Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind natürlich alle an einer schnellstmöglichen Lösung der Situation der Flüchtlinge interessiert. Ich glaube, wir sind uns auch darin einig, dass wir in Deutschland stark genug sind, die hohe Anzahl an Flüchtlingen aufzunehmen. Gleichwohl denke ich, dass wir im Moment ein wenig überfordert sind und vorhandene Strukturen an die veränderte Situation hier anpassen müssen.
Aus dem Grunde haben wir diesen Antrag eingebracht, den Gesetzentwurf beim Bundesrat einzubringen, dies auch bewusst als Grundlage, um darüber zu diskutieren. Wir sehen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge das entscheidende Nadelöhr, wo es tatsächlich auch hakt. Dort stauen sich derzeit die Asylanträge. Um einige Zahlen zu nennen, im September waren es 300 000 eingegangene Anträge auf Asyl und 500 000 im Länder-Zuteilungssystem der ISI, International Standard Interface, die eben registrierte Asylbewerber haben, die jedoch noch kein Asyl beantragt hatten. Die Verstärkung des Personals beim BAMF ist natürlich richtig, wird aber kurzfristig wahrscheinlich dort keine spürbare Linderung und keine Abhilfe erbringen.
Für uns ist gerade der Brief des betreffenden Personalrats ein ganz klares Signal und ein Indiz dafür, dass das BAMF mit der rechtsstaatlichen Bearbeitung dieser Asylanträge im Moment überfordert ist, und deshalb sehen wir uns in der Verantwortung, hier zu handeln und das BAMF wirklich auch so schnell wie möglich zu entlasten.
Um dieser Verantwortung auch gerecht zu werden, schlagen wir die Einführung eines neuen Schutzstatus im Ausländerrecht vor und eben diesen vorübergehenden nationalen humanitären Schutz. Dieser Schutzstatus soll dabei vor allem den Flüchtlingen aus den Kriegsgebieten pauschal zugesprochen werden. Die einzige Voraussetzung, die dafür ein Gesetz benötigt, ist eine einwandfreie Feststellung der Identität und der Herkunft. Damit können wir das BAMF auf einen Schlag um mehrere Hunderttausend Asylanträge entlasten und somit auch vor allem den dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern helfen. Dieser Vorschlag hilft den Beschäftigten beim BAMF, sich wieder auf ihre eigentlichen Kernaufgaben zu konzentrieren und da möglichst schnell eine Entlastung zu erreichen.
Jetzt gibt es natürlich viele Kritiker, das ist klar, die uns vorwerfen, wir würden die Kriegsflüchtlinge vom Asylverfahren ausschließen wollen. Das ist absolut falsch! Das Asylverfahren soll lediglich während des Schutzzeitraums ruhen, und nach dessen Beendigung kann das Asylverfahren ganz normal wieder aufgenommen werden.
Der andere bestehende Kritikpunkt ist, dass wir angeblich den rechtmäßigen Familiennachzug einschränken wollen. Auch das ist nicht richtig! Es wäre auch in unseren Augen absolut unsinnig und nicht richtig, das zu tun. Von der Einschränkung des Familiennachzugs profitieren nämlich im Moment in erster Linie die Schlepper, und wir setzen auch hier den zeitlichen Rahmen, der für den humanitären Schutz gilt, und ermöglichen damit nämlich den legalen Nachzug, sodass die Familien sicher sind und nicht diesen Weg wählen müssen.
Ich hoffe, es ist deutlich geworden, unsere Ziele sind, mit dem Gesetz das BAMF zu entlasten und vor allem den Menschen, die zu uns kommen wollen, eine schnelle Integration und Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Diese Ziele können wir durch drei Vorteile erreichen, die sich aus diesen Gesetzentwurf ergeben.
lichkeit, die alten Anträge auf Asyl abzuarbeiten. Zweitens ist im Gegensatz zum Asylstatus das Ende des Status des humanitären Schutzes ganz bewusst festgelegt. Er kann bei Bedarf zwar verlängert werden, aber sobald der Status erlischt, muss es eine erneute Prüfung geben. Die dadurch gewonnene Zeit sollte der Bund in unseren Augen nutzen, um ein Einwanderungsgesetz vorzulegen, welches vor allem auch den gut integrierten Flüchtlingen auf Wunsch eine realistische Perspektive ermöglicht, in Deutschland zu bleiben.
Für uns ist des Weiteren klar, solange in einem Land Krieg herrscht – unabhängig von den drei Jahren, uns ist auch bewusst, dass es viel länger dauern kann, wie lange, das weiß keiner –, sind wir hier gefordert, den Flüchtlingen in Deutschland einen sicheren Hafen zu bieten, und das wollen wir auch.
Drittens ist es essenziell, den Flüchtlingen schnell eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Wir schlagen vor, dass sie sofort und ohne Vorrangprüfung am Arbeitsmarkt tätig werden dürfen. Zusätzlich ist es unser Anliegen, den Kriegsflüchtlingen rasch einen Zugang zu Deutschkursen zu gewähren, denn unter diesen Bedingungen erhöhen sich eben auch die Chancen, dass sie schnell hier am sozialen Leben teilnehmen können, und deshalb möchten wir den Kriegsflüchtlingen hier schnell und zeitnah den Status des humanitären Schutzes bieten und geben. So nehmen wir ihnen vor allem auch die momentan bestehende Ungewissheit im Hinblick auf den Ausgang ihres Asylverfahrens und damit verbunden die ewig lange, bis zu Monaten dauernde Wartezeit.
In dem Zusammenhang ist trotz allem bedeutungsvoll, das möchte ich auch noch einmal betonen, dass es für jeden Flüchtling wichtig ist, sich hier zu integrieren, die deutsche Sprache zu erlernen und sich auch des Grundgesetzes als Fundament der Werte unserer Gesellschaft anzunehmen und das auch anzuerkennen. Dann ist es absolut richtig, da nachzuschauen, welche Asylanträge aufgenommen werden und wie man welchen Status bearbeitet, sodass auch hier langfristig eine Bleibeperspektive ermöglicht wird.
Abschließend sage ich, dass es sicherlich nicht die endgültige Lösung, aber auf jeden Fall ein Vorschlag ist, und wir hoffen auf eine konstruktive Diskussion und würden uns über die Debatten freuen. – Danke!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ansturm der Flüchtlinge in diesem Jahr stellt für Deutschland eine riesige humanitäre, verwaltungstechnische und finanzielle Herausforderung dar. Soweit sind wir mit der FDP noch im Einklang.
In diesem Zusammenhang möchte die CDU-Fraktion aber auch insbesondere die Bundeswehr in Bremen einmal loben, die zu einer schnellen und unkomplizierten Hilfe sofort bereit war und umfangreich geholfen hat.
Meine Damen und Herren, in den letzten Wochen, das ist bekannt, sind die Zahlen der Flüchtlinge deutlich zurückgegangen. Es ist jedoch auch völlig klar, dass allerdings die angekommenen Menschen noch monatelang darauf warten müssen, bis sie endlich registriert worden sind und damit dann darüber Bescheid wissen, ob sie aufgenommen werden können, ob ihr Asylantrag angenommen worden ist oder ob sie wieder ausreisen müssen. Wie gesagt, das wird Monate dauern. Darüber hinaus besteht natürlich für jeden Flüchtling das Recht, Einsprüche einzulegen, sofern negativ beschieden worden ist. Die darauf folgenden Gerichtsverfahren werden sich dann sicherlich noch über Jahre hinziehen.
Das BAMF ist personell verstärkt worden; dieses Personal muss jedoch zunächst ausgebildet werden, sodass wir vermutlich wirklich erst Anfang des Jahres 2016 in der Lage sein werden, in Deutschland die bisher angekommenen Menschen ordnungsgemäß zu registrieren sowie ihre Anträge zu bescheiden.
Wir haben es soeben von Frau Steiner gehört, die FDP fordert mit dem vorliegenden Antrag – wie übrigens in anderen Bundesländern auch – die Anwendung der sogenannten Schutzgewährungsrichtlinie aus dem europäischen Recht, wonach in bestimmten Fällen die Herkunft aus einem Land allein ausreicht, um in den Genuss dieses Rechts zu kommen. Innerhalb der EU ist dieses Recht bisher nicht zur Anwendung gekommen, weil die Mitgliedstaaten es noch nicht beschlossen haben. Das wird vermutlich auch in Zukunft nicht geschehen, weil es keine Anzeichen dafür gibt, dass sich daran etwas ändert.
Würden wir nämlich das Verfahren in Deutschland einführen, meine Damen und Herren, könnten hier bestimmte Personengruppen mit gemeinsamen Merkmalen ohne weitere individuelle Prüfung humanitären Schutz für mindestens ein Jahr bekommen. Zustän
dig für die Erteilung dieses humanitären Schutzes wären die Ausländerbehörden der jeweiligen Länder. Nach Ablauf des Jahres wäre – Sie haben darauf hingewiesen, Frau Steiner – natürlich die Beantragung nach dem Asylrecht möglich. Wir sehen allerdings zunächst einmal einen Nachteil darin, dass die einzelnen Bundesländer dafür zuständig sind. Denn damit ist eine einheitliche Bearbeitung, wie sie nach den Richtlinien des BAMF vorgesehen ist, schon nicht mehr gewährleistet. Unter Umständen würden die Aufgenommenen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten können und im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten an Integrationskursen teilnehmen können. Unter bestimmten Voraussetzungen wäre unter anderem auch ein Familiennachzug möglich. Soviel zum Verfahren, das Sie vorschlagen, Frau Steiner! Meine Damen und Herren, was zunächst wie eine Vereinfachung des Verfahrens bei der Aufnahme der Flüchtlinge aussieht, entpuppt sich nach Ansicht der CDU-Fraktion bei genauerem Hinsehen als Flop, denn die Verfahren werden dadurch nicht beschleunigt, sondern sogar in die Länge gezogen. Frau Steiner, was machen Sie denn, wenn wir im nächsten Jahr in etwa die gleiche Anzahl – wovon der Senat im Übrigen ausgeht – dazubekommen? Wollen Sie dieses Verfahren unendlich weiterführen? Was passiert dann mit den Menschen, die sozusagen im luftleeren Raum schweben? Denn jeder zunächst Aufgenommene kann nach einem Jahr immer noch seinen Antrag auf Asyl stellen, wie ich es eben schon gesagt habe, der dann individuell bearbeitet werden muss und damit eine doppelte Bearbeitung beinhaltet. Jetzt haben wir die Erstaufnahme und danach die komplette Bearbeitung. Wir können nicht nachvollziehen, wer auf diesem Weg ins Land kommt. Das ist für uns ein zentrales Problem. Das vereinfachte Aufnahmeverfahren beispielsweise lässt keine ED-Behandlung und nur unter schwierigen Bedingungen eine Identitätsfeststellung zu. Wir sind eindeutig dafür und erwarten, dass das BAMF – ich hatte es kurz angedeutet – Anfang 2016 endlich personell und materiell in die Lage versetzt wird, alle laufenden Asylverfahren endgültig zu bearbeiten. Wir erwarten, dass das in den nächsten Monaten zügig vollzogen wird und dabei unter anderem auch – Herr Präsident, ich bin gleich fertig –, was wir als sehr wichtigen Ansatz ansehen, die berufliche Qualifikation mit abgefragt wird. Danach sollen alle erforderlichen Maßnahmen durchgeführt werden, die nach dem Asylverfahrensrecht oder nach der Genfer Flüchtlingskonvention durchzuführen sind. Damit wäre dann gewährleistet, dass auch alle geschützten Ansprüche der Flüchtlinge berücksichtigt werden. Wir lehnen deswegen den Antrag der FDP ab. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die FDP hat einen Antrag vorgelegt und versucht einen Vorschlag zu machen, wie wir in Bremen die aktuelle Zuwanderung verfahrenstechnisch dadurch erleichtern können, dass wir zusätzlich einen Aufnahme- bzw. Aufenthaltsgrund schaffen, der unabhängig neben den bereits bestehenden Gründen steht.
Erlauben Sie mir vorab eine Bemerkung zur Gesetzesbegründung! Eigentlich hatte ich gehofft, das hier nicht noch einmal sagen zu müssen, aber ich musste es in allen Debatten, in denen es um Zuwanderung ging, erklären. Ich finde es unverantwortlich, wenn nach wie vor behauptet wird, die Aufnahme- und Integrationskapazität Deutschlands würde gesprengt, wir seien überfordert,
Sie schüren Ressentiments, die einer gemeinsam in unseren Städten und im Land gelingenden Integration derjenigen, die dauerhaft hierbleiben werden und einen Gewinn für unsere Gesellschaft darstellen, schaden, wenn Sie sagen, damit seien wir überfordert.
Aber zurück zum eigentlichen Antrag, der hier zur Entscheidung ansteht: Um es vorwegzunehmen – der Kollege Hinners hat es auch schon gesagt –, der Versuch, den die FDP unternommen hat, ist misslungen. Er hat von einem Flop gesprochen. Ich habe versucht, es etwas diplomatischer zu formulieren. Deshalb, um das auch vorab zu sagen, wird die SPD-Fraktion den Antrag ablehnen.
Auf den Punkt gebracht: Ihr Vorschlag, meine Damen und Herren von der FDP, mag zwar das BAMF entlasten, aber direkt und eins zu eins zulasten der bremischen Behörde. Der Bund soll also sparen, und Bremen soll mehr ausgeben, ohne dass in der Sache etwas Besseres herauskäme. Das können wir nicht mitmachen, das wäre unverantwortlich.
Im Gegenteil! Natürlich muss das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vom Bund angemessen ausgestattet werden, um vernünftig arbeiten zu können,
Ihr Vorschlag ist auch in der Sache nicht tragfähig. Die Frage der sogenannten Kontingentlösung wird gerade auf europäischer Ebene diskutiert. Wir brauchen und suchen eine solidarische europaweite Lösung. Ein solches gemeinsames Agieren der europäischen Länder und auch des Bundes und der Bundesländer würde durch einen solchen Vorstoß konterkariert, und das wollen wir nicht.