Protocol of the Session on January 25, 2018

Gesprächen die Krankenhäuser weiter ermutigen, dass sie sich an diesem Förderprogramm auch beteiligen?

Das haben wir auch in der Vergangenheit schon getan. Ich gehe einmal davon aus, dass die Steigerung, die wir vom Jahr 2016 auf das Jahr 2017 erreicht haben, jedenfalls noch einmal auch im Bewusstsein der Krankenhäuser eine positive Rolle gespielt hat, dass wir auf das Programm extra noch einmal hingewiesen haben.

Frau Kollegin haben Sie eine weitere Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Herr Staatsrat, könnten Sie in der Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz die Zahlen vorlegen, wenn sie für das Jahr 2017 vorhanden sind?

Das machen wir gern!

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die dritte Anfrage trägt den Titel „Wie zuverlässig ist die NordWestBahn?“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Buchholz, Frau Steiner und Fraktion der FDP.

Bitte, Herr Kollege Buchholz!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie häufig kommt es nach Erkenntnissen des Senats zu Zugausfällen und/oder Verspätungen von über fünf Minuten der NordWestBahn insbesondere auf der Linie RS1, Bremen-Farge - Bremen Hauptbahnhof - Verden?

Zweitens: Welche Maßnahmen unternimmt der Senat, um wiederholte Zugausfälle und/oder Verspätungen auf dieser Strecke zu reduzieren?

Drittens: Inwieweit sieht der Senat Möglichkeiten, zukünftigen Ausschreibungen den Aspekten der Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit durch finanzielle Anreize - etwa signifikante Strafzahlungen - mehr Gewicht zu verleihen?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Dr. Lohse.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Im Netz der Regio-S-Bahn Bremen/Niedersachsen, RSBN, fielen im Jahr 2016 knapp 1,1 Prozent der bestellten Fahrten aus. Die Linie RS1 hat mit 1,6 Prozent eine etwas höhere Ausfallquote. Dies hängt primär damit zusammen, dass zwischen Bremen-Nord und der Innenstadt ein 15-Minuten-Takt gefahren wird. Auf diesem Abschnitt stark verspätete Züge werden häufig aus dem Verkehr genommen, um ein Übertragen der Verspätungen auf nachfolgende Züge zu vermeiden.

Als unpünktlich gelten alle Fahrten mit einer Ankunfts- oder Abfahrtsverspätung von über fünf Minuten. Die Gesamtpünktlichkeit im Netz der RSBN lag im Jahr 2016 bei 94,9 Prozent. Dabei weist die Linie RS1 mit einem Anteil von 96,6 Prozent pünktlichen Zügen die höchste Pünktlichkeitsquote auf.

Zu Frage zwei: Die Gründe für Zugausfälle und Verspätungen sind vielfältig. Sie können bei der NordWestBahn, einem anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen, der DB Netz AG oder bei Dritten liegen. Rund 40 Prozent der Zugausfälle sind zum Beispiel auf Störungen der Infrastruktur zurückzuführen. Insofern müssen Verbesserungsstrategien mehrdimensional mit verschiedenen Stellen ausgearbeitet werden. Vor diesem Hintergrund führt der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr regelmäßig Gespräche mit der NordWestBahn und dem Netzbetreiber DB Netz AG, bei der Störungsursachen analysiert und Maßnahmen zu deren Beseitigung vereinbart werden.

Zu Frage drei: Ein Eisenbahnverkehrsunternehmen hat in den folgenden Bereichen direkten Einfluss auf die Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit seiner Verkehre: Anzahl und Verfügbarkeit der Fahrzeuge, Fahrzeugumlaufplanung oder Verfügbarkeit und Ausbildung des Personals. In diesen Bereichen werden die SPNV-Aufgabenträger für die Ausschreibung der Regio-S-Bahn verbindliche Vorgaben machen, um die Qualität des Verkehrs zu steigern. So wird zum Beispiel die Quote der Reservefahrzeuge gegenüber heute verdoppelt. Weiterhin wird der künftige Betreiber verpflichtet, Triebfahrzeugführer selbst auszubilden. Diese Maßnahmen sind nach Auffassung der Aufgabenträger wirksamer als erhöhte Strafzahlungen. - Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege Buchholz, haben Sie eine Zusatzfrage?

(Abg. Buchholz [FDP]: Nein, das reicht für den Mo- ment! Vielen Dank!)

Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Hamann! - Bitte sehr!

Sie sprachen eben davon, dass es oftmals ein Problem mit der Infrastruktur gibt. Können Sie noch ein bisschen aufschlüsseln, wo das Problem liegt? Gibt es zu wenig Gleise? Ist die Signaltechnik veraltet? Welche Erkenntnisse haben Sie dort?

Bitte, Herr Senator!

Gerade im letzten Jahr hatten wir im Spätsommer und im Herbst die drei schweren Sturmereignisse, die dann flächendeckend zu Ausfällen im Eisenbahnverkehr geführt haben. Die NordWestBahn fährt auf den Strecken der DB Netz AG, und die DB Netz AG muss diese Strecken in Ordnung halten. Es können verschiedene Dinge sein: Es kann ein Stellwerksschaden sein oder ein Ausfall einer Signalanlage - es gibt dort ganz unterschiedliche Dinge -, aber das sind alles Dinge, die wir jetzt nicht über die Ausschreibung der Regio-S-Bahn regeln können, sondern diese Gespräche dazu führen wir mit der DB Netz AG direkt.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Können Sie uns von diesen Gesprächen schon Ergebnisse nennen, also sind konkrete Maßnahmen vereinbart, dass man zum Beispiel Stellwerke aktualisiert und dort Geld investiert?

Bitte, Herr Senator!

Es gibt Maßnahmen im Bundesverkehrswegeplan, die die Ertüchtigung der Strecken betreffen. Diese kann ich Ihnen heute aus dem Kopf nicht alle nennen, weil ich mir das nicht aktuell angelesen habe, aber es war auch mehrfach Thema in der Deputation. Ich kann mich gern noch einmal im Haus erkundigen, ob wir noch konkrete Wünsche haben. Wir machen auch die Gipfeltreffen mit der Bahn. Ich glaube, schon dreimal hatten wir Herrn Grube hier in Bremen und Bremerhaven und haben über solche Dinge auch auf einer sehr hohen Ebene gesprochen.

Auf der anderen Seite hatte ich vor einem guten halben Jahr die Geschäftsführung der NordWestBahn auch einmal persönlich einbestellt und mit ihr gesprochen, als es die Ausfälle bei der NordWestBahn gab, und auch gesagt, dass sie etwas machen muss, damit sie mehr Fahrpersonal hat, weil einige

Ausfälle auch daran liegen, dass sie nicht genügend Lokführer hatte. Deswegen gibt es jetzt die neue Überlegung, in die Ausschreibung mit aufzunehmen, dass sie selbst ausbilden muss, wenn Lokführer knapp sind. Das heißt, wir versuchen wirklich, auf allen Ebenen - durch die Gespräche und auch die Anforderungen in den Ausschreibungen - die Situation zukünftig zu verbessern.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die vierte Anfrage betrifft den Sanierungsbedarf der Straßenbrücken im Land Bremen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Buchholz, Frau Steiner und Fraktion der FDP.

Bitte, Herr Kollege Buchholz!

Wir fragen den Senat:

Erstens: An welchen Brückenbauwerken im Land Bremen, die für motorisierten Verkehr freigegeben sind, wurde Sanierungsbedarf festgestellt beziehungsweise ist damit zu rechnen, dass ein Bedarf in den nächsten fünf Jahren festgestellt wird?

Zweitens: An welchen der Brückenbauwerke im Land Bremen, die für motorisierten Verkehr freigegeben und bei denen Sanierungsbedarf festgestellt worden ist, ist bereits mit der Planung oder der Durchführung der Sanierungsarbeiten begonnen worden?

Drittens: Inwieweit sieht der Senat die Möglichkeiten, zusätzliche Bundesmittel für die notwendigen Sanierungsarbeiten einzuwerben?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Dr. Lohse.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Insgesamt werden 839 Brückenteilbauwerke verwaltet, davon 313 in der Baulast des Bundes und 526 in der Baulast der Stadtgemeinde Bremen.

Zurzeit sind 30 Brücken, davon zwei Brückenbauwerke des Bundes und 28 Bauwerke der Stadtgemeinde Bremen, mit einer Zustandsnote 3 oder höher bewertet und müssen kurz- bis mittelfristig instand gesetzt oder erneuert werden. Weitere 66 Bauwerke sind mit einer Zustandsnote größer 2,5

und kleiner 3,0 bewertet und stehen daher unter genauerer Beobachtung und werden als vordringliche Planungsvorhaben geführt.

Ebenfalls müssen noch 60 größere Bauwerke des Bundes und 42 größere kommunale Bauwerke in Bremen nachgerechnet werden. Bei allen bisherigen Nachrechnungen hat sich herausgestellt, dass Defizite in Bezug auf Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit der Bauwerke vorhanden sind. Es wurden daraufhin Ertüchtigungsplanungen aufgenommen und an den Bauwerken umgesetzt.

Aufgrund der Erkenntnisse mit den bereits nachgerechneten Bauwerken lässt sich prognostizieren, dass zwei Drittel der nachzurechnenden Bauwerke entweder ertüchtigt oder durch einen Neubau ersetzt werden müssen.

In Bremerhaven werden insgesamt 57 unter motorisiertem Verkehr stehende Brückenteilbauwerke verwaltet. Neun davon befinden sich in der Unterhaltslast des Bundes, die restlichen 48 Teilbauwerke in der Stadtgemeinde Bremerhaven. Alle kommunalen Bauwerke sind mehr oder weniger sanierungsbedürftig. Bei den Bundesbauwerken stehen drei Teilbauwerke in den nächsten fünf Jahren zur Sanierung an, zwei bei der Grimsbystraße/Stresemannstraße B 212 und eins bei der Vorfluterbrücke Grimsbystraße. Drei kommunale Bauwerke stehen unter besonderer Beobachtung: Klußmannstraße, Wurster Straße und Alte Geestebrücke/Fährstraße.

Zu Frage zwei: In Bremen finden aktuell größere Bautätigkeiten an folgenden Brückenbauwerken statt: Ersatzneubau des Bauwerks 442 HeinrichPlett-Allee, Ersatzneubau des Bauwerks 904 Im Dorfe/Braut-Eichen, Ertüchtigung des Bauwerks 614 an der A 270/Überführung Vegesacker Heerstraße.

Ferner werden derzeit noch diverse Bauwerke, wie Treppenanlagen und Lärmschutzwände, saniert. Generell ist aber darauf hinzuweisen, dass die Bautätigkeiten in den Wintermonaten Dezember bis einschließlich Februar witterungsbedingt eingeschränkt sind. Die weiteren geplanten Maßnahmen entnehmen Sie bitte der schriftlichen Anlage, die Ihnen bereits vorliegt.

In Bremerhaven werden aktuell an folgenden Bauwerken Maßnahmen durchgeführt oder konkret geplant: In Ausschreibung befindet sich die Grundinstandsetzung der Klappbrücke Kennedybrücke

mit Vorlandbrücke und drei weiteren Teilbauwerken. In Planung befinden sich die Grundinstandsetzung der Drehbrücke Klußmannstraße und die Grundinstandsetzung der Alten Geestebrücke.

Zu Frage drei: Aufgrund des Artikels 104 a Grundgesetz in Verbindung mit der Zweiten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen übernimmt der Bund nur die Zweckausgaben für Brücken in der Baulast des Bundes. Mittel für sämtliche Brücken der Städte Bremen und Bremerhaven sowie die Planungskosten für Brücken in der Baulast des Bundes sind durch das Land beziehungsweise die Städte zu tragen. Im Rahmen des aktuellen Brückenmodernisierungsprogramms des Bundes stehen ausreichend Bundesmittel für bauliche Maßnahmen an Straßenbrücken des Bundes zur Verfügung. - Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage?