Protocol of the Session on September 24, 2015

Wir fragen den Senat:

Wie beurteilt der Senat Vorschläge, die Startrichtung, soweit es Wetterlage und Sicherheit zulassen, morgens so zu wählen, dass die Stadtteile, die am Vorabend überflogen wurden, nicht schon am darauffolgenden Morgen erneut überflogen werden?

Wie lang könnte die Nachtruhe in etwa sein, wenn das Lande- und Abflugverfahren so gewählt wird?

Welche rechtlichen Möglichkeiten gäbe es beziehungsweise hat der Senat ein solches Abflugverfahren durchzusetzen?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Günthner.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Die Festlegung der Betriebsrichtung erfolgt durch die Deutsche Flugsicherung GmbH, DFS, vor Ort auf dem Tower unter anderem in Abhängigkeit der zu diesem Zeitpunkt vorherrschenden Wetterverhältnisse. Es wird grundsätzlich gegen den Wind gestartet sowie gelandet. Bei der Bestimmung der Betriebsrichtung hat die Flugsicherheit immer oberste Priorität. Es ist somit nicht möglich, die Richtung abstrakt festzulegen. Rückenwindlandungen würden eine höhere Anfluggeschwindigkeit und somit eine längere Bremsstrecke und eine höhere Lärmbelastung durch einen erhöhten Einsatz von Schubumkehr bedeuten. Bei einer Bahnlänge von 2 040 Metern würde dies die Sicherheitsreserve reduzieren. Der Senat hält daher den Vorschlag nicht für sinnvoll und umsetzbar.

Zu Frage zwei: Da die Betriebsrichtung nicht vom Senat vorgegeben werden kann, verändern sich die Zeiten der Nachtruhe nicht. In der Regel betragen diese planmäßig cirka acht Stunden.

Zu Frage drei: Möglich wäre eine Veränderung nur über Änderung der einschlägigen bundesrechtlichen

Grundlage. Aus Sicherheits- und Lärmschutzgründen wird dieses nicht verfolgt. – Soweit die Antwort des Senats.

Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Geheimabsprachen zwischen Bürgermeister Dr. Sieling und dem Achimer Bürgermeister zur Autobahnabfahrt Achim-West veröffentlichen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Strohmann, Bödeker, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Strohmann!

Wir fragen den Senat:

Was genau haben Bürgermeister Dr. Sieling und der Achimer Bürgermeister Ditzfeld bei ihrem Gespräch Anfang August zur Beteiligung Bremens an den Kosten für die Anbindung der Autobahnanschlussstelle Achim-West vereinbart?

Welche bremischen und niedersächsischen Ortsteile und Betriebe würden von dem Autobahnanschluss vorrangig profitieren?

Wie hoch schätzt der Senat die mit dem Bauprojekt verbundenen Planungs- und Baukosten sowie den Bremer Anteil daran?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Bürgermeisterin Linnert.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Das Gespräch am 30. Juli 2015 war ein Antrittsbesuch des Achimer Bürgermeisters und umfasste dementsprechend die gesamte Breite bilateraler und regionaler gemeinsamer Themen. Das gemeinsame politische Ziel, die Verlängerung der Theodor-Barth-Straße zu einem Schlüsselprojekt der Region zu entwickeln, stand dabei besonders im Fokus, ohne dass es dabei zu abschließenden Aussagen gekommen ist. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Frage der Verlängerung der Theodor-Barth-Straße und der teilweisen Kostenträgerschaft Bremens bereits Gegenstand der im Jahre 2006 geschlossenen Vereinbarung zwischen Achim, Oyten und Bremen war.

Die grundsätzliche Bereitschaft Bremens, sich an den Planungskosten zu beteiligen, wurde in einem aktuellen Schreiben des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr an die Stadtverwaltung Achim am 23. Juli schriftlich bestätigt. Die konkrete Größenordnung kann derzeit noch nicht beziffert werden, da zunächst der genaue Planungsumfang durch die beteiligten Fachverwaltungen gemeinsam erarbeitet wird.

Zu Frage zwei: Bereits in dem unter 1 angesprochenen Vertrag haben die vertragsschließenden Parteien festgestellt, dass durch die genannten Maß

nahmen die Verkehrssituation um das Bremer Kreuz verbessert werden könne und so eine Standortverbesserung erreicht werden kann. Dabei wird auf bremischer Seite insbesondere das bestehende Gewerbegebiet am Bremer Kreuz profitieren.

Zu Frage drei: Hinsichtlich der mit dem Bauprojekt insgesamt verbundenen Planungskosten sind derzeit noch keine abschließenden Aussagen möglich. Hierzu bedarf es zunächst erster verbindlicher Planungen, die eine gesicherte Kostenschätzung ermöglichen. – Soweit die Antwort des Senats.

Herr Abgeordneter, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Senatorin, wie schätzen Sie das ein? Ist es sinnvoll, solche Gespräche bilateral fokussiert zu führen, oder müsste der Bürgermeister nicht eher auch andere Infrastrukturmaßnahmen mit in diesen Kontext setzen? Hier haben Niedersachsen oder Achim ein großes Interesse, aber es gibt auch andere Infrastrukturmaßnahmen, wie den Anschluss der B 212. Man gibt etwas, und man nimmt etwas. Wir sollten uns hier nicht bloßstellen. Bei Achim machen wir mit, aber im Falle der B 212 sagt Niedersachsen dann: Das wollen wir nicht. Glauben Sie, dass es Sinn macht, dass der Bürgermeister fokussiert mit jedem Einzelnen spricht und nicht mit dem Land Niedersachsen insgesamt?

Man muss das eine tun und darf das andere nicht lassen, das ist doch klar. Ich weiß nicht, wie das in Ihrem Leben ist. Viele Ideen gedeihen aus Zweiergesprächen. Soll Carsten Sieling zu dem Bürgermeister sagen: „Das muss ich mit dem Kollegen Weil besprechen, wir beide reden nicht mehr darüber.“? Das geht doch nicht. Der Achimer Bürgermeister macht seinen Antrittsbesuch, und man guckt, welche Probleme es in der Zusammenarbeit gibt und wie man weiterkommen könnte. Das war im Übrigen auch nicht geheim. Es sind keine Verabredungen getroffen worden, die über die schon existierenden Verabredungen hinausgehen. Insofern sehe ich da kein Problem. Selbstverständlich ist es richtig – so ist ja auch die Regionalpolitik des Senats –, dass man mit allen Bürgermeistern der Umlandgemeinden spricht, dass man sich mit Niedersachsen abspricht. Bei Autobahnprojekten braucht man auch den Bund, das ist klar.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die neunte Anfrage befasst sich mit dem Thema „Mitwirkungspflichten von Arbeitslosengeld-II-Empfängern“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Frau Bergmann, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Frau Kollegin Bergmann!

Wir fragen den Senat:

Wie bewertet der Senat die gesetzlichen Mitwirkungspflichten von Arbeitslosengeld-II-Empfängern und die damit einhergehenden Sanktionsmöglichkeiten der Jobcenter?

Wie erklärt sich der Senat, dass Bremen nach einer Erhebung des IW Köln das Bundesland mit der niedrigsten Sanktionsquote der Jobcenter – insbesondere auch bei Personen unter 25 Jahren – bei Pflichtverstößen und Meldeversäumnissen von Arbeitslosengeld-II-Empfängern ist?

Wie verteilen sich die gegen Leistungsbezieher im Land Bremen verhängten Sanktionen zwischen Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen in absoluten und relativen Zahlen?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Günthner.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Sanktionen von Mitwirkungsversäumnissen der Arbeitslosengeld-II-Beziehenden sind Ausdruck des im SGB II verankerten Grundsatzes von Fördern und Fordern. In einem Fürsorge leistenden System wie dem der Grundsicherung für Arbeitsuchende kann auf Sanktionen grundsätzlich nicht verzichtet werden.

Der Senat bewertet die schärferen Sanktionsregelungen im Bereich der unter 25-jährigen Leistungsbeziehenden kritisch. Bremen hat sich daher zusammen mit der weit überwiegenden Zahl der Bundesländer im Rahmen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Rechtsvereinfachung im SGB II“ sowie auf Ebene der Arbeits- und Sozialministerkonferenz für eine Angleichung an das Sanktionsgefüge für Leistungsbezieher über 25 Jahren eingesetzt.

Zu Frage zwei: Der Senat kann die Befunde der Erhebung des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln nicht bewerten, da sich aus der vorliegenden Unterlage weder ergibt, welche Daten konkret Grundlage der Erhebung waren, noch, welcher Zeitraum betrachtet wurde. Aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit ist allerdings bekannt, dass die Sanktionsquote im Land Bremen zu den niedrigsten bundesweit gehört.

Zahl und Höhe der Sanktionen ergeben sich ausschließlich aus der Anwendung der Vorschriften des SGB II, welche den Anwendern im Jobcenter kein Ermessen hinsichtlich „Ob“ und „Wie“ der Sanktionsverhängung belassen. Der Senat geht davon aus, dass die Sanktionspraxis der bremischen Jobcenter den geltenden gesetzlichen Vorschriften entspricht.

Zu Frage drei: Dem Senat liegen die Zahlen der in den bremischen Jobcentern festgestellten Sanktionen für die Monate Januar bis April 2015 vor. Landesweit

wurden in diesem Zeitraum insgesamt 4 601 neue Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten festgestellt. Davon traten 1 133 Sanktionen oder 24,6 Prozent aufgrund von Pflichtverletzungen und 3 468 Sanktionen oder 75,4 Prozent aufgrund von Meldeversäumnissen ein. – Soweit die Antwort des Senats.

Herr Senator, eine Zusatzfrage stellt die Abgeordnete Frau Bernhard. – Bitte sehr!

Wir haben im vergangenen Jahr festgestellt, dass die Zahl der Sanktionen in Bremen durch die Einführung der Joboffensive erheblich zugenommen hat. Das war von Mitte 2013 bis Mitte 2014 errechnet worden. Mich würde interessieren, wie sich das im Verhältnis dazu inzwischen ausgewirkt hat.

Ich habe noch eine weitere Frage, aber erst einmal das!

Das kann ich Ihnen aus dem Kopf nicht beantworten, Frau Abgeordnete.

Frau Kollegin, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte!

Die weitere Zusatzfrage wäre: Welcher Anteil der Sanktionen trifft denn die unter 25-Jährigen?

Das ergibt sich, glaube ich, nicht aus meiner Antwort.

(Heiterkeit)

Danach ist allerdings auch nicht gefragt worden.