Die berufsbildenden Schulen setzen diese Personal mittel im Rahmen ihrer Eigenverantwortung flexibel zur Sicherstellung des Unterrichts gemäß Stundentafel ein und werden hierbei durch Ziel- und Leistungs vereinbarungen controlled. Auch in diesem Schuljahr kann über dieses Verfahren mit den bestehenden Ressourcen die vollumfängliche Unterrichtserteilung sichergestellt werden. Zudem konnte in den vergan genen Jahren auch regelmäßig eine sehr niedrige Unterrichtsausfallquote erreicht werden.
In der Stadtgemeinde Bremerhaven gibt es derzeit noch keine Personalkostenbudgetierung. Hier sind den fünf berufsbildenden Schulen derzeit 267 Stellen zugewiesen, von denen aktuell 258 besetzt sind.
Zu Frage zwei: Gemäß Paragraf 4 Bremer Lehrerar beitszeitaufteilungsgesetz vom 17. Juni 1997 beträgt das Stundendeputat einer Vollzeitstelle für Lehre rinnen und Lehrer 25 Lehrerwochenstunden. In der Verordnung über die Ermäßigung der Unterrichts verpflichtung sowie über die Zuweisung und Vertei lung von Leitungszeit für Aufgaben in der Schule, letzte Fassung vom 1. August 2014, wird geregelt, nach welchen Kriterien beziehungsweise für welche Aufgaben über das Unterrichten hinaus Lehrerinnen und Lehrer in welcher Wochenstundenhöhe entlastet werden können.
Zu Frage drei: Derzeit sind in der Stadtgemeinde Bremen zwei Direktor/-innen-Stellvertreter/-innenStellen und in der Stadtgemeinde Bremerhaven eine Direktor/-innen-Stelle nicht besetzt. Für die Dauer der Besetzungsverfahren wird die Arbeit innerhalb
des Schulleitungsteams aufgeteilt. Aufgaben können auch über die zugewiesenen Leitungsstunden von Lehrkräften gegen Stundenentlastung übernommen werden. – Soweit die Antwort des Senats!
Vielleicht habe ich das eben aber auch nur überhört, weil es hier Geräusche gab. Haben Sie gesagt, wie viel von den Personalkos tenbudgets prozentual ausgeschöpft wurden, oder können Sie das sagen?
Frau Senatorin, wir wis sen, dass die Situation an den beruflichen Schulen unterschiedlich ist, was die einzelnen Bereiche an geht. Insbesondere im gewerblich-technischen Be reich laufen wir auf eine Situation zu, die durchaus schwierig ist. Können Sie einmal darstellen, welche Maßnahmen bereits ergriffen werden, um hier Ent lastung zu schaffen?
Wir haben insgesamt die Diskussion über die Fachkräftesicherung. Das betrifft insbesondere natürlich den technischen Bereich. Hier gibt es eine Kooperation mit der Universität Bremen, um dort Studierende frühzeitig auch auf den Weg und die Möglichkeit des Einsatzes in be rufsbildenden Schulen aufmerksam zu machen. Wir haben unser Seiteneinstiegsprogramm erweitert. Das ist eine gute Möglichkeit, um insbesondere Menschen anzusprechen, die eine Qualifikation für das Lehramt gar nicht im ersten Schritt anstreben, sondern dann über einen anderen Pfad den Weg in die Berufsschulen hinein finden.
Die neunte Anfrage der Fragestunde befasst sich mit dem Thema „OTB adé?“. Die Anfrage trägt die Unterschrift des Abgeordneten Timke.
e. V. eine Prozessvereinbarung geschlossen haben, um auf dem Wege der Sprungrevision bestimmte Rechtsfragen in Bezug auf das geplante OffshoreTerminal Bremerhaven – OTB – vom Bundesver waltungsgericht klären zu lassen, und wenn ja, um welche Rechtsfragen geht es im Einzelnen?
Zweitens: Um wie viele Jahre wird sich die Verfah rensdauer durch den Gang vor das Bundesverwal tungsgericht und die anschließende Zurückverwei sung an die Bremer Verwaltungsgerichtsbarkeit nach Einschätzung des Senats mindestens verzögern?
Drittens: Wann rechnet der Senat vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen bei einem aus seiner Sicht positiven Ausgang des Verwaltungsgerichtsver fahrens frühestens mit dem Baubeginn des OTB, und wann müsste das Projekt fertiggestellt sein, damit es dem Land Bremen und der Stadtgemeinde Bremer haven noch einen wirtschaftlichen Nutzen bringt?
Zu Frage eins: Zutreffend ist, dass die Freie Hansestadt Bremen, FHB, in ihrer Eigenschaft als Planfeststel lungsbehörde und Beklagte im Gerichtsverfahren des BUND gegen die Freie Hansestadt Bremen – vertreten durch den Senator für Umwelt, Bau und Verkehr – sowie in ihrer Eigenschaft als Vorhabenträgerin und Beigeladene in dem Gerichtsverfahren des BUND gegen die Freie Hansestadt Bremen – vertreten durch den Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen – mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz, BUND e. V., Landesverband Bremen, eine Prozessvereinbarung geschlossen hat. Diese hat zum Ziel, die beiden dem im vorläufigen Rechtsschutzverfahren BUND gegen die Freie Hansestadt Bremen am 18. Mai 2016 ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Bremen primär zugrundeliegenden Rechtsfragen zur Zulässigkeit der Klage des BUND e. V., Landesverband Bremen, und zur Zuständigkeit der Planfeststellungsbehörde im Sinne einer Beschleunigung der Angelegenheit insgesamt vorrangig höchstrichterlich klären zu las sen. Dies könnte nach Ansicht der Beteiligten der Prozessvereinbarung im Wege einer Sprungrevision ermöglicht werden.
Zu Frage zwei: Gerichtliche Überprüfungsverfahren von komplexen Planfeststellungsverfahren führen grundsätzlich zu Verzögerungen. Dies ist auch beim OTB der Fall. Die weiteren zeitlichen Abläufe des vom BUND angestrengten verwaltungsgerichtlichen Überprüfungsverfahrens sind seriös nicht prognosti zierbar. Die Dauer ist entscheidend davon abhängig, wie viele gerichtliche Instanzen am Ende involviert sein werden. Eine seriöse Prognose kann auch nicht zu der Frage gemacht werden, welche konkreten
zeitlichen Auswirkungen das mit der abgeschlossenen Prozessvereinbarung angestrebte Ziel, zwei reine Rechtsfragen vorab im Wege der Sprungrevision, dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung vorzulegen, hat.
Zu Frage drei: Wie in der Antwort zu Frage zwei dargelegt, hängt der Umfang einer möglichen Ver zögerung maßgeblich von der Fortentwicklung der anhängigen Rechtsverfahren ab. Der Senat sieht sich daher nicht in der Lage, spekulativ einen Zeitpunkt für den Baubeginn und die Fertigstellung des OTB zu nennen. Der Senat geht gegenwärtig davon aus, dass der OTB auch zu einem späteren Errichtungszeitpunkt den im Rahmen der Planfeststellung nachgewiesenen wirtschaftlichen Nutzen für das Land Bremen und die Stadtgemeinde Bremerhaven bringen wird.- Soweit die Antwort des Senats!
Herr Staatsrat, es gibt natürlich Erfahrungswerte bei der Dauer solcher Gerichtsver fahren. Deshalb finde ich es schade, dass der Senat hier doch so schwammig geantwortet hat. Ich möchte noch einmal auf etwas anderes hinaus. In der Frage drei hatte ich gefragt, wie lange die Dauer des Ge richtsverfahrens im günstigsten Fall laufen wird. Im ungünstigsten Fall ist es so – korrigieren Sie mich –, dass das Bundesverwaltungsgericht die Zuständig keit der Bundesverwaltung bei der Planfeststellung bejaht, was dazu führen würde, dass eine erneute Planfeststellung
ich komme gleich zur Frage – mit allen Einspruchs möglichkeiten der Bürger und Umweltverbände durchgeführt werden müsste. Sind Sie mit mir der Auffassung, dass sich erstens, sollte das Bundes verwaltungsgericht die Zuständigkeit der Bundes verwaltung hier bejahen, mindestens um drei bis vier Jahre verzögern würde? Wenn ja, wäre meine Anschlussfrage, ob unter diesen Voraussetzungen, dass der OTB frühestens in drei bis vier Jahren gebaut werden kann, dann die Wirtschaftlichkeit dieses OTB nicht mehr gegeben ist?
Vielen Dank für die Frage! Ihr Szenario, das Sie aufmachen, gilt in beiden Fällen. Es würde auch gelten, wenn wir die Sprungrevision jetzt nicht mit dem BUND vereinbart hätten. Auch dann könnte ein Bundesverwaltungsgericht in diesen beiden Fragen zu einem Ergebnis kommen, wie Sie es darstellen. Wir haben keine Anzeichen, dass das Bundesverwaltungsgericht, so wie Sie es darstel len, an der Stelle so entscheiden würde. Deswegen
haben wir uns zusammen mit dem BUND und auch den anderen Prozessbeteiligten dafür entschieden, diese Frage der Zuständigkeit sofort höchstrichterlich klären zu lassen, um Zeit zu sparen. Auch die Wasser schifffahrtsverwaltung hat erklärt, dass sie sich auch nur einer höchstrichterlichen Entscheidung beugen würde. Zudem hat die Frage der Zuständigkeit eine solche fundamentale Bedeutung für Bremen und auch für andere Bundesländer, weil derzeit auch andere Verfahren vor den entsprechenden Landes wasserbehörden planfestgestellt werden, sodass wir der Auffassung sind, dass wir diese Frage zunächst höchstrichterlich klären wollen, um das Verfahren zu beschleunigen.
Herr Staatsrat! Aus Ihrer Antwort entnehme ich, dass sich der Senat keine zeitliche Deadline gesetzt hat, an der der OTB seine Wirt schaftlichkeit verliert. Selbst wenn der OTB in fünf oder sieben Jahren gebaut werden würde, so habe ich Sie verstanden – korrigieren Sie mich bitte –, wäre es egal. Der OTB wird gebaut, egal wann immer er kommt?
Die Frage der Wirtschaftlichkeit ist keine Frage eines Mindesthaltbarkeitsdatums. Die Frage der Wirtschaftlichkeit ist eine Frage des Mark tes. Den kann man prognostizieren. Dazu hat sich der Senat auch entsprechender Gutachten bedient. Auf Grundlage der vorliegenden Gutachten – das habe ich in der Antwort zu Frage drei dargelegt –, geht der Senat davon aus, dass die Wirtschaftlichkeit gegeben ist. Die läuft nicht einfach ab. Da mögen Sie vielleicht eine andere Vorstellung haben, aber es ist keine Marmelade, für die Sie ein Mindesthalt barkeitsdatum haben, und nach Ablauf werfen Sie das Projekt weg.
(Abg. Timke [BIW]: Ich habe nur eine Anmerkung. Der Markt schläft aber nicht, und wenn wir noch weitere Jahre warten, dann wird das alles mit dem OTB nichts mehr bringen.)
Habe ich es richtig ver standen, dass die Frage der Wirtschaftlichkeit eines solchen Projektes durchaus auch weitergehend vom Senat betrachtet wird, oder ist das nicht der Fall?
Wie ich in Frage drei dargelegt habe, geht der Senat heute in der Frage, wie sie gestellt wurde, davon aus, dass die Wirtschaftlichkeit mit den heute vorliegenden Unterlagen auch zukünftig gegeben ist. Die Frage stellt sich aus unserer Sicht in Fragen des Prozesses auch nicht, weil wir erst einmal klären, ob die Zuständigkeit gegeben und ob der BUND klageberechtigt ist.
Gut! Unabhängig von der Fragestellung – um Ihr Bild aufzunehmen – wann Sie wieder auf das Marmeladenglas schauen, ob das Haltbarkeitsdatum abgelaufen ist oder nicht an der Stelle, habe ich zwei Fragen zum Verfahren. Ist bei der Sprungrevision schon entschieden, ob diese zugelassen wird oder nicht?