Eines möchte ich noch zu dem Antrag der Koalition sagen: Ich hätte mir gewünscht, Sie hätten keinen Antrag gestellt und diesen Unsinn für sich gelassen. Schwierig finde ich in Ihrem Antrag die Ziffer 3, in der gefordert wird, dass die Vollverschleierung an Schulen möglichst unterbunden werden soll. Ich weiß nicht, was Sie damit bezwecken. Einmal abgesehen davon, dass ich noch keinen Fall kenne,
aber sehr wohl weiß, dass männliche Salafisten durchaus einiges an Unruhe in die Schulen hineinbringen, frage ich mich: Wem soll das nützen? Wir kennen diese Debatten über den Zwang des gemeinschaftlichen Sportunterrichts. Ein Mädchen, das gegen seinen Willen zu einer Burka oder einem Nikab gezwungen wird, wird dann entweder nicht mehr am Schulunterricht teilnehmen oder zu Hause jede Menge Ärger haben, wenn das Elternhaus mit Ordnungsmaßnahmen wie Ordnungsgeld oder Ähnlichem überzogen wird. Ich finde das kontraproduktiv. Ich hätte mir gewünscht, Sie hätten sich diese Ziffer 3 verkniffen, dann hätten wir Ihrem Antrag auch zugestimmt. – Ich danke Ihnen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen, meine Damen und Herren! Symbole verstellen uns manchmal den Blick auf die Prinzipien, für die wir stehen, weil diese Symbole einfach zu sehr im Vordergrund stehen, und solche Symbole sind natürlich der Nikab, die Burka und die Vollverschleierung.
Es sind hier viele richtige Dinge gesagt worden, und ich versuche jetzt, diese Gedanken noch einmal für uns zu sortieren.
Es wurde gesagt, man könne nicht nicht kommunizieren, eine Burka oder eine Vollverschleierung sage, ich will mit dir nichts zu tun haben, ich möchte nicht kommunizieren. Ganz ehrlich: Das Recht muss jeder Mensch haben! Wenn ich nicht kommunizieren will, dann kann man mich nicht dazu zwingen. In unserer Gesellschaft muss das möglich sein.
Es ist gesagt worden, die Burka stehe womöglich für ein Religionsverständnis, das mit dem Koran nicht hundertprozentig begründbar sei. Ehrlich gesagt ist es völlig egal, ob das begründbar ist, denn wenn diejenige, die sich eine Burka anlegt, der Meinung ist, dass ihr Religionsverständnis das erfordert, dann ist es eben so! Im Rahmen der Religionsfreiheit muss sie in der Lage sein, eine solche Burka tragen zu dürfen, wenn sie persönlich meint, dass ihre Religion das erforderlich macht, weil Religion Privatsache ist. Für uns mag es eine völlig komische Vorstellung sein, dass jemand ein solches Religionsverständnis hat, aber ich muss es Menschen zugestehen, und sie müssen diese Religionsfreiheit auch privat ausleben können. Dazu gehört auch die Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum.
Natürlich ist das in dem Moment etwas anderes, in dem diese Burka nicht Ausdruck einer eigenen Überzeugung ist, sondern eher als eine Art Stoffgefängnis funktioniert. Die Frage ist nur, wie wir das herausbekommen. Wenn wir mit den betroffenen Frauen sprechen, werden sie womöglich sagen, dass sie diese Burka aus eigenem Antrieb tragen, weil das ihrem Religionsverständnis entspricht. Wie bekommen wir heraus, ob sie dazu gezwungen werden, und wissen sie es überhaupt selbst?
Für mich als Atheisten ist es sehr schwer vorstellbar, bei fundamentalistisch gläubigen Menschen zu beurteilen, ob es ihre freie Entscheidung ist oder ob ihnen ihr Religionsverständnis möglicherweise schon von der Gesellschaft aufgezwungen wurde, aus der sie kommen, zum Beispiel von den Eltern oder von wem auch immer.
Klar ist aber, wenn denn eine Frau ihre Burka als Stoffgefängnis betrachtet, dass wir sie daraus befreien müssen, und zwar nicht aus der Burka allein,
sondern aus diesem Gefängnis insgesamt; aus dem Gefängnis, das ihre Ehe und ihre Position in ihrem sozialen Umfeld bedeutet. Das heißt, wir müssen natürlich dafür sorgen, dass es Frauenhäuser gibt und Ansprechpartner, die Frauen aus solchen Ehen, Großfamilien, Clans und Milieus auch herausholen, wenn sie es denn wollen.
Selbstverständlich ist die Burka auch ein politisches Symbol, ein Statement. Einmal ganz abgesehen davon, dass es schwierig ist, Religion und Politik gleichzusetzen, stehen die Wertesysteme, die dahinterstehen, oftmals in Konkurrenz zueinander, und dort ist die Frage, wo denn die Privatsphäre endet.
Genauso wenig, wie wir einem Polizisten erlauben würden, einen ACAB-Sticker an seine Uniform zu hängen, oder es gut fänden, wenn ein Richter an seine Robe Hammer und Sichel nähte, müssen wir es tolerieren und akzeptieren, wenn im öffentlichen Dienst, wenn an deutschen Gerichten oder Schulen ein Symbol verwendet wird, das eine fundamentalistische, unserem Wertesystem widersprechende Weltanschauung symbolisiert, da bin ich ganz bei der FDP: Dort müssen wir die Grenze ziehen zwischen der Religionsfreiheit sowie der Freiheit, auch die abstrusesten Wünsche umzusetzen, was das eigene Leben angeht, so es denn im Privaten ist, und der Frage, wie man im öffentlichen Raum in dem Sinne agiert, dass es ein Raum der öffentlichen Institutionen ist. Vor diesem Hintergrund werden wir von den Liberal-Konservativen Reformern den Antrag der FDP unterstützen. – Vielen Dank!
Erstens: Wir heben nicht auf Anträge anderer Parteien ab, sondern es gibt eine breite öffentliche Debatte in diesem Bereich.
Zweitens: Ich hatte ausdrücklich betont, dass sich der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags bereits im Jahr 2012, also vor fünf Jahren, mit diesem Thema beschäftigt hat – der Auftrag wird dann noch ein Jahr früher ergangen sein –, also hat man sich auch dort schon vor Jahren mit diesem Thema beschäftigt. Ich bitte, das zur Kenntnis zu nehmen!
verfassungsrechtlich problematisch halte –, aber die Vollverschleierung ist ein Thema, das wir in der Integrationsarbeit aufnehmen müssen, und deswegen sind auch einige Teile des Koalitionsantrags für uns allgemein unterstützungswürdig. Auch darauf ist Wert zu legen.
Viertens: In den Sonderrechtsverhältnissen ist das bisher nicht in allen Teilen so geregelt. Da gibt es vielleicht die eine oder andere Möglichkeit einzugreifen, aber dieses Thema beschäftigt uns, und es ist sinnvoll, sich dieses Themas zukunftsweisend anzunehmen, damit man dann auch handeln kann und nicht erneut dem Thema hinterherläuft. wenn die Situation es erfordert.
Zunächst weise ich zurück, dass wir irgendwelche Anträge kopiert oder uns an Anträge herangehängt oder dass wir populistisch oder auch antimuslimisch argumentiert hätten. Das würden wir nicht tun.
Den Vergleich mit den Schlabberhosen finde ich so unpassend, dass ich das irgendwie Gefühl habe, man hat gar nicht verstanden, worum es eigentlich geht.
Weiter ist es so, dass es zwar nicht gehäuft vorkommt, aber dass es auch nicht nicht vorkommt. Ich hatte nicht die Zeit, dies auszuführen, aber es gab auch hier in Bremen schon Fälle, in denen zum Beispiel verschleierte Mütter ihre Kinder vom Kindergarten abgeholt haben und die Erzieherin gesagt hat: Ich weiß nicht, wer das ist.
Auch bei uns ging der heutigen Debatte eine differenzierte Diskussion voran. Frau Dr. Müller, das, was Sie gesagt haben, hat mir gut gefallen, und auch ich bin daran interessiert, mit diesen Frauen in Kontakt zu kommen. Ich halte aber die Akzeptanz von auf der Straße wandelnden Minigefängnissen für keine hilfreiche Alternative.
Wenn wir weiterdenken wollen, wie wir lösungsorientiert Wege finden, um an diese Frauen frühzeitig heranzukommen, bin ich sofort dabei, und darüber können wir hier dann auch gern weiterreden.
Ich möchte hier erstens nur noch einmal festhalten, wer den Antrag zuerst eingereicht hat. Das war jemand, der ein bekennender Höcke-Fan ist und hier ansonsten wirres Zeug redet,
Zweitens möchte ich diese Frage tatsächlich einmal stellen: Warum wird immer nur über Vollverschleierung oder über das Kopftuch gesprochen? Wir haben hier ja auch über das Kopftuch an Schulen gesprochen.
Ich war eben auch ruhig! Warum wird aber nicht darüber debattiert, wie junge männliche Salafisten auftreten? Auch das ist wie eine Kutte zu betrachten. Deshalb finde ich es durchaus berechtigt, diese Frage hier einmal zu stellen.
Herr Zenner, nun zu dem, was Sie eben gesagt haben! Natürlich gibt es rechtliche Möglichkeiten. Zur Identitätsfeststellung hat die Polizei und haben auch Behörden die Möglichkeit, Frauen dazu zu veranlassen, ihren Schleier abzulegen, und das passiert auch faktisch. Das wissen Sie doch auch, sie sind doch Jurist! Es hat diverse Verfahren gegeben, in denen das der Fall gewesen ist, und deswegen sehe ich den Handlungsbedarf, den Sie hier suggerieren, tatsächlich nicht.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe erst nach der Sitzung des Senats gesehen, dass ich heute zu diesem Thema sprechen muss. Mit innerer Sicherheit hat es absolut nichts zu tun,
aber dennoch weiß ich aus der Vergangenheit, dass einige meiner Kollegen – etwa vor den letzten Landtagswahlen in Berlin – dieses Thema erneut besetzt und den Eindruck vermittelt haben, es ginge hier