Protocol of the Session on December 18, 2014

(Abg. R o h m e y e r [CDU]: Sehen Sie sich doch die Oberschulen einmal an!)

Herr Rohmeyer, seitdem ich in diesem Parlament bin, hat die CDU immer nur eines von vornherein deutlich gemacht, nämlich dass sie einen Bildungskonsens mit verabschiedet hat, von dem sie sich gern einmal wieder durch die Hintertür verabschieden will. Sie haben hier oft genug Debatten geführt, in denen es darum ging, dass Sie die Gymnasien stärken wollen, dass Sie die Oberschulen stärker zum Beruf und weniger zum Abitur hin orientieren wollen. Sie haben hier auch diverse andere Debatten geführt, in denen Sie immer einmal wieder in diese eine Richtung stoßen. Wir alle hier sind doch nicht dumm, man merkt doch, welche Intention Sie hier verfolgen, und das wird man im Wahlkampf noch deutlicher merken! Ich bin wirklich einmal gespannt darauf, auf welche Seite Sie sich stellen, wenn in der Mitte der nächsten Legislaturperiode der Schulkonsens ausläuft. Darauf bin ich wirklich einmal gespannt! – Danke!

(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Zum Glück haben Sie damit nichts zu tun, weil Sie raus sind! – Abg. Frau G a r l i n g [SPD]: Da ist wohl der Wunsch der Vater des Gedankens! – Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Aus dem Bildungskonsens! – Abg. Frau G a r l i n g [SPD]: Ach so!)

Als nächste Rednerin hat das Wort Frau Senatorin Quante-Brandt.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich unterstelle jetzt erst einmal, die Fragestellerin möchte, dass unser Schulsystem den sozialen Zusammenhang zwischen Elternhaus und Schulerfolg entkoppelt. Darauf haben wir doch eine gemeinsame Sicht.

Sie haben sich im Jahr 2007 hier in der Bürgerschaft auf den Weg gemacht und sich gegen ein weiteres Zersplittern des bremischen Schulsystems entschieden. Sie haben dabei auch Empfehlungen beschlossen. Die Empfehlung 12 besagt zum Beispiel „Vielgliedrigkeit reduzieren“, daraus hat sich ein zweigliedriges Schulsystem entwickelt, und mit diesem Modell beschulen wir heute im Land Bremen. Ich denke, das ist eine richtige und gute Entscheidung, die Sie seinerzeit getroffen haben.

Wenn man jetzt über das Thema spricht, erscheint der Wechsel von der Grundschule zur Oberschule für die Mehrheit der Schülerinnen und Schüler sinnvoll, weil hier ihre schulischen Entwicklungsmöglichkeiten bis zum Ende der Sekundarstufe I offengehalten werden. Der gymnasiale Bildungsgang in der Oberschule entspricht inhaltlich und hinsichtlich der Anforderungen dem des durchgängigen Gymnasiums durch das entsprechende Differenzierungs- und Anforderungsniveau.

Der gymnasiale Bildungsgang in der Oberschule stellt eine längere und weniger verdichtete Lernzeit zur Verfügung und führt daher in der Regel nach neun Jahren zum Abitur. An diese fachliche Erkenntnis und an diese politische Zielsetzung hält sich die weitere Ausgestaltung der Oberschule. Sie hält sich vor allem – und das ist, glaube ich, auch das Entscheidende für uns – an die Vorgaben der Kultusministerkonferenz, um die bundesweite Anerkennung und die Vergleichbarkeit der Abschlüsse zu sichern. In den Begriffen der Kultusministerkonferenz ist die Oberschule eine Schulart mit mehreren Bildungsgängen, sie integriert nämlich die Bildungsgänge zum Abitur, zum mittleren Schulabschluss und zur Berufsbildungsreife in einer Schule.

Die Vereinbarung der Kultusministerkonferenz über die Schularten der Sekundarstufe I gibt bestimmte Regelungen vor: An Schularten mit mehreren Bildungsgängen wird der Unterricht leistungsdifferenziert auf mindestens zwei lehrplanbezogenen definierten Anspruchsebenen in Kursen erteilt. Für den leistungsdifferenzierten Unterricht gibt es feste Vorgaben, wann der Unterricht auf verschiedenen Anspruchsebenen beginnt: in Mathematik und in der ersten Fremdsprache mit Jahrgangsstufe 7, in Deutsch in der Regel mit Jahrgangsstufe 8 oder spätestens mit Jahrgangsstufe 9, in mindestens einem naturwissenschaftlichen Fach. – in Physik oder Chemie – spätestens ab Jahrgangsstufe 9. Genau so machen wir das

hier in Bremen, und damit bewegen wir uns auf der gemeinsamen Grundlage der Kultusministerkonferenz. Es ist also keine Bremensie, und es ist, glaube ich, auch gut so, dass wir nach diesen Regelungen arbeiten.

Die Kultusministerkonferenz hat auch gemeinsam festgelegt, wie an verschiedenen Schularten Abschlüsse und Berechtigungen erworben werden. Uns interessiert heute die Zugangsberechtigung zur gymnasialen Oberstufe. Ich zitiere hier wieder aus der KMKVereinbarung, weil wir hier keine Insellösung wollen, sondern Lösungen, die den KMK-Regelungen und KMK-Standards auch entsprechen. Am Gymnasium wird die Berechtigung erworben, wenn „in allen versetzungsrelevanten Fächern mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden“. Also entspricht auch hier die vorhandene Praxis den KMK-Regelungen.

Ich zitiere weiter: In einem Bildungsgang mit Fachleistungsdifferenzierung – also zum Beispiel der Bremer Oberschule – müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: „Unterricht“ auf der oberen Anspruchseben „in drei Fächern, zu denen mindestens zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und eine Fremdsprache gehören. In diesen Fächern und in den ohne Fachleistungsdifferenzierung geführten abschlussrelevanten Fächern müssen im Durchschnitt mindestens befriedigende Leistungen erbracht werden“. Auch das ist eine Vorgabe, an der wir uns ausgerichtet haben, als wir dieses zweigliedrige Schulsystem umgesetzt haben. Auch hier entsprechen wir wieder der Übergangsregelung, die die Kultusministerkonferenz vorgibt.

Nun ist die Frage, ist das logisch, ist es pädagogisch sinnvoll, wenn am Gymnasium die Note 4 ausreichend ist und in der Oberschule in zwei Fächern der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch die Note 3 verlangt wird. Das ist die Frage, stimmt das, was die Fragestellerin unterstellt, nämlich dass hier für Schülerinnen und Schüler aus der Oberschule eine zusätzliche Hürde aufgebaut wird. Aus meiner Sicht stimmt es nicht, denn der Bildungsplan der Oberschule hat auf dem Erweiterungsniveau vergleichbare Anforderungen zum Bildungsplan des Gymnasiums, aber man hat an der Oberschule ein Jahr länger Zeit, um dieses Niveau zu erreichen. Dann soll es nach Ansicht der Kultusministerkonferenz in drei Fächern auch die Note 3 statt der Note 4 sein. Andererseits kann man sich an der Oberschule auch Fächer erlauben, in denen man nicht so gut ist und die dann nur auf dem grundlegenden Niveau bearbeitet werden müssen, die Leistungsfähigkeit darf also differenzierter sein.

Schließlich – das ist dabei, glaube ich, auch ganz wesentlich – ist die Grundlage für die Versetzungsentscheidung in die gymnasiale Oberstufe sowohl an der Oberschule als auch am Gymnasium letztlich die Prognose der Zeugniskonferenz, in der entschieden wird, ob dem Unterricht auf der nächsten Stufe erfolgreich gefolgt werden kann. Wir haben also nicht

ein Schema F, sondern wir lassen an dieser Stelle auch den pädagogischen Sachverstand der Lehrerinnen und Lehrer walten, die am Ende am besten einschätzen können, ob die Schülerinnen und Schüler den Anforderungen der gymnasialen Oberstufe entsprechen können.

Frau Vogt, Sie haben schon angemerkt, dass wir noch keine Übergangszahlen der Oberschulen aufgelistet haben. Das hat natürlich nicht den Grund, dass wir sie verheimlichen wollen, sondern dass wir sie nicht nennen können, weil wir erst in diesem Schuljahr die Jahrgangsstufe 10 erreichen und erst jetzt die Übergangszahlen erfassen können.

Wenn wir das aber einmal mit den Übergängen aus der Sekundarstufe I vergleichen, können wir feststellen, dass die Übergangsquoten aus den durchgängigen Gymnasien in die gymnasiale Oberstufe bei fast 90 Prozent eines Schülerjahrgangs liegen. Das ist natürlich ein sehr hoher Anteil, der sich auch aus der Schulform ergibt, aber wenn man bedenkt, dass das Gymnasium auf das Abitur ausgerichtet ist, muss man sich an der Stelle auch nicht so sehr wundern. Von den Sekundarschülern erreichen knapp 30 Prozent eine Zugangsberechtigung zur gymnasialen Oberstufe, und das ist beachtlich, wenn man bedenkt, dass die Sekundarschule anders als die Oberschule nur die Bildungsgänge zum mittleren Schulabschluss oder zur Berufsbildungsreife zusammenfasst und eigentlich gar nicht systematisch auf das Abitur vorbereitet.

Wie sieht es nun bei den Gesamtschulen aus? Die Gesamtschule entspricht in ihren Regelungen weitestgehend den Regelungen der Oberschule. Fast 40 Prozent der Gesamtschüler erreichen eine Zugangsberechtigung zur gymnasialen Oberschule. Damit kann man sagen, wenn die Gesamtschule eine ähnliche Schulform ist wie die Oberschule, die nämlich die Wege zum Abitur, zum mittleren Schulabschluss und zur Berufsbildungsreife zusammenfasst und anbietet, dann gehen wir von 40 Prozent der Oberschüler aus, die über dieses zweigliedrige System, auch den Weg zum Abitur finden können, für das wir uns im Land Bremen entschieden haben. Ich glaube, dass wir dann auch eine sehr gute und beachtliche Integrationsleistung über unser zweigliedriges Schulsystem erzeugen.

Ich gebe Ihnen recht, Frau Vogt, dass wir an der Stelle noch Vermittlungsbedarf haben, weil ich die Diskussion auch gehört habe, die Sie hier jetzt angestoßen haben, , genau das ist mir auch zu Ohren gekommen. Ich glaube, wir müssen dafür auch noch einmal deutlicher und überzeugender werben und vor allem auch deutlich machen, warum wir uns an den Regularien der Kultusministerkonferenz orientieren, und vor allem, welches Mehr an Qualität das eine Jahr längerer Lernzeit für die Schülerinnen und Schüler bedeutet. Dann sind wir, glaube ich, auf einem guten Weg und kommen auch von dem Kon

kurrenzgedanken zwischen Oberschule und Gymnasium weg. – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 18/1619, auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Kenntnis.

Fachkräftemangel in der Altenpflege stoppen! Ausbildungsplatzanzahl erhöhen!

Antrag der Fraktion der CDU vom 14. Oktober 2014 (Drucksache 18/1580)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Dr. Schulte-Sasse.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Grönert.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Schon heute stehen 100 offenen Stellen in der Altenpflege lediglich 37 arbeitslos gemeldete Fachkräften gegenüber. Im Jahr 2030 werden deutschlandweit ungefähr 500 000 Altenpflegefachkräfte fehlen, in Bremen wären das mindestens 3 000 Vollzeitkräfte.

In Pflegeeinrichtungen gilt heute noch eine Fachkraftquote von ungefähr 50 Prozent. Wenn diese Fachkraftquote aus Personalmangel unterschritten wird, dann darf eine Einrichtung keine neuen Bewohner mehr aufnehmen. Aus solchen Gründen gibt es in Bremen seit dem Jahr 2012 eine Pflegeinitiative gegen den Fachkräftemangel, bis zum Jahr 2030 soll es hier rund 1 300 zusätzliche Pflegekräfte geben. Woher aber sollen sie kommen, und wie möchte man mit 1 300 Pflegefachkräften die vorhersehbare Lücke von 3 000 fehlenden Pflegefachkräften füllen?

Immer wieder kann man solche Hiobsbotschaften lesen, der Altenpflegeberuf sei unattraktiv, es gebe zu wenig Gehalt, zu viel Druck und zu viel Bürokratie. Darum möchte auch so gut wie niemand mehr Altenpflegerin oder Altenpfleger werden. Die ständig steigende Zahl pflegebedürftiger Menschen nimmt aber keine Rücksicht auf solche Probleme. Bis zum Jahr 2030 wird die Zahl der Leistungsbezieher aus der Pflegeversicherung bis zu 50 Prozent höher sein als heute, und obwohl die Altenpflege heute noch ein Aschenputtel unter den Berufen ist, wird sie ziemlich sicher bis zum Jahr 2030 zu einem der Jobmotoren der Zukunft werden.

(Beifall bei der CDU)

Es wurde schon versucht, fehlendes Personal durch gezieltes Anwerben von ausländischen Fachkräften auszugleichen. Das ist nicht nur mühsam, sondern auch finanziell ein riesiges Verlustgeschäft, weil bislang nur ungefähr ein Drittel der angeworbenen Kräfte nach der Einarbeitungszeit auch bei uns in Deutschland bleiben. Zu alledem kommt die noch zu oft ignorierte Tatsache, dass die Zahl der jungen Menschen, die eine Ausbildung beginnen werden, in den nächsten Jahren zunehmend sinkt. Bei solchen Zukunftsperspektiven ist es völlig richtig, dass Bremen im Jahr 2012 die Pflegeinitiative gegen den Fachkräftemangel auf den Weg gebracht hat. Es ist aber wiederum falsch, dass Bremen es sich leistet, Jahr um Jahr aufs Neue etwa 120 qualifizierte Bewerbungen auf einen Altenpflegeausbildungsplatz abzuweisen.

(Beifall bei der CDU)

Es gibt viel zu wenige Plätze in den bremischen Altenpflegeschulen, um alle, die sich um einen Platz bewerben, ausbilden zu können. Das ist angesichts der eben beschriebenen Entwicklung ein Skandal, meine Damen und Herren! Sehenden Auges läuft Bremen in den pflegerischen Bankrott, schmückt sich aber nach außen mit einer Pflegeinitiative gegen den Fachkräftemangel. Solange aber Bewerberinnen und Bewerber abgewiesen werden, ist diese Pflegeinitiative in meinen Augen ein Witz!

(Beifall bei der CDU)

Frau Senatorin Stahmann hat zwar im Laufe ihrer Amtszeit die Zahl der Ausbildungsplätze erhöht, aber anscheinend wird sie damit vom restlichen Senat ziemlich allein gelassen. Jemand hat einmal gesagt, dass man den Zustand einer Gesellschaft an seinem Umgang mit alten Menschen erkenne. Ich sage: An der Investition in die Altenpflegeausbildung erkennt man sehr deutlich den Zustand der Bremer Pflegezukunft.

Wie wichtig sind dem Bremer Senat die älteren Bremerinnen und Bremer? Die bisherigen Ausbildungsplatzerhöhungen sind jedenfalls mit Blick auf die vielen abgelehnten Bewerberinnen und Bewerber nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Den seit diesem Sommer 120 Ausbildungsplätzen in den Bremer Altenpflegeschulen stehen immer noch gut 100 Absagen gegenüber. Wenn von den abgelehnten Bewerbern trotzdem jemand die Ausbildung machen möchte, dann kann er das hier und da machen, muss aber dann das Schulgeld von 364 Euro selbst zahlen. Das machen jedes Jahr so ungefähr fünf bis sieben Personen.

Pflegekräfte, die in Bremen ausgebildet werden, sind im Übrigen anders als Studenten, die kommen und gehen, ziemlich standorttreu und bleiben in Bre

men. Der Pflegeberuf selbst sollte natürlich trotzdem attraktiver werden. All die Probleme, die diesbezüglich immer geschildert werden, möchte ich überhaupt nicht kleinreden, aber es gibt eben viele Menschen, die die Pflegeausbildung machen möchten.

Im Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramm, dem BAP, ist die Ausbildung junger Menschen ganz wichtig. Deshalb wäre ein Teil der 76 Millionen Euro, die Bremen hier bis zum Jahr 2020 zur Verfügung stehen, nach unserer Auffassung in der Erhöhung der Platzzahlen in den bremischen Altenpflegeschulen sehr gut eingesetzt.

Ich habe gehört, dass unser Antrag in die Sozialdeputation überwiesen werden soll.

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Wollten wir eigentlich! Aber jetzt?)

Damit sind wir auch einverstanden, ich bitte aber darum, mit dieser Überweisung auch die Zusage zu verbinden, dass der Antrag bis zum Mai 2015 abgearbeitet wird.

(Glocke)

Ich möchte einfach einmal das Stichwort Diskontinuitätsprinzip in den Raum stellen, ich möchte nicht, dass der Antrag dem nachher anheimfällt.

(Beifall bei der CDU – Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grünen]: Ich möchte mei- nen Zwischenruf von vorhin in aller Form zurücknehmen!)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Brumma.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben ja jetzt das Problem gehört, wir überweisen das in die Deputation. Dort werden wir ausgiebig darüber reden, und deswegen wünsche ich Ihnen ein frohes Fest!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)