Die zweite Anfrage bezieht sich auf die „Arbeit der Sicher-Stark-Initiative gegen sexuellen Missbrauch“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Ahrens, Dr. vom Bruch, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Erstens: Wie bewertet der Senat die Arbeit der Sicher-Stark-Initiative zum Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch?
Zweitens: An wie vielen Grundschulen in Bremen und Bremerhaven wurden im Schuljahr 2014/2015 Kurse der Sicher-Stark-Initiative beziehungsweise von anderen ähnlichen Initiativen durchgeführt?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Die Sicher-Stark-Initiative ist eine bundesweit agierende Organisation, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, Kinder vor sexueller Gewalt und Missbrauch zu schützen. Zu diesem Zweck führt die Initiative Kurse in Grundschulen durch. Die Schulung von Kindern gegen sexuelle Gewalt und Missbrauch ist ein wichtiges Ziel der schulischen Bildung. Somit ist das Angebot der Sicher-Stark-Initiative zu begrüßen. Das Angebot ist jedoch kostenpflichtig.
Zu Frage zwei: Aktuell gibt es eine Vielzahl von Projekten, die sich auch mit dem Thema sexuelle Gewalt gegen Kinder beschäftigen. Die Grundschulen in Bremen und Bremerhaven sind grundsätzlich frei in ihrer Entscheidung, welches Projekt sie an ihrer Schule anbieten und mit welchem Projektpartner sie kooperieren. Bisher wurde an keiner Grundschule in Bremen oder Bremerhaven ein Kurs der Sicher-StarkInitiative durchgeführt. Die Schulen haben gute Er
In Bremen gibt es in Kooperation mit der Polizei oder dem Landesinstitut für Schule ähnliche, etablierte Programme, wie zum Beispiel „Nicht mit mir!“ und „... ganz schön stark!“, die von den Schulen genutzt werden.
Zu Frage drei: Seit Mai 2013 existiert eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Senatorin für Bildung und Wissenschaft, dem Senator für Inneres und Sport und dem ZentralElternBeirat, welche die Schulen auffordert, das Programm „Nicht mit mir!“ in Klasse 4 und in Klasse 5 oder 6 unter Miteinbeziehung der Eltern durchzuführen. – Soweit die Antwort des Senats!
Frau Dr. Bogedan, wir haben, wenn ich es richtig überschlagen habe, 129 Grundschulen, vier in freier Trägerschaft und 16 in Bremerhaven. Das heißt, wir reden über ungefähr 150 Schulen. Können Sie mir sagen, an wie vielen Schulen solche Initiativen tatsächlich durchgeführt worden sind? Ungefähr, wenigstens eine grobe Prozentzahl?
Die exakte Zahl kann ich Ihnen nicht nennen. Wie gesagt, an vielen Grundschulen wird das Angebot im Zusammenspiel mit der Polizei oder mit dem LIS genutzt. Wir haben, wie ich eben schon vorgelesen habe, darauf hingewiesen, dass in den vierten Klassen die Angebote verstärkt genutzt werden sollen und unter Miteinbeziehung der Eltern durchzuführen sind.
Wären Sie bereit, uns darüber in der Deputation einen Bericht vorzulegen, damit man ein Gefühl für Zahlen bekommt?
Die dritte Anfrage trägt den Titel „Fälle von Kindeswohlgefährdung“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Ahrens, Dr. vom Bruch, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Erstens: Wie viele Fälle des Verdachts auf Kindeswohlgefährdung wurden 2013, 2014 und bis zum 31. Juli 2015 in Bremen und Bremerhaven bearbeitet?
Drittens: Wie viele Fremdplatzierungen oder andere Hilfen folgten jeweils aus den angezeigten Kindeswohlgefährdungen?
Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Ahrens! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: In der Stadtgemeinde Bremen wurden im Jahr 2013 insgesamt 1 742 eingegangene Meldungen einer möglichen Kindeswohlgefährdung gemäß Paragraf 8 a SGB VIII überprüft und statistisch erfasst. Im Jahr 2014 waren es 1 775. Für den Zeitraum von Januar bis einschließlich Juli 2015 sind nach aktuellem statistischem Eingabebestand insgesamt 1 212 Gefährdungsmeldungen erfasst.
In der Stadtgemeinde Bremerhaven wurde im Jahr 2013 insgesamt bei 573 Kindern eine mögliche Kindeswohlgefährdung überprüft und statistisch erfasst. Durch Mehrfachmeldungen haben insgesamt 608 Gefährdungseinschätzungen stattgefunden. Für 2014 wurden 578 Meldungen dokumentiert. Bis einschließlich Juli 2015 sind insgesamt 297 Meldungen überprüft und bereits statistisch erfasst.
Zu Frage zwei: In der Stadtgemeinde Bremen ergab die Gefährdungseinschätzung im Jahr 2013 in insgesamt 470 Fällen weder eine Gefährdung noch einen Hilfebedarf, in 2014 in 509 Fällen. Für 2015 lassen sich zum Stichtag 31. Juli 2015 insgesamt 603 der erfassten Fälle nennen, in denen nach Überprüfung keine Gefährdung und kein Hilfebedarf gesehen wurden.
Im Jahr 2013 wurden in der Stadtgemeinde Bremerhaven 172 der gemeldeten Fälle im Ergebnis als gegenstandslos eingeschätzt. Das heißt, es wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein anderer Hilfebedarf gesehen. 2014 war dies in 216 Fällen das Ergebnis der Gefährdungseinschätzung und in 2015 in 132 Fällen.
Zu Frage drei: In der Stadtgemeinde Bremen wurde infolge einer Gefährdungseinschätzung im Jahr 2013 in 552 Fällen eine ambulante Hilfe eingeleitet, in 264 Fällen eine stationäre Hilfe. 2014 waren es 478 ambulante und 254 stationäre Hilfen.
In der Stadtgemeinde Bremerhaven wurden im Jahr 2013 in 167 Fällen ambulante und in 56 Fällen stationäre Hilfen als Folge der Gefährdungseinschätzung eingeleitet. 2014 ergaben sich aus den Meldungen 110 ambulante und 68 stationäre Hilfen.
Für den Zeitraum von Januar bis einschließlich Juli 2015 werden statistische Auswertungen zu diesen Fragen in beiden Stadtgemeinden voraussichtlich im Herbst 2016 vorliegen. – Soweit die Antwort des Senats.
In der Antwort auf Frage 1 haben Sie mitgeteilt, dass für den Zeitraum bis zum 31. Juli 2015 schon 1 212 Verdachtsfälle genannt worden sind. In den anderen Jahren waren es 1 700 insgesamt. Wie erklären Sie sich diese Steigerung schon für das halbe Jahr?
Um das bewerten zu können, müssten die Zahlen für ein Gesamtjahr vorliegen. Aus dem Stand kann ich nicht sagen, welcher der stärkste Monat für Gefährdungsmeldungen ist. Ich glaube, das kann man nur dann bewerten, wenn man die Gesamtschau hat.
Ja, wir können in der Deputation darüber sicherlich ausführlicher sprechen. Es gibt dazu aber eine Große Anfrage, die diesen Bereich, wenn es nicht schon in der nächsten Sitzung geschieht, in der übernächsten Sitzung der Bürgerschaft thematisiert.
Ich glaube, das wird Anlass sein, noch einmal über einzelne Bereiche zu sprechen. Das ist kein Problem, Frau Kollegin.
Frau Senatorin, ich will hier jetzt nicht die Zahlen wiederholen, aber wenn ich das richtig verstanden habe, gibt es die Anzahl X der Fälle, die angezeigt werden, und es gibt, so sage ich einmal, die Anzahl Y der Fälle, die nicht ohne Grund angezeigt werden.
Wenn wir die Anzahl der eingeleiteten Maßnahmen – sowohl ambulante als auch stationäre – zusammenziehen, kommen wir nicht auf die Zahl Y, also nicht auf die Zahl der Fälle, die nicht ohne Grund angezeigt wurden. Mich interessiert, was dort eigentlich los ist. Was wird in diesen Fällen unternommen, wenn man feststellt, dass die Fälle nicht ohne Grund angezeigt wurden, aber keine ambulante und auch keine stationäre Maßnahme erfolgt?
Es gibt einen Maßnahmenmix. Wie das Jugendamt agiert und zu welchen Hilfen aus dem Instrumentenkasten man greift, müssten wir wirklich im Detail in der Deputation zusammen mit dem Jugendamt Bremerhaven und auch dem Jugendamt Bremen darlegen. Das würde ich den Fachabgeordneten empfehlen.
Wir haben Gefährdungsmeldungen, die sich als Luftnummern erweisen. Das war hier schon einmal Gegenstand einer Aktuellen Stunde. In solchen Fällen geht es manches Mal um Sorgerechtsstreitigkeiten, und es gibt Gefährdungsmeldungen, bei denen behauptet wird, ein Elternteil gefährde die Kinder. Das wird behauptet, um in einem Sorgerechtsfall bessere Karten zu haben. Wir kommen dann gemeinsam mit anderen Stellen, mit der Polizei und den Kinderärzten, zu dem Ergebnis, dass dem keine konkreten Vorwürfe zugrunde liegen. Wir reden mit den Grundschulleitungen. Es gibt die sozialpädagogische Familienhilfe. Es gibt die Inobhutnahme. Es gibt die Erziehungsberatung. Das müsste man sich im Detail anschauen.
Aus dem Stand kann ich nicht sagen – das gibt meine Vorbereitung nicht her –, welche Maßnahmen hier mit hineingerechnet worden sind. Es kann sein, dass die Erziehungshilfe oder die Erziehungsberatung statistisch nicht miterfasst werden. Das wäre etwas, was diese Lücke erklären könnte.