Protocol of the Session on November 10, 2016

Entscheidend ist aber doch, dass man immer in Situ ationen gerät, in denen es zwei Möglichkeiten gibt. Die eine Möglichkeit ist: Man schreitet ein. Dann läuft man Gefahr, dass man möglicherweise einen Fehler gemacht hat, und man riskiert dabei, dass ein Gericht im Nachhinein feststellt, dass das auch noch rechtswidrig war. Ich sage aber andererseits, ich habe die Auffassung, und das ist meine Grundposition: Lieber riskiere ich einen Fehler, als dass ich nichts mache! Ich glaube, das ist genau das, was man sich immer wieder sagen muss: Lieber einmal zu viel als einmal zu wenig!

Ich glaube auch, dass die Entwicklung seit Februar 2015 uns gezeigt hat, dass das kein Wahlkampfgag war, wie ich es damals in der „taz“ gelesen habe, sondern das war eine ernsthafte Bedrohung. Die Ereignisse von Paris waren uns damals noch sehr bewusst, und die weitere Entwicklung haben Sie selbst mitverfolgt, es besteht heute kein Anlass zu sagen, das Problem sei temporär. Nein, im Gegenteil!

Die Situation hat sich massiv verschärft seit der An schläge in der Bundesrepublik, und es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht durchsucht wird, wo nicht also auch mutmaßliche Terroristen festgenommen werden. Das ist die Lage, die sich so entwickelt hat, und deswegen kommt es darauf an, dass wir darauf vorbereitet sind.

Ich glaube, wir haben eine ganze Menge dazu bei getragen, und ich denke, dass insofern auch dieser Februar für uns ein Lehrstück gewesen ist. Ja, es hat manchmal wehgetan, aber es musste sein. Wir haben daraus Konsequenzen gezogen. Ich finde auch, dass wir in der Zusammenarbeit zwischen Verfassungs

schutz und Polizei deutlich besser aufgestellt sind, als es damals der Fall war. Die Staatsschutzabteilung ist grundlegend reformiert worden, und ich sage einmal, heute ist es eine Freude, mit diesem Bereich zusammenzuarbeiten. Ich sage aber auch, die abso lute Sicherheit, dass sich Ereignisse so verschärfen, die haben wir nicht, und darauf müssen wir uns vorbereiten.

Deswegen sage ich noch einmal am Ende dieser Debatte, wir werden Ihre Vorschläge ernsthaft in unsere weitere Arbeit mit aufnehmen. An dieser Stelle noch einmal Dank an alle, die die Zeit gefun den haben, sich diesem Untersuchungsausschuss zu widmen. – Danke!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen lie gen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von dem Bericht des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung der Gründe und des Ablaufs des Anti-Terror-Einsatzes vom 27. Februar bis 1. März 2015 in Bremen Kenntnis.

Fragestunde

Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen 16 frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor.

Die Anfrage Nummer 5 ist von der CDU-Fraktion zwischenzeitlich zurückgezogen.

Die erste Anfrage trägt die Überschrift „Vorbereitung des Senats auf eine erneute Flüchtlingswelle“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Zenner, Frau Steiner und Fraktion der FDP.

Bitte, Herr Zenner!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Welches Konzept hat beziehungsweise ver folgt der Senat zukünftig, wenn erneut eine übermä ßig hohe Anzahl von Flüchtlingen in einem kurzen Zeitraum nach Bremen kommt, und zwar sowohl bei Notunterbringungen und anschließenden Wohnun terbringungen?

Zweitens: Gibt es eine Absprache mit anderen Bundes ländern oder gegebenenfalls auch mit der Wirtschaft, wenn es um die kurzfristige Zurverfügungstellung von mobilen Wohnunterkünften, zum Beispiel Con tainer, geht?

Drittens: Circa wie viele Flüchtlinge sieht sich der Senat in der Lage in „öffentlichen“ Gebäuden auf zunehmen, ohne dass erneut eine Beanspruchung von Turnhallen erforderlich wird?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Strehl.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Die Freie Hansestadt Bremen erfüllt ihre Aufnahmeverpflichtungen gemäß den bundesweit geltenden Regelungen, die eine quotierte Verteilung nach dem Königsteiner Schlüssel über das EASYVerteilverfahren vorsehen.

Im Rahmen der Umsetzung des Integrationskonzeptes werden die Zuzugszahlen und die Bedarfsplanung regelmäßig evaluiert. Das Land Bremen verfügt zum 1. Oktober 2016 über 1 900 Plätze in Erstaufnahme einrichtungen, sodass im Falle erneut steigender Zugangszahlen Kapazitäten zur Verfügung stehen. Durch das Sofortprogramm Wohnungsbau und die Wohnraumförderprogramme des Senats werden lang fristig mehr Wohnungen auf dem freien Wohnungs markt errichtet. Dabei kommt dem Marktsegment der preiswerten Wohnungen besondere Bedeutung zu.

Zu Frage zwei: Es gibt keine Absprachen mit der Wirtschaft oder anderen Bundesländern zur kurz fristigen Zurverfügungstellung von mobilen Wohn unterkünften.

Zu Frage drei: In den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes standen zum 1. Oktober 2016 rund 737 freie Plätze zur Verfügung. In den Notunterkünften der Stadtgemeinde Bremen standen zum 1. Oktober 2016 exakt 959 freie Plätze zur Verfügung. Damit könnten derzeit kurzfristig rund 1 700 Personen in Bremen aufgenommen werden, ohne dass erneut Turnhallen belegt werden müssten. Sollten diese Plätze nicht ausreichen, wäre es zudem derzeit mög lich, kurzfristig bisherige Notunterkünfte wie zum Beispiel Zelte oder bereits in der Platzzahl reduzierte Notunterkünfte wieder zu reaktivieren.- Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege Zenner, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich hatte nach einer Absprache auch mit der Wirtschaft gefragt. Es ging mir darum, ob es vielleicht auch Kontakte mit der Wirtschaft gibt, damit man sich darüber informiert hat, wie schnell mobile Wohneinrichtungen verfügbar gemacht, an gekauft werden können. Gibt es so etwas?

Bitte, Herr Staatsrat!

Es ist so, dass wir – ich glaube, wir alle miteinander – in den letzten eineinhalb Jahren sehr viel gelernt haben, also gerade auch in den Ver fahren Container-, Zeltbestellungen. Es gibt viele gute Kontakte. Wir werden jetzt auch bestehende Kontakte nutzen bei der Frage der Übergangsmöglichkeiten für Kita-Plätze. Auf jeden Fall haben wir Erfahrungen sammeln können, die uns auch jetzt schneller helfen, wenn eine neue Flüchtlingsproblematik entsteht.

Herr Kollege, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Halten Sie freien Wohnraum für Flüchtlinge vor, und wenn ja, würde solch ein freier Wohnraum, wenn er zwischenzeitlich nicht beansprucht werden würde, weil eben ein neuer Bedarf nicht entsteht, zwischenzeitlich auch vermietet werden können?

Bitte, Herr Staatsrat!

Also, es gibt ja verschiedene Ein richtungen. Die Notunterkünfte habe ich vorhin beschrieben, es sind übrigens immer noch welche vorhanden. Es gibt immer noch den Baumarkt. Zelte, glaube ich, gibt es jetzt nicht mehr, die Turnhallen sind auch alle frei. Es bestehen noch Notunterkünfte, Übergangswohnheime, dort gibt es freie Räume, diese halten wir auch vor. Wir haben im Moment etwa 150 Flüchtlingszugänge pro Monat. Es ist also noch ein Zugang dieser Menschen vorhanden, aber er ist jetzt nicht mehr so, dass er wirklich Proble me bereitet, insofern haben wir Möglichkeiten, da auch zu variieren und versuchen, das jetzt in ganz normale Bahnen zu regeln. Sie wissen ja auch, dass wir mit dem ehemaligen Verwaltungsgebäude der Vulkan-Werft jetzt auch eine Erstaufnahmeeinrich tung gegründet haben, die mit über 500 Plätzen auch sehr viel Platz bietet, sodass wir dort jetzt auch einen Sockel haben, wo wir glauben, dass wir das auch gut lösen können.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zweite Anfrage bezieht sich auf die medizinische Versorgung vom Immigranten und Flüchtlingen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Schäfer, Leidreiter und Gruppe ALFA.

Bitte, Herr Kollege Remkes!

Wir fragen den Senat:

Erstens: In welcher Höhe hat die Sozialbehörde an hand des „Bremer Modell“, also die kostenlose Abgabe der AOK-Gesundheitskarte an Flüchtlinge inklusive Verwaltungskosten an die AOK erstattet, und wie verteilen sich die Leistungen auf Männer, Frauen und Kinder, bitte getrennt aufführen?

Zweitens: Wird das „Bremer Modell“ auch nach An erkennung des Schutzes gemäß Paragraf 3 Absatz 1 Asylgesetz weitergeführt?

Drittens: Werden die Gesundheitskosten vom Leis tungsbezug abgezogen?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Strehl.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Für die Kommunen Bremen und Bre merhaven entstanden im Jahr 2013 Ausgaben in Höhe von rund 4,3 Millionen Euro inklusive Verwaltungs kosten, im Jahr 2014 waren es knapp 8 Millionen Euro. Für 2015 liegen die genauen Ausgaben noch nicht vor, da die Leistungsanbieter noch nicht vollständig mit der AOK Bremen/Bremerhaven abgerechnet ha ben. Eine Darstellung der Kostenerstattung getrennt nach Kindern, Frauen und Männern ist nicht möglich.

Zu Frage zwei: Nein. Es besteht dann kein Anspruch mehr auf Leistungen nach dem Asylbewerberleis tungsgesetz.

Zu Frage drei: Die Übernahme der Gesundheitskos ten ist ein Leistungsanspruch nach den Paragrafen 4 und 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes, sie kön nen nicht mit den Grundleistungen nach Paragraf 3 verrechnet werden, der den Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haus halts regelt. – Soweit die Antwort des Senats!

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die dritte Anfrage trägt den Titel „Ombudsperson nach Paragraf 5a Bremisches Hochschulgesetz an den Hochschulen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Strunge, Frau Vogt und Fraktion DIE LINKE.

Bitte, Frau Kollegin Strunge!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Haben bereits alle öffentlichen Hochschulen im Land Bremen eine Ombudsperson nach Paragraf 5a des Bremischen Hochschulgesetzes, die bei Problemen mit Studien- und Prüfungsleistungen vermitteln soll, eingesetzt, und falls nicht, warum nicht?

Zweitens: Welche Unterstützungen gewähren die Hochschulen den Ombudspersonen zum Beispiel in Form von Freistellungen, Sachmitteln oder Fort bildungen?