Protocol of the Session on November 10, 2016

Zweitens: Welche Unterstützungen gewähren die Hochschulen den Ombudspersonen zum Beispiel in Form von Freistellungen, Sachmitteln oder Fort bildungen?

Drittens: Wie bewertet der Senat ein Jahr nach Ein führung die ersten Erfahrungen mit den Ombudsper sonen an den bremischen Hochschulen?

Diese Anfrage wird beantwor tet von Frau Senatorin Professor Dr. Quante-Brandt.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Her ren, liebe Frau Strunge! Für den Senat beantwortet die Anfrage wie folgt: Nach Paragraf 5 a des Bremischen Hochschulgesetzes setzt jede Hochschule eine Om budsperson als neutrale und weisungsunabhängige

Vertrauensperson und Ansprechstelle für Studierende ein. Die Ombudsperson wird tätig bei Problemen, Beschwerden und Verbesserungsvorschlägen im Zusammenhang mit Studien- und Prüfungsangele genheiten und arbeitet mit anderen Beratungs- und Unterstützungsstellen der Hochschule zusammen.

Die Ombudsperson wird auf Vorschlag der Studieren denvertreterinnen und -vertreter im Akademischen Senat aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer vom Rektor oder der Rektorin jeweils für die Dauer von zwei Jahren bestellt und ist nur dem Rektorat verantwortlich.

An keiner der Hochschulen wurde bislang eine Om budsperson eingesetzt. Die Studierendenvertretungen der Hochschule Bremen, der Hochschule Bremerhaven und der Hochschule für Künste sahen bisher keinen Bedarf für die Installierung einer Ombudsperson, und auch an der Universität haben die Studierendenver tretungen bisher keinen entsprechenden Vorschlag gemacht.

Zu Frage zwei: Bisher gibt es nur an der Universität Bremen dazu einen Rektoratsbeschluss, wonach Om budspersonen Aufwendungen, die in Ausübung dieses Amtes entstanden sind, gegen Nachweis abrechnen können. Eine Reduktion der Lehrverpflichtung oder die Gewährung einer Funktionszulage erfolgt analog zu anderen bestellten Vertrauenspersonen nicht.

Zu Frage drei: An keiner der bremischen Hochschulen haben die Studierendenvertretungen bisher Vorschlä ge für eine Ombudsperson unterbreitet. Grund dafür ist die an allen Hochschulen bereits vorhandene und gut vernetzte Beratungs- und Unterstützungsstruktur von Einrichtungen, Initiativen und Personen. Die implementierten Beschwerdewege wie auch die von den Rektoraten geförderten offenen und kritischen Dialoge sichern die Qualität und Weiterentwicklung dieser Beratungsinfrastruktur. Gleichwohl stehen die Hochschulleitungen mit den Studierendenvertretun gen bezüglich der Besetzung der Funktion im Dialog. Die senatorische Behörde wird mit den Hochschullei tungen das weitere Vorgehen besprechen. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Vielen Dank, Frau Senatorin, für die Ausführungen! Meine Nachfrage ist, ob Sie den Dialog noch etwas konkretisieren kön nen. Gibt es gezielte Bestrebungen des Senats, den Paragrafen 5 a des Bremischen Hochschulgesetzes jetzt auch wirklich in den verschiedenen Hochschulen konkret umzusetzen?

Bitte, Frau Senatorin!

Frau Strunge, man muss erst einmal zur Kenntnis nehmen, dass wir

dieses Hochschulgesetz so geändert und eingebracht haben. Es entspricht scheinbar nicht der Interessenlage der Studierenden, denn sie müssen es ja vorschlagen. Ich kann nicht irgendetwas durchsetzen, was keiner will, das ist, finde ich, erst einmal nicht meine Aufgabe.

Deswegen ist für uns der Punkt, dass wir an die Hoch schulleitungen herantreten und mit ihnen darüber reden. Wir haben das schon gemacht, und die Hoch schulleitungen sagten, die Studierendenvertretungen sähen nicht die Notwendigkeit dessen, was wir hier mit dem Paragrafen 5 a ins Hochschulgesetz aufge nommen haben.

Wir haben das jetzt für uns noch einmal kontrolliert und werden mit den Hochschulleitungen noch einmal darüber sprechen, ob sie noch irgendetwas sehen, was sie tun könnten. Wenn es aber so bleibt, dass die Studierendenvertretungen keinen Bedarf erkennen, dann weiß ich auch nicht, was ich jetzt tun sollte, damit ich einen Bedarf erzeuge, den andere, die es brauchen müssten, gar nicht haben möchten.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die vierte Anfrage trägt die Überschrift „Digitali sierung im Verkehrssektor – mCloud“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Hamann, Tschöpe und Fraktion der SPD.

Bitte, Herr Kollege Hamann!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie bewertet der Senat die Open-Data-Platt form mCLOUD des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und das dahinterstehende Angebot des Datenportals?

Zweitens: Findet eine Nutzung der Verkehrsdaten plattform mCLOUD in Bremen statt beziehungsweise ist eine Nutzung zukünftig vorgesehen?

Drittens: Welche Voraussetzungen sind für die Nut zung der Verkehrsdatenplattform mCLOUD zu er füllen, und bis wann könnten sie von Bremen erfüllt werden?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Staatsrätin Friderich.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, lieber Herr Hamann! Für den Senat darf ich die Anfrage wie folgt beantworten:

Zu Frage eins: Grundsätzlich bewertet der Senat die Initiative des BMVI positiv. Die mCLOUD bietet einen übersichtlichen und vor allen Dingen freien Zugang zu vorhandenen verkehrsrelevanten Daten aus ver schiedensten Quellen. Über eine Recherchefunktion hinaus bietet die mCLOUD derzeit aber noch keine weiteren technischen Lösungen an. Die mCLOUD befindet sich noch im Aufbau. Eine abschließende

Bewertung ist daher zum derzeitigen Zeitpunkt nicht möglich. Zu Frage zwei: Aktuell wird die Plattform mCLOUD noch nicht genutzt, wäre jedoch zur Recherche von Daten jeweils themen- und projektbezogen sinnvoll. Es ist vorgesehen, die Plattform abhängig von der weiteren Angebotsentwicklung wie die geplante Einbindung von Daten der Länder und Kommunen in die mCLOUD, zu nutzen. Zu Frage drei: Die mCLOUD ist seit Mai 2016 online. Die auf der mCLOUD zur Verfügung stehenden Daten stehen in verschiedenen Formaten leicht zugäng lich und grundsätzlich kostenfrei zur Verfügung. Es müssen aktuell keine besonderen Voraussetzungen erfüllt sein, um die Plattform zu nutzen. In wie weit sich hier Änderungen ergeben, ist abhängig von der Weiterentwicklung.

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Staatsrätin, Sie haben richtigerweise gesagt, solch ein Angebot müsse mit der Zeit wachsen. Was kann Bremen denn dazu bei tragen? Haben wir schon irgendwelche Datensätze? Gibt es schon Überlegungen, was man hineinnehmen kann? Ich denke an die letzte Bürgerschaftssitzung, da haben wir über Fluglärm diskutiert, dass man solche Daten dort auch mit einbringt. Wie stellt der Senat sich das vor?

Bitte, Frau Staatsrätin!

Es ist sicherlich möglich, dass wir hier auch kooperieren. Auf der Arbeitsebene gibt es dazu auch einen Austausch mit dem Minis terium. Im Augenblick sind darin solche Daten wie zum Beispiel die Zählstellen der Bundesanstalt für das Straßenwesen aufgenommen. Es sind Flutzeiten, Wasserstände der Deutschen Bucht, Echtzeiten der Pegelstände der Bundeswasserstraßen und Ähnliches darin. Wir haben von Bremen aus bisher noch nicht den Zugang, dass wir selbst dort Daten einstellen. Hier wird es darauf ankommen, inwieweit sich die Länder insgesamt in die mCLOUD einbringen. Das ist noch im Arbeitsprozess. Wir in Bremen sehen das durchaus positiv und sind auch sehr konstruktiv dabei.

Herr Kollege, eine weitere Frage? – Bitte sehr!

Eine Frage habe ich noch: Wir haben in Bremen ja schon ein umfassendes System über Umweltdaten, die dargestellt werden. Ist es geplant, dass solche Daten auch vielleicht in Abspra che mit anderen Kommunen und Ländern in einem einheitlichen Format dort dargestellt werden können?

Bitte, Frau Staatsrätin!

Sie sprechen das BUSY an, das in der Tat ein umfangreicher Datenschatz ist, den wir haben. Ehrlich gesagt bin ich an der Stelle jetzt überfragt, ob wir hierzu schon konkret in Kon takt stehen. Ich könnte mir aber vorstellen, dass wir diese Daten zur Verfügung stellen, denn wie gesagt, es ist wirklich eine gute Möglichkeit, Daten leicht zugänglich und informativ zur Verfügung zu stellen.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die fünfte Anfrage ist von den Fragestellern zurück gezogen worden.

Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Wie car sharingfreundlich ist Bremen?“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Strohmann, Frau Neumeyer, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege!

Wir fragen den Senat:

Wie viele Carsharing-Anbieter mit wie vielen Autos gibt es in Bremen und Bremerhaven?

Wie hat sich die Nutzerzahl in den letzten fünf Jahren verändert?

Wie möchte der Senat das Carsharing in Bremen und Bremerhaven attraktiver machen?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Staatsrätin Friderich.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beant worte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Es gibt im Land Bremen drei Carsha ring-Anbieter: cambio, Flinkster und Move About, allesamt marktwirtschaftlich agierend. Cambio hat in der Stadtgemeinde Bremen 71 Stationen mit 246 Fahrzeugen und in Bremerhaven zwei Stationen und vier Autos. Bei Flinkster sind in Bremen drei Fahrzeuge an der Station Hauptbahnhof gelistet. Flinkster bietet aber nicht in Bremerhaven an. Move About hat derzeit neun Stationen in Bremen mit 15 Fahrzeugen, aber kein Angebot in Bremerhaven.

Zu Frage zwei: Cambio Bremen hat derzeit rund 11 900 Nutzerinnen und Nutzer und Move About Bremen rund 600 Nutzerinnen und Nutzer. Im Vergleich zu 2010 hat sich die Nutzerzahl bei cambio von damals rund 6 000 damit nahezu verdoppelt. Das Wachstum konzentriert sich allerdings auf die Stadt Bremen. In Bremerhaven hat sich die Zahl an Nutzerinnen und Nutzern nur vergleichsweise geringfügig und die Zahl der Fahrzeuge von drei auf vier erhöht. Von Flinkster, einem Unternehmen der Deutschen Bahn, wurden keine Zahlen zu Kunden übermittelt.

Zu Frage drei: Die Maßnahmen Bremens zur Förde rung des Carsharings sind in dem 2009 einstimmig

verabschiedeten Carsharing-Aktionsplan aufgezeigt: Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum, Integration in Neubauvorhaben, Integration mit dem ÖPNV, Flottenmanagement und Öffentlichkeitsarbeit.

Diese Strategie hat weiterhin ihre Gültigkeit. Um Carsharing in Bremen attraktiver zu machen, wird die Anzahl von derzeit 24 mobil.punkten und -pünktchen weiter ausgebaut, außerdem bietet das novellierte Stellplatzortsgesetz für die Stadt Bremen für Bau träger die Option, Carsharing im Mobilitätsmanage ment von Neubauvorhaben zu integrieren. Es gibt gemeinsame Angebote von BSAG und Carsharing, sowohl mit cambio als auch mit Move About, und in verschiedenen Behörden wird Carsharing im eigenen Flottenmanagement genutzt. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Abgeordneter Strohmann, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte, Herr Strohmann!