Wer das Zweite Gesetz über Rechtsetzungsbefugnisse der Gemeinden für Sondernutzung, Drucksache 19/908, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Polizei entlasten – Schwertransporte von Privaten begleiten lassen Antrag der Fraktion der FDP vom 20. Oktober 2016 (Drucksache 19/782)
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben schon öfter darüber diskutiert, dass die Polizei überlastet ist, dass horrende Überstunden anfallen, dass wir erst bis 2020 vielleicht
wieder den Personalbedarf aufgestockt haben werden. Es ist sinnvoll, polizeiliche Aufgaben, die auch durch Private erledigt werden können, von Privaten erledigen zu lassen.
Ein wesentlicher Bereich ist die Begleitung von Großraum- oder Schwertransporten im Straßenverkehr. 2013 bis 2015 gab es circa 10 000 begleitete Schwertransporte bei über 6 000 Arbeitsstunden für die Polizei. Es ist sicherlich sinnvoll, darüber nachzudenken, ob die Polizei nicht für diesen Stundenanteil anderweitig eingesetzt werden kann, weil diese Arbeiten auch durch andere Kräfte erledigt werden können.
Die Verkehrsministerkonferenz hat 2012 schon ins Auge gefasst, die Straßenverkehrsordnung entsprechend zu ändern auch mit dem Ziel, dass hier eine Begleitung durch Private ermöglicht wird. Es gibt auch die Schaffung eines Modellprojektes. Niedersachsen macht davon Gebrauch. Niedersachsen hat ein Modellprojekt mit Hilfspolizeibeamten kreiert, und dieses Modellprojekt hat sich in den letzten Jahren bewährt. Es ist dann also auch sinnvoll, dieses für Bremen anzuwenden und voranzubringen und nicht nur, wie es zurzeit für die Windenergieanlagenhersteller ENERCON der Fall ist.
Deswegen plädieren wir dafür, sich dieses noch etwas genauer anzusehen. Ich habe aus der Diskussion schon vorher entnommen, dass wir offene Türen einliefen, habe ich irgendwo einmal gehört. Verstehen Sie dann diesen Antrag als Erinnerung und nehmen Sie bitte mehr Drive auf, damit Sie diese Arbeit zügig durch eine Umstrukturierung den Privaten überlassen können, damit Polizeibeamte für wichtigere Aufgaben zur Verfügung stehen.
Wir erwarten, dass Sie in den nächsten drei Monaten zu einem Vorschlag kommen und dem Parlament aufbereiten können, wie wir hier durch die Einfügung von Hilfspolizeibeamten für bestimmte Strecken ein sicheres Konzept für die nächsten Jahre bekommen und dass wir dadurch die Polizeiarbeit für die nächsten Jahre entlasten und die Polizei für das freistellen, was sie wirklich für die Bürgerinnen und Bürger zu leisten hat. – Danke schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema Großraum- und Schwertransporte von Dritten begleiten zu lassen, ist richtig und wichtig, um damit auch unsere Polizei zu entlasten. Es wird
seit fast zehn Jahren landauf, landab diskutiert. Dies ist aber leider auch ein Beispiel dafür, wie lange es in Deutschland dauert, sinnvolle Erfordernisse zu regeln. Insofern kann es nicht schaden, auch wenn es ein Stück weit ein alter Hut ist, hier noch einmal klar Position zu beziehen.
Wir hier im Land Bremen und vor allem in Bremerhaven sind aufgrund unserer Hafenwirtschaft und unserem Logistikstandort besonders von den Transporten und den entsprechenden Begleitmaßnahmen betroffen. Daher hat die CDU das Thema bereits 2012 beziehungsweise 2013 im Rahmen einer Großen Anfrage parlamentarisch aufgegriffen. Auch in Bremerhaven hat sich die Große Koalition zu dem Thema schon vor Jahren positioniert und das Thema in den Koalitionsvertrag aufgenommen.
Zwar sind die entsprechenden Gesetzesänderungen auf Bundesebene bereits auf dem Weg, allerdings ist noch fraglich, wann die Umsetzung tatsächlich endgültig erfolgt. Laut der Verkehrsministerkonferenz vom Oktober 2016 erwartet man, dass sich der Bundesrat mit den notwendigen Änderungen der Verwaltungsvorschriften in etwa im Herbst dieses Jahres befasst. Insofern kann es in der Tat noch dauern, bis die entsprechenden Regelungen umgesetzt werden. Deshalb ist dieser Antrag nachvollziehbar.
Ich möchte aber noch auf einen Aspekt hinweisen, den Sie in Ihrem Antrag beschrieben und eben auch noch einmal erwähnt haben, Herr Zenner. Sie beschreiben nämlich, dass per Einzelerlass Transporte mit privater Begleitung durchgeführt werden können, diese Genehmigung jedoch nur für die Firma ENERCON ausgesellt wird. Das ist aus meiner Sicht überholt. Denn der Ausschuss für öffentliche Sicherheit in Bremerhaven hat bereits im Mai 2015 beschlossen, die Vorbereitungen für die Durchführung von Sonderverkehren, die von privaten Dienstleistern begleitet werden, zu treffen, und schon Anfang November 2016 ein Konzept verabschiedet, mit dem es für Bremerhaven möglich ist, die Groß- und Schwertransporte durch Private begleiten zu lassen, und zwar unabhängig von bestimmten Transportgütern oder Unternehmen. Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr hat diesem Modellprojekt seine Zustimmung erteilt.
Vor dem Hintergrund der knappen Ressourcen bei der Polizei Bremen und der Polizei Bremerhaven befürworten wir natürlich eine schnelle Umsetzung der Begleitung von Groß- und Schwertransporten durch Private, um eben eine schnellstmögliche Entlastung bei der Polizei zu erreichen, denn die Beamten brauchen wir an anderer Stelle dringender. Das haben wir heute Morgen auch schon ausgiebig diskutiert. Insofern werden wir dem Antrag zustimmen. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Polizei gehört auf die Straße, aber nicht vor oder hinter Schwertransporte.
Ich denke, da sind wir uns mit allen Fraktionen hier in der Bürgerschaft einig, dass dieses das Ziel sein muss und teilweise auch schon durchgeführt wird. Die FDP hat jetzt in ihrem Antrag vorgeschlagen, die Übergangsregelung, die in Niedersachsen existiert, nämlich das Pilotprojekt, in dem Hilfspolizisten ernannt werden, auch hier in Bremen einzuführen beziehungsweise dieses zu prüfen. Dies ist ein Projekt, das über zwei Jahre läuft, aber auch nicht umfassend den ganzen Transport beinhaltet, sondern nur ausgewählte Transporte und auch nur auf ausgewählten Strecken, also nicht allumfassend.
Der Antrag der FDP beinhaltet auch eine Änderung des Polizeigesetzes, weil es rechtlich zurzeit nicht möglich ist, diese Begleitung vollständig von privaten Firmen so machen zu lassen. Aber, es gibt natürlich auch eine – wie auch schon meine Vorrednerin gesagt hat – Verwaltungsverfahrensordnung zur StVO, und dieses befindet sich im laufenden Verfahren. Nach der Auskunft aus dem Verkehrsressort, die ich bekommen habe, ist mit einem Abschluss im ersten Halbjahr 2017 zu rechnen. Das heißt, dass wir durchaus zeitnah eine Änderung haben, mit der private Unternehmen diese Schwertransporte begleiten können.
Im Übrigen gibt es hier auch in Bremen bereits eine Genehmigung von Windenergietransporten auf einer festgelegten Strecke vom Neustädter Hafen zur Autobahn A 1, die ohne Polizeibegleitung fahren darf. Die mittels Regelplänen angeordneten Verkehrsregelungen werden durch das private Begleitunternehmen als Verwaltungshelfer umgesetzt. Wie gesagt, das gibt es schon.
Der Pilotversuch war bis zum 31. Dezember 2016 terminiert, hat sich bewährt und wurde auch für 2017 verlängert. Also brauchen wir keine Änderung des Polizeigesetzes. Wir haben den größten Transporteur, wie gesagt, die Firma mit den Windenergietransporten, bereits in einer privaten Begleitung.
Bevor wir wirklich eine Gesetzesänderung vornehmen und dieses doch relativ schwierige Gebiet der Hilfspolizisten für eine kleine Übergangszeit dort unterbringen, sollten wir doch noch das erste Halbjahr 2017 abwarten, bis eben die Verwaltungsvorschriften zu Paragraf 29 Absatz 3 StVO entsprechend geändert sind. Deswegen halten wir die Prüfung, die im Antrag der FDP gefordert ist, für überflüssig und lehnen sie ab. – Danke!
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Frau Sprehe! Ich hätte wahrscheinlich vor einer Woche noch genauso argumentiert wie Sie, aber ich habe mir das alles noch einmal angeschaut. Ich bin nicht der Meinung, dass der FDP-Antrag heute zustimmungsreif ist, aber man sollte zumindest einmal überlegen, ob man den Weg gehen kann. Es ist wahr, wir wiederholen uns hier. Wir haben das Thema Schwertransporte auch in der letzten Legislaturperiode schon rauf- und runter diskutiert.
Rechtlich, also laut Straßenverkehrsordnung, ist das so, dass die Schwertransporte durch die Polizei begleitet werden. Eine geplante Reform hängt im Bund seit Jahren im Bundesverkehrsministerium fest, man könnte auch sagen, weil sich der CSU-Minister Dobrindt wahrscheinlich lieber ausgiebig mit der PkwMaut beschäftigt hat als mit wirklich sinnvollen Dingen, aber das haben wir nun leider in Bremen nicht in der Hand. Deshalb gilt für uns im Moment die Gesetzeslage. Wir müssen die Schwertransporte auch in Bremen erst einmal begleiten lassen. Es gibt keine wirklichen Spielräume.
In Bremerhaven bedeutet das einen erheblichen Aufwand. Vier Beamte pro Nacht sind mit Sicherung und Begleitung beschäftigt. In Bremen sind es etwa zweieinhalb. Die Beamten stehen – das sehen wir ähnlich wie auch meine Vorredner gesagt haben – dann logischerweise für andere Tätigkeiten nicht zur Verfügung. Da wäre es vermutlich dringender.
Die FDP beantragt nun per Landesrecht, das Modellprojekt einzuführen und Private mit der Begleitung der Schwertransporte zu beauftragen und ihnen in diesem Rahmen für diesen abgegrenzten Bereich polizeiliche Befugnisse zu übertragen. Ich habe jetzt gelernt, dass das Bremische Polizeigesetz eine solche Aufgabenübertragung theoretisch sogar schon vorsieht. In Paragraf 76 heißt es dann tatsächlich: Hilfspolizeibeamte. Mit dieser Konstruktion, das schlägt die FDP hier vor, könnten geprüfte Mitarbeiter privater Firmen für eine bestimmte Zeit mit der Verkehrsbegleitung von Schwertransporten betraut werden. Das heißt, also fachlich wäre es wahrscheinlich möglich. Niedersachsen macht es schon so. Besondere Probleme sind mir jetzt in Vorbereitung auf diese Debatte aus Niedersachsen nicht bekannt geworden, allerdings sehen wir als Linksfraktion an der Stelle auch noch Klärungsbedarf, beispielsweise bei Haftungsfragen und Verantwortlichkeiten.
Auch die grundsätzliche Problematik, die sich immer auch ergibt, wenn polizeiliche Befugnisse auf private Dritte übertragen werden, muss in dem Zusammenhang erörtert werden. Einer Überweisung dieses Antrags würden wir daher nicht im Weg stehen. Ansonsten finden wir ihn im Moment noch nicht zustimmungsreif und werden uns bei der Abstimmung enthalten. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich glaube, dass wir in der inhaltlichen Übereinstimmung hier klar sind. Es ist in allen Fraktionen deutlich geworden, dass es uns ein Dorn im Auge ist, und zwar schon über eine sehr, sehr lange Zeit. Frau Schnittker hat es eben richtigerweise gesagt: Es ist ein bisschen typisch für unser Land, dass wir gelegentlich ein bisschen sehr lange brauchen, um vermeintlich einfache Punkte, die ehrlicherweise keinen inhaltlichen Dissens beinhalten, umzusetzen. Das teile ich ausdrücklich.
Es ist ein Ärgernis für die Polizei in Bremen, aber auch für die Ortspolizeibehörde Bremerhaven. Es bindet unnötig Mittel. Selbst bei der Diskussion, die geführt werden darf, wer am Ende die Kompetenz hat, einen Wagen stillzulegen, und wie es mit hoheitlichen Akten ist, gibt es ausreichend Möglichkeiten, dafür vernünftige Lösung zu finden. Inhaltlich sind wir also beieinander.
Es ist eben angedeutet worden, dass wir uns bereits in einem Verfahren befinden, angestoßen durch die Bundesregierung – vielleicht nicht ganz so schnell, das will ich jetzt aber nicht vertiefen – und konstruktiv meines Wissens nach auch durch Bremen, sowohl durch den Verkehrssenator als auch durch den Innensenator begleitet. Es ist von der Kollegen Sprehe angesprochen worden, vollkommen zu Recht, dass das, was jetzt schon geht, sozusagen untergesetzlich mit der angesprochenen Strecke gemacht wird.
Wir stehen doch jetzt vor der Entscheidung, ob wir auf das Bundesratsverfahren setzen und damit auf die Änderung der Straßenverkehrsordnung oder ob wir in einen eigenen Gesetzgebungsprozess eintreten. Bei der Abwägung dessen, was das Ende dieser bundesgesetzlichen Regelung angeht, die jetzt mit einem halben Jahr terminiert ist – das wäre auch schön, weil irgendwann der Bundestag neu gewählt wird und wir aufpassen müssen, dass die langwierigen Prozesse nicht noch einmal von vorn beginnen müssen, weil irgendetwas übersehen wurde –, ist es sinnvoll, dass es jetzt die gebotene Eile gibt.
Deswegen war bei uns in der Abwägung, am Ende die Entscheidung zu sagen, wir setzen auf das bundeseinheitliche Verfahren der Straßenverkehrsordnung. Das gibt uns im Übrigen einen Punkt, über den wir heute Baum schon diskutiert haben, eine gewisse Vereinheitlichung der Länder beim Umgang damit. Das sei im Übrigen auch noch einmal als Argument genannt.