Protocol of the Session on June 15, 2017

(Abg. Strohmann [CDU]: Dann will ich Sie damit auch nicht weiter belästigen, denn es ist dann immer ein bisschen schwierig! Kein Problem!)

Stellen Sie sie mir bitte zur Verfügung, damit ich beim nächsten Mal Bescheid weiß! Sie haben gefragt, ob wir das generell beschließen werden. Es würde erst einmal in jedem Fall zu der Situation kommen, dass es chancenlos ist, das über einen Tarifvertrag zu regeln, das ist völlig klar. Die Arbeitnehmervertreter sehen diese Möglichkeit als eine Verschlechterung an, weil sie sich auch auf die Altersversorgung und andere Bereiche ausdehnt. Es wird von dieser Seite keine Zustimmung geben, und wenn man das Bremische Beamtengesetz ändert und den Beamtinnen und Beamten diese Möglichkeit gibt und den Angestellten nicht, dann hätten wir es mit einer Lage zu tun, die eher problematisch ist.

Ich glaube, dass wir bei der Frage, wie private E-Bikes aufgeladen werden können, Spielräume haben und dass es zu einem sich gut verhaltenden modernen Arbeitgeber gehört, an der Möglichkeit zu arbeiten, das zu ermöglichen. Das Leasingmodell stößt auf eine ganze Reihe von Problemen, und ich glaube, dass das keine so gute Idee ist.

Herr Kollege Strohmann, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Ich habe jetzt alles so weit verstanden. Wird der Senat die Elektromobilität in Zukunft bei Dienstfahrzeugen beziehungsweise Dienstfahrrädern intensiver in den Bereich seiner Sichtweise nehmen, oder geht es damit weiter, dass sie immer mehr abgebaut wird?

Nein, es ist Beschlusslage und das klare Vorhaben des Senats, dass wir den Bereich der Elektromobilität ausbauen wollen, das wissen Sie auch!

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Landtag 3459 46. Sitzung/15.06.17

Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Wann kommt das „Medizinische Zentrum für Erwachsene mit geistigen und schweren Mehrfachbehinderungen“ - MZEB - in Bremen?“. Die Anfrage es unterschrieben von den Abgeordneten Frau Grönert, Bensch, Frau Neumeyer, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Frau Kollegin Grönert!

Wir fragen den Senat:

Wie ist der aktuelle Planungsstand für das MZEB in Bremen, und wie ist der Planungsstand in Niedersachsen, gibt es gemeinsame Planungen?

Wie soll die Finanzierung des Bremer MZEB sichergestellt werden?

Zu wann plant der Senat die Eröffnung des MZEB an welchem Standort?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Professor Dr. QuanteBrandt.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Die Leistungen eines MZEB zählen zu den ambulanten Angeboten, für deren Zulassung der von den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Landesverbänden der Krankenkassen im jeweiligen Bezirk zu errichtende Zulassungsausschuss nach Paragraf 96 SGB V zuständig ist. Die Errichtung und Eröffnung eines MZEB ist somit keine unmittelbare staatliche Aufgabe und unterliegt damit nicht der Planungshoheit der Länder beziehungsweise der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz im Rahmen der Landeskrankenhausplanung. Deshalb gibt es keine gemeinsame Planung mit Niedersachsen. Der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz ist bekannt, dass es in Niedersachsen derzeit eine Ermächtigung für ein MZEB in Uelzen gibt und sich der Antrag auf eine Ermächtigung in Hannover im Schiedsstellenverfahren befindet.

Zu Frage eins: Gemäß Paragraf 119 c SGB V können medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen vom Zulassungsausschuss zur ambulanten Behandlung von Erwachsenen mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen ermächtigt werden und unterliegen somit der Bedarfsplanung der Selbstverwaltung. Die Behandlung

durch medizinische Behandlungszentren ist auf diejenigen Erwachsenen auszurichten, die wegen der Art, Schwere oder Komplexität ihrer Behinderung auf die ambulante Behandlung in diesen Einrichtungen angewiesen sind.

Die Vergütung ambulanter Krankenhausleistungen ist in Paragraf 120 Absatz 2 a des SGB V geregelt. Darin heißt es, dass die Leistungen der medizinischen Behandlungszentren unmittelbar von der Krankenkasse vergütet werden. Die Kosten für ambulante Leistungen - Personal- und Sachkosten - werden über Entgeltvereinbarungen mit den Krankenkassen abgedeckt, wodurch für das Land Bremen keine Kosten entstehen.

Zu Frage zwei: Der Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Bremen wurde am 2. Dezember 2014 vom Senat beschlossen und am 22. Januar 2015 von der Bürgerschaft (Landtag) - positiv votiert - zur Kenntnis genommen. Im Aktionsplan ist unter anderem die Schaffung eines MZEB als eine geplante Maßnahme im Jahr 2017 als Zeitrahmen der Umsetzung vorgesehen. Die Umsetzung sollte federführend durch eine Arbeitsgemeinschaft unter Beteiligung der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz, des Landesbehindertenbeauftragten, den Kostenträgern - Krankenkassen und Sozialhilfeträger -, der Ärztekammer, der Kassenärztlichen Vereinigung, der zum damaligen Zeitpunkt noch existierenden Unabhängigen Patientenberatung Bremen e. V., der Landesarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände, LAG-FW, und dem Sozialpädiatrischem Zentrum erfolgen. Der ehemalige Leiter des Sozialpädiatrischen Instituts, SPI, Herr Dr. Mehl, hat einen Arbeitskreis geleitet, welcher unter anderem auch ein Grobkonzept zum MZEB ausgearbeitet hat.

Die senatorische Behörde hat die GeNo schriftlich um die Erstellung eines Konzepts und die Klärung der Finanzierung mit den Kostenträgern gebeten, damit der Aufbau des MZEB beginnen kann. Die räumliche Anbindung des MZEB soll am Klinikum Bremen-Mitte über das Sozialpädiatrische Institut, SPI, erfolgen. Damit kann an bewährte Strukturen angeknüpft werden. Für Erwachsene mit Behinderung, die schon früher durch das SPI versorgt wurden, würde damit im Interesse der Versorgungskontinuität ein Anschlussangebot bereitgestellt werden. Dies würde auch den Empfehlungen der Fachverbände für Menschen mit Behinderung und der Bundesarbeitsgemeinschaft Ärzte für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung e. V. entsprechen. - Soweit die Antwort des Senats!

Landtag 3460 46. Sitzung/15.06.17

Haben Sie eine Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Wer ist im Ressort jetzt eigentlich hauptverantwortlich, und wer bestimmt das Tempo, mit dem auch die Umsetzung vorangetrieben wird? Hat Bremen, ähnlich wie Uelzen, einen Antrag auf Ermächtigung gestellt, so heißt es, glaube ich? Die GeNo sagt ja zudem, dass ihr noch der nötige schriftliche Auftrag für die Umsetzung fehlt. Können Sie auch dazu noch etwas sagen?

Um mit dem letzten Punkt anzufangen: Die GeNo ist gebeten worden, jetzt mit den Kostenträgern zu verhandeln, das steht auch in der sehr umfangreichen Antwort. Sie hat den Auftrag erhalten, ein MZEB zu entwickeln sowie mit den Kostenträgern darüber zu verhandeln, damit dann auch die Leistungen abgerechnet werden können. In der senatorischen Dienststelle arbeitet ein Referat in der dafür zuständigen Abteilung 4 daran, dass an dieser Stelle auch dieses medizinische Angebot etabliert wird. Es ist das nachdrückliche Ziel, dass wir im Jahr 2017 auch mit dem Angebot in den Räumlichkeiten des SPI beginnen können.

Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Sie haben jetzt gesagt, das Referat -

(Senatorin Professor Dr. Quante-Brandt: Die Abteilung!)

Entschuldigung, die Abteilung! - hat den Auftrag. Ist es dort jemand explizit als Person, die entscheidet und vorangehen kann, oder ist es jeder?

Nein, es ist natürlich nicht jeder, aber wir haben nicht einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich mit einer Fragestellung beschäftigen können. Also, es ist verortet und adressiert, und - dies dient vermutlich Ihrer Nachfrage - es wird mit Nachdruck daran gearbeitet. Es ist nicht so, dass es lose Enden gibt. Es gibt einen Konzeptentwurf, und Herr Dr. Brosius, der neue Leiter des SPI, der im April in der GeNo seine neue Tätigkeit aufgenommen hat, nimmt sich dieser Aufgabe auch mit an. Es ist schon eine Stelle ausgeschrieben worden. Wir haben leider noch nicht feststellen können, dass die GeNo die Stelle besetzen konnte, weil es nur sehr wenige Bewerbungen gibt. Aus meiner Sicht ist eigentlich alles in einem sinnvollen Arbeitsprozess. Ich hoffe, mit der Auswahl einer Person, die dann die Verantwortung übernehmen kann,

wird das Ganze dann auch noch einmal etwas mehr Fahrt aufnehmen, aber wir können davon ausgehen, dass man zum Ende des Jahres 2017 zumindest schon sagen kann, dass hier etwas beginnt.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die siebte Anfrage steht unter dem Betreff „Englischsprachige Bachelorstudiengänge“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Grobien, Frau Neumeyer, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Frau Kollegin Grobien!

Wir fragen den Senat:

Wie bewertet der Senat die mögliche Einführung von englischsprachigen Bachelorstudiengängen an den bremischen Hochschulen?

Welche Chancen und Potenziale einerseits und welche Risiken und Hindernisse andererseits sieht der Senat hierbei?

Welche Erkenntnisse und Rückmeldungen liegen dem Senat aus den Hochschulen zu dem Bedarf nach Bachelorstudiengängen auf Englisch vor?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Professor Dr. QuanteBrandt.

(Abg. Dr. vom Bruch [CDU]: Ist das wieder so viel?)

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Vorabbemerkung: Die Antworten beziehen sich auf die staatlichen bremischen Hochschulen.

Zu Frage eins: Der Senat bewertet die Einführung internationaler Studiengänge insbesondere im Masterbereich als sehr positiv. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass sie einen erheblichen Anteil an fremdsprachigen Pflichtveranstaltungen beinhalten und/oder zu einem internationalen Doppelabschluss mit einer ausländischen Hochschule führen und/oder einen obligatorischen Auslandsaufenthalt vorsehen. International ausgerichtete Studiengänge sind ein Bestandteil der Internationalisierungsstrategien der bremischen Hochschulen. Sie können aus Sicht des Senats in besonderer Weise zur

Landtag 3461 46. Sitzung/15.06.17

Stärkung der Attraktivität des Studienstandorts Bremen beitragen, um hoch qualifizierte Studierende aus dem Ausland für ein Studium in Bremen zu gewinnen. Darüber hinaus bedarf es in einer zunehmend globalisierten Welt des Erwerbs internationaler und interkultureller Kompetenzen, um den Anforderungen eines globalisierten Arbeitsmarktes und der Verantwortung in einer multikulturellen Gesellschaft nachhaltig begegnen zu können.

Durch internationale Studiengänge kann die Mobilität einheimischer Studierender erhöht werden. Sie ermöglichen auch eine schnelle Integration hoch qualifizierter geflüchteter Menschen in das Hochschulsystem, die eine Fortsetzung ihres im Heimatland aufgenommenen Studiums anstreben.

Die Einführung rein englischsprachiger Studiengänge im Bachelorbereich war bisher eher die Ausnahme, da sie breit aufgestellt und für eine große Anzahl von Studienbewerberinnen und Studienbewerbern offen sein sollen. Da für rein englischsprachige Studienangebote regelmäßig als Zulassungsvoraussetzung zum Studium Sprachkenntnisse auf einem höheren Sprachniveau gefordert werden, als regelhaft beim Erwerb der Hochschulreife vermittelt werden, bot sich die rein englischsprachige Variante im Bachelorbereich eher für Spezialangebote an, die zum Beispiel für Tätigkeiten auf dem internationalen Arbeitsmarkt vorbereiten.

Derzeit werden an den Hochschulen aber Überlegungen angestellt, vermehrt englischsprachige Angebote bereits im Bachelorbereich zu verankern, vor allem aufgrund der demografischen Entwicklung und dem Wunsch, in stärkerem Maße ausländische Studienbewerberinnen und -bewerber für die bremischen Hochschulen zu gewinnen.

Im Hinblick darauf, dass internationale Studierende sich auch aufgrund eines Interesses an der deutschen Sprache und Kultur für ein Studium in Deutschland entscheiden, gilt es, auch das Angebot zum Erwerb der deutschen Sprache für Studierende wie auch für Doktoranden und Wissenschaftler attraktiv zu gestalten und weiter auszubauen.

Zu Frage zwei: Die Universität Bremen bietet sieben internationale Bachelorstudiengänge an. Unterrichtssprache ist deutsch/englisch, deutsch/französisch, deutsch/polnisch, deutsch/russisch oder deutsch/spanisch. Die internationalen Studiengänge sind nachgefragt. Erfahrung der Universität ist aber auch, dass die Studierenden in der Regel aus Interesse am Fach und nicht wegen der Sprache ein Studium