Protocol of the Session on November 9, 2017

Ja, also okay! Wir werden dann auf jeden Fall nicht, sage ich einmal, noch mehr Platz für Autos schaffen müssen.

Landtag 4035 52. Sitzung/09.11.17

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Saxe! - Bitte sehr!

Würden Sie meiner sehr platten These zustimmen wollen, dass derjenige, der auf einem Fahrrad oder in der Straßenbahn sitzt, nicht mit dem Auto auf der Straße fahren kann?

(Heiterkeit - Abg. Tschöpe [SPD]: Alle gleich- zeitig!)

Ja, das erscheint mir schlüssig.

(Beifall, Heiterkeit)

Also auch mir ist nicht bekannt, dass hier eine größere Anzahl von Doppelgängern in dieser Stadt unterwegs ist, von daher würde ich Ihre These auch unterstützen. Bedeutet das - -.

Bitte, Herr Kollege! Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Haben Sie Informationen darüber, dass Kommunen, die eher auf das Auto ausgerichtet sind, mit den Staus größere Probleme haben als Kommunen, die sich eher auf ein fortschrittliches Konzept für die Nahmobilität konzentrieren?

(Abg. Dr. Buhlert [FDP]: Das war ein Doppel- gänger bei der Frage!)

Es gibt Beispiele dafür, dass, wenn ich intensiv daran arbeite, die Bedingungen für den Radverkehr und für den ÖPNV zu verbessern, ich dadurch die Staus signifikant abbauen kann. Beispielsweise in Kopenhagen, wo man große, stark belastete Straßen umgebaut hat, mehr Platz für Fußgänger, Radfahrer geschaffen hat, das Tempolimit für Autos von 50 km/h auf 40 km/h reduziert sowie Busspuren eingeführt hat, das hat viele positive Effekte gebracht für eine erhöhte Attraktivität des städtischen Raums wie zum Beispiel verbesserte Luftqualität und weniger Unfälle. Es gibt da also Beispiele, dass das sehr sinnvoll ist.

Herr Kollege Saxe, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Für die Gesundheit der Menschen in dieser Stadt ist das natürlich auch positiv. Hat das zur Konsequenz, aus dem, was Sie sagen, da kann man ja noch mehr machen? Denn es gibt ja offensichtlich noch Staus. Wenn Sie aber sagen, eine Nahmobilität sorgt dafür, dass wir weniger

Staus haben, dann heißt das, dass wir die Nahmobilität, also den Fuß- und Radverkehr, den ÖPNV, noch mehr fördern müssen, und absurderweise geht es dann auch dem Autoverkehr besser. Bedeutet das, wir müssen mehr machen in dem Bereich?

Ja, wir haben im Verkehrsentwicklungsplan auch eine Vielzahl von Maßnahmen stehen, die alle sehr sinnvoll sind, und an deren Umsetzung wir genau mit diesem Ziel arbeiten.

Eine weitere Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Dr. Schaefer! - Bitte sehr!

Herr Staatsrat, es gibt ja trotzdem auch neuralgische Punkte in Bremen, wo es immer wieder zu Staus beziehungsweise zu zähflüssigem Verkehr kommt wie zum Beispiel am Flyover in Walle. Dort müsste gar kein Stau entstehen, weil man ja auch untendurch fahren kann. Die wenigsten Menschen nutzen das, aber alle drängen sich auf eine zweispurige Brücke. Wäre es nicht eine gute Idee oder Möglichkeit, noch mehr Aufklärungsarbeit dort zu betreiben, um den Menschen, die dann trotzdem ein Auto nutzen, zu sagen, wenn es Ausweich- und Alternativmöglichkeiten auf derselben Strecke gibt, die auch nicht längere Zeit benötigen, denn man muss nur untendurch fahren, nutzt also diese Gelegenheit? Ich glaube, die wenigsten wissen das.

Es ist natürlich auch Gegenstand unserer Arbeit, durch verkehrslenkende Maßnahmen die zur Verfügung stehenden Potenziale optimal auszunutzen. Ich will mir die Anregung gern an dieser Stelle mitnehmen und auch das konkrete Beispiel noch einmal überprüfen, ob man dort vielleicht durch stärkere Hinweise noch eine Verbesserung erreichen kann.

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Professor Dr. Hilz! - Bitte sehr!

Herr Staatsrat, teilen Sie die Auffassung von uns, dass auch die Kanalisierung des Wirtschafts- und Durchfahrtsverkehrs auf wichtigen Trassen zur Reduzierung des Staus beiträgt? Ich denke da beispielsweise an den Ringschluss der A 281.

Also sicherlich ist auch weiterhin ein leistungsfähiges Straßennetz erforderlich, und auch daran arbeiten wir weiter. Dazu gehört auch der Ringschluss der Autobahn, und davon erwarten wir natürlich

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auch positive Effekte für die Stadt und auch für die Wirtschaftsverkehre.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die siebte Anfrage bezieht sich auf die Stellenfinanzierung des Objektschutzes bei der Polizei Bremen. Die Anfrage ist unterschrieben von der Abgeordneten Frau Vogt und Fraktion DIE LINKE.

Bitte, Frau Kollegin Vogt!

Wir fragen den Senat:

Erstens: In welcher Direktion und in welchem Sachgebiet der Polizei Bremen werden die Stellen für den Objektschutz angesiedelt und abgerechnet?

Zweitens: Inwiefern ist seitens des Senats geplant, die Stellen für den Objektschutz mit den Stellen der Bereitschaftspolizei zu verrechnen und damit die Personalstärke der Einsatzzüge zu reduzieren?

Drittens: Hätte eine Verkleinerung der Einsatzzüge bei der Bereitschaftspolizei im Rahmen des Verwaltungsabkommens mit dem Bund - als Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder - auch finanzielle Folgen?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Ehmke.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Die Fragen eins bis drei werden zusammenhängend beantwortet: Die Stellen für den Objektschutz sind im Geschäftsverteilungsplan der Direktion Einsatz, Abteilung Bereitschaftspolizei im Sachgebiet BP 27 als „Zentraler Objektschutz“ ausgewiesen und verbucht. Der Zentrale Objektschutz ist damit Teil der Bereitschaftspolizei. Er übernimmt Aufgaben, die vormals im Wesentlichen durch ausgebildete Polizeivollzugsbeamte der Einsatzzüge wahrgenommen werden mussten. Bis die erhöhten Einstellungszahlen von Polizeivollzugsbeamten sich in der Organisation positiv bemerkbar machen, erfolgt die Steuerung von Stellen und Personal auf der Grundlage einer strikten Priorisierung. Insofern hat die Polizeiführung entschieden, die mit der Entlastung der Einsatzzüge gewonnenen Personalressourcen entsprechend umzusteuern, um damit die Handlungsfähigkeit in anderen Aufgabenfeldern

abzusichern. Da die Folgen dieser Entwicklung noch nicht abschließend bewertet werden können, werden die Stellen zunächst nur temporär verlagert. Eine endgültige Entscheidung soll nach Erreichen der IST-Stärke von 2 600 auf Basis einer Evaluierung der Maßnahme erfolgen.

Die Ausstattung der Bereitschaftspolizei mit durch den Bund finanzierten Führungs- und Einsatzmitteln basiert auf dem zwischen Bremen und dem Bund geschlossenen Verwaltungsabkommen, das einen Organisations- und Gliederungsplan sowie einen personellen Mindeststand ausweist. Ändern sich die Grundlagen für die Berechnung der Stärke oder die Gliederung der Bereitschaftspolizei, passen Bund und Land gemäß Paragraf 15 des Abkommens dieses den geänderten Verhältnissen an. - Soweit die Antwort des Senats!

Frau Kollegin, haben Sie eine Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Ich habe zwei, denn die Antwort des Senats bestätigt ja, dass die Stellen der neuen Objektschützer bei der Bereitschaftspolizei abgerechnet werden. Das heißt also, die frei werdenden Ressourcen kommen der Bereitschaftspolizei nicht zugute. Daran schließt sich dann die Frage an, um wie viele Stellen die Personalstärke der Einsatzzüge durch die Verrechnung des Objektschutzes reduziert wird.

Na ja, ein bisschen ist es ja im Moment eine theoretische Debatte denn die Voraussetzung dafür wäre ja, dass die Kräfte in anderer Form vorhanden wären. Wir haben in der Antwort darauf hingewiesen, dass wir die abschließende Entscheidung nur treffen können, wenn wir 2 600 Stellen auch zur Verfügung haben. Klar ist jedoch, die eingesetzten Kolleginnen und Kollegen nehmen ja Aufgaben der Bereitschaftspolizei wahr, deshalb werden sie auch dort verbucht und geführt. Es sind zurzeit meines Erachtens etwa 35 Stellen, die wir in dem Bereich geschaffen haben. Ich kann jetzt nicht sagen, ob alle 35 Stellen im Moment gerade besetzt sind, aber es sind 35 Stellen, die wir im Objektschutz geschaffen haben, und diese Kräfte nehmen Aufgaben wahr, die vorher von Polizeivollzugsbediensteten bei der Bereitschaftspolizei wahrgenommen werden.

Natürlich ist es so, dass immer dann, wenn ich Nichtvollzugspersonal in die Polizei einsteuere, wir das in dem Bereich verbuchen, wo das Personal auch die Aufgaben wahrnimmt. Wenn wir also Nichtvollzugsbedienstete bei der Kriminalpolizei einstellen, werden diese auch bei der Kriminalpolizei geführt. Das Ganze führt

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natürlich nicht zu einer wundersamen Stellenvermehrung. Wenn ich also auf eine Stelle, auf der vorher ein Polizeivollzugsbeamter saß, einen Nichtvollzugsbeamten, einen Angestellten, setze, dann verdoppelt sich diese Stelle nicht in diesem Augenblick, sondern dann wird sie anders ausgefüllt. Ich will noch einmal sagen, wir haben auf dieses Instrument der Objektschützer zurückgegriffen, weil wir dadurch sehr schnell zusätzliches Personal der Bereitschaftspolizei zur Verfügung stellen konnten und somit die Polizei in anderen Bereichen entlasten konnten.

Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Wenn ich Sie eben richtig verstanden habe, haben Sie gesagt, Sie wollen diese Maßnahme temporär so durchführen und dann evaluieren. Deswegen meine Nachfrage: Sie wollen sie evaluieren, wenn die Sollzielstärke von 2 600 Stellen erreicht ist, oder wollen Sie sie evaluieren, und in dem Moment, in dem die 2 600 Stellen tatsächlich im Polizeivollzugsdienst sind, die Ergebnisse schon da haben? Das ist jetzt eine reine Verständnisfrage.

Nein, wir müssen bei der Evaluation zwei Dinge betrachten. Erstens haben wir damals gesagt, wir versuchen, jetzt eine größere Anzahl von Kolleginnen und Kollegen zur Entlastung der Bereitschaftspolizei zu gewinnen und sind bei dieser Größenordnung von 35 Stellen gelandet. Ob wir dauerhaft sagen, 35 ist auch die richtige Größenordnung, oder sind vielleicht doch nur 30 oder vielleicht auch 40 Stellen erforderlich, das ist noch nicht abschließend entschieden. Weil der Vorteil der Kolleginnen und Kollegen, die wir für den Objektschutz gewinnen konnten, war, dass wir sie mit einer deutlich kürzeren Ausbildungszeit gewinnen können. Der Nachteil ist, dass sie eine deutlich geringere Verwendungsbreite haben. Wir können sie halt nicht an jeder Stelle innerhalb der Polizei einsetzen, sondern nur auf den für sie besonders vorgesehenen Aufgabenbereichen. Deshalb müssen wir an der Stelle noch einmal eine Feinsteuerung vornehmen, was eigentlich die richtige Zielzahl in dem Bereich ist. Ob es 25, 30, 35 Stellen sind, das können wir jetzt noch nicht abschließend sagen. Solange wir jedoch auch als Alternative keine Polizeivollzugsbeamte hätten, wie gesagt, das ist eine theoretische Frage, aber wenn wir so weit sind, dass wir entscheiden können, ob die eine oder die andere Besetzung richtig ist, wollen wir uns das noch einmal anschauen.

Das Zweite ist, dass wir dabei sind, die Aufgabenfelder der Objektschützer sukzessive auch zu erweitern und zu schauen, in welchen weiteren Bereichen können die Kolleginnen und Kollegen auch eingesetzt werden oder werden sie schon eingesetzt, da sind zu nennen der Polizeigewahrsam, das Fahren von Fahrzeugen, möglicherweise die technische Verkehrsüberwachung. Das sind Bereiche, wo wir noch einmal darüber nachdenken müssen, und wenn dann der Entlastungseffekt woanders eintritt, dann ist möglicherweise auch eine andere Verbuchung des Personals vorstellbar, wobei viele der genannten Aufgaben, die ich gerade beschrieben habe, auch von der Bereitschaftspolizei wahrgenommen werden. Insofern, das meine ich damit, dass wir evaluieren. Wir schauen uns einmal an, ist die Sollstärke, die wir im Moment haben, die richtige Größenordnung, und des Weiteren, wie entwickelt sich eigentlich das Aufgabenprofil der eingesetzten Kräfte.

Frau Kollegin Vogt, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Ich habe im Hinblick auf die Finanzierung, die wir in unserer dritten Frage angesprochen haben, eine gezielte Nachfrage. Es kann ja problematisch sein, dass durch diese Konstruktion die Einsatzstärke der Züge reduziert wird. Das hat Auswirkungen auf die Finanzierung, weil es das Verwaltungsabkommen mit dem Bund gibt. Meine Frage ist: Hat der Bund als Inspekteur der Bereitschaftspolizei bereits mitgeteilt, wie er auf diese Änderung reagiert? Um welchen Betrag wird sich voraussichtlich die Zuweisung des Bundes verringern?

Es ist nicht so, dass uns der Bund Geld für die Bereitschaftspolizei überweist, sondern es werden Führungs- und Einsatzmittel zur Verfügung gestellt, und wir stellen dafür Kräfte zur Verfügung. Das ist die Konstruktion. Das heißt, wir haben Autos, technische Ausstattung und so weiter. Wir befinden uns in einem regelmäßigen Austausch mit dem Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder und des Bundes. Ich habe vor einem Jahr, als wir diese Überlegung ja schon gehabt haben, ein Gespräch mit dem Inspekteur geführt. Er war von seiner damaligen Inspektion bei der Bereitschaftspolizei sehr angetan, weil nämlich das, was wir zusagen, in einem sehr, sehr hohen Maße zur Verfügung steht. Es ist so, und zwar nicht nur in Bremen, sondern in allen Ländern, dass die Bereitstellung Schwankungen unterliegt und dass er aber den Ausstattungsgrad und die Vorhalte Bremens für ausgesprochen vorbildlich bewertet hat.

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Wenn wir zu dauerhaften Veränderungen kämen, dann müssten wir das diskutieren. Das kann man aber heute schlicht und ergreifend noch nicht vorhersagen, wie sich das auswirkt, weil wir bisher keine dauerhaften Veränderungen vorgenommen haben. Wie gesagt, der Bund hat eine Inspektion durchgeführt, er kennt die Diskussionen, und wir sind dort im Gespräch.