Protocol of the Session on June 16, 2016

Konsensliste Mitteilung des Präsidenten der Bremischen Bürgerschaft vom 13. Juni 2016

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer der Konsensliste seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt der Konsensliste zu.

(Einstimmig)

Fragestunde

Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen zwölf frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor.

Die erste Anfrage trägt die Überschrift „Girokonto für Geflüchtete“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dogan, Frau Yildiz, Frau Dr. Schaefer und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Frau Kollegin Yildiz!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Welche Bedeutung misst der Senat dem bargeldlosen Zahlungsverkehr bei der Aufnahme, Unterbringung und Integration von geflüchteten Menschen zu, und welche alltagspraktischen Vorteile ergeben sich daraus?

Zweitens: Welche Maßnahmen haben die Geldinstitute in Bremen und Bremerhaven seit Beginn des verstärkten Zuzugs von Geflüchteten ergriffen?

Drittens: Wo sieht der Senat noch weiteren Handlungsbedarf?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Fries.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Der bargeldlose Zahlungsverkehr hat eine hohe Bedeutung für die Integration und Teilhabe an der Gesellschaft. Wer kein Zahlungskonto besitzt und nicht am Zahlungsverkehr teilnehmen kann, ist sozial und wirtschaftlich ausgegrenzt. Ein fehlendes Girokonto führt schnell zu Problemen bei der Wohnungssuche oder auf dem Arbeitsmarkt. Vereinfacht wird auch die Zahlung von Sozialleistungen.

Zu Frage zwei: Die Geldinstitute haben den Geflüchteten die Möglichkeit gegeben, Girokonten zu eröffnen. Vor allem die Sparkasse Bremen hat große Anstrengungen unternommen, um die Vielzahl der neuen Kunden aus diesem Kreis aufzunehmen. Dazu wurde eine zusätzliche Filiale mit entsprechend qualifiziertem Personal eröffnet. Damit hat die Sparkas

se einen wichtigen Beitrag für die gelingende Integration geleistet.

Zu Frage drei: Wichtig sind – gemeinsam mit den Geldinstituten – weitere Schritte zur Umsetzung des Zahlungskontengesetzes, das einen Rechtsanspruch auf ein Basiskonto für alle in Deutschland lebenden Menschen beinhaltet. – Soweit die Antwort des Senats.

Frau Kollegin, haben Sie eine Zusatzfrage?

(Abg. Frau Yildiz [Bündnis 90/Die Grünen]: Nein, danke schön! Eine Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Dogan! – Bitte sehr! Abg. Frau Dogan (Bündnis 90/Die Grünen): Ihrer Antwort auf die Ziffer zwei unserer Anfrage habe ich entnommen, dass die Sparkasse Bremen schon bestimmte Dinge entwickelt hat, um die Integration zu fördern. Liegen Ihnen Informationen zu Bremerhaven vor?

Bitte, Herr Staatsrat!

Über Bremerhaven liegen mir keine Erkenntnisse vor.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zweite Anfrage bezieht sich auf die Einhaltung der Zielzahl der Ortspolizeibehörde Bremerhaven. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Schnittker, Hinners, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Frau Kollegin Schnittker!

Wir fragen den Senat:

Welchen Polizeibestand wird die Ortspolizeibehörde Bremerhaven jeweils am 1.1. und 1.10. in den Jahren 2017, 2018 und 2019 nach den aktuellen Planungen der Ab- und Zugänge erreichen?

Wie viele Einstellungen wurden beziehungsweise werden in den Jahren 2014, 2015 und 2016 für den Bereich der Ortspolizeibehörde Bremerhaven geplant?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Ehmke.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Der Personalbestand der Ortspolizeibehörde Bremerhaven wird nach prognostischer Berechnung zum Stichtag 1.1.2017 484,9 Vollzeiteinheiten, zum Stichtag 1.10.2017 475,6 Vollzeiteinhei

ten, zum Stichtag 1.1.2018 469,3 Vollzeiteinheiten, zum Stichtag 1.10.2018 470,84 Vollzeiteinheiten, zum Stichtag 1.1.2019 468,9 Vollzeiteinheiten und zum Stichtag 1.10.2019 471,01 Vollzeiteinheiten betragen. In der Berechnung sind die beschlossenen Einstellungen nach Beendigung der Ausbildung bereits berücksichtigt. Diese Zahlen können sich zum Beispiel durch freiwillige Verlängerung der Lebensarbeitszeit noch erhöhen. Zu Frage zwei: Bei der Ortspolizeibehörde Bremerhaven wurden im Jahr 2014 vier Einstellungen, im Jahr 2015 20 Einstellungen und im Jahr 2016 15 Einstellungen vorgenommen. – Soweit die Antwort des Senats.

Frau Kollegin Schnittker, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Wenn ich das richtig verstehe, ist die zwischen Bremen und Bremerhaven verabredete Zielzahl von 474 Stellen durch eine rechtzeitige Ausbildung der neuen Polizeianwärter nicht sichergestellt, in Teilen zumindest. Ist das richtig?

Bitte, Herr Staatsrat!

Richtig ist, dass die Ortspolizeibehörde nach diesen Zahlen zwischenzeitlich die Zielzahl von 474 unterschreiten könnte. Das sind natürlich im Moment prognostische Zahlen. Es können sowohl ungeplante Abgänge erfolgen als auch – ich habe darauf hingewiesen – die Möglichkeit der Lebensarbeitszeitverlängerung entstehen. In Bremerhaven ist diese Variante Anfang des Jahres ausgesetzt worden. Es kann auf dieses Instrument natürlich wieder zurückgegriffen werden. Es besteht für die Ortspolizeibehörde Bremerhaven natürlich ebenfalls die Möglichkeit, wie es bei der Polizei Bremen passiert, gegebenenfalls Vakanzen über die Einstellung von Angestellten zu schließen. Die Ortspolizeibehörde Bremerhaven erhält aus dem Haushalt Budgetmittel in Höhe von 474 VZÄ zugewiesen. Sie kann darüber entweder vorhandene Polizeivollzugsbedienstete bezahlen oder gegebenenfalls alternative Maßnahmen ergreifen, wie es bei der Polizei Bremen geschieht.

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Hinners! – Bitte!

Herr Staatsrat, ist die Zielzahl 474 unter Berücksichtigung der aktuellen Integrationskonzepte und damit einhergehend auch die – wie in Bremen beispielsweise – Erhöhung der Zielzahl festgelegt worden?

Bitte, Herr Staatsrat!

Die Zielzahl 474 geht auf eine Vereinbarung zwischen dem Senat und dem Magistrat

zurück und ist noch vergleichsweise jung. Sie ist jedenfalls deutlich nach dem Beginn der großen Flüchtlingsentwicklung und auch nach einer Vielzahl von ansonsten die Sicherheitslage beeinträchtigenden Ereignissen geschlossen worden.

Herr Kollege Hinners, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte!

Meine konkrete Frage haben Sie nicht beantwortet. Ist bei den Verhandlungen zwischen Bremen und Bremerhaven das Integrationskonzept, das bei der Polizei Bremen bei der Zielzahlerhöhung auf 2 600 Berücksichtigung gefunden hat, Gegenstand der Verhandlungen gewesen, und ist es bei der Zielzahlfestlegung auf 474 Vollzeiteinheiten berücksichtigt worden?

Herr Abgeordneter Hinners, das Integrationsbudget selbst wird nicht zur Finanzierung der Zielzahl 474 in Anspruch genommen. Die Entwicklungen der letzten Monate waren aber bekannt, als über die Höhe der Zielzahl zwischen dem Senat und dem Magistrat verhandelt worden ist. In die Berechnung dieser Zielzahl sind mit Sicherheit viele Faktoren eingeflossen. Sie ist jedenfalls gebildet worden, um die Sicherheitslage in Bremerhaven zum gegenwärtigen Zeitpunkt angemessen abbilden zu können.

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Timke! – Bitte, Herr Abgeordneter!

Herr Staatsrat, Sie haben eben von prognostizierten Zahlen gesprochen, nämlich von 471,01 für 2019. Inwieweit sind in diese prognostizierten Zahlen die Umstände eingeflossen, dass es auch Abbrecher gibt, dass es Polizeivollzugsbeamte im Anwärterstatus gibt, die die Ausbildung nicht bestehen? Sind die Zahlen, die Sie vorgelesen haben, die tatsächlichen Zahlen, oder sind dort Personalpuffer eingebaut worden für Abbrecher, Leistungswiederholer oder Mutterschutz?

Bitte, Herr Staatsrat!