Zunächst eine Vorbemerkung: Täter und Opfer waren überwiegend auch Bewohner der jeweiligen Unterkunft.
der Stadt Bremen sind im Zusammenhang mit Erst- und Sammelunterkünften in den Zeiträumen vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 insgesamt sieben versuchte und 89 ausgeführte Straftaten mit 63 Opfern, vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 insgesamt 17 versuchte und 280 ausgeführte Straftaten mit 230 Opfern und vom 1. Januar bis 30. November 2017 insgesamt zehn versuchte und 75 ausgeführte Straftaten mit 74 Opfern registriert worden.
In der Stadt Bremerhaven sind im Zusammenhang mit Erst- und Sammelunterkünften in den Zeiträumen vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 insgesamt 13 ausgeführte Straftaten mit elf Opfern, vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 insgesamt eine versuchte Straftat und zehn ausgeführte Straftaten mit zehn Opfern und vom 1. Januar bis 30. November 2017 insgesamt fünf ausgeführte Straftaten mit fünf Opfern registriert worden.
Zu Frage zwei: Die Straftaten richteten sich in der Stadt Bremen im Jahr 2015 in 50 Fällen gegen die körperliche Unversehrtheit und in drei Fällen gegen die sexuelle Selbstbestimmung, im Jahr 2016 in 162 Fällen gegen die körperliche Unversehrtheit und in sechs Fällen gegen die sexuelle Selbstbestimmung, im Jahr 2017 bis einschließlich Oktober in 53 Fällen gegen die körperliche Unversehrtheit und in vier Fällen gegen die sexuelle Selbstbestimmung.
In der Stadt Bremerhaven richteten sich die Straftaten im Jahr 2015 in sieben Fällen gegen die körperliche Unversehrtheit und in einem Fall gegen die sexuelle Selbstbestimmung, im Jahr 2016 in sieben Fällen gegen die körperliche Unversehrtheit und in keinem Fall gegen die sexuelle Selbstbestimmung und im Jahr 2017 bis einschließlich Oktober in fünf Fällen gegen die körperliche Unversehrtheit und in keinem Fall gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Eine Straftat gegen das Leben lag im gesamten Zeitraum weder in Bremen noch in Bremerhaven vor.
Zu Frage drei: Für Bremen liegen keine Daten zu polizeilichen Einsätzen in Flüchtlingsunterkünften vor. Es kann jedoch die Zahl der Einsatzanlässe genannt werden, wobei ein Einsatz häufig mehrere Einsatzanlässe betrifft. Diese Daten werden seit dem 8. Dezember 2015 erhoben. Seitdem wurden bis zum 6. November 2017 in Bremen 739 Einsatzanlässe gezählt.
In Bremerhaven werden alle Einträge im Vorgangsbearbeitungssystem @rtus mit Flüchtlingsbezug, nicht jedoch nur in Flüchtlingsunterkünften,
gezählt. Hier liegen die Daten ab 2016 bis zum 30. Oktober 2017 vor. Es wurden 466 Einsätze gezählt. Eine Aussage über die Anzahl der darin enthaltenen Präventionseinsätze ist weder für Bremen noch für Bremerhaven möglich. - Soweit die Antwort des Senats!
Wir hatten ja in der Stadt Bremen insbesondere vom Jahr 2015 zum Jahr 2016 eine deutliche Steigerung von 89 Taten auf 280 Taten. Welche Maßnahmen hat denn der Senat ergriffen, um die Übergriffe auf Bewohner sowie sonstige Straftaten innerhalb der Erst- und Sammelunterkünfte zu verhindern?
Ich denke, wenn wir auf die Zahlen blicken, müssen wir uns auch noch einmal die zugrunde liegenden Verhältnisse vor Augen führen. Der starke Flüchtlingszuzug nach Deutschland begann im September 2015 und erreichte im Jahr 2016 seinen Höhepunkt. Deshalb überrascht es nicht, dass sich die Zahl der Straftaten in den Sammelunterkünften in diesem Zeitraum ebenfalls erhöht hat, zumal sich ja auch die Zahl der Bewohnerinnen und Bewohner in den Sammelunterkünften sehr deutlich erhöht hat.
Gleichzeitig wissen wir aber auch, dass wir im Jahr 2016 eine besondere Ausnahmesituation hatten. Wenn wir in den Unterkünften sehr viele Menschen auf sehr engem Raum mit zum Teil in der Anfangszeit sehr schwierigen Umständen in der Betreuung versammeln und diese Personen zum Teil möglicherweise auch noch aus schweren Konfliktsituationen kommen, dann ist es zunächst einmal nicht ungewöhnlich, dass es in diesem Zusammenhang auch ein erhöhtes Aggressionspotenzial gibt und es deshalb auch häufiger zu Auseinandersetzungen kommt.
Die Maßnahme, die der Senat deshalb ergriffen hat - das heißt, der Einsatz von Sicherheitskräften in den Einrichtungen und die Umorganisation des Polizeieinsatzes -, erfolgte zusätzlich zu den originär sicherheitsrelevanten Maßnahmen im Hinblick auf diese sicherheitsrelevanten Vorfälle. Wir haben seinerzeit Einheiten der Bereitschaftspolizei vorgehalten, die bei Einsätzen in solchen Unterkünften sofort vor Ort waren. Daneben war ein Anliegen
des Senats vor allen Dingen die Unterbringung der Personen außerhalb von Sammel- und Erstunterkünften - nämlich in ordentlichem Wohnraum - und eine angemessene sozialpädagogische Betreuung dieses Personenkreises, und ich glaube, dass wir da gemessen an dem, was möglich war und die Rahmenbedingungen zugelassen haben, auch große Schritte nach vorn gekommen sind.
Es wurde ja auch nach den Opfern von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung gefragt. Gibt es Präventionsprogramme, um in den Flüchtlingsunterkünften insbesondere darüber aufzuklären und hierbei insbesondere auch auf die Mitarbeiter in den Flüchtlingsunterkünften hinsichtlich der Aufklärung einzuwirken? Es gibt da ja eine Dunkelziffer, das ist ja allgemein bekannt. Meine Frage ist: Wird ausreichend getan, um diese Straftaten erstens zu verhindern und zweitens, wenn sie passiert sind, auch aufzuklären?
Die Strafverfolgung ist uns natürlich ein besonderes Anliegen, und wir haben insgesamt im Bereich der Sexualdelikte im häuslichen Umfeld eine wahrscheinlich recht hohe Dunkelziffer und häufig Schwierigkeiten in Bezug auf die Erkenntnisgewinne im Strafverfahren. Trotzdem, soweit wir Erkenntnisse haben, bemühen wir uns sehr intensiv um die Aufklärung und Verfolgung dieser Straftaten.
Sie haben aber ja auch nach der Prävention gefragt. In der Tat wurden unter der Federführung der ZGF Programme entwickelt, die insbesondere den Schutz von Frauen und Kindern - also Frauen und Mädchen, aber im Einzelfall sind durchaus auch Jungen Opfer solcher Straftaten - besonders in den Vordergrund stellen. Ich kann Ihnen hier jetzt zwar nicht die einzelnen Details dieses Präventionskonzepts darlegen, aber ich weiß, dass es in sehr enger Kooperation auch mit der Polizei Bremen und meinem Hause entwickelt worden ist, und wir haben sehr im Fokus, dass wir uns mit diesen Problemen auseinandersetzen müssen.
Sie hatten ja gesagt, dass Sie dort präventiv sicherheitspolitisch - durch die Bereitschaftspolizei zum Beispiel -, pädagogisch und psychologisch vorstellig geworden sind. Meine Frage ist: Kann man das mit Zahlen zum Personal
zum Ausdruck bringen? Wie viele Personen sind dort eingesetzt worden? Hier wurde sonst auch schon viel Zahlenmaterial abgefragt. Haben Sie da eine Vorstellung?
Wir haben ja in der Tat im Zusammenhang mit dem Integrationskonzept des Senats sehr detailliert nachgewiesen - ohne, dass ich jetzt die Zahlen auswendig wüsste -, welche zusätzlichen Einsatzbelastungen für die Polizei in der Hochphase entstanden sind. Das kann man diesen Daten entnehmen, die können wir Ihnen auch gern noch einmal liefern.
Wir haben damals die strategische Entscheidung getroffen, von der Alarmierung normaler Streifenwagen auf besondere Kräfte der Bereitschaftspolizei umzustellen, die dann gleich zumindest in Halbgruppenstärke vor Ort waren. Wir hatten ja eine Einheit der Bereitschaftspolizei, die entweder wahlweise am Hauptbahnhof oder in den Sammelunterkünften eingesetzt worden ist. Das haben wir aus der Erfahrung heraus getan, dass es für die Polizei wichtig ist, gleich mit ausreichender Präsenz da zu sein, um die Eskalation sofort unterbinden zu können wenn in großen Gruppen von Personen Konfliktlagen entstehen. Dieses Einsatzkonzept hat sich auch bewährt, war aber natürlich durchaus in einem gewissen Umfang kräftezehrend.
Sie hatten ja auch eine ganze Menge Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung genannt. Mich würde noch interessieren, ob es aufgrund entsprechender Bestrafungen dieser Täter ausländerrechtliche Konsequenzen und aus diesem Bereich schon Abschiebungen oder aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegeben hat.
Das kann ich Ihnen zu den konkreten Fällen hier jetzt im Einzelnen nicht sagen. Es ist natürlich im Verhältnis zu den sonstigen Straftaten eine relativ geringe Anzahl - also wir haben hier einmal drei und einmal sechs Fälle -, und man darf nicht ganz außer Acht lassen, dass das Strafrecht ja zwischenzeitlich, wie ich finde, richtigerweise verschärft worden ist. Allein diese Verschärfung des Strafrechts hat aber zu einem nicht unerheblichen Anstieg von Straftaten gegen die se
xuelle Selbstbestimmung geführt, weil die Beleidigung auf sexueller Grundlage jetzt nicht mehr als Beleidigungstatbestand, sondern als Straftatbestand gegen die sexuelle Selbstbestimmung verfolgt wird. Die Strafandrohung, die dahintersteht, dürfte aber regelmäßig nicht ausreichen, um in jedem Fall ausländerrechtliche Maßnahmen allein darauf zu stützen.
Ich kann das aber auch deshalb nicht sagen, weil sich die Personen, über die wir hier sprechen, in aller Regel im Asylverfahren befinden, das heißt, solange das Verfahren läuft, besteht für diese Personen sowieso ein Abschiebestopp. Wenn dieses Asylverfahren negativ abgeschlossen ist, dann kommt es im Einzelfall gar nicht auf die Straftat an, weil dann ohnehin eine Ausreisepflicht besteht. Deshalb kann ich Ihnen diese Frage in dem Zusammenhang nicht präzise beantworten.
Ich kann aber ganz allgemein sagen, dass wir uns vorgenommen und auch entsprechend aufgestellt haben - das haben wir hier ja auch schon verschiedentlich besprochen -, die Rückführungsbemühungen insbesondere im Bereich von Straftätern ausländischer Herkunft zu intensivieren und auch strukturell anders zu organisieren.
Die zweite Anfrage bezieht sich auf das Ergebnis des Pflegestellen-Förderprogramms in Bremen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dehne, Tschöpe und Fraktion der SPD.
Erstens: Wie ist die Inanspruchnahme des seit 2016 geltenden Pflegestellen-Förderprogramms für das Land Bremen im Hinblick auf zusätzliches Pflegepersonal für die Krankenhäuser?
Zweitens: Wie bewertet der Senat das Potenzial der Inanspruchnahme im Vergleich zu den erzielten Ergebnissen?
Drittens: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, dass die maximale Förderung des Pflegeförderprogramms bis zum Ende der Förderperiode abgerufen wird?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Im Jahr 2016 haben sieben Krankenhäuser bei ihren Budgetverhandlungen einen Pflegestellenzuschlag vereinbart. Davon haben vier Krankenhäuser den Zuschlag in Anspruch genommen. Auf Grundlage des Pflegestellenförderprogramms wurden in 2016 insgesamt 19,32 Stellen in der unmittelbaren Patientenversorgung neu geschaffen.
Für das Jahr 2017 haben neun Krankenhäuser bei ihren Budgetverhandlungen einen Pflegestellenzuschlag vereinbart. Davon sind in acht Vereinbarungen höhere Zuschläge als 0,15 Prozent des Gesamtbudgets ausgewiesen. Eine solche Erhöhung bis zu 0,30 Prozent des Gesamtbudgets ist möglich, wenn im vorangegangenen Jahr keine Mittel oder weniger als 0,15 Prozent des Gesamtbudgets vereinbart wurden.
Wie viele Stellen in 2017 durch das Pflegestellenförderprogramm geschaffen wurden, kann derzeit noch nicht ermittelt werden, da hierfür die Wirtschaftsprüfer der Krankenhäuser erst nach Jahresabschluss entsprechende Testate vorlegen.
Zu Frage zwei: In 2016 ist das Potenzial noch nicht ausgeschöpft worden. Bei den Vereinbarungen für 2017 ist ein positiver Trend zu verzeichnen. Wie in der Antwort zu Frage eins erläutert, haben neun Krankenhäuser bei ihren Budgetverhandlungen einen Pflegestellenzuschlag vereinbart.
Zu Frage drei: Auf der Grundlage des Krankenhausentgeltgesetzes vereinbaren die Krankenkassen mit den jeweiligen Krankenhäusern Budgets. Dies erfolgt auf der Ebene der Selbstverwaltung. Die Vereinbarungen werden der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz zur Genehmigung vorgelegt. Grundlage für die Genehmigung ist eine erfolgreiche Prüfung, ob die geltenden rechtlichen Regelungen eingehalten werden. Eine unmittelbare Einflussmöglichkeit, wie viele Stellen die Krankenhäuser in der unmittelbaren Patientenversorgung vorhalten, hat der Senat daher nicht. - Soweit die Antwort des Senats!
Herr Staatsrat, Sie haben ja gerade ausgeführt, dass der Senat keine direkten Einflussmöglichkeiten hat. Könnten Sie denn in
Gesprächen die Krankenhäuser weiter ermutigen, dass sie sich an diesem Förderprogramm auch beteiligen?