Protocol of the Session on September 24, 2015

Wir versuchen mit den Diskussionen, die wir rund um die Verwendung der Mittel führen, bestimmte Initiativen zu unterstützen, WLAN dort, wo es sinnvoll ist, weiter in Wert zu setzen oder Strukturen in Gewerbegebieten voranzutreiben. Es geht aber nicht nur um den Breitbandausbau, sondern vor allem – das ist für mich als Wirtschaftssenator ein ausgesprochen wichtiger Punkt – um die Digitalisierung. Rund um die Digitalisierung gibt es bei den unternehmensnahen Dienstleistungen in Bremen enorme Potenziale. Wir wollen mit diesen Mitteln einen Beitrag leisten, um Bremen weiter wettbewerbsfähig zu machen und die Unternehmen dabei zu unterstützen.

Herr Kollege Öztürk, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich weiß nicht, ob ich Sie richtig verstanden habe, Herr Senator. Der Bund stellt diese Mittel aus einer Versteigerung zur Verfügung mit einer Zweckbindung, die unter anderem einen Breitbandausbau vorsieht, und einer Zweckbindung in Form einer Digitalisierung, wie man es auch enger fassen mag.

Wenn die Zweckbindung „Breitbandausbau“ heißt und der Senat dabei wenig Handlungsspielraum hat, um das zu ermöglichen, weil Telekommunikations

unternehmen nach anderen Gesichtspunkten agieren, frage ich, warum dann die Zweckbindung seitens der Bundesregierung so eng gefasst worden ist. Ist denn dem Bund nicht bewusst, dass Telekommunikationsunternehmen eher auf Wirtschaftlichkeit achten, den Ländern zwar das Geld zur Verfügung gestellt wird, sie aber nicht in dem Maß ausbauen können, in dem sie es sich wünschen, sondern immer von der Gunst der Anbieter abhängig sind?

Herr Abgeordneter, ich habe gelernt, dass es rund um das Thema Breitband ein weites Feld gibt, um es so zu formulieren. Es geht natürlich auch darum, Strategien zu überlegen und zu entwickeln, wie ein Ausbau in der Zukunft weiter ermöglicht werden kann und wie das, was wir an Zielen definiert haben, umgesetzt werden kann.

Der eine Strang sind die 5,9 Millionen Euro, die wir aus der Versteigerung der Lizenzen erhalten. Der andere Strang ist das von mir angesprochene Bundesprogramm, womit der Bund wahrscheinlich mit dem Volumen eines kleineren Milliardenbetrages ebenfalls in das Thema des Ausbaus von Infrastruktur hineingehen will.

Die Stadtstaaten haben darauf hingewiesen, dass die Lage dort anders aussieht als in den Flächenstaaten. Insofern befinden wir uns in einem guten Dialog mit dem zuständigen Ministerium, weil wir natürlich ein Interesse daran haben, neben den 5,9 Millionen Euro möglichst viel aus dem Programm, das der Bund darüber hinaus auflegt, zu erhalten.

Herr Senator, eine weitere Zusatzfrage stellt der Abgeordnete Saffe. – Bitte, Herr Kollege!

Herr Senator, kann ich Ihre Ausführungen so verstehen oder die Interessen der Digitalunternehmen so deuten, dass es sich nicht lohnt, wenn – so sage ich einmal – es irgendwo in der Pampa nur drei Höfe oder zwei Haushalte gibt, dorthin schnelles Internet zu bringen?

Rund um das Thema Netzausbau in Bremerhaven haben wir mit der Deutschen Telekom AG einen sehr intensiven Dialog geführt, weil wir immer der Auffassung gewesen sind, dass es sinnvoll wäre, weitere Bereiche mit entsprechend leistungsfähigen Verbindungen anzuschließen. Am Ende treiben aber die Unternehmen, die für den Netzausbau verantwortlich sind, diesen Ausbau unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten voran. Im Zweifelsfall sind sie bereit, jedes Gebiet anzuschließen, wenn am Ende diejenigen, die dann die angebotenen Dienstleistungen nutzen, bereit sind, entsprechend viel dafür zu bezahlen.

Herr Kollege Saffe, eine weitere Zusatzfrage?

(Abg. Saffe [Bündnis 90/Die Grünen]: Ich glaube, alle haben verstanden, wie die Interessen liegen. – Danke!)

Herr Senator, eine weitere Zusatzfrage stellt der Abgeordnete Imhoff.

Herr Senator, ich habe es so verstanden – ich hoffe, das haben auch Sie so verstanden –, dass der Ausbau für den ländlichen Raum gedacht ist. Gerade dort, wo die Telekommunikationsanbieter keine wirtschaftlichen Interessen haben, soll ja das Geld verwendet werden. Insofern macht es Sinn, gerade in Bremer Gebieten, in denen die Telekommunikationsanbieter nicht investieren, das Geld einzusetzen. Oder sehen Sie das anders?

Herr Abgeordneter, wenn Sie in Berlin im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur versuchen zu vermitteln, dass Bremen zu den ländlichen Räumen gehört – –.

(Zuruf: Bremen hat ländliche Räume!)

Natürlich hat Bremen ländliche Räume. Das hat doch niemand in Abrede gestellt. Ich sehe aber nicht den Widerspruch, den Sie zu konstruieren versuchen.

Herr Kollege Imhoff, haben Sie eine weitere Zusatzfrage?

(Abg. Imhoff [CDU]: Nein, wenn er mich nicht ver- steht! – Beifall CDU, FDP)

Ich habe darauf hingewiesen, dass ich den Widerspruch nicht verstanden habe!

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Meine Damen und Herren, die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Absenkung der Ausbauziele für studentisches Wohnen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Strunge, Frau Vogt und Fraktion DIE LINKE.

Bitte, Frau Kollegin Strunge!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie viele Plätze in geförderten Wohnungen kann das Studentenwerk im Land Bremen aktuell vorhalten?

Zweitens: Welche Ausbauziele für studentisches Wohnen wurden im Wissenschaftsplan 2020 formuliert, und welche Zielvorgaben macht der Koalitionsvertrag?

Drittens: Auf welcher Grundlage, Berechnung und Prognose wurde die Absenkung der Ausbauziele für

studentisches Wohnen im Koalitionsvertrag beschlossen?

Diese Frage wird beantwortet von Frau Senatorin Professor Dr. Quante-Brandt.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Aktuell werden vom Studentenwerk in Bremen 1 786 und in Bremerhaven 136 Wohnplätze für Studierende angeboten. Insgesamt stehen den Studierenden der vier staatlichen Hochschulen des Landes Bremen 1 922 Wohnplätze zur Verfügung.

Zur Frage zwei: Im Wissenschaftsplan 2020 wurde das Ziel formuliert, in den kommenden Jahren das Angebot des Studentenwerks auf insgesamt 2 500 Plätze auszuweiten. Im Fokus sollte dabei die Schaffung neuen studentischen Wohnraums auf dem Campus der Universität und in der Überseestadt in räumlicher Nähe zur Hochschule für Künste stehen.

Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, zusammen mit dem Studentenwerk 400 Wohnheimplätze unter Einbeziehung der Wohnungsbauförderung und gegebenenfalls mit öffentlichen und privaten Wohnungsbaugesellschaften zu schaffen sowie die bestehenden Wohnheime zu sanieren.

Zu Frage drei: Das Ziel der Ausweitung auf 2 500 Wohnplätze im Wissenschaftsplan geht von der Annahme aus, die Unterbringungsquote im Land Bremen von 6,4 Prozent auf 8 Prozent anzuheben. In diese Berechnung ist auch Bremerhaven einbezogen.

Mit der Schaffung von 400 Wohnplätzen in der EmmyNoether-Straße in der Nähe der Universität würde die Unterbringungsquote in der Stadt Bremen auf 7,8 Prozent steigen. Die Umsetzung eines Projekts in dieser Größenordnung könnte, wie im Koalitionsvertrag formuliert, unter Einbeziehung der Wohnungsbauförderung und gegebenenfalls mit öffentlichen und privaten Wohnungsbaugesellschaften realisierbar sein. Von einer Absenkung der Ausbauziele für studentisches Wohnen kann daher nicht die Rede sein. Im Übrigen umfasst der Wissenschaftsplan einen Zeitraum bis einschließlich des Jahres 2020. – Soweit die Antwort des Senats.

Frau Kollegin Strunge, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte!

Frau Senatorin, wenn ich Sie richtig verstanden habe, sprechen Sie davon, dass der Wissenschaftsplan bis 2020 geht. Das heißt, man könnte davon ausgehen, dass in relativ naher Zukunft weitere 178 Wohnheimplätze gebaut werden, damit man der Zielzahl im Wissenschaftsplan

2020 von insgesamt 2 500 Wohnheimplätzen nahekommt. Wenn das der Fall ist, wann wird das dann eintreten?

Es ist ein ehrgeiziges Ziel, das wir uns mit dem Wissenschaftsplan 2020 gesetzt haben. Es ist richtig: Die Differenz sind genau 178 Plätze. Wir wollen daran arbeiten, Mittel für das studentische Wohnen bereitzustellen. Das Erreichen dieses ehrgeizigen Zieles ist auch damit verbunden, dass wir öffentliche Wohnungsbauförderungsmittel erhalten und dafür private Investoren gewinnen.

Wir haben im Koalitionsvertrag von 400 Plätzen gesprochen, weil auch wir gesehen haben, dass sich der Bedarf in Bremen und Bremerhaven unterschiedlich darstellt. In Bremerhaven gibt es noch günstigen Wohnraum für Studierende, sodass wir sowohl mit der Hochschule in Bremerhaven als auch natürlich mit den bremischen Hochschulen und dem Studentenwerk darüber sprechen, in welcher Zeitfolge wir dies umsetzen und welches Investitionsvolumen wir insgesamt dafür benötigen.

Frau Kollegin Strunge, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Senatorin, vor dem Hintergrund, dass jetzt gerade auch das Studentenwerk Alarm geschlagen hat und gesagt wird, dass mehr als 900 Personen auf der Warteliste des Studentenwerkes stehen – 2012 waren es 400 Personen, wir sehen also, dass ein eklatanter Anstieg der Zahl auf den Wartelisten zu verzeichnen ist –, frage ich: Ist es vor diesem Hintergrund nicht problematisch zu sagen, wir verfolgen erst einmal ein Ausbauziel von nur 400 Plätzen und nicht von knapp 600 Plätzen, wie dies im Wissenschaftsplan vorgesehen ist?

Wir haben das Ausbauziel nach dem Wissenschaftsplan 2020 nicht aufgegeben. Wir haben nur gesagt, dass wir uns in dieser Legislaturperiode erst einmal einen Ausbau um 400 Plätze zutrauen.

Wir haben vorhin in der Aktuellen Stunde über die Haushaltssituation des Landes Bremen diskutiert. Wie wir wissen, ist nicht in Abrede zu stellen, dass zu Anfang eines Semesters diese großen Probleme auftauchen. Auch Sie wissen, dass sich das im Laufe eines Semesters ein Stück weit relativiert. Wir wissen, dass wir an dieser Stelle Tempo zulegen müssen, weil wir es mit Blick auf die Gruppen, die in Konkurrenz zueinander stehen – Familien, Studierende, Menschen, die weniger verdienen –, schaffen müssen, für die Studierenden zusätzlichen Wohnraum vorzuhalten. Wir sind dabei und wollen es auf alle Fälle schaffen, in dieser Legislaturperiode diese 400 Plätze zu realisie

ren. Wir tun alles, um zusätzliche Mittel dafür einzuwerben.

Wir haben auch die Möglichkeit – darauf setzen wir auch ein wenig, denn der Bund hat für alle Bundesländer erkannt, dass das ein Problem ist –, noch Bundesmittel mit einzubeziehen, um das Ziel, das wir hier im Land zu realisieren haben, umsetzen zu können.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die siebte Anfrage bezieht sich auf die Nachtruhe durch gezielte Wahl der Startrichtung am Flughafen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Dr. Buhlert, Frau Steiner und Fraktion der FDP.

Bitte, Herr Kollege Dr. Buhlert!

Wir fragen den Senat: