen. Sie wissen, dass ich seit, ich glaube, mittlerweile sechs Jahren, bemüht bin, in den Bereichen Lehrer, Polizei und GeoInformation ein Verfahren zu wählen, in dem für Bremen die notwendige Kostentransparenz nicht pro Person – das wollen wir gar nicht wissen –, sondern insgesamt entsteht. Die Gespräche und Verhandlungen darüber, wie es jetzt mit der Beauftragung von Performa weitergeht, sind so, dass in Bremerhaven zwei Schlichtungen zugunsten dieser politischen Einigung entschieden sind.

Bisher hat aber der Magistrat, weil er vermutet, dass einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bremerhaven Widerspruch gegen den Transfer ihrer Daten an Performa Nord einlegen werden, die Entscheidung ausgesetzt, dass der Datentransfer an Bremen erfolgen soll, und insofern steckt das gerade fest. So kann man das auch bis in das nächste Jahrhundert ziehen, weil ohne Beschluss des Magistrats, dass Bremen die Daten erhalten soll, ja auch niemand in Bremerhaven Widerspruch einlegen kann. Da hängen wir fest, und die andere Frage ist das Monitum des Rechnungshofs, wie wir Budgetvereinbarungen aus den drei genannten Personalbereichen treffen können. Wir sind dabei, mit Bremerhaven über die Genehmigung des Haushalts 2018 zu sprechen, und der Senat ist der Auffassung, dass erfolgreich abgeschlossene Budgetvereinbarungen zwischen Bremerhaven einerseits und den Ressorts Inneres, Umwelt, Bau und Verkehr sowie Kinder und Bildung andererseits

eine wichtige Voraussetzung für die Genehmigung des Haushalts sind.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Mit Beantwortung dieser Frage ist die Fragestunde beendet.

Ermittlung von Sozialindikatoren und Sozialstufen für die allgemeinbildenden Schulen im Land Bremen Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 2. November 2017 (Drucksache 19/1283)

Dazu

Mitteilung des Senats vom 12. Dezember 2017 (Drucksache 19/1446)

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Senatorin Dr. Bogedan.

Gemäß § 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen. Frau Senatorin, ich gehe davon aus, dass Sie darauf verzichten, so dass wir gleich in die Aussprache eintreten können.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Vogt.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben diese Anfrage gestellt, weil wir, wenn wir einzelne Schulen besuchen, immer wieder auf Fragen von Schulleitungen gestoßen sind, wie die Sozialindikatoren bemessen werden, weil die Zuweisungen manchmal nicht so ganz nachvollzogen werden konnten. Die Sozialindikatoren haben uns in der Vergangenheit schon oft beschäftigt. Sie wurden auch diverse Male geändert, das letzte Mal im Jahr 2016.

Die Antwort auf unsere Anfrage zeigt deutlich auf, dass Bremen bereits ziemliche Bemühungen unternimmt, Personal und Ressourcen an Schulen mit vielen Kindern aus sozial benachteiligten Familien zu lenken. Sozialindikatoren in Kombination mit der Zuweisungsrichtlinie sind an sich gute Instrumente, um Mittel gezielt zu steuern. Allerdings gibt es unseres Erachtens auch Verbesserungsbedarf. Die Antwort des Senats zeigt auf, an welchen Stellen die Ermittlungen der Sozialindikatoren unseres Erachtens weiterentwickelt werden müssen.

Bei der Zusammenstellung des Sozialindex wird der Faktor Zuwanderung unseres Erachtens nicht angemessen berücksichtigt. Das ist es auch, was man aus einigen Schulen widergespiegelt bekommt. Das Merkmal Migration wird nämlich derzeit nur indirekt über den Sprachförderbedarf erfasst. Dadurch lassen sich aber aktuelle Herausforderungen durch Zuwanderung nicht mehr erfassen. Beispielsweise nenne ich die massive Fluchtbewegung in den Jahren 2015 und 2016, aber auch die verstärkte Binnenzuwanderung innerhalb der EU. Sie haben die Zusammensetzung der Schülerschaft und die Aufgaben an Schulen nochmals verändert.

Neben Sprachförderung steht zum Beispiel bei EUZuwanderern aus Rumänien und Bulgarien auch oft Alphabetisierung an, weil deren Eltern nicht in einer Schule gewesen sind. Die Gruppe der geflüchteten Kinder und Jugendlichen ist besonders oft von Traumatisierung betroffen. Auch das wirkt sich natürlich anders aus als nur der reine Sprachförderbedarf durch Zuwanderung über Arbeitsplatzaufnahme. Hier müsste man dringend ein zusätzliches Merkmal in die Indexerstellung aufnehmen.

(Beifall DIE LINKE)

Das hat die Behörde bei der Zuweisung von Entlastungsstunden und zusätzlichem Mathematikunterricht im Übrigen auch versucht, jedoch meines Erachtens nicht richtig umgesetzt oder nicht angemessen umgesetzt. Ich kann nicht nachvollziehen, dass bei den Zuweisungen dieser Stunden der Cito-Test doppelt berücksichtigt wird, einmal direkt durch den Cito-Test und einmal indirekt über die Sozialindikatoren. Der Cito-Test ist bei diesen besonderen Stundenzuweisungen ja explizit als Zuweisungskriterium angeführt worden. Auch das zeigt, dass die Sozialindikatoren an dieser Stelle eigentlich überprüft werden müssen.