Protocol of the Session on November 9, 2017

Frau Ahrens, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass der Testlauf auch schon Auswirkungen auf die Versendung der Deputationsunterlagen im Land Bremen hat, denn es fällt dem Senat zunehmend schwer, die Deputationsunterlagen entsprechend den Verfahrensordnungen eine Woche vor dem Sitzungsbeginn schriftlich zuzustellen? Das ist in der Vergangenheit in mehreren Deputationen immer wieder ein riesiges Thema gewesen. Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass das auch schon konkrete Auswirkungen auf Ihr Handeln hat?

Hier bin ich auch lernfähig! Selbstverständlich nehme ich Ihre Ausführungen gern zur Kenntnis, ich will aber darauf hinweisen, dass mir bekannt ist, dass überlegt wird, das gesamte Verfahren zu elektronifizieren.

(Abg. Frau Ahrens [CDU]: Das dauert aber noch!)

Ich will darauf hinweisen, wenn ich das so sagen darf, dass es sich aus meiner Sicht anbietet, dass wir hier keine proprietären Systeme schaffen, sondern dass wir kompatible Systeme schaffen, sodass die unterschiedlichen Behördenwelten auch zueinander passen. Daran würde mir sehr liegen.

(Abg. Dr. Buhlert [FDP]: Das wäre super!)

Zu einer weiteren Zusatzfrage hat das Wort der Abgeordnete Professor Dr. Hilz. - Bitte sehr!

Herr Staatsrat, wie viele private Briefzusteller gibt es neben der Deutschen Post im Land Bremen?

Ich kann Ihnen Ihre Frage nicht abschließend beantworten. Ich kenne einen privaten Zustelldienst. Das sind Dinge, die bei der Bundesnetzagentur anzeigepflichtig und durch die Bundesnetzagentur genehmigungspflichtig sind. Es sollte kein Problem sein, die Zahl der privaten Zustelldienste fest

zustellen. Ich selbst kann Ihnen aber keine konkrete Zahl nennen.

Herr Kollege, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Was sich daran anschließen würde: Ist dem Senat bekannt, an welchen Tagen der eine private Zustelldienst, der Ihnen bekannt ist, Briefe zustellt? Nutzen die bremischen Behörden und Gerichte den privaten Zustelldienst für die Zustellung von Behördenpost?

Ich bewege mich hier auf dünnem Eis, weil ich keine gesicherten Erkenntnisse habe. Mir ist bekannt, dass dort werktäglich eine Zustellung erfolgen soll. Ich meine, dass wir im Behördenbereich einen privaten Dienstleister nutzen. Da ich selbst aber bei uns im Hause in der Poststelle nicht tätig bin,

(Abg. Röwekamp [CDU]: Noch nicht! Das wäre eine interessante Anschlussverwendung! - Abg. Frau Dr. Schaefer [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Das war aber frech!)

bitte ich um Vergebung, dass ich Ihre Frage nicht abschließend beantworten kann. (Heiterkeit)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die vierte Anfrage betrifft die Plattdeutschangebote für Lehramtsstudenten in Bremen? Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Dr. Buhlert, Frau Steiner und Fraktion der FDP.

Bitte, Herr Kollege Dr. Buhlert!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Welche Plattdeutsch-Angebote gibt es im Wintersemester für Lehramtsstudentinnen und -studenten an der Universität Bremen?

Zweitens: Welche Angebote in dieser Richtung sind in Zukunft geplant?

Drittens: Für wie wichtig hält der Senat solche Angebote im Rahmen der Lehramtsausbildung, um Plattdeutsch an den Bremer Schulen wieder zu stärken?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Professor Dr. QuanteBrandt.

Landtag 4031 52. Sitzung/09.11.17

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Im Studienfach Germanistik/Deutsch ist für das Lehramt an Grundschulen und für das Lehramt an Oberschulen und Gymnasien sowie für das nicht-schulische Germanistik-Studium im Bachelor ein Wahlpflichtmodul „Niederdeutsche Sprache, Literatur und Kultur“ vorgesehen, das üblicherweise in jedem Semester angeboten und von etwa 25 Studierenden pro Semester absolviert wird. Dieses Angebot erfolgt auf der Grundlage eines Kooperationsvertrags der Universität Bremen mit dem Institut für niederdeutsche Sprache e. V., INS, sodass Mitglieder des INS im Regelfall zwei entsprechende Seminare pro Semester anbieten. Im Wintersemester 2017/2018 kann das Wahlpflichtmodul "Niederdeutsche Sprache, Literatur und Kultur" im Bachelorstudiengang Germanistik/Deutsch im Hinblick auf die weiteren Entwicklungen des Vereins für niederdeutsche Sprache im Rahmen eines Kompaktkurses angeboten werden.

Zu Frage zwei: Bei der Planung des zukünftigen Lehrangebots im Bereich Niederdeutsch muss abgewartet werden, wie sich das Institut für niederdeutsche Sprache e. V., INS, im nächsten Jahr aufstellen wird. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen noch keine Planungen für das Plattdeutsch Lehrangebot an der Universität Bremen ab dem Sommersemester 2018 vor.

Zu Frage drei: Der Senat begrüßt es, wenn den Lehramts-Studierenden im Bachelorstudiengang Germanistik/Deutsch in Zukunft wieder das Wahlpflichtmodul "Niederdeutsche Sprache, Literatur und Kultur" auf KooperationsBasis angeboten werden würde, sofern dies von allen Beteiligten gewünscht wird. Er misst solchen Angeboten im Rahmen der Lehrerbildung bezüglich der Pflege und Förderung des Niederdeutschen eine hohe Bedeutung zu. - Soweit die Antwort des Senats!

Herr Dr. Buhlert, haben Sie eine Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Sehr geehrte Frau Senatorin, in der Antwort zu Frage eins haben Sie formuliert, dass es wieder angeboten werden kann in kompakter Weise. Wird es angeboten?

Es wird in diesem Semester als Kompaktkurs angeboten, es findet statt.

(Abg. Dr. Buhlert [FDP]: Es war mir nicht ganz deutlich!)

Herr Kollege, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Sie haben ja durchaus richtig beschrieben, dass es Entwicklungen beim Institut für niederdeutsche Sprache gibt, die die Fortführung als fraglich erachten lassen. Die Frage ist, bemühen Sie sich im Zweifel um Alternativen, um diese Ausbildung weiter sicherzustellen, die ja notwendig ist, um an Grundschulen und den weiterführenden Schulen dann solche Angebote machen zu können?

Zunächst einmal ist es ja so, dass im Moment daran gearbeitet wird, ein gemeinsames norddeutsches Länderzentrum aufzubauen. Das erfolgt auch, an dem wird Bremen weiterhin beteiligt sein und sich daran beteiligen. Es ist gewünscht, dass auch dieses Angebot Plattdeutsch weiter in Bremen vorgehalten werden wird. Dies wird jetzt zwischen dem Fachbereich der Universität Bremen und dem Fachbereich 10 auch weiter verhandelt. Es gibt da ein großes Interesse, und ich gehe davon aus, dass man, wenn man ein großes Interesse hat, dem auch so viel Nachdruck verleiht, dass es am Ende auch stattfinden kann.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die fünfte Anfrage trägt den Titel „Landstrom - Sinn und Perspektive?“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Professor Dr. Hilz, Frau Steiner und Fraktion der FDP.

Bitte, Herr Professor Dr. Hilz!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie viele Landstromstationen gibt es in Bremen und Bremerhaven, die jeweils der Seeschifffahrt und der Binnenschifffahrt zugänglich sind?

Zweitens: Wie viele Landstromstationen wurden bereits wo entlang der Weser von Bremerhaven nach Minden gebaut beziehungsweise sind in Betrieb?

Drittens: Wie bewertet der Senat den Sinn und die Perspektive von Landstrom-Angeboten für die Zukunft jeweils der Binnen- und der Seeschifffahrt?

Landtag 4032 52. Sitzung/09.11.17

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Siering.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Landstromversorgungseinrichtungen für die Binnenschifffahrt bestehen in Bremen bereits seit vielen Jahren. Das entsprechende Angebot wurde in verschiedenen Stufen ausgebaut und kontinuierlich erweitert. Mit Stand 1. Juli 2017 waren im gesamten Hafengebiet in Bremen 25 Liegeplätze für Binnenschiffe mit Stromanschlüssen ausgestattet. In Bremerhaven ist aktuell ein Liegeplatz für die Binnenschifffahrt mit Landstromanschluss ausgestattet. Für den Bereich der Seeschifffahrt sind derzeit weder in Bremen noch in Bremerhaven Liegeplätze mit festen oder mobilen Landstromanschlüssen ausgestattet.

Zu Frage zwei: Detaillierte und umfassende Informationen zu dieser Frage liegen dem Senat nicht vor. Dies liegt daran, dass im Weserabschnitt zwischen Bremerhaven und Minden eine Vielzahl unterschiedlicher Akteure für die Fragen einer möglichen landseitigen Stromversorgung Verantwortung tragen. Dazu zählen unter anderem öffentliche und private Hafenbetreiber, an der Weser gelegene Unternehmen, Sportboothäfen, Warteplätze und Liegebereiche in kommunaler Hand sowie Fluss- und Schleusenbereiche in der Verantwortung der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes.

Zu Frage drei: Die Bereitstellung von Landstrom für die Schifffahrt bietet eine Möglichkeit, CO2-, Stickstoff- und Schwefeldioxidemissionen sowie Feinstaub und Lärm während des Aufenthalts von Schiffen im Hafen zu vermeiden.

Für den Einsatzbereich der Binnenschifffahrt sowie an festen, regelmäßig frequentierten Liegeplätzen für Servicefahrzeuge, die dem unteren Laststrombereich zuzuordnen sind, ist eine flächendeckende Landstromversorgung sinnvoll und geboten.

Für den Einsatzbereich der Seeschifffahrt hingegen ist eine flächendeckende Landstromversorgung bislang wirtschaftlich nicht vertretbar. Hier sind in jedem Einzelfall liegeplatz- und nutzungsspezifische Abwägungen und Entscheidungen erforderlich. - Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege, haben Sie eine Zusatzfrage? - Bitte, Herr Abgeordneter Professor Dr. Hilz!