Protocol of the Session on September 22, 2016

Bitte, Frau Kollegin Grönert!

Wir fragen den Senat:

Erstens. Wie bewertet der Senat den Einsatz von Assistenzhunden?

Zweitens. Wie hat sich der Senat seit dem einstim migen Bürgerschaftsbeschluss zu Assistenzhunden von 2013 auf Bundesebene für ihre Anerkennung eingesetzt?

Drittens. Warum wurden die Landes- und Ortsgesetze zur Anerkennung von Assistenzhunden bis heute nicht geändert, obwohl das in der Senatsmitteilung, Drucksache 18/1549, im September 2014 zugesagt wurde?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Stahmann.

Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren, sehr verehrte Frau Grönert! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Der Einsatz von Assistenzhunden wird ebenso wie der Einsatz von Blindenführhunden als sinnvolle Hilfe für Menschen mit Beeinträchtigungen betrachtet.

Zu Frage zwei: Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport hat sich zuletzt in einer Referentenrunde der Länder im Juni für die Aner kennung von Assistenzhunden eingesetzt. Aktuell wird eine Initiative der Länder unter Federführung von Niedersachsen vorbereitet. Die Freie Hansestadt Bremen plant, als Mitantragstellerin aufzutreten. Ziel der Initiative wird die Aufnahme von Assistenzhunden in den Hilfsmittelkatalog der Krankenkassen sein. Außerdem sollen Assistenzhunde durch einen Ver merk im Behindertenausweis ausgewiesen werden.

Zu Frage drei: Eine Änderung von Landes- und Orts gesetzen ohne entsprechende Rechtsänderungen auf Bundesebene ist nicht sinnvoll. Grundlage für die Gleichstellung von Assistenzhunden ist, dass diese als solche anerkannt und erkennbar sind. Gesetzliche Regelungen können erst dann greifen, wenn Assis tenzhunde zum Beispiel im Behindertenausweis des Halters beziehungsweise der Halterin ausgewiesen werden.

Während Blindenführhunde durch ihr Geschirr und die offensichtliche Behinderung des Halters respektive der Halterin gut zu erkennen sind, ist bei Signalhunden, zum Beispiel zur Warnung bei lebensbedrohlicher Unterzuckerung, weder die Funktion des Hundes noch die Behinderung für Außenstehende erkennbar. Auch kann die Funktion des Hundes oder die Notwendig keit des Mitführens nicht unmittelbar nachgewiesen werden. – Soweit die Antwort des Senats!

Frau Kollegin, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Wir hatten 2014 die ge nannte Vorlage. Darin war dezidiert aufgelistet, in welchem Ortsgesetz Bremens an welcher Stelle etwas geändert werden soll, dass Assistenzhunde zusätzlich zu den Blindenhunden eingefügt werden sollen. Das war eine Vorlage, in der stand, dies werde getan. Ich verstehe überhaupt nicht, was Sie gera de ausgeführt haben. Dies müsste damals genauso bekannt gewesen sein wie heute. Wir haben dazu auch nie eine Meldung bekommen.

Deshalb schließe ich folgende Frage an: Was wäre in den letzten zwei Jahren passiert, wenn sich – in nehme einen zugespitzten Fall – ein Bürger Bre mens, der einen Assistenzhund hat und von dem Bürgerschaftsbeschluss sowie von der Zusage, dass die Gesetze geändert werden sollen, wusste, darauf berufen hätte?

Auf einen Einzelfall kann ich jetzt nicht eingehen, da er mir nicht bekannt ist. Wir haben versucht, eine sogenannte kleine bremische Lösung zu finden, und mussten dabei die Grenzen des Steuergesetzes erkennen. Es liegt nicht im Ermessen eines Steuerbeamten, einen Hund als Therapie- oder Assistenzhund anzuerkennen.

Wir haben das ausführlich mit der Senatorin für Ge sundheit erörtert und sind übereingekommen, als wir das Problem auf Bundesebene vorgetragen haben, dass wir im Rahmen des SGB V zu einer bundesge setzlichen Änderung kommen müssen, um dies dann in den Ländergesetzen nachvollziehen zu können. Wir haben uns das einfacher vorgestellt, Frau Grönert, aber manchmal ist die Sachlage etwas komplizierter.

Das Problem war, dass man schlichtweg feststellen muss, dass es sich um einen Assistenzhund handelt. Dies wird nun damit sichergestellt, dass die Hunde in den Schwerbehindertenausweis eingetragen werden. Das ist das Problem, das gelöst werden musste. Dass dies nicht einfacher geht, bedaure ich genauso wie Sie.

Frau Kollegin Grönert, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Verstehe ich es richtig, dass in Bremen die Vermutung im Raum stand, dass sich die Leute, die einen Assistenzhund haben, eigentlich sicher fühlen, weil wir einen Beschluss in der Bürgerschaft gefasst haben und die Gesetze geändert werden sollten?

Wir wissen, welche Artikel gesetze wir in Bremen ändern müssen. Das werden wir auch tun, wenn die bundesgesetzliche Rege lung vorliegt, die im Großen regelt, dass Hunde bei Diabetikern als Assistenzhunde anerkannt werden können. Dann gibt es diese Regelung. Ich werde mich auch noch einmal bei Herrn Steinbrück, dem Landesbehindertenbeauftragten, erkundigen, ob es dabei zu Problemen gekommen ist. Im Normalfall

wird es vielleicht auch zu einer einzelnen Lösung gekommen sein. Es handelt sich nicht um ein Flä chenproblem.

Nach meiner Auffassung müssen Hunde, die Men schen mit Behinderung Assistenz leisten, die Chance haben, als Assistenzhunde anerkannt zu werden, wenn zum Beispiel jemand nicht blind ist, sondern deswegen auf einen Hund angewiesen ist, weil er taub ist. Auch für Menschen, die an Diabetes leiden, gerade für Kinder und Jugendliche, die auf die Dienste eines solchen Hundes angewiesen sind, wollen wir schnell für eine klare Regelung sorgen.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die fünfte Anfrage trägt die Überschrift „Potenziale der U Bremen Research Alliance“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Grobien, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Frau Kollegin Grobien!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Welche Zielsetzungen und konkreten Pro jekte verfolgt die von der Universität Bremen und mehreren außeruniversitären Forschungsinstituten neu gegründete U Bremen Research Alliance?

Zweitens: Was sind die Kriterien zur Aufnahme und Beteiligung von Mitgliedern?

Drittens: Inwieweit unterstützt der Senat die Arbeit der U Bremen Research Alliance, und welche Po tenziale sieht er?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Professor Dr. Quante-Brandt.

Sehr geehr ter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Grobien! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zur Frage eins: Bremen verfügt über eine hohe Dichte von außeruniversitären Einrichtungen, von denen viele in den vergangenen zwei Jahrzehnten angesiedelt wurden und sich mit der Universität entwickelt haben. Mit all diesen Einrichtungen hat die Universität bila terale Kooperationsverträge und eine große Anzahl von Kooperationsprofessuren. Ziel der Ende April 2016 gegründeten Universität Research Alliance ist es, im Rahmen einer multilateralen Vereinbarung verstärkt Aktivitäten über die bestehenden bilateralen Vereinbarungen hinaus zu entfalten. So soll die inter nationale Sichtbarkeit und Attraktivität gemeinsam weiter gesteigert werden, um im Wettbewerb um die besten Forscherinnen und Forscher weltweit noch attraktiver zu sein. Es sollen Forschungsstrategien abgestimmt werden, Infrastrukturen umfangreicher und einfacher gemeinsam etabliert und genutzt wer den und gemeinsame Services aufgebaut werden.

Dazu zählen ein gemeinsames Welcome-Center, die Zusammenarbeit im geplanten neuen Nachwuchszen trum der Universität, die Ausweitung der Dual Career Aktivitäten, die Entwicklung innovativer Modelle zur gemeinsamen Nutzung von Infrastrukturen, die Schaffung neuer Master- und Promotionsprogramme in thematischen Schnittbereichen und die Definition von gemeinsamen Forschungsagenden. Um diese Strukturen wirksam werden zu lassen und die viel fältigen Aktivitäten zu betreiben, wird derzeit eine zentrale Geschäftsführung an der Universität Bremen eingerichtet.

Zu Frage zwei: Die Universität hat zunächst die über regionalen vom Bund und den Ländern finanzierten herausragenden Forschungseinrichtungen zur Koope ration im Rahmen der Allianz beteiligt. Mittelfristig ist eine Erweiterung der Allianz um die in der Forschung ausgewiesenen Institute und Hochschulen des Lan des, die ebenfalls mit der Universität kooperieren, beabsichtigt.

Zu Frage drei: Durch die U Bremen Research Alliance wird Bremen als herausragender Wissenschaftsstand ort weiterentwickelt. Die Kooperation ermöglicht Fortschritte und bündelt finanzielle Ressourcen. Ferner werden die Chancen für die Bremische Wissenschaft in der folgenden Exzellenzstrategie auf der Grund lage der hervorragenden Kooperation mit den von Bund und Ländern finanzierten Instituten gestützt und gestärkt. Vom Senat wird die Initiative daher unterstützt. – Soweit die Antwort des Senats!

Frau Kollegin Grobien, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Senatorin, vielen Dank für die ausführliche Antwort! In der Tat geht meine Frage dahin: Ist geplant, diese Alliance nicht nur auf die überregionalen Forschungsinstitute, sondern auch auf die landeseigenen Institute und vielleicht sogar auf die Hochschulen hier am Standort oder in der Region auszudehnen?

Ich bin der Auffassung, dass diese Frage bereits beantwortet ist.

Vielen Dank für die aus führliche Antwort!

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die sechste Anfrage trägt die Überschrift: „Wie geht es weiter mit dem Krebsregister?“ Die Anfrage ist von den Abgeordneten Bensch, Frau Neumeyer. Röwekamp und Fraktion der CDU unterschrieben.

Bitte, Herr Kollege Bensch!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Zu welchem Zeitpunkt wird in Bremen das bundesweite klinische Krebsregister zur Verfügung stehen?

Zweitens: Welche Probleme bestehen aktuell bei der Umsetzung des klinischen Krebsregisters im Land Bremen?

Diese Anfrage wird ebenfalls von Frau Senatorin Professor Dr. Quante-Brandt beant wortet.

Sehr ge ehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Anfrage beantworte ich für den Senat wie folgt:

Zu den Fragen eins und zwei: Das Krebsfrüherken nungs- und ‑registergesetz hat alle Länder verpflichtet, klinische Krebsregister einzurichten. Mit Inkrafttreten des Bremischen Krebsregistergesetzes am 1. Mai 2015 hat das klinisch-epidemiologische Krebsregis ter in Bremen seine Arbeit aufgenommen. Um den Katalog der bundeseinheitlichen Förderkriterien des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen zu erfüllen, gibt das Krebsfrüherkennungs- und ‑registergesetz eine Frist bis zum 31. Dezember 2017 vor. Derzeit erfüllt das Bremische Krebsregister wie auch kein anderes Krebsregister in Deutschland diese Kriterien.

Dies liegt daran, dass im Bundesgesetz zwar die Aufgaben für die von den Ländern zu errichtenden klinischen Krebsregister und auch ein einheitlich zu erfassender Datensatz vorgegeben wurden, dass aber viele Bereiche durch die Länder zu regeln sind. Die Deutsche Krebshilfe, die eine Anschubfinanzierung leistet, fordert zudem, dass beim Aufbau der Krebsre gister zwischen den Ländern Synergieeffekte geschaf fen werden, die sich auch monetär niederschlagen. Das betrifft vor allem die Softwareentwicklung. Mit anderen Worten, 16 Länder mit ganz unterschied lichen Ausgangslagen und Rahmenbedingungen sollen eine größtmögliche Einheitlichkeit erzielen, und das im Rahmen eines anspruchsvollen Zeitplans. Um dies in Bremen zu schaffen, wurden folgende Maßnahmen getroffen:

Erstens. Das klinisch-epidemiologische Krebsregister setzt auf den Strukturen des seit Langem erfolgreich geführten epidemiologischen Krebsregisters auf.

Zweitens. Bremen hat mit Niedersachsen ein ge meinsames Vergabeverfahren durchgeführt, um zu gewährleisten, dass ein Softwareanbieter für beide Länder arbeitet. Dies ist sinnvoll, da aufgrund der Patientenströme zwischen beiden Ländern umfang reiche Datenflüsse zu erwarten sind.