ich komme gleich zum Schluss! – doch diese Zielsetzung steht im Widerspruch zu den ausländerrechtlichen Bestimmungen; denn anders als ein Einwanderer darf sich ein anerkannter Asylbewerber nur vorübergehend, für die Dauer der Bedrohung, die in seinem Herkunftsland herrscht, bei uns aufhalten. Ist die Gefährdung nicht mehr gegeben, hat der Betroffene in seine Heimat zurückzukehren. Das Integrationsgesetz stellt dagegen auf einen dauerhaften Verbleib von Flüchtlingen in Deutschland ab, vorausgesetzt, sie sind zur Integration bereit.
Ich komme zum Schluss. Maßnahmen zur Integration von Ausländern – das sollten Sie noch hören, meine Damen und Herren – müssen auch Zuwanderer in den Fokus nehmen, die auf Dauer in Deutschland leben. Bei den Menschen, die in den 60er- und 70er-Jahren als Gastarbeiter zu uns gekommen sind, zeigen sich zum Teil noch bis in die dritte Generation hinein Integrationsdefizite. Doch genau diese Zielgruppe, meine Damen und Herren, wird von dem Gesetz nicht abgedeckt. Deshalb ist es abzulehnen, genauso wie Punkt 3 des Antrags. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! „Pakt für innere Sicherheit“ erinnert mich an Worte des Fraktionsvorsitzenden Röwekamp, die er vor einigen Monaten geäußert hat: Keine Sicherheit nach Haushaltslage.
Das war eine Überschrift, die von ihm stammt, die aber auch ein wenig den Eindruck erweckte, wir bekommen das in Bremen alles offenbar nicht mehr so richtig hin und möchten andere – den Bund, die Länder – an der Sicherheitspolitik beteiligen. Nun bekommen wir ein Sammelsurium von Antragsinhalten aufgereiht, aus denen sich für die Zukunft ein Pakt für die innere Sicherheit ergeben soll und für den die anderen Länder und der Bund geworben werden sollen. Hier müssen wir genauer arbeiten und genauer benennen,
Ich habe mir einmal die Mühe gemacht, zu recherchieren, ob dieser Gedanke an andere Bundesländern herangetragen worden ist. Mir ist nur bekannt, dass Baden-Württemberg und Bayern im Bereich der organisierten Kriminalität auf einer, wenn man so will, „Südschiene“ zusammenarbeiten. Der Anstieg der Kriminalität – Einbruchskriminalität, Fußballkrawalle, Delikte gegen Frauen, islamistischer Terror, Gewalt gegen Polizeibeamte – ist nicht nur ein bremisches, sondern ein bundesweites Problem. Wir verzeichnen in allen Bereichen Anstiege, aber in Bremen befinden sich die Aufklärungsquoten, was zum Beispiel Einbruchskriminalität betrifft, am unteren Rand.
Der Grundsatz ist: Ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat muss Sicherheit für den Einzelnen garantieren. Das ist eine wesentliche Säule unseres Staates und unseres Gemeinwesens. Das ist die Voraussetzung für die Freiheit des Einzelnen und garantiert Gerechtigkeit. Ein funktionierender Rechtsstaat schafft auch ein friedvolles Zusammenleben und Respekt vor staatlichen Einrichtungen.
Außerdem ist zu berücksichtigen, dass Justiz und Polizei Ländersache sind. Es wurde darauf hingewiesen, dass 60 Jahre Bundesrepublik Deutschland ein festes Gefüge einer föderalen Ordnung darstellen. Wenn man Sicherheitspolitik anders aufstellen will, muss man schauen: Inwieweit kann man in dieser föderalen Ordnung Ausnahmetatbestände schaffen? Nur unter dieser Prämisse wird eine Neukonzeptionierung möglich sein.
Der Wunsch eines jeden Bürgers ist, in allen Teilen der Republik die gleiche Sicherheit zu haben. Dies ist der Anspruch und der Auftrag an die Politik. Dieser Auftrag wird aber nur unter folgenden Voraussetzungen operativ zwischen Bund und Ländern annähernd zu erfüllen sein: Wir brauchen ausreichend Personal bei der Polizei und Polizeipräsenz vor Ort.
(Abg. Dr. vom Bruch [CDU]: Leider noch nicht! – Abg. Frau Steiner [FDP]: Das ist frech! Wir hören den an- deren auch zu!)
Wir brauchen neueste Technik in allen polizeilichen Bereichen und schnelles, konsequentes Handeln der Justiz. – Das sind die drei Voraussetzungen, die zu erfüllen sind.
Wenn diese erfüllt sind, schaffen wir ein entsprechendes Rechtsbewusstsein mit mehr Toleranz und mehr Respekt. Wenn dann noch Schule und Elternhaus
Kommen wir zu den einzelnen Punkten Ihres Antrags. Punkt 1: einheitliche verbindliche Standards bei Polizei und Justiz schaffen. Als Leser stelle ich mir die Frage: Worin soll das bestehen? Sie haben das im Einzelnen nicht ausgeführt. Wenn Sie andere Länder und den Bund dafür gewinnen wollen, müssen Sie sagen, was Sie sich darunter vorstellen, sonst sind das allgemeine Floskeln.
Zweiter Punkt: Erhöhung des Personalumfangs bei der Polizei. Wir haben in Bremen zurzeit 2 470 Stellen. Die Regierungskoalition hat sich vorgenommen, 2 540 Stellen zu schaffen. In der Haushaltsberatung der Innendeputation konnte noch nicht einmal sicher dargestellt werden, woher die restlichen 70 Stellen kommen sollen. Da werden Finanzierungsmöglichkeiten über Bußgeldverfahren und Ähnliches vorgeschlagen; eine völlig ungewisse und unseriöse Herangehensweise.
Die restlichen Punkte Ihres Antrags sind unredlich. Sie, Herr Röwekamp, haben bereits vor einigen Jahren als Innensenator festgestellt, dass 2 600 Vollzeitstellen im Polizeibereich erforderlich sind. Ich habe mir einmal die Beschäftigungs- beziehungsweise Einstellungszahlen der Polizeianwärter seit 2003 angeschaut: Auch in Ihrer Zeit als Innensenator liegen die Anwärterzahlen weit unter dem Schnitt – im Bereich von 30, 40 oder 50 –, während wir erst vor Kurzem 120 Anwärter neu eingestellt haben. Diese Kontinuität hat sich seit zehn Jahren in Bremen fortgesetzt. Erst jetzt – seit ein bis zwei Jahren – geht man dazu über, Anwärter einzustellen, die wir brauchen, damit Polizisten in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Das erfordert vorausschauendes Handeln. Wer nicht in der Lage ist, bei einer notwendigen Zahl von 2 500 Polizeibeamten die Entwicklung voranzutreiben, zu planen und entsprechend Personal einzustellen, handelt fahrlässig und verursacht letztlich selbst die Probleme.
Wenn mindestens 2 600 Stellen von anderen gefordert werden – Herr Senkal hat für die SPD zum Ausdruck gebracht, dass ihm diese Zahl auch sympathisch ist –, kann man nicht drei, vier Wochen später damit ankommen, dass man eine Erhöhung von 5 Prozent möchte. Da verweist man auf die 15 800 Stellen, die im Bundesgebiet eingespart worden sind, die aber noch nicht einmal die 2 600 Stellen für Bremen erreichen, wenn Sie von 2 470 aktuellen Stellen ausgehen. Deshalb finde ich den Antrag einfach nicht redlich.
Das ist für mich Populismus. Sie müssen den Bürgerinnen und Bürgern reinen Wein einschenken und sollten nicht mit oberflächlichen Debatten versuchen, den Eindruck zu erwecken, als könne man dadurch Sicherheit erreichen.
Was die Stellenzahl betrifft: Auch die 26 Stellen, die im Rahmen des Flüchtlingsprogramms vorgesehen waren, finden hier keine Erwähnung. Sie hätten eigentlich zusätzlich geschaffen werden sollen; jetzt werden sie dazu genutzt, um die Lücken im Polizeibereich aufzufüllen. Internationaler Terrorismus ist natürlich ein Thema, das uns alle beschäftigt und das nicht von einem Land allein bewältigt werden kann. Es ist eine bundesstaatliche Aufgabe. Wir haben aus dem Untersuchungsausschuss und aus den Ausführungen des Polizeipräsidenten Müller die Erkenntnis gewonnen, dass wir in diesem Bereich, wenn Bremen seine Aufgaben erfüllen will, 30 Stellen haben müssten. Das wäre ein Punkt, bei dem man sagen kann, es ist eine nationale, bundesstaatliche und nicht nur eine föderale Aufgabe. Niemand weiß, wo sich ein terroristischer Anschlag ereignen könnte. Wir erwarten, dass sich der Bund an der Finanzierung insoweit beteiligt, dass alle Länder hinreichend Personal zur Verfügung haben, um auf solche Anschläge reagieren zu können. Des Weiteren hatten Sie die Stärkung der Zusammenarbeit und des Informationsaustausches angesprochen. Hier sind wir völlig d’accord. Das muss im Einzelfall weiterentwickelt und gestärkt werden. Zum Teil ist das auch schon auf den Weg gebracht worden. Ein Punkt, bei dem wir nicht mitgehen können, ist, dass die föderalen Zuständigkeiten, wie es in Ihrem Antrag steht, aufgehoben werden sollen. Das werden Sie im Rahmen eines Paktes für die innere Sicherheit nicht erreichen. Ich werde mich in einer zweiten Runde noch einmal melden. – Danke!
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Röwekamp, Sie sind deutlich sachlicher in die Debatte gegangen, als Ihr Antragstext vermuten ließ. Wenn ich mir die Begründung anschaue, stelle ich fest, dass wir kurz vor einer Apokalypse stehen, und darüber haben wir hier noch nicht diskutiert. Sie sprechen von drohendem Versagen des Staates und seiner Sicherheitsbehörden, von Kontrollverlust, rechtsfreien Räumen, davon, dass Grundfeste unserer gesellschaftspolitischen Ordnung erschüttert werden, der soziale Frieden und die Lebensqualität infrage stünden infrage und – das fand ich bemer
kenswert – die uneingeschränkte Handlungsfähigkeit des Staates an Vertrauen verliere. – Ehrlich gesagt, weiß ich nicht, ob uns diese Untergangsrhetorik in dieser wichtigen Frage weiterbringt. Daher bin ich froh, dass Sie anders in die Debatte gegangen sind.
Ich finde diese schwarzmalerische Grundausrichtung übrigens auch schade. Auf den drei Seiten Ihres Antrags stehen durchaus einzelne Vorschläge, über die man sachlich und ergebnisoffen diskutieren könnte, zum Beispiel über die Frage: Sollen die Länder bestimmte Kompetenzen auf Sicherheitsbehörden des Bundes übertragen und die eigene Verantwortung abgeben? – Ehrlich gesagt, möchte ich das nicht in einer Antragsdebatte entscheiden. Darüber müsste man in Ruhe diskutieren. Es gibt durchaus kritische Aspekte dabei, aber auch einige Argumente dafür. Gerade nach den Erfahrungen von fünf Monaten Untersuchungsausschuss gibt es gute Gründe für beide Richtungen. Außerdem hat gerade der Untersuchungsausschuss deutlich gemacht, dass der Titel Bundesbehörde nicht automatisch für Qualität steht, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich kann es mir nicht verkneifen: Sie nennen in Ihrem Antrag ausdrücklich den Zoll, der pauschal gestärkt werden soll. Das kann ich nach dem unsäglichen Auftritt des Präsidenten des Zollkriminalamtes vor dem Untersuchungsausschuss nicht wirklich nachvollziehen, um das einmal vorsichtig auszudrücken.
Man könnte auch noch die Forderung nach einer bundeseinheitlichen Mindestpersonalausstattung von Polizei und Justiz diskutieren. Ich finde diese Forderung berechtigt, allerdings sollte man auch die Frage nach der praktischen Realisierbarkeit stellen, was in einer Demokratie immer auch die Frage der politischen Mehrheiten aufwirft. Dabei stellen sich Fragen, die beantwortet werden müssten, Herr Röwekamp, zum Beispiel: Ist der Bundesfinanzminister bereit, für zusätzliche Polizisten nötiges Geld an die Länder zu überweisen? – Dazu hat er sich mit einem klaren Nein geäußert, und darin sind sich die Haushaltspolitiker von CDU und SPD auch einig. Polizei ist wie Schule eine Kernaufgabe der Bundesländer.
Eine Verschränkung von Zuständigkeiten oder auch nur eine finanzielle Beteiligung des Bundes würde eine Änderung des Grundgesetzes voraussetzen. Ich
habe eben nur einmal erwähnt, was die Voraussetzungen wären, weil Sie in Ihrem Antrag suggerieren, als könne man das so einfach umsetzen. Ich frage mich, ob das gelingt.
Weil Sie, Herr Dr. vom Bruch, mich hier eben angesprochen haben: Sie wissen, dass wir beim Kooperationsverbot in Sachen Bildung seit zehn Jahren überhaupt nicht vom Fleck kommen. Es ist fraglich, ob die Bundesländer mehrheitlich bereit sind, Kompetenzen, beispielsweise die Personalbemessung der Polizei, an den Bund abzugeben. Ich glaube, dass die meisten Bundesländer das nicht wollen.
Richtig ist aber natürlich, Herr Röwekamp, dass seit 1998 im gesamten Bundesgebiet rund 15 000 Stellen bei der Polizei gestrichen worden sind. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehe ich selbstverständlich als Problem. Es ist einem damals vorherrschenden – ich würde es einmal so formulieren – neoliberalen Zeitgeist und den entsprechenden Politikerinnen und Politikern geschuldet, die das Ziel hatten, staatliche Strukturen möglichst weit zurückzudrängen. Ein Blick in die letzten 15 Jahre und in die Statistiken zeigt, dass es in dieser Frage kaum einen Unterschied macht, ob nun die CDU oder die SPD den Innenminister stellt – interessanterweise übrigens immer nur Männer. Das Personal wurde bundesweit – in den Bundesländern, aber auch bei der Bundespolizei – abgebaut.
Wir sind durchaus der Meinung – darin stimmen wir überein –, dass wir eine grundsätzliche Abkehr von diesem Politikansatz brauchen. Wir brauchen grundsätzlich einen starken und arbeitsfähigen öffentlichen Dienst in allen Ländern und auf Bundesebene. Dazu gehören für uns neben der Polizei allerdings auch gut ausgestattete Kitas, Schulen, Hochschulen, Finanzämter und Feuerwehren. Ausschließlich bei den Sicherheitsbehörden eine Ausnahme vom Sparkurs und der Schuldenbremse zu machen, wie das in den letzten Monaten vor allem nach Köln bundesweit gefordert wurde, greift deshalb unseres Erachtens zu kurz.
Wie gesagt, über Teile Ihres Antrags kann man diskutieren. Im Untersuchungsausschuss ist deutlich geworden, dass die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Behörden – vorsichtig ausgedrückt – reformbedürftig ist. Daher können wir uns in der Innendeputation gern darüber unterhalten; die Überweisung ist beantragt worden. Der vorliegende Antrag enthält allerdings auch einige Punkte, die mit Rechtsstaatlichkeit und dem Grundgesetz kaum vereinbar sind, liebe Kolleginnen und Kollegen. Daher wundert es mich, dass die SPD bereit gewesen wäre, dem zuzustimmen.