Protocol of the Session on November 9, 2017

In Bremerhaven erfolgt die Berechnung der Lernmittelzuweisungen für die berufsbildenden Schulen entsprechend den Bremer Pro-KopfMessbeträgen und der Bundesstatistik. Aufgrund der im Haushalt bereitgestellten Mittel wurden die errechneten Beträge 2013 und 2014 um 25 Prozent gekürzt, in 2015 um 13 Prozent gekürzt, in 2016 um 10 Prozent gekürzt und in 2017 ungekürzt zugewiesen. Zusätzlich wurden Sonderzuweisungen für die Einrichtung von Lernfeldern in den Haushaltsjahren 2013 bis 2015 zur Verfügung gestellt.

Zu Frage drei: Nach Artikel 31 der Landesverfassung Bremen werden Lehr- und Lernmittel

im Grundsatz unentgeltlich bereitgestellt. Dies umfasst in Zeiten zunehmender Digitalisierung neben der kostenlosen Leihe klassischer Lernmedien wie Lehrbücher immer mehr auch die Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien über Lernplattformen wie zum Beispiel „itslearning“.

Nicht unter die Lehr- und Lernmittelfreiheit fallen nach Paragraf 14 Absatz 1 Nummer 3 Berufsbildungsgesetz Gegenstände, die zugleich der Berufsausübung dienen, diese sind dem/der Auszubildenden von den Ausbildern, also den ausbildenden Betrieben, kostenlos zur Verfügung zu stellen. Hierzu zählen neben den in der zitierten Vorschrift insbesondere genannten Werkzeugen und Werkstoffen auch besondere Fachbücher oder textliche Arbeitsmittel.

Dem Senat ist bekannt, dass das Schulzentrum Utbremen - wie auch andere berufsbildende Schulen - den Ausbildungsbetrieben mitteilt, dass den Auszubildenden diese Gegenstände, die zugleich der Berufsausübung dienen, kostenlos zur Verfügung zu stellen sind. - Soweit die Antwort des Senats!

Herr Abgeordneter, haben Sie eine Zusatzfrage?

(Abg. Leidreiter [BIW]: Nein, vielen Dank!)

Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die dritte Anfrage trägt den Titel „Briefzustellung durch die Deutsche Post in Bremen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Grotheer, Tschöpe und Fraktion der SPD.

Bitte, Frau Kollegin Grotheer!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Ist dem Senat bekannt, ob die Deutsche Post auch in Bremen beabsichtigt, die Briefzustellung zu verändern und die Zustellungstage zu reduzieren?

Zweitens: Sieht der Senat den Versorgungsauftrag durch die Deutsche Post dadurch beeinträchtigt?

Drittens: Welchen Einfluss kann und wird der Senat gegen diese Pläne geltend machen?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Siering.

Landtag 4028 52. Sitzung/09.11.17

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Seit Juli dieses Jahres bietet die Deutsche Post in ausgewählten Zustellbezirken ein Testverfahren an, in dessen Rahmen ihre Kunden auf freiwilliger Basis und in einem begrenzten Zeitraum alternative Zustelloptionen erproben können. Nicht betroffen von diesem Testverfahren sind Paket- und Pressesendungen, Päckchen, Sendungen mit dem Service „Postzustellungsauftrag“ sowie Briefsendungen mit Zusatzleistungen.

Die Bundesnetzagentur ist als zuständige Regulierungsbehörde über dieses Projekt informiert worden und hat nach Prüfung keine rechtlichen Bedenken zum Verfahren angemeldet. Außerhalb dieses Testumfeldes wird die Deutsche Post im Bundesland Bremen, wie im gesamten Bundesgebiet auch, weiterhin sämtliche Vorgaben der Post-Universaldienstleistungsverordnung erfüllen. Nach Angaben der Deutschen Post AG handelt es sich um einen ergebnisoffenen Test, dessen Erkenntnisse nach Abschluss ausgewertet werden sollen. Ob an diesem freiwilligen Testverfahren auch Postkunden aus dem Bundesland Bremen teilnehmen, ist dem Senat nicht bekannt. Das Testverfahren soll spätestens am 16. Dezember 2017 enden.

Zu Frage zwei: Im Rahmen des zeitlich begrenzten Testverfahrens und auf Grundlage der freiwilligen Teilnahme, sieht der Senat keine Beeinträchtigung des Versorgungsauftrages.

Zu Frage drei: Bewertbare Pläne liegen seitens der Deutschen Post AG nicht vor. Der Senat wird aber gleichwohl die Entwicklung nach Beendigung des Testverfahrens in enger Zusammenarbeit mit der Bundesnetzagentur weiter begleiten. - Soweit die Antwort des Senats!

Frau Kollegin Grotheer, haben Sie eine Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Herr Staatsrat, ich habe Ihrer Antwort eben gerade entnommen, dass der Senat gar nicht weiß, ob es in Bremen Kunden gibt, die an diesem Testlauf teilnehmen. Hat der Senat vielleicht aufgrund meiner Anfrage bei der Post nachgefragt, ob Bremer Bürger an dem Testlauf teilnehmen?

Selbstverständlich haben wir eine Nachfrage gestellt. Wir haben bereits

am 2. Oktober 2017 eine konkrete Anfrage an die Post AG gestellt. Wir haben von dort auch eine Antwort bekommen, die uns leider nicht befriedigen kann. Ich darf vielleicht aus dem Antwortschreiben zitieren. Auf die konkrete Frage, „Sind oder werden auch im Bundesland Bremen für diesen Test Zustellbezirke ausgewählt?“, haben wir als offizielle Antwort erhalten - Zitat -: „Aussagen darüber, wo sich Kunden befinden, die an dem Pilotprojekt teilnehmen, treffen wir nicht, um die Durchführung möglichst ohne Einfluss von außen und weitgehend unter einheitlichen Bedingungen ablaufen lassen zu können.“

Das heißt, wir haben uns bemüht, wir haben aber leider keine Informationen zum Sachverhalt von der Deutschen Post AG bekommen.

Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Herr Staatsrat, es ist für mich kaum vorstellbar, dass der Senat, also die Regierung dieses Bundeslandes, weder vor dem Beginn des Tests noch auf Nachfrage darüber informiert worden ist, ob der Test Bremer Kundinnen und Kunden betrifft. Meine Frage ist: Welchen Einfluss hat der Senat auf die Briefzustellungspolitik der Post im Land Bremen? Muss es seitens des Senats eine Zustimmung zu solchen Versuchen geben, oder muss der Senat bei der Veränderung der Zustellungsweise seine Zustimmung geben?

Ich will sagen, dass wir damit unglücklich sind, denn unsere Einflussmöglichkeit ist denkbar gering. Wir haben bei der Bundesnetzagentur, die dafür zuständig ist, solche Tests zu genehmigen, das Verfahren gerügt und dass wir keine Informationen dazu bekommen. Die konkrete Einflussnahme erschöpft sich nahezu darin. Wirtschaftssenator Günthner wird diesbezüglich auch - er ist im Gremium der Bundesnetzagentur vertreten - noch einmal das Verfahren offiziell rügen.

Es geht um eine Grundversorgung, die hier infrage steht. Es ist ein Modellversuch, der genehmigt werden muss, er ist dort angemeldet worden. Die Bundesnetzagentur hat keine Bedenken gehabt, den Testlauf durchzuführen. Die Auswertung wird zeigen, was man damit beginnen kann. Es steht dahinter, dass die Post selbst sagt, dass die Briefsendungen, nicht die Paketsendungen, rückläufig sind, und zwar um circa 1,5 Prozent. Das ist auch von den zuständigen Kommissionen bestätigt worden, weil natürlich die Elektronifizierung bei der Kommunikation sehr zugenommen hat, und deswegen ist die Post auf der Suche nach Alternativen.

Landtag 4029 52. Sitzung/09.11.17

Gleichzeitig ist aber auch klar, dass bestimmte Bereiche ausgenommen bleiben müssen. Ich nenne das Stichwort Gerichte. Es ist gar nicht vorstellbar, dass man bei der Gerichtspost aufgrund der Fristen von einer täglichen Zustellung abweicht. Diese Dinge müssen natürlich sichergestellt sein.

Ich komme noch einmal auf Ihre Frage zu den Einflussmöglichkeiten des Senats zurück. Es gibt das Postgesetz, in dem die Grundlagen festgehalten sind. Auf der Basis des Postgesetzes ist eine Verordnung erlassen worden, das ist die Post - Universaldienstleistungsverordnung, die den Bereich näher ausgestaltet. Wenn diese Verordnung geändert wird, dann muss der Bundesrat der Änderung zustimmen. Ob es eine Änderung geben wird, das ist im Moment noch nicht klar erkennbar. Geregelt sind dort die Grundzüge, und geregelt ist auch die Möglichkeit, Testläufe durchführen zu können. Also, man muss sagen, dass unser Einfluss tatsächlich nicht besonders riesig ist. Mit dem Vorgehen sind wir tatsächlich nicht einverstanden.

Sehr geehrte Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Herr Staatsrat, können Sie uns heute zusagen, dass Sie vor einer Entscheidung im Bundesrat dieses Parlament, zumindest im Rahmen einer Befassung der zuständigen Deputation, über den Sachverhalt informieren, sodass wir in der Wirtschaftsdeputation dazu Stellung nehmen können?

Das sage ich gern zu. Es steht jedoch noch völlig in den Sternen, ob es tatsächlich zu einer Änderung kommt.

Eine weitere Zusatzfrage durch den Abgeordneten Hamann! - Bitte sehr!

Herr Staatsrat, Sie haben ausgeführt, dass der Anteil der analogen Post zurückgeht. Das heißt, die Einschränkung von solchem Service ist entweder zwingend, oder es muss eine Portoerhöhung stattfinden. Inwieweit ist das Land Bremen daran beteiligt? In welchem Umfang verschicken wir jetzt Postsendungen digital, aber nicht mehr analog? Ist in Bremen ein Mengengerüst vorhanden, das den Rückgang der analogen Postversendung darstellt? Ist das Land Bremen ein Teil des Problems, dass die Post weniger zu tun hat?

Ich kann Ihnen dazu heute keine belastbaren Zahlen nennen. Ich weiß gar nicht, ob es eine entsprechende Erhebung für

den konkreten Postverkehr gibt. Ich nehme an, dass Sie auf die Struktur des innerbehördlichen Postverkehrs im Land Bremen anspielen. Ich vermag Ihre Frage nicht ausreichend zu beantworten.

Ich kann Ihnen allerdings sagen, dass sich die Freie Hansestadt Bremen entschlossen hat, ein elektronisches Dokumentenmanagementsystem einzuführen. In vielen Teilbereichen ist dieses System bereits eingeführt. Es soll genau dazu führen, dass man nicht nur Abstimmungen schneller erreichen kann und dass man eine elektronische Aktenführung hat, sondern es ist eben auch das Ziel, die Briefpost und den Verbrauch von Papier entsprechend zu senken. Die Frage, ob das in einer signifikanten Weise bisher eingetreten ist, kann ich Ihnen nicht beantworten, da ich dazu keine Erhebung kenne. Ich kann Ihnen deshalb keine konkrete Zusage oder Aussage machen.

Das Wort zu einer weiteren Zusatzfrage hat die Abgeordnete Frau Ahrens. - Bitte sehr!

Herr Staatsrat, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass es bereits jetzt Personen in Bremen gibt, die von diesem Testlauf betroffen sind? Ich weiß von Kollegen aus Bremen-Nord, die montags keine Post mehr erhalten. Meine Kollegin, Frau Grobien, erhält montags keine Post mehr. Das sind zwei völlig unterschiedliche Stadtteile. Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, das mit oder ohne Ihr Zutun in der Zeit genau dieser Versuch hier im Bundesland Bremen stattfindet?

(Abg. Röwekamp [CDU]: Ich wäre bereit, Post abzugeben! Ich bekomme zu viel!)

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, gegen eine Kenntnisnahme kann ich mich gar nicht wehren. Ich will mich auch nicht dagegen wehren. Ich kann Ihnen aus eigenem Erleben sagen, dass auch ich persönlich davon betroffen gewesen bin. Ich bin es nicht mehr. Es konnte tatsächlich aufgeklärt werden. Ich hatte mich an die Bundesnetzagentur gewandt und habe ein großes Entschuldigungsschreiben per Post bekommen, es soll ein Irrtum gewesen sein. Mir bleibt nichts anderes, als zehn Euro in Briefmarken und den Inhalt des Briefs zur Kenntnis zu nehmen.

Frau Ahrens, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Wären Sie bereit, die Adresse bekannt zu geben, damit sich die

Landtag 4030 52. Sitzung/09.11.17

anderen Betroffenen ebenfalls an die Bundesnetzagentur wenden können?

Selbstverständlich mache ich das gern. Es gibt einen Internetauftritt der Bundesnetzagentur, sodass es möglich sein wird, einen entsprechenden Hinweis zu geben. Auf unserer Webseite werden Sie auch einen entsprechenden Hinweis finden.

Frau Ahrens, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? - Bitte sehr!