Das will ich gern tun. Wie wir es beantwortet haben, ist 2017 damit zu rechnen. Die Vorarbeiten laufen bereits, deshalb können wir gern Anfang 2017 einen aktuellen Bericht dazu erstatten.
in die das eingetragen werde. Macht dies jeder Flughafen Deutschlands eigenständig? Denn die Windverhältnisse und die Emissionen müssten für jeden Flughafen gleich sein. Gibt es eine Zusam menarbeit aller Verkehrsflughäfen in Deutschland, sodass es zentralisiert wird?
Ich kann Ihnen jetzt nicht beantwor ten, ob man grundsätzlich alle Daten gleichermaßen an jedem Flughafen beziehungsweise Verkehrsflug hafen in Deutschland als Basis nehmen kann, da die geografischen Gegebenheiten unterschiedlich sind. Ich kann Ihnen aber sagen, dass der derzeit Flughafen dabei ist, diese Anforderungen erledigen, also die erforderlichen Datensätze zu schadstoffbezogenen Themen zu beschaffen und die Basisinformationen sowie Entgeltregelungen und ‑höhen auch in ande ren Flughäfen konkret zu erfragen und einzuholen.
Ich gebe Ihnen in einem Punkt recht: Das ist kein allei niges bremisches Problem, sondern richtigerweise ist es ein Vorhaben, das man auch mit anderen Flughäfen gemeinsam bespricht, denn die Emissionen bleiben ja nicht an den Landesgrenzen Bremens hängen, ge nauso wenig, wie beim Hannoveraner Flughafen nur der Großraum Hannover betroffen wäre. Insofern ist es sicher zielführend, darüber nachzudenken, inwieweit man flächendeckender mit diesem Thema umgeht.
Wissen Sie, ob es international schon irgendwelche anderen Pilotprojekte gibt? Man könnte auch mit Messstationen an Rollbahnen arbeiten. Gibt es schon so etwas?
Entschuldigung, ich war zu leise! Wissen Sie, ob es international Bestrebungen gibt, solche Messwerte systematisch zu erfassen? Ich denke beispielsweise an Messstationen an Landebahnen.
Ich gehe fest davon aus, dass es so ist, dass diese Daten erhoben werden, ich kann Ihnen das aber zum jetzigen Zeitpunkt ad hoc nicht beantworten. Da es aber auch bei Verkehrsemissio nen im Stadtverkehr schon der Fall ist – wir sind in Bremen durchaus leidgeprüft –, gehe ich davon aus, dass es auch im Luftverkehr nicht viel anders ist.
Die zweite Anfrage bezieht sich auf die „Erreich barkeit im Katastrophenfall im Land Bremen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Hinners, Dr. vom Bruch, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Zweitens. Wie oft und wann wurden die Katastro phenschutzkalender in den letzten zwei Jahren auf Aktualität geprüft und gegebenenfalls verändert?
Drittens. Wie stellen der Senat und der Magistrat sicher, dass alle Katastrophenschutzbehörden und privaten Institutionen, die im Katastrophenfall helfen, die aktuellen Erreichbarkeiten der jeweils anderen haben?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Fragen eins und zwei: Die Katastrophenschutzka lender der Katastrophenschutzbehörden in Bremen und Bremerhaven werden kontinuierlich aktualisiert, personelle Veränderungen und veränderte Erreich barkeiten werden umgehend eingearbeitet. Dies gilt auch für die Kalender der einzelnen Katastrophen schutzbereiche, für die diese selbst verantwortlich sind.
Zu Frage drei: Im Katastrophenfall treten die Stäbe der Ortskatastrophenschutzbehörden beziehungsweise der Landeskatastrophenschutzbehörde zusammen. Die Zusammensetzung variiert je nach Art des zu bekämpfenden Szenarios, es sind jedoch grundsätzlich immer alle für die jeweilige Gefahrenbekämpfung notwendigen Behörden, Organisationen und Insti tutionen durch eine Verbindungsperson vertreten. Diese Verbindungspersonen halten den Kontakt zu dem eigenen vorzuhaltenden Stab. Zudem werden diese sowie viele andere Erreichbarkeiten in den Leit stellen der Feuerwehren Bremen und Bremerhaven vorgehalten, um auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein. – Soweit die Antwort des Senats!
Werden regelmäßig Übungen zwischen den einzelnen Katastrophenschutzteil nehmern durchgeführt, insbesondere auch, was die Kommunikation der unterschiedlichen Protagonisten betrifft?
Ja. Es handelt sich um ein seit Jahrzehnten bewährtes System. Alle kennen sich. Es wird auch regelmäßig ein Probealarm vorgenommen, um festzustellen, ob die Verteilung richtig ist oder ob die Telefonnummern stimmen. Ich habe bisher noch keine Probleme erlebt, wenn es darum geht, kurzfristig zusammenzutreten.
Ist es so, dass auch die verschie denen Institutionen, die an Katastrophenübungen oder im Katastrophenfall an einem Katastrophenfall beteiligt sind, mit den gleichen Funktechniken mit einander kommunizieren, digital und analog?
Wir haben das digitale System eingeführt, denn es war für uns sehr wichtig, dass alle, die für uns relevant und wichtig sind, erreichbar sind. Ich habe auch keine Zweifel, dass wir das ganz gut hinbekommen haben.
Die dritte Anfrage trägt den Titel „Seelsorge für Inhaftierte muslimischen Glaubens in der Justizvoll zugsanstalt Bremen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Dr. Buhlert, Zenner, Frau Steiner und Fraktion der FDP.
Erstens. Wie ist die geistlich-religiöse Betreuung muslimischer Strafgefangener in der Justizvollzugs anstalt Bremen geregelt, und in welchem Umfang steht sie den Inhaftierten zur Verfügung?
Zweitens. Inwiefern wird muslimischen Strafgefan genen ein Gebetsraum zur alleinigen Nutzung zur Verfügung gestellt?
Drittens. Welche Handlungsbedarfe sieht der Senat bei der Seelsorge für muslimische Gefangene, und wie bewertet er das ehrenamtliche Engagement islamischer Verbände?
Sehr geehrter Herr Präsident, mei ne sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Religionsausübung und geistig-reli giöse Betreuung für muslimische Gefangene sind im bremischen Justizvollzug sichergestellt. Sowohl für Jugendliche als auch erwachsene Männer werden das Freitagsgebet sowie zusätzliche wöchentliche Termine für Gruppengespräche und gegebenenfalls auch Einzelgespräche angeboten. Dieses Angebot wurde in Zusammenarbeit mit der Schura, Islamische Religionsgemeinschaft Bremen e. V., geschaffen. Einzelheiten zur Umsetzung des Angebots sind durch eine Anstaltsverfügung der JVA geregelt.
Gruppengesprächen teilnehmen möchten, werden Gebets- beziehungsweise Gesprächswünsche vorab den Vertretern der Schura, Islamische Religionsge meinschaft Bremen e. V., mitgeteilt. Auf Nachfrage in der Justizvollzugsanstalt Bremen gab und gibt es derzeit keine Nachfrage aus dem Frauenvollzug. Sollte sich das jedoch ändern, wird wie beschrieben verfahren.
Zu Frage zwei: Zur Religionsausübung beziehungs weise für seelsorgerische Gruppenveranstaltungen steht ein ehemaliger Konferenzraum in der Justiz vollzugsanstalt Bremen zur Verfügung. Außerhalb der Schura-Veranstaltungen wird der Konferenzraum auch für andere Gruppenveranstaltungen genutzt. Gegenstände des religiösen Gebrauchs, Gebetstep piche, Gebetbücher, werden in einem verschlossenen Schrank aufbewahrt.
Zu Frage drei: Aktuell sieht der Senat keinen grund legenden weitergehenden Handlungsbedarf bei der Seelsorge für muslimische Gefangene. Im Zuge der voranschreitenden Sanierung der Justizvollzugs anstalt Bremen wird angestrebt, der muslimischen Seelsorge einen Raum zur alleinigen Nutzung zur Verfügung zu stellen. Der Senat bewertet die Ar beit der Schura, Islamische Religionsgemeinschaft Bremen e. V., positiv, sie hat sich bereits spürbar auf das Anstaltsklima ausgewirkt. Gleichwohl bleiben die Teilnehmerzahlen, die bei circa 120 Gefangenen muslimischen Glaubens im einstelligen Bereich liegen, hinter den Erwartungen zurück.
Die ehrenamtliche Tätigkeit der Vertreter der Schura e. V. stellt nicht nur sicher, dass gläubige Muslime im Vollzugsalltag ihre Religion leben können, die muslimische Seelsorge, insbesondere die Gruppen- und Einzelgespräche, ermöglicht darüber hinaus einen religiösen Dialog auf Augenhöhe und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Resozialisierung und Prävention. – Soweit die Antwort des Senats!
Die Zusatzfrage hat sich eigentlich erledigt. Ich wollte vom Senat noch wissen, ob er die hinreichende religiöse Betreuung auch als Baustein im Rahmen der Resozialisierung sieht. Diese Frage haben Sie eben schon beantwortet.
Die vierte Anfrage betrifft die „Anerkennung von Assistenzhunden“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Grönert, Bensch, Röwekamp und Fraktion der CDU.