Aus dem Stand kann ich nicht sagen – das gibt meine Vorbereitung nicht her –, welche Maßnahmen hier mit hineingerechnet worden sind. Es kann sein, dass die Erziehungshilfe oder die Erziehungsberatung statistisch nicht miterfasst werden. Das wäre etwas, was diese Lücke erklären könnte.
Ich habe nur noch eine Frage, damit ich sichergehen kann. Es gibt also eine Vielzahl von Unternehmungen seitens des Amtes, die hier aber nicht als Maßnahmen benannt sind? Das sind fast 50 Prozent der Fälle, die weder einer ambulanten noch einer stationären Maßnahme unterzogen werden. Da passiert trotz alledem etwas?
Die vierte Anfrage trägt den Titel „Ausnahmegenehmigungen nach dem Arbeitszeitgesetz“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Bergmann, Kastendiek, Röwekamp und Fraktion der CDU.
In wie vielen Fällen beantragten Betriebe im vergangenen Jahr bei der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen Ausnahmegenehmigungen für eine längere Arbeitszeit nach Paragraf 15 Absatz 1 Nummer 2 Arbeitszeitgesetz?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Erteilte Ausnahmegenehmigungen sämtlicher Rechtsgebiete der Gewerbeaufsicht werden mithilfe eines in fast allen Bundesländern eingesetzten Datenbasissystems erfasst. Die Erfassung erfolgt betriebsbezogen unter Angabe der Rechtsgebiete wie zum Beispiel Immissionsschutz, Strahlenschutz oder Arbeitsschutz. Im Jahr 2014 wurden insgesamt 232 Genehmigungen aufgrund möglicher arbeitszeitrechtlicher Ausnahmen erteilt.
Eine separate Filterung von Ausnahmegenehmigungen nach einzelnen Rechtsnormen des Arbeitszeitgesetzes, wie zum Beispiel nach Paragraf 15 Absatz 1 Nummer 2 Arbeitszeitgesetz, lässt das System nicht zu. Nach interner Befragung der für Saison- und Kampagnenbetriebe zuständigen Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeiter bei der Gewerbeaufsicht dürfte die Anzahl der hier nachgefragten Ausnahmegenehmigungen weniger als fünf betragen. – Soweit die Antwort des Senats!
Die fünfte Anfrage trägt den Titel „Schnelles Internet für alle“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Imhoff, Rohmeyer, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Erstens: Für welche Maßnahmen sollen die Bundesmittel in Höhe von 5,9 Millionen Euro, die dem Land Bremen aus der Versteigerung der Mobilfunkfrequenzen für den Breitbandausbau zufließen, eingesetzt werden?
Zweitens: In welcher Höhe ist eine Kofinanzierung aus Landes- und/oder aus kommunalen Mitteln vorgesehen?
Drittens: Mit welchem Verfahren will der Senat einen flächendeckenden Breitbandausbau in bislang unterversorgten Gebieten, wie in Strom und in Borgfeld-Timmersloh, sicherstellen?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Die Frequenzauktion der Digitalen Dividende II wurde am 19. Juni 2015 abgeschlossen. Das Land Bremen erhält anteilig von den Gesamterlösen 5,991 Millionen Euro. Die Nutzung der Erlöse ist zweckgebunden für Maßnahmen in den Bereichen Breitband und Digitalisierung. Eine Kofinanzierung ist seitens des Bundes nicht vorgesehen.
Zu Frage zwei: Aus den anteiligen Bundeseinnahmen der Frequenzversteigerung sowie Mitteln der Investitionsoffensive der Bundesregierung bereitet das Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur aktuell zusätzlich ein Bundesförderprogramm zur Umsetzung des weiteren Breitbandausbaus vor. Die entsprechende Förderrichtlinie ist für Herbst dieses Jahres angekündigt.
Zu Frage drei: Für die konkrete Verwendung der Einnahmen des Landes aus der Frequenzversteigerung wird zurzeit ein ressortübergreifendes Konzept erarbeitet und dem Senat zur Entscheidung vorgelegt. Hierin einbezogen wird auch eine Prüfung der Nutzungspotenziale des angekündigten Bundesförderprogramms. – Soweit die Antwort des Senats.
Ihnen ist also noch nicht bewusst, ob in den unterversorgten Stadtteilen wie Strom und Borgfeld-Timmersloh irgendwann einmal ausgebaut wird?
Herr Abgeordneter, wir haben ganz unterschiedliche Angebote. Schauen Sie sich nur einmal die Angebote der Deutschen Telekom AG und der EWE/swb an, die insbesondere mit DSLAngeboten unterwegs sind, während Bremen Briteline und LWLCOM Glasfaser- beziehungsweise Richtfunkangebote haben! Uns geht es insgesamt darum, ein möglichst breit gefächertes, leistungsfähiges Angebot für möglichst alle Standorte im Blick zu haben und dabei zum einen den Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner Rechnung tragen zu können, aber zum anderen natürlich auch den Anforderungen, die es gerade rund um das Thema Digitalisierung im Unternehmensbereich, in Gewerbegebieten, gibt. Wir versuchen, das in dem ressortübergreifenden Konzept, das wir erarbeiten, gemeinschaftlich anzugehen.
Natürlich ist uns das bewusst, Herr Abgeordneter. Mit dem Verweis auf die Deutsche Telekom AG und auf EWE/swb habe ich darauf hinweisen wollen, wie sich die Marktteilnehmer, die dort unterwegs sind, weiterentwickeln müssen. Zu diesem Thema gibt es vielfältige Diskussionen auch im Bereich der Bundesnetzagentur.
Nach meiner Auffassung ist es notwendig, dass wir mit den Mitteln, die uns zur Verfügung stehen, Prioritäten setzen und alles, was wir an Potenzial haben, ausschöpfen.
Wenn dazu am Ende auch gehört, unterversorgte Gebiete in der einen oder anderen Weise anzuschließen, muss sich dies im Gesamtkontext darstellen. Wir müssen auch eine entsprechende Masse haben. Das ist ein etwas breiteres Thema. Es hat ja seine Gründe, warum die Deutsche Telekom AG und EWE/swb in bestimmten Bereichen nicht so unterwegs sind, wie wir uns dies wünschen würden.
(Abg. Imhoff [CDU]: Nein, keine Frage, sondern nur eine Anmerkung: Wir bleiben am Thema) ! Präsident Weber: Herr Senator, eine weitere Zusatzfrage stellt der Abgeordnete Öztürk. – Bitte! Abg. Mustafa Öztürk (Bündnis 90/Die Grünen): Herr Senator, Sie sind gerade auf die Fragen des Kollegen Imhoff eingegangen. Können Sie vielleicht noch näher skizzieren, wie das in der Praxis funktioniert, wenn in einem Stadtteil die Breitbandversorgung ausgebaut werden soll? Wer entscheidet das mit?
Ich gehe davon aus, dass das im Zweifelsfall die Telekommunikationsanbieter sind, die sich unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten anschauen, wie sie den Ausbau der Infrastruktur vornehmen.
Welche Möglichkeiten hat der Senat, hier zu intervenieren beziehungsweise einen Rahmen zu gewährleisten, damit Breitband auch in unterversorgten Stadtteilen ausgebaut wird?
Wir sind natürlich immer in Gesprächen mit den Telekommunikationsanbietern und begleiten sie sozusagen kritisch-konstruktiv. Aber am Ende sind es Unternehmen, die damit Geld verdienen wollen.
Wenn es um die Anbindung von Gewerbegebieten mit entsprechender Leitungskapazität geht, haben wir immer wieder die Situation, dass Unternehmen sagen, dass sie bereit wären, dafür zu bezahlen, dass dies aber nicht mit dem zusammenpasst, was sich die Anbieter der entsprechenden Technologie für einen Retour-on-Investment vorstellen.
Im Zusammenhang mit den Geldern, die jetzt zur Verfügung gestellt werden, will der Senat ja ein Konzept erarbeiten. Sehen Sie Möglichkeiten, dass innerhalb dieses Konzeptes auch Telekommunikationsanbieter in der Lage sein werden, Koinvestitionen zu tätigen, um Unterversorgungen zum Beispiel in Gewerbegebieten zu begegnen?
Es hängt ja nicht mit unseren 5,9 Millionen Euro zusammen, ob ein Telekommunikationsanbieter bestimmte Gebiete, die bisher unterversorgt sind, entsprechend anbindet.
Wir versuchen mit den Diskussionen, die wir rund um die Verwendung der Mittel führen, bestimmte Initiativen zu unterstützen, WLAN dort, wo es sinnvoll ist, weiter in Wert zu setzen oder Strukturen in Gewerbegebieten voranzutreiben. Es geht aber nicht nur um den Breitbandausbau, sondern vor allem – das ist für mich als Wirtschaftssenator ein ausgesprochen wichtiger Punkt – um die Digitalisierung. Rund um die Digitalisierung gibt es bei den unternehmensnahen Dienstleistungen in Bremen enorme Potenziale. Wir wollen mit diesen Mitteln einen Beitrag leisten, um Bremen weiter wettbewerbsfähig zu machen und die Unternehmen dabei zu unterstützen.