Protocol of the Session on February 25, 2016

Bitte, Frau Kollegin Grobien!

Wir fragen den Senat:

Wie bewertet der Senat das von den bremischen Hochschulen vorgelegte Konzept zur Integration von Geflüchteten?

Wie sieht der Maßnahmen- und Zeitplan des Senats zur Umsetzung dieses Konzeptes aus?

Welche finanziellen Mittel will der Senat den Hochschulen im Land Bremen für die zusätzliche Aufgabe der Flüchtlingsintegration zur Verfügung stellen?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Professor Dr. Quante-Brandt.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Das von den bremischen Hochschulen vorgelegte Konzept zur Integration von geflüchteten Menschen in die Wissenschaft sieht ein umfangreiches und auf Teilzielgruppen abgestimmtes Komplettprogramm für hochschulaffine Geflüchtete vor, in dem auch das erfolgreiche Projekt IN-Touch weitergeführt werden soll. Die Hochschulen entwickeln ein Vorbereitungsstudium mit Sprach- und Fachkursen, das die Studierfähigen nach entsprechender Prüfung ihrer individuellen Vorbildung in die entsprechenden Kurse vermittelt. Der Senat begrüßt das Konzept und hat die Eckpunkte des Konzepts in sein mittelfristig ausgerichtetes Integrationskonzept vom 12. Januar 2016 übernommen.

Zu Frage zwei: Sprachunterricht mit dem Ziel der Vermittlung von Deutschkenntnissen auf dem Sprachniveau C1 soll ab Sommersemester 2016 angeboten werden. Dafür werden Lehrerinnen- und Lehrerstellen zur Vermittlung der deutschen Sprache zum 1. April 2016 ausgeschrieben werden. Bei Bedarf werden weitere Stellen besetzt werden müssen. Die Organisation erfolgt über das Goethe-Institut in Zusammenarbeit mit dem Fremdsprachenzentrum der Hochschulen im Land Bremen. Es bleibt abzuwarten, wie viele geflüchtete Menschen tatsächlich ein Studium aufnehmen wollen, die über eine entsprechende Berechtigung verfügen.

Zu Frage drei: Über den durch die Eckpunkte des Integrationskonzeptes ausgelösten Finanzbedarf, der für die Jahre 2016 und 2017 angemeldet wurde, wird im Rahmen der Haushalte 2016/2017 entschieden. Für die Administration und Lehrkräfte werden Kosten entstehen, die zum Teil gegenfinanziert werden können durch Bundesmittel. Die Hochschulen können noch bis zum 29. Februar 2016 in der Förderlinie „Integra – Integration von Flüchtlingen ins Fachstudium“ beim DAAD Fördermittel für bis zu vier Jahre beantragen. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

In dem Konzept ist ja auch die Rede von der Einrichtung eines zentralen Hochschulbüros mit umfangreichen Beratungsleistungen und Koordinierungsfunktionen, denn das Ganze soll ja auch mit Einschreibungsmöglichkeiten schon zum Wintersemester 2016/2017 passieren. Wie ist da der Sachstand?

Es sind natürlich auch bei der Immatrikulationsordnung und anderen Dingen rechtliche Voraussetzungen zu schaffen, um Flüchtlingen die Möglichkeit zur Partizipation am Studium zu geben. Gibt es dafür auch schon Zeitpläne?

Bitte, Frau Senatorin!

Ja, vielen Dank für die Nachfrage! Wir haben im Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit schon darüber berichtet, dass wir das BremHG ändern wollen. Wir wollen das BremHG ändern, sowohl Paragraf 43, das Vorbereitungsstudium, als auch Paragraf 33, Hochschulzugangsberechtigung, das ist ein wichtiger Schritt, um den Zugang auch überhaupt formal zu gewährleisten. Damit wollen wir die Bürgerschaft im März befassen, damit wir das auch kurzfristig durchführen können, das ist der eine Punkt, um gesetzlich abzusichern, dass das, was wir machen wollen, auch getan werden kann. Das ist auch erforderlich, um den Antrag beim DAAD abzugeben.

Jetzt zu dem Punkt Leitung des Hochschulbüros! Das Hochschulbüro wird jetzt etabliert, das heißt, es wird jetzt für alle Hochschulen gemeinsam aus der Kompetenz, die insbesondere die Universität hat, dazu kommen, dass das Hochschulbüro zum 1. April seine Aufgaben wahrnehmen, also beginnen kann. Das heißt also, wenn wir dann geflüchtete Menschen haben, deren Unterlagen zu überprüfen sind, sind die Strukturen dafür vorgehalten.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die neunte Anfrage befasst sich mit dem Thema „Passgenaue Betreuungszeiten auch außerhalb der Regelbetreuungszeiten an Kindertageseinrichtungen und bei Tagespflegepersonen fördern“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Frau Dr. Müller, Dr. Güldner, Frau Dr. Schaefer und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Frau Dr. Müller!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Welche Fördermöglichkeiten bestehen bisher in Bremen und Bremerhaven für Kindertagesein

richtungen und Tagespflegepersonen, die ihre Betreuungszeiten stärker an den Lebensrealitäten von Eltern angepasst haben beziehungsweise anpassen wollen und auch Betreuung an den Randzeiten außerhalb der Regelbetreuung anbieten beziehungsweise anbieten wollen?

Zweitens: Wie bewertet der Senat das neu eingeführte Bundesprogramm „KitaPlus“ und welche Möglichkeiten sieht er, einen Teil der hierfür vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel für einzelne Kindertageseinrichtungen beziehungsweise Tagespflegepersonen im Land Bremen abzurufen?

Drittens: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, interessierte Kindertageseinrichtungen beziehungsweise Tagespflegepersonen über gezielte Werbung auf dieses Programm aufmerksam zu machen und sie darin zu bestärken, hieraus Mittel zu beantragen, zum Beispiel für die Einrichtung von Schlafräumen und die Erstattung von Sachkosten und Ausgaben für Qualifizierungen?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Dr. Bogedan.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: In den meisten Kindertageseinrichtungen der beiden Stadtgemeinden werden außerhalb der Regelbetreuung und -förderung in den Randzeiten zusätzliche Früh- und Spätdienste angeboten und im Rahmen der Zuwendungen gefördert. Diese werden entsprechend den Bedarfen der Familien und damit an deren Lebensrealitäten ausgerichtet. Die Elternvertretungen werden an der Planung beteiligt. Die maximale tägliche Betreuungsdauer für das einzelne Kind in Kindertageseinrichtungen ist landesgesetzlich auf zehn Stunden begrenzt.

Sind in Einzelfällen besondere Betreuungsnotwendigkeiten für Kinder in Kindertageseinrichtungen erforderlich, kann ergänzende Kindertagespflege gewählt werden. Laut Richtlinie zur Förderung und Betreuung von Kindern durch Kindertagespflegepersonen im Land Bremen vom 25. September 2008 kann Kindertagespflege zu unterschiedlichen Betreuungszeiten stattfinden. Nacht- oder Wochenendbetreuung ist ebenfalls möglich, wenn sorgeberechtigte Personen Schichtdienst verrichten. In diesen Konstellationen kann es auch zu mehr als den im Regelfall maximal vorgesehen 60 Betreuungsstunden pro Woche kommen.

Für außergewöhnliche Betreuungszeiten, also vor 7.00 Uhr und nach 19.00 Uhr, werden Zuschläge in Höhe von 25 Prozent, sowie an Sonn- und Feiertagen werden den Tagespflegepersonen Zuschläge in Höhe von 50 Prozent zu ihrem normalen Stundensatz gezahlt.

Zu Frage zwei: Der Senat begrüßt grundsätzlich die Förderung von besonderen Betreuungszeiten durch

das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Dabei muss aber die Umsetzung seitens der Träger gewollt und organisatorisch sowie wirtschaftlich sinnvoll sein, denn die Träger müssen sich eigenständig bewerben. Dies kann nicht durch die Freie Hansestadt Bremen erfolgen. Bei der Erörterung der Förderungsmöglichkeiten wurden die begrenzte Förderdauer von drei Jahren, die nur schwer räumlich zu konzentrierende Nachfrage und notwendige arbeitsrechtliche Klärungen in Verbindung mit relativ kurzfristigen und komplexen Antragsverfahren als Hürden gesehen. Insgesamt kommt der Senat nach Vorstellung des Programms bei den Trägern zu der Erkenntnis, dass die Programmstruktur für die bremischen Einrichtungen nicht attraktiv genug ist, um im nennenswerten Umfang Bundesmittel einzuwerben.

Zu Frage drei: Der Senat stellt Bundesprogramme wie „KitaPlus“ in den entsprechenden Fachgremien vor, in denen freie und öffentliche Träger vertreten sind. Die weitergehende Information einzelner Einrichtungen ist Sache der einzelnen Träger.

So wurde das Programm „KitaPlus“ den Trägern der Kindertageseinrichtungen und „Pflegekinder in Bremen“ – PiB – am 9. September 2015 in der Sitzung der AG nach Paragraf 78 SGB VIII vorgestellt und empfohlen. In der Stadtgemeinde Bremerhaven wurden die Träger von Kindertageseinrichtungen und die in der Tagespflege tätigen Personen über dieses Bundesprogramm bereits informiert. Mit einzelnen Trägern wurden hierzu auch weiterführende Gespräche geführt; eine sich daraus ergebene Antragstellung ist bisher nicht erfolgt. – Soweit die Antwort des Senats!

Frau Kollegin Dr. Müller, haben Sie eine Zusatzfrage?

Ist dem Senat bekannt, ob das in der Antwort beschriebene Angebot an Randzeitenbetreuung, das wir im Land Bremen vorhalten, für Tätige in Schichtdiensten und an Wochenenden bisher für den Bedarf ausreichend ist?

Bitte, Frau Senatorin!

Dafür gibt es keine Erhebungen, weil wir nicht feststellen können, welches der objektive Bedarf ist. Wir können nur von der Nachfrage ausgehen. In der Kombination mit der Möglichkeit, Kindertagespflegepersonen ergänzend für die Betreuung einzusetzen, scheint zumindest der Bedarf, den wir in den Nachfragen abgebildet bekommen, gedeckt zu sein.

Frau Senatorin, eine weitere Zusatzfrage durch die Abgeordnete Frau Leonidakis! – Bitte, Frau Kollegin!

Frau Senatorin, nehmen Sie zur Kenntnis, dass angesichts von Stundensätzen von Pflegepersonen pro Kind von 2,27 Euro der Anreiz für Tagespersonen, ein einzelnes Kind zu Randzeiten zu betreuen, relativ niedrig ist? Auch bei 25 Prozent Zuschlag kommen nur rund 3 Euro heraus. Für solch einen Stundensatz wird keine einzige Tagespflegeperson bereit sein, zu Randzeiten ein Kind zu betreuen. Nehmen Sie diesen faktischen Ausschluss der Möglichkeit, die Sie vorhin angeführt haben, zur Kenntnis?

Bitte, Frau Senatorin!

Es fällt mir schwer, das zur Kenntnis zu nehmen, denn das Faktum ist ein anderes. Das Faktum ist, dass es stattfindet.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Ich habe es gehört. Wenn das der Kenntnisnahme entspricht, dann ja. Nein, das Faktum ist ein anderes, denn es findet statt.

Frau Kollegin, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Können Sie sagen, in welchem Umfang?

Bitte, Frau Senatorin!

Das kann ich Ihnen aus dem Kopf nicht sagen. Das müsste ich recherchieren. Dann müsste ich mit dem PiB Kontakt aufnehmen.

Eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich würde darum bitten! Ich kann Ihnen aus der Praxis berichten. Wir haben hier Arbeitszeiten außerhalb der regulären Betreuungszeiten in Kindertageseinrichtungen. Ich kann Ihnen aus meiner persönlichen Erfahrung berichten, dass sich keine einzige Tagespflegeperson bereit erklärt hat, diese Betreuung zu übernehmen.

Das war eine Feststellung. Frau Senatorin, eine weitere Zusatzfrage durch den Abgeordneten Mustafa Öztürk! – Bitte, Herr Kollege!

Meine Frage bezieht sich auf die Bundesförderprogramme. Gibt es bereits Rückmeldungen aus anderen Bundesländern, die helfen, die in der Antwort genannte Kritik zu verbessern?