Winfried Brumma
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Last Statements
Frau Präsidentin, liebe Kol
leginnen, liebe Kollegen! Werdende Mütter müssen in einem Bremer Krankenhaus oder in den Einrich tungen, die für Geburten vorgesehen sind, einen Platz finden. Das ist bisher so, und das soll auch in Zukunft so bleiben.
Wir erleben gegenwärtig das schöne Gefühl von
steigenden Geburtenzahlen. Allein in Bremen sind die Geburten im vergangenen Jahr um 1 000 ge stiegen. Das sind insgesamt 15 000, davon kommen 30 Prozent aus Niedersachsen. Das stößt an die Kapazitätsgrenzen der Geburtsabteilungen und auch die Geburtshäuser sind voll. Auf Bundesebene unterstützen wir, dass die Familienhebammen ihre Arbeit machen können.
Ich möchte mehr den Fokus auf die Kliniken und
die Zusammenarbeit mit Niedersachsen legen. Wir als SPD-Fraktion haben anlässlich des Besuchs der Niedersächsischen Landesregierung gesagt, hier muss etwas geschehen. Es kann nicht sein, dass bei uns schwangere Frauen auf Wanderschaft von Krankenhaus zu Krankenhaus gehen, weil diese Kliniken aufgrund der vielen schwangeren Frauen aus dem Umland belegt sind. Im Umland sind bis zu 55 Betten in den Geburtsabteilungen reduziert worden, das ist eine ganze Menge. Es gibt eben in Niedersachsen keine Krankenhausplanung. Die Vorgängerregierung von CDU und FDP hatte es dem Markt überlassen. Deswegen: Erst ab 800 Geburten rentiert sich eine Geburtsabteilung, und das Ergebnis stellt für die Schwangeren ein großes Problem in Niedersachsen dar.
Wir versuchen alles! Dieser Aderlass drängt na
türlich nach Bremen, ist aus Qualitätsgründen für unsere Krankenhäuser sicherlich eine gute Sache und unterstreicht die Bedeutung Bremens bei der Versorgung niedersächsischer Patienten, nicht nur schwangere Frauen, sondern Patienten, von denen wir 40 Prozent in unseren Krankenhäusern haben. Diese Bedeutung muss sich jedoch auch bei der Bereitstellung von öffentlichen Investitionen für die Bremer Häuser widerspiegeln, auch deshalb brau chen wir eine gemeinsame Krankenhausplanung mit Niedersachsen.
Hamburg und Schleswig-Holstein kooperieren auf
diesem Sektor bereits, Bremen und Niedersachsen müssen sich hier ein Beispiel nehmen. Es ist ganz wichtig, dass sich in der Bremer Bevölkerung nicht der Eindruck festsetzt, dass sie aufgrund der hohen Anzahl von niedersächsischen Patienten und Pati entinnen benachteiligt wird.
Inzwischen hat sich hier einiges getan. Zu den
Regionalgesprächen zur Planung, die jetzt in Nie
dersachsen eingeführt werden soll, auch zur klein räumigeren Planung in Bremerhaven, wurde unser Staatsrat eingeladen. Es gab erste Gespräche mit dem obersten Krankenhausplaner in Niedersachsen, der auch eine Kooperation wünscht. Des Weiteren waren wir als SPD-Abgeordnete schon zweimal mit den Kollegen aus Niedersachsen zusammen und haben das Thema angesprochen. Auf dieser Ebene gibt es eine Einigkeit.
Wir müssen nur sehen, dass sich unsere Kollegin
nen und Kollegen in Niedersachsen bei den Haus haltsberatungen entsprechend verhalten und für eine Kooperation stimmen. Sie müssen im Haushalt beschließen, dass Investitionen auch für Bremen mit eingeplant werden. Im Jahr2013 gab es eine Kleine Anfrage der CDU-Fraktion, die schon Angst hatte, dass Geld nach Bremen fließt und ihnen etwas weggenommen wird. Ich glaube, die Vernunft wird siegen. Herr Bensch wird da hoffentlich auch noch etwas unternehmen, in Niedersachsen anrufen und gemeinsam planen.
In dieser Woche fand in Barnstorf ein Regionalge
spräch statt, bei dem unser Staatsrat anwesend war, neben den Bürgermeistern waren auch die Landräte vertreten. Dem Staatssekretär des Niedersächsischen Gesundheitsministeriums zufolge - das konnte man in der Presse lesen - wurde zunächst eine Analyse durch geführt und festgestellt, dass von 35 000 Patienten im Landkreis Diepholz allein 15 000 nach Bremen ins Krankenhaus gehen. In den Sitzungen sind, wie ich gelesen habe, Handlungsaufträge vergeben worden. Die Länder Niedersachsen und Bremen sollen mit dem Landkreis Diepholz zusammen analysieren, wie die Versorgungsstruktur in der Region aussieht. Man soll eine gemeinsame, abgestimmte Strategieplanung zum Vorteil Versorgungsregionen durchführen. Ich hoffe, dass etwas dabei herauskommen wird. Im Juni soll die zweite Sitzung stattfinden, wir erwarten hier konkrete Ergebnisse.
Was die Investitionen betrifft, sollten wir noch
einmal auf Bundesebene tätig werden. Das Infra strukturprogramm über 3,5 Milliarden Euro für arme Kommunen sollte auch in den Krankenhausbereich einfließen; hier sollten wir aktiv sein und über unsere Haushaltspolitiker noch einiges bewegen.
Wie gesagt, liebe Kolleginnen und Kollegen, der
gegenwärtige Stand ist gut. Es gibt Bemühungen.
Was die Anträge betrifft, lehnen wir den Antrag
der CDU ab, weil er schon auf den Haushalt zielt; alles andere ist in Ordnung.
Sie beantragen, man soll im Haushalt noch etwas
für die Kreißsäle bereitstellen. Das halten wir für
schwierig. Insgesamt stehen wir bei den anderen Fragen auch an Ihrer Seite. Wir bitten aber darum, unseren Antrag anzunehmen, weil er weitergehend ist. – Vielen Dank!
Wenn der Impfstatus nicht vollständig ist, können Sie dann sagen, wie der weitere Weg in Bremen ist? Wie werden die Impfungen finanziert? Wie ist der Ablauf bei Flüchtlingen in Bremen?
Wie sieht das bei fehlenden Impfungen aus? Können Sie dazu etwas sagen?
Frau Präsidentin, meine
Damen und Herren! Der Antrag der LINKEN be schäftigt sich mit einem Thema, das nach Auswer tung des Untersuchungsausschussberichts eventuell Bedeutung gewinnen könnte. Wir wollen dem hier nicht vorgreifen.
Herr Rupp, Sie haben durchaus Recht, wenn Sie
in Ihrem Antrag auf den Konzentrationsprozess auf dem Krankenhausmarkt in Deutschland hinweisen. Fresenius und Helios bilden einen Konzern, und dann gibt es noch ein Netzwerk aus Asklepios und anderen. Wegen ihrer Größe haben sie bei solchen Baumaßnahmen natürlich Vorteile, zum Beispiel ein heitliche Planungsgrundlagen und die Möglichkeit, Standardbauten zu errichten. Fresenius liefert selbst einige Geräte und verpflichtet die Krankenhäuser zu deren Nutzung. Ein weiterer Vorteil ergibt sich daraus, dass diese Konzerne nicht dem öffentlichen Vergaberecht unterliegen. Letzteres wollen wir nicht abschaffen, aber es muss immer wieder aktualisiert werden.
Ich weiß, dass auf Bundesebene jüngst neue Eck
punkte vereinbart worden sind. Diese müssen na türlich auch hier berücksichtigt werden zusätzlich zu den Punkten, die wir in der Debatte vorhin schon angesprochen haben. Vor dem Hintergrund all des sen ist es durchaus möglich, diesen Vorschlag in Augenschein zu nehmen.
Aber in den Kommunen stehen die unterschied
lichsten Projekte zur Realisierung an. Das eine Mal ist es die Sanierung eines Bestands, das andere Mal ein Neubau. Kommunen wollen für 50 Jahre bauen; dieses Ziel haben die Konzerne mit ihren Standard bauten wahrscheinlich nicht. Die unterschiedlichen Interessen zusammenzuführen ist nicht ganz einfach.
Ich frage mich, wie wir das Problem lösen können,
das heißt, wer Adressat dieser Forderung ist. Ich gehe nicht davon aus, dass der Bund sich gegenwärtig für
ein derartiges Unternehmen stark machen würde. Der Bund ist eher auf der Schiene, PPP-Modelle zu realisieren; es gibt eine Taskforce zur Unterstützung entsprechender Vorhaben. Im Krankenhausbereich ist PPP aber nicht das Idealmodell – das haben wir schon gehört –, allein wegen der Krankenhausplanung. Man denke nur an den Keimvorfall. Wir haben da Disziplinen verlegt. Wir hätten weiter zahlen müssen.
Der Bund wäre, wie gesagt, ein schlechter Adres
sat. Wir können es höchstens über die Bundesländer oder die Kommunen versuchen. Hier bieten sich der Bundesrat und der Deutsche Städtetag mit seinen Fachausschüssen für Gesundheit, für Bau und Ver kehr und für Finanzen an. Vielleicht können wir dort aktiv werden und einen entsprechenden Vorschlag einbringen.
Wir sollten die Ergebnisse der Arbeit des Untersu
chungsausschusses einbeziehen und schauen, was wir dem auf Bundesebene erstellten Eckpunktepapier zum Vergabeverfahren für unsere Zwecke entnehmen können. Daher schlage ich vor, den Antrag an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen und dort noch einmal intensiv darüber zu debattieren. Vielleicht fällt uns noch etwas anderes ein, was die Adressaten anbetrifft. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen
und Herren. Heute reden wir über Lebensrettung mittels Defibrillatoren. Das sind Schockgeber, mit denen man durch gezielte Stromschläge Herzrhyth musstörungen wie Kammerflimmern und so weiter beenden kann. Sie werden in OP-Sälen, Intensivsta tionen und Notfallaufnahmen sowie in Notfallwagen bereitgehalten, und seit den Neunzigerjahren gibt es sie zunehmend auch in öffentlichen Gebäuden. Es gibt manuelle Defibrillatoren und auch automa tisierte, die auch implantiert werden. Es gibt hier das Beispiel eines Fußballers, der damals in Erfurt zusammenbrach, nun so einen implantierten Defib rillator hat und heute wieder Fußball spielt.
Diese Defibrillatoren retten Leben, das konnte man
im „Weser-Kurier“ erst im vorigen Monat lesen, als ein 42-jähriger auf dem Osterdeich bewusstlos am Steuer zusammenbrach und mittels Herzmassage durch einen Passanten und einen Polizisten mit ei
nem Defibrillator aus seinem Auto gerettet werden konnte. Es gibt viele Beispiele, auch im Luftraum geschieht das. Bei der Lufthansa konnten, habe ich gelesen, bei 3 000 medizinischen Vorfällen in einem Jahr 180 Menschen mit dem Defibrillator gerettet werden. Das sind erstaunliche Zahlen. Ich habe auch die Anzeige vom Roten Kreuz gelesen, es gibt auch eine Anzeige von einem Sportverein hier in Bremen, wo es auch so einen Vorfall gegeben hat. Da war kein Defibrillator vor Ort, und die Mitglieder wollen jetzt sammeln, damit künftig ein Defibrillator vor Ort vorhanden ist.
In 85 Prozent der plötzlichen Herztode liegt zu Be
ginn ein sogenanntes Flimmern vor. Der Defibrillator kann durch eine kreisende Erregung und Stimulation dieses Flimmern zu 70 Prozent unterbrechen, aber immer ist der frühestmögliche Einsatz notwendig, damit das Gehirn mit Sauerstoff versorgt wird. Des halb werden im öffentlichen Raum auch immer mehr Defibrillatoren angebracht. Es gibt auch hier in der Bürgerschaft einen Defibrillator, das steht nicht im Bericht des Senats, auch hier haben wir eine gute Ausstattung. Ich habe sogar schon einmal gesehen, wie sie genutzt wurden.
Der Defibrillator ist aber immer nur ein Ergän
zungsgerät und kein Ersatz. Wir müssen sehen, dass vor allen Dingen auch die Ausbildung vorhanden ist. Es gibt ein gutes Beispiel aus Baden-Württemberg, dort können Schulklassen dies bei der Björn Stei ger Stiftung buchen. Dort gibt es im Rahmen einer Erstausbildung pro Woche eine Stunde Arbeit mit dem Defibrillator, wie man das macht, wie man ihn ansetzt, das ist ein gutes Beispiel. Es wäre vielleicht zu überlegen, ob wir das in Bremen nicht auch ge stalten und an den Schulen durchführen, denn es ist bei so einem Einsatz immer wichtig, dass die soziale Kompetenz vorhanden ist, nicht nur allein das technische Know-how. Die Defibrillatoren sind heute so automatisiert, dass sie mit Menschen spre chen. Das ist also kein Problem, allerdings muss eben die soziale Kompetenz vorhanden sein, damit man auch in der Lage ist zu helfen. Ich glaube, das kann man gut in den Schulen durchführen. Es gibt auch bereits Veranstaltungen mit den Schulklassen hier in Bremen mit dem Namen „Hand aufs Herz“. Hier wird auch schon einiges getan, aber das sollte man noch verbessern und noch mehr auf Defibrillatoren ausrichten. Ausbildung und Qualifikation sind wich tig. Ich glaube, hier können wir noch vieles machen.
Ein Kataster für das iPhone oder das Smartphone
halte ich für ein bisschen übertrieben. Für mich ist erst einmal wichtiger, dass überhaupt alle wissen, wo ein Defibrillator ist, dass ein Schild vorhanden ist, das anzeigt, wenn es einen Defibrillator gibt und es erst einmal so kenntlich gemacht wird und nicht nur über eine App.
Ich finde, der Senat kann in Zukunft noch einiges
unternehmen, damit dieses Versorgungsnetz wie in Bremerhaven vielleicht doch noch ein bisschen besser
ausgebaut wird. Daher denke ich, ganz wichtig ist die Ausbildung, damit die Schüler eben auch die soziale Kompetenz bekommen, so etwas zu bedienen. Ich glaube, an der Stelle sind wir zuerst gefordert.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben ja jetzt das Problem gehört, wir überweisen das in die Deputation. Dort werden wir ausgiebig darüber reden, und deswegen wünsche ich Ihnen ein frohes Fest!
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Das Thema Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge ist bei uns in der SPD ein Dauerthema. Wenn ich auf Bundesebene meine Kollegen aus den anderen Bundesländern treffe, dann sagen sie, dass das, was wir hier in Bremen bislang geleistet haben, außerordentlich gut ist.
Es wurde jetzt auch die Krankenkassenkarte angesprochen! Für die Krankenkassenkarte machen wir in anderen Bundesländern Werbung, damit sie dort in Zukunft auch zu einem normalen Instrument der Krankenversorgung gehört. In Niedersachsen gab es einen Fall, in dem nicht rechtzeitig ein Krankenschein ausgestellt wurde, dort musste nachjustiert werden, und dann wurden wir um Rat gefragt, wie wir das gelöst haben. Inzwischen gibt es Gespräche, dass das Bremer Modell bundesweit in allen Ländern eingeführt werden soll. Ich biete allen auch immer wieder an, setzt euch mit der AOK in Bremen in Verbindung, die können das. Die Versorgungssituation der Flüchtlinge in Bremen und Bremerhaven fragen wir ständig in der Deputation nach. Ich selbst gehe auch ab und zu in die Steinsetzerstraße und frage dort nach, denn es ist ja bei mir um die Ecke. Natürlich gibt es Wartezeiten beim Ausländeramt, aber das regelt sich dann, wenn man dem nachgeht. Ich glaube, wir sind auf einem richtigen Weg. Wenn es Detailschwierigkeiten gibt, sind wir verpflichtet, nachzujustieren und immer wieder in der Deputation nachzufragen, muss die Personalausstattung verbessert werden, sind genug Ärzte vorhanden, sodass die Anforderungen auch erfüllt werden können. Für uns ist die Gesundheitsversorgung der Asylbewerber wichtig. Wenn in der Enge, in der sie in der Steinsetzerstraße leben, irgendetwas passiert, wenn dort zum Beispiel Infektionskrankheiten ausbrechen, dann sind die Folgen kaum auszudenken. Deswegen finde ich es auch richtig, dass alle erst einmal untersucht werden und dass geröntgt wird, um die Infektionskrankheiten festzustellen. Ich glaube, wir können insgesamt sagen, dass wir auf einem guten Weg sind, aber es kann immer wieder zu Verbesserungen kommen. Wir bedanken uns auch für gute Konzeptionen und Vorschläge, die unter anderem aus der Deputation kommen. Wie gesagt, dieses Thema ist ein zentrales Thema unserer Beratungen, und es ist bisher eine gute Arbeit vom Gesundheitsamt, von den Ärzten und den Pflegern geleistet worden. Wir bedanken uns hierfür noch einmal ausdrücklich. – Danke!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Das Thema Drogen haben wir hier schon öfter besprochen, oftmals nicht illegale Drogen, aber natürliche, freigegebene Drogen. Nach der Freigabe des Verkaufs von Cannabis in vier US-Bundesstaaten liegt die Cannabisfreigabediskussion wieder einmal im Trend. Es gibt Befürworter, aber auch Kritiker einer Freigabe. Auf der Seite der Befürworter wird von Einsparungen und positiven volkswirtschaftlichen Effekten gesprochen. Die Kritiker betonen, dass Cannabis keine harmlose Substanz sei und gesundheitliche und soziale Risiken beinhalte.
Diese Risiken sind nach deren Meinung abhängig davon, auf welche Weise, unter welchen Umständen und in welcher Häufigkeit Cannabis genutzt wird. Diverse Mediziner behaupten, dass Cannabis sehr wohl Gesundheitsschäden verursacht, sie behaupten auch, dass jahrelange Studien nicht beachtet wurden. In den Studien wurde eine große Anzahl Drogenkonsumenten 40 Jahre lang beobachtet. Wenn die Droge Cannabis schon im jugendlichen Alter verwendet wurde, wurden des Öfteren Verhaltensstörungen festgestellt. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass Cannabis häufig eine Einstiegsdroge ist. Das bedeutet, wenn Jugendliche früh Cannabis konsumieren, greifen sie im jungen Erwachsenenalter wesentlich leichter zu den harten illegalen Drogen. Ein weiteres Argument ist, dass die Einstiegsquoten bei 12- bis 14Jährigen immer um die 28 Prozent lagen. Heute sollen sie bei 15 Prozent liegen, und nach der Meinung der Mediziner sind diese Erfolge durch Prävention entstanden.
Vergleichen wir diesen Sachverhalt, muss man sagen, dass dies auch den Nichtraucherschutzgesetzen ähnelt, die wir hier verabschiedet haben. Deshalb sagen wir, nach den gegenwärtigen Erkenntnissen sollte Cannabis erst einmal nicht freigegeben werden.
In Berlin, am Görlitzer Park, wurde mit der Freigabe von Cannabis sehr liberal umgegangen. Inzwischen haben sich dort aber immer mehr Dealer mit härteren Drogen verbreitet, und das Viertel ist kaum noch zu beruhigen, das kann man in der Presse lesen. Die dortigen Erfahrungen zeigen natürlich, dass sich ein Drogenbetrieb kaum begrenzen lässt.
Wir halten es für notwendig, die Gesellschaft in Bezug auf die Auswirkungen des Cannabiskonsums besser aufzuklären und zu sensibilisieren. Das Ziel muss sein, das Bewusstsein eines jeden Menschen zu stärken sowie das eigenverantwortliche Handeln positiv zu beeinflussen. Im Land Bremen werden viele Aktivitäten und Maßnahmen hinsichtlich der Suchtprävention engagiert betrieben. Gerade bei der jüngeren Generation müssen die Konzepte und Strategien der Suchtprävention verstärkt ausgerichtet werden. Die Broschüre des Lehrerfortbildungsinstituts im
Umgang mit Suchtmittelkonsum in der Schule kann ich als gutes Beispiel nennen. Hier haben wir schon einige Fortschritte erzielt.
Inzwischen planen einige Städte in Deutschland, zum Beispiel Köln und Frankfurt, Modellprojekte, die für unser Bundesland wichtige Erkenntnisse liefern können. Diese Projekte müssen nach ihrem Nutzen für die Gesundheit von Konsumentinnen und Konsumenten genau bewertet werden. Wir sagen aber, warten wir doch erst einmal die Ergebnisse ab, bevor wir hier solche Projekte starten, wie Sie es in Ihrem Antrag formuliert haben.
Für die Prävention ist für uns auch eine Entkriminalisierung notwendig. Dabei spielt die Wahrung der Verhältnismäßigkeit eine zentrale Rolle. Der Senat sollte sich auch für eine bundesweit einheitliche Eigenbedarfsgrenze für Erwachsene hinsichtlich des Besitzes von Cannabis einsetzen, denn die Unterschiede zwischen den Bundesländern sind sehr kontraproduktiv.
Für uns steht gegenwärtig die Prävention im Mittelpunkt unserer Antidrogenpolitik. Wir wollen abwarten, was die Modellprojekte in anderen Kommunen über die Freigabe und Verkäufe von Cannabis ergeben werden. Wir wollen auch die Entwicklungen in den USA weiterhin beobachten. Von dort wird teilweise berichtet, dass der Konsum unter Jugendlichen seit der Freigabe gestiegen sein soll. Wir meinen, wir sollten weiterhin an unserem Methadonprogramm festhalten und unsere Linie der Prävention, der Hilfe und auch der Repression zunächst einmal nicht verlassen. Deshalb bitten wir Sie, den Antrag der LINKEN in die Gesundheitsdeputation zu überweisen, und wir werden ihn dort weiter bearbeiten.
Ein anderer Aspekt ist für uns die Freigabe von Cannabis bei einer medizinischen Schmerzbehandlung. Dazu werde ich in meinem zweiten Redebeitrag berichten. – Danke!
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir haben schon festgestellt: Es gibt einige Dinge, die wir in der Deputation diskutieren können. Es gibt auch Unterscheide zum Koalitionspartner. Was die Modellprojekte anbetrifft, sollten wir erst einmal abwarten, was uns die anderen Städte erzählen.
Zu den gleichen Mengen: Wir sind ganz klar für eine bundeseinheitliche Lösung. Wir hoffen, dass der Senat aktiv werden kann.
Gesetze aus den Dreißigerjahren überprüfen und so weiter: Es gehört zu unserem Tagesgeschäft, dass man alte Gesetze immer wieder überprüft.
Was die Prävention anbetrifft, sollten wir sehen, wo wir etwas stärker machen können, wo wir Sachen verstärken können.
Was den Kinderschutz anbelangt: Wir waren das erste Bundesland, das Haarkontrollen durchgeführt hat. Von daher sind wir auf einem ganz guten Weg. Es muss natürlich immer wieder überprüft werden, ob wir noch Defizite haben.
Was wir heute noch als Antrag eingebracht haben, ist die Vergabe von Cannabis in Krankheitsfällen. Der Pflanze wird eine Wirkung zugesprochen. Es gibt verschiedene Krankheitsbilder, die auch im Antrag stehen, Multiple Sklerose, HIV, Krebs und so weiter. Da ist das ein gutes Hilfsmittel. Das gilt natürlich nicht für alle Krankheitsbilder. Aber dort, wo es hilft, sollte man diese Produkte auf legalem Weg erwerben können. Das heißt, Ärzte können die Therapie befürworten und können heutzutage eine Ausnahmeerlaubnis schreiben. Es sollte bei Krankheiten jederzeit machbar sein und vereinfacht werden.
Ein weiteres Problem ist, dass die Kassen die Zahlung ablehnen. Hier sagen wir, der Senat ist aufgefordert, auf Bundesebene aktiv zu werden, dass die Kassen diese Leistungen übernehmen.
Wenn heute ein Patient zum Arzt geht, erhält er ein Privatrezept. Das kostet monatlich 200 bis 600 Euro. Das ist eine hohe Belastung. Von daher sagen
wir: Wenn es dem Patienten hilft, sollte er die höchstmögliche und beste Versorgung erhalten. Das sollte zu einer Kassenleistung werden.
Ich glaube, mit dem Antrag können alle hier im Haus einverstanden sein. Den Antrag der LINKEN werden wir in die Deputation und in den Rechtsausschuss überweisen. Dort werden wir weiter am Thema diskutieren und versuchen, eine optimale Lösung zu finden. – Danke!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir unterhalten uns heute über E-Shishas und über
Elektro-Zigaretten. Bisher gibt es hierzu noch keine wirksamen Studien, die nachweisen, dass diese schädlich sind.
Das sind die ersten Auswirkungen einer E-Shisha.
Eltern sind verunsichert, Frau Ahrens hat es gesagt, Lehrer oft hilflos, weil man die Geräte nicht erkennen kann, sie sehen aus wie kleine Füllhalter, und man kann sie gut im Federmäppchen verstecken. Daher sind solche gesetzlichen Regelungen, wie etwa im Schulgesetz, schwierig in der Umsetzung, da muss man erst einmal abwarten. Es sind auch keine Tabakprodukte, somit fallen sie auch nicht unter Paragraf 10 des Jugendschutzgesetzes. Wie gesagt, juristisch haben sie noch den Status von Gummibärchen oder Lakritzstangen. Laut dem Krebsforschungszentrum gibt es natürlich schon Kurzzeitfolgen wie Augenreizungen, Husten, Lungenfunktionseinschränkungen, Zahnfleischbluten und Schlaflosigkeit, aber es gibt hierzu noch keine grundlegenden Studien.
Inzwischen, nach dem neuesten Stand, plädierte auch der Bundesrat in seiner Sitzung vom 19. September 2014 dafür, Jugendschutz- und Nichtraucherschutzgesetz im Hinblick auf den Konsum von EZigaretten und E-Shishas zu überprüfen und notwendige Schritte zur Änderung einzuleiten. Die bisherigen Vorschriften seien nicht eindeutig und die gesundheitlichen Folgen nicht absehbar. Bremen unterstützte diese Forderungen, und ich finde, das ist sehr gut!
Die Bundesregierung wird aufgefordert, die wissenschaftlichen Daten zu sichern und eine Bewertung in Auftrag zu geben, und bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Regelung soll es eine Übergangslösung mit einer selbstverpflichtenden Vereinbarung mit dem Verband des E-Zigarettenhandels und der Drogenbeauftragten geben mit der Zielsetzung, erst einmal auf freiwilliger Ebene die Abgabe an Kinder unter 18 Jahren zu untersagen und dies auch auf den Packungen kenntlich zu machen. Wie gesagt, der Verband der E-Zigaretten steht dem positiv gegenüber, aber letztlich soll noch einmal überprüft werden, ob es mit den heutigen Gesetzen vereinbar ist, Einschränkungen zu finden.
Ich finde, wir sollten den Fortgang begleiten, um in Bremen dann entsprechende Empfehlungen zu geben. Wir sollten uns in der Gesundheitsdeputation zu diesem Thema noch einmal unterrichten lassen, wie das Ganze abläuft und welche Auswirkungen es
hat. Ich bin der Meinung, erst dann sollten wir gesetzliche Schritte unternehmen. An den Schulen kann man E-Shishas zum Beispiel auch schon über Schulkonferenzen verbieten, das ist kein Problem. Allerdings sagen wir auch, dass Rechtssicherheit auf Dauer wichtig ist und dass es eine einheitliche Linie gibt.
Erst einmal sollte der Antrag in die Gesundheitsdeputation überwiesen werden, wir begleiten die Diskussion auch auf der Bundesebene, und dann entscheiden wir. – Ich danke Ihnen!
Herr Staatsrat, wir gehen ja in Bremen einen anderen Weg. Kennen Sie das Modell „Demenzfreundlicher Stadtteil“ in Obervieland? Wie stehen Sie zu diesem Modell?
Sehen Sie das als ein Alternativmodell zu dem Modell in Holland an?
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Drei bis vier Prozent des Bruttoinlandsproduktes geben wir inzwischen für die Behandlung von psychischen Erkrankungen aus. Allein schon unter diesem Blickwinkel müssen wir Umsetzungsstrategien für die Prävention und die Heilung in diesem Bereich entwickeln. Sie beginnen schon in der Schwangerschaft und enden am Lebensende.
Jetzt haben wir den Bericht des Senats vorliegen. Er ist interessant, und er stellt auch gute Beispiele dar, wie die Gesundheitsförderung vonstattengehen soll. Es gibt beispielsweise im Elementarbereich Beratungs- und Elternangebote neben vielen Weiterbildungsangeboten für pädagogische Fachkräfte. Des Weiteren sind Kitas mit Vereinen in ihrem Umfeld verknüpft, und es werden die Probleme des Stadtteils kommuniziert.
Im Bremer Rahmenplan für den Elementarbereich wird auf die Förderung der personalen und sozialen Ressourcen der Kinder geachtet. Die Kinder sollen widerstandsfähig werden, das hat meine Kollegin vorhin schon gesagt, und in die Lage versetzt werden, mit Stress und Belastungssituationen gezielt umzugehen. Nach dem Elementarbereich folgt der Schulbereich. Hier gibt es viele Angebote im Sportund Musikbereich, wie es der Bericht auch zeigt. Getragen wird das auch durch Kooperationen mit dem Landessportbund und dem Landesmusikrat. Das sind positive Beispiele, und die sollten wir hier besonders herausstellen.
Für uns Sozialdemokraten ist es ein noch ganz wichtiges und wirksames Präventionsangebot, wenn unsere Schulen weiterhin Ganztagsschulen werden. Hier kann der Unterricht rhythmisiert und entschleunigt werden. Das ist für uns ein ganz wichtiger Bereich, den wir weiterhin entwickeln.
Eine gute Bildung und Ausbildung ist für uns eine wichtige Voraussetzung für die psychische Widerstandskraft im späteren Arbeitsleben. Werte Kolleginnen und Kollegen, wie soll es zukünftig in den Betrieben und den Verwaltungen vor sich gehen? Der demografische Wandel erfordert gesunde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Hierbei sind gegenwärtig hauptsächlich die mittleren und kleinen Unternehmen im Lande Bremen in den Fokus zu nehmen. Arbeitsbedingte psychische Belastungen am Arbeitsplatz sind zum Thema der Arbeitsschutzkonferenz geworden. Inzwischen gibt es auch Diskussionen und Gesetzesvorlagen im Bundesarbeitsministerium in Berlin, um den Arbeitsprozess zu entschleunigen, ich denke nur an Vorschläge wie Handyverbot während der Freizeit und so weiter. Wie gesagt, im Prinzip ist
weniger mehr, danach sollte man vorgehen. Die Arbeitskräfte müssen in die Lage versetzt werden, auch einmal Nein zu sagen, wenn sie Arbeiten aufgetragen bekommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir benötigen in den Firmen und in den Behörden stärkere Ressourcen wie Arbeitsfreude, Anerkennung und Wertschätzung. Es müssen nicht nur Rückenschulen und Antistresskurse ausgebaut werden, durch einen falschen Führungsstil können weitaus größere Probleme erzeugt werden. Aus unserer Sicht sind Maßnahmen wichtig, die beim Führungsverhalten, bei der Unternehmenskultur und bei der Förderung sozialer Beziehungen innerhalb der Belegschaft ansetzen. Diese Förderungen müssen aber auch authentisch gelebt werden. Es gilt also, hier einen besonderen Schwerpunkt in den Betrieben und der Verwaltung zu setzen.
Einen Rahmen, den wir hier zum Teil verantworten, besteht darin, soziale Ungleichheit nicht zuzulassen und wieder mehr Sicherheit für die Menschen im Arbeitsleben zu bieten. Dazu zähle ich vor allen Dingen die Entfristung von Arbeitsverträgen ohne sachliche Begründung. Hier muss also einiges getan werden, damit die Menschen mehr Sicherheit haben und ihre Familienstrukturen aufbauen können, denn wer befristet beschäftigt ist, bekommt nicht einmal einen Kredit bei der Bank. Hier gilt es anzusetzen und Stress abzubauen, denn das beeinflusst auch die seelische Gesundheit vieler Menschen in unserem Land.
Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Bericht zeigt auf, dass der Senat das Problem erkannt hat. Allerdings müssen die getroffenen Maßnahmen noch optimiert, vernetzt und verbreitert werden. Wir meinen, das ist der richtige Ansatz. Allerdings kann es für uns nur ein Anfang sein. – Vielen Dank.
Wir fragen den Senat:
Erstens: Welche Veränderungen ergeben sich bei
der Umsetzung der neuen Richtlinie zur Qualitäts entwicklung bei der Frühgeborenenversorgung im Lande Bremen?
Zweitens: Wie wird die Umsetzung der Richtlinie
jetzt und in Zukunft finanziert?
Drittens: Welche Umsetzungsmaßnahmen hat der
Senat bereits ergriffen?
Gibt es das Personal über
haupt auf dem Markt, und wie wollen Sie garantieren, dass das Personal bis zum Jahr 2016 vorhanden ist?
Es gibt ja jetzt auch für andere
Disziplinen auf Bundesebene eine Qualitätsdebatte. Sind weitere Kosten zu erwarten, die dadurch ent stehen können, dass der Bundesausschuss grund sätzlich etwas festlegt und das erst einmal nicht finanziert wird?
Herr Präsident, meine Da
men und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Große Anfrage zur Aufsichtspflicht ist sehr in teressant. Herr Bensch, Sie haben gesagt, dass die Fragen beantwortet seien, aber, wie gesagt, im ersten Augenblick hatte sie doch den Duktus, dem Senat zu unterstellen, dass er in der Krankenhauspolitik die freigemeinnützigen Kliniken etwas benachteiligt. Das müssen wir entschieden zurückweisen, denn in der Vergangenheit, das wissen Sie genau, haben wir uns immer an die Paragrafen 1 und 2 des Kranken hausfinanzierungsgesetz gehalten! Danach ist bei der der Durchsetzung des Gesetzes die Vielfalt der Krankenhausträger zu beachten.
Es gibt hier genug Beispiele, in denen wir die
freigemeinnützigen Kliniken in der Vergangenheit unterstützt haben: Das St. Joseph-Stift hat für seinen Neubau Mittel bekommen, und das Rote-KreuzKrankenhaus hat aus dem Konjunkturpaket II, das wir damals in Berlin mit durchgesetzt haben, Mittel
erhalten, es ging hier auch um die Krankenhäuser und nicht nur um die Abwrackprämien. Es gab immer wieder Situationen, in denen wir die freigemein nützigen Kliniken mit Geld unterstützt haben, die Investitionen sind schon genannt worden.
Wir haben in den vergangen Jahren ungefähr 27
Millionen Euro pro Jahr für die Krankenhäuser zur Verfügung gestellt, jetzt sind es zehn Millionen Euro mehr. Es ist immer noch zu wenig, das wissen wir. In Deutschland werden insgesamt nur 30 Prozent dieser Investitionen von den Ländern finanziert. Hier besteht Handlungsbedarf, und ich weiß, dass der Senat in Berlin auch immer wieder an der Schraube dreht, damit da etwas passiert.
Bezüglich der Disziplinen sind wir den freige
meinnützigen Kliniken auch entgegengekommen, obwohl es dem System der Krankenhausplanung widerspricht. Beispielsweise sind in Bremen die Thoraxchirurgie und die Urologie an das DIAKO und eine kardiologische Praxis an das Rote-KreuzKrankenhaus gegangen. Eigentlich soll es laut Kran kenhausplanung möglichst keine Doppelangebote in der Stadt Bremen geben. Insofern ist hier, wie gesagt, doch einiges geschehen, was Ihre Vermutung hoffentlich endlich zerstreut.
Gespannt sind wir, was jetzt in Bremerhaven pas
siert. AMEOS hat schon seine Forderungen ge stellt, sie wollen sich die attraktivsten Disziplinen sichern, also nur noch Disziplinen anbieten, mit denen Geld verdient wird, das konnten Sie in der „Nordsee-Zeitung“ nachlesen, von der Herz- bis hin zur Krebsbehandlung, das sind alles Bereiche, die gut vergütet werden. Sie wollen die Kinderkli nik nicht, hier hat im Übrigen Ihr stellvertretender Fraktionsvorsitzender gut reagiert und dem wider sprochen, dass es so nicht gehen kann. Es wird noch eine schwierige Angelegenheit, aber ich hoffe, dass der Landeskrankenhausplanungsausschuss hier für die Bremerhavener Interessen eintritt.
Ich weiß, dass Niedersachsen inzwischen Bremen
für eine gemeinsame Landeskrankenhausplanung hinzuzieht, und hier haben der Senat und wir ei niges getan, dass hier in Zukunft eine gemeinsame Landeskrankenhausplanung entstehen kann, was in der Vergangenheit nie der Fall war. Es gab immer parallele Planungen, und da wurden Doppeldiszip linen direkt vor unserer Haustür aufgebaut. Daher ist es schon ein gewisser Erfolg, und es ist für die Sanierung unserer Häuser sehr wichtig.
Wir wollen auch den Qualitätswettbewerb unter
den Häusern, und das bedeutet für uns, sie sollen miteinander kooperieren und sich nicht gegenseitig zerstören. Daher hoffe ich, dass hier zwischen den freigemeinnützigen und den kommunalen Kliniken eine sinnvolle Zusammenarbeit entsteht.
Sie haben jetzt die Antworten erhalten. Ich hoffe,
dass zukünftig nicht mehr dieser Duktus entsteht, dass wir einseitig Krankenhäuser bevorzugen. Das können wir nicht, wir haben das neue Landeskran
kenhausgesetz, gegen das Sie noch gestimmt haben, das wir aber hier verabschiedet haben – heute wird es gelobt! –, und daher, glaube ich, wird es wohl mit dem Instrument der Investitionspauschalen eine bessere Lösung geben, als immer wieder darüber zu verhandeln, wer etwas bekommt und wer nicht. Ich hoffe, dass wir in Zukunft hier weiter gemein sam arbeiten und unsere Krankenhäuser weiter in Schwung bringen! – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine
Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Jahr 1968 wurde die Sucht vom Bundessozialge richt als Krankheit anerkannt, und seitdem gibt es immer mehr Schritte, auch das medizinische Hilfesys tem mit in die Verantwortung zu nehmen und auch Verantwortung für diese Gruppen zu übernehmen.
Wie wir gerade gehört haben, hat diese Krankheit
gesundheitsschädigende und lebensgefährdende Auswirkungen und wirkt sich massiv auf die Teil habeproblematik im beruflichen, familiären, aber auch auf dem sozialen Gebiet aus. Sucht ist eine chronische Erkrankung, für deren Behandlung eine ganzheitliche und umfassende Sichtweise zugrunde gelegt werden muss. Die Folgen sind vielfältig, das haben wir auch gerade gehört: Arbeitsplatzverlust, Wohnungslosigkeit oder sozialer Rückzug. Um dem zu begegnen, gibt es unterschiedliche Programme, wie Aktivitäten im Sportbereich oder Tagesstrukturregeln, aber ganz wichtig sind auch Arbeitsmöglichkeiten.
In Bremen gibt es hier sehr unterschiedliche An
gebote. Wir haben hier unterstützende Arbeit, wir haben Tageseinrichtungen, aber wir haben – das ist ganz wichtig – auch die sogenannten Außenar beitsplätze, hier muss jedoch aber noch nachjustiert werden. Wir haben derzeit neun Integrationsbetriebe, das ist einfach zu wenig. Das sagt auch der Senat in seinen Ausführungen, und dem stimmen wir voll zu.
Es gibt inzwischen auch das JobBudget, das ist
ein sogenanntes Förderprojekt. Hier muss auch noch einiges getan werden, denn es gibt nur sehr wenige Beschäftigte, die wieder in ein volles sozialversiche rungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis gelangen, wie hier auch anhand der Ergebnisse dargestellt wurde. Hier ist also noch viel zu tun.
Die Angebote werden über ein Netzwerk gespeist,
die Feststellung des Bedarfs wird über ein Bedarfs feststellungsverfahren über den Bremer Hilfeplan
durchgeführt. Hier sind entsprechende Gruppen beteiligt und ermitteln den Bedarf. Wie gesagt, wir müssen hier noch einiges tun, auch auf Bundesebe ne, denn die ganzen Maßnahmen auf kommunaler und Landesebene können nur bedingt vom Senat gesteuert und beeinflusst werden. Hier ist also auch noch auf Bundesebene Justierungsbedarf.
Chancengerechtigkeit bedeutet Teilhabe in allen
Bereichen unserer Gesellschaft. Die Teilhabe am Arbeitsleben spielt dabei eine besondere Rolle. Er werbsbeteiligung sichert nicht nur die Existenz, son dern schafft auch soziale Kontakte und Anerkennung und trägt damit entscheidend zu einer gelungenen Lebensführung bei. Aufgabe unserer Werkstätten ist dabei, die Menschen auf den ersten Arbeitsmarkt vorzubereiten oder ihnen einen festen Arbeitsplatz zu bieten. Die Werkstätten haben natürlich auch das Problem, sich betriebswirtschaftlich solide auf zustellen. Neben dem Ringen um Wirtschaftlichkeit stehen für Werkstätten und Einrichtungen auch die Forderungen der UN-Konvention auf der Agenda. Dabei stellt sich die Frage, wie Inklusion in den Werkstätten und Einrichtungen umgesetzt werden kann. Wichtig ist aus unserer Sicht, dass es vor allen Dingen auch die Entscheidung der Nutzer ist, wie und wo sie arbeiten möchten.
Wie gesagt, wir wollen es hier in Bremen ge
meinsam mit dem Senat noch weiter ausbauen. Wir arbeiten parallel an der Weiterentwicklung der Psychiatrie, und genau auf diese Modelle sollte auf gesetzt werden, damit wir eine regionalspezifische Versorgung aufbauen können. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen
und Herren! Heute werden wir in zweiter Lesung das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten beschließen. Diese Änderung wurde notwendig, da das Bundesverfassungsgericht Landesgesetze wie in Baden-Württemberg und Rheinland Pfalz zur medika mentösen Zwangsbehandlung für verfassungswidrig erklärt hat. Wir wollen mit dieser Änderung auch hier im Land Rechtssicherheit schaffen.
Der vorliegende Entwurf wurde in mehreren Ver
anstaltungen ausgiebig diskutiert. Es gab hierzu eine schriftliche Anhörung der Betroffenen und Träger. Hier gab es natürlich Ablehnung, Zustimmung und Anregungen. Abgelehnt wurde die Änderung zum Beispiel von den Psychiatrie-Erfahrenen, sie würden es gern sehen, wenn der Maßregelvollzug in ein separates Gesetz ausgegliedert wird.
Die Zwangsmaßnahmen werden von dieser Orga nisation ebenfalls abgelehnt.
Einige Anregungen aus der Anhörung haben wir
allerdings aufgenommen, Sie finden sie im Ände rungsantrag der Koalition. Wir wollen das Gesetz befristen. Den Landesbehindertenbeauftragten wollen
wir in die Besuchskommission einbeziehen, und wir haben das Angebot gemacht, eine Begleitgruppe für den gesamten Umsetzungsprozess zu schaffen. Wir als Koalition machen das schon länger, dass wir die ganze Diskussion eng begleiten. Das ist aus unserer Sicht sinnvoll und auch transparent.
Es gibt einige Voraussetzungen für eine Zwangs
maßnahme. Sie darf nur von der ärztlichen Leitung einer Einrichtung angeordnet werden. Letztlich muss das Betreuungsgericht die Zwangsmaßnahme genehmigen, beim Maßregelvollzug das Landgericht. Es muss alles lückenlos dokumentiert werden. Es ist nicht möglich, dass die Einrichtung die Zwangsmaß nahme anordnen kann. Das Gericht ist nach dieser neuen Regelung die vom Bundesverfassungsgericht geforderte neutrale Instanz. Zwangsmaßnahmen sind zulässig zum Eigenschutz, bei einer Gefahr gegenüber Dritten, oder dem Patienten fehlt die Ein sicht zur Behandlung. Es muss aber stets begründet werden, und es ist wirklich eine höhere Hürde für das Durchführen einer Zwangsbehandlung.
Zur Gefahrenabwehr sind auch einfache Ärzte
berechtigt, die Maßnahme durchzuführen, es muss allerdings detailgetreu dokumentiert und auch be gründet werden. Wir als Koalition wissen, das sind Eingriffe in die Freiheitsrechte von Personen, auf der anderen Seite steht allerdings das Schutz- und Sicherheitsbedürfnis der Allgemeinheit. Das ist für uns ein Abwägungsprozess und ein Ritt auf der Rasierklinge. Wir haben als Politiker beide Seiten zu beachten.
Den Gesetzentwurf der LINKEN lehnen wir ab,
denn wir handeln nicht nur aus ökonomischen Grün den, und wir wollen die Verweildauer für Patienten in psychiatrischen Einrichtungen auch nicht erhö hen. Die Begleitung der Patienten ist in unseren Einrichtungen Standard. Allerdings muss der Schutz der Bevölkerung durch uns höchstmöglich gewähr leistet werden, und das ist nicht nur ökonomisch zu betrachten. Wir wollen den Zustand der jetzigen Rechtsunsicherheit beenden, wegen dieser ist ein Anstieg der Zwangsbehandlungen zu beobachten.
Ich habe es gehört und weiß, einige Patienten
sind froh, dass hier Rechtssicherheit geschaffen wird und auch klare Regelungen getroffen werden. Deshalb bitten wir Sie, den Gesetzentwurf und die Änderung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zu unterstützen! Wir meinen, das ist mit den zusätzli chen Maßnahmen ein gelungener Kompromiss für die weitere Versorgung der Kranken. – Vielen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolle
ginnen, liebe Kollegen! Psychiatrie, das PsychKG und psychiatrische Versorgung sind bei uns ein ständiges Thema. Wir hatten in der Deputationssit zung in der letzten Woche noch einmal über den sozialpsychiatrischen Dienst gesprochen, und das war auch wieder eine Erkenntnis, die uns den Dingen etwas näherbringt. Das ganze Thema eignet sich natürlich nicht zur politischen Profilierung, sondern hier ist wirklich Sacharbeit angesagt. Daher finde ich es wichtig, dass wir es auch in der Deputation permanent behandeln.
Ich möchte noch einmal eine Lanze für die Be
suchskommission brechen, an der auch Personen aus unserem Parlament beteiligt sind. Dort wird sehr umfangreiche Arbeit geleistet – ich war selbst sechs Jahre dabei, ich kenne das –, und ich möchte mich noch einmal dafür bedanken, dass hier Öffentlichkeit geschaffen wurde und dieses Thema immer wieder vorgebracht wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die forensische
Psychiatrie, wie in diesem Antrag beschrieben, befasst sich mit der Schuldfähigkeit und der Einschätzung des Gefährlichkeitsgrades von Straftätern sowie ihrer Behandlung. Diese Personen werden in Bremen in der Forensik im Klinikum Bremen-Ost behandelt. Dieses Gebäude wurde im Jahr 1909 als Verwahrhaus für Menschen mit verbrecherischen Geisteskrankheiten erbaut, das war die Geburt dieser Forensik, dabei
war die Maßregelung und nicht die Besserung das Ziel. Diese Sichtweise hat sich aber inzwischen zum Glück geändert.
Nicht mehr das Verwahren allein, sondern eine
aktive Einbindung ist das Ziel. In der Forensik kann man heutzutage den Schulabschluss nachholen, und die Leistungen der dort Wohnenden können in der Beschäftigungs- und Arbeitstherapie verbessert werden. Es gibt, wie Herr Hinners auch sagte, Spor taktivitäten und begleitete Ausgänge, die teilweise auch unbemerkt beobachtet werden, und es gibt inzwischen Wohngemeinschaften, damit die Über gänge in ein normales Leben verbessert werden.
Das sind positive Dinge, die wir auch weiterhin
begleiten, damit diese Patienten wieder Lebenspra xis erlernen und auch beibehalten. Alle Ausgänge werden in Laufbüchern dokumentiert, es wird alles festgehalten, es gibt auch einen Personalschlüssel, wie in der Anfrage steht, wie die Patienten begleitet werden. Daher ist das doch eine sehr umfangreiche Aufgabe, und wir sind froh, dass wir solche Menschen finden, die diese Arbeiten auch durchführen.
Ein Problem sind, wie gesagt, teilweise die Straf
taten, aber wenn man die Zahlen betrachtet, sind sie doch sehr gering. Man spricht hier von einem Diebstahl, einem Einbruch, der Einschleusung von Drogen und einem Fall von Exhibitionismus, also seit dem Jahr 2010 gab es zehn Straftaten. Ich finde, ein weitaus größeres Problem ist die Brandstiftung in psychotischen Krisen, diesbezüglich gab es neun Fälle, und das ist natürlich problematischer. Ich meine aber, es wird auch darauf geachtet, dass das möglichst im Vorfeld verhindert wird.
Insgesamt kann man sagen, dass der Bericht ein
sehr guter Bericht ist. Wir werden weiter daran ar beiten und uns auch immer berichten lassen, was die Besuchskommission festgestellt hat. Das PsychKG, das wir gerade verabschiedet haben, ist, meine ich, auch eine Hilfe für die dortigen Beschäftigten. In dem Sinne: Der Bericht war gut, und wir werden weiter beobachten, was darauf folgt, aber ich finde, es sollte weiter in die Richtung gehen. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine
Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kolle gen! Der demografische Wandel ist gegenwärtig das größte Zukunftsproblem für unser Bundesland. Wir sind bereit, uns dieser Herausforderung zu stellen. Die Situation der Pflege ist allerdings auch abhängig von den bundesdeutschen Rahmenbedingungen. Hier hätten wir uns etwas andere Lösungen gewünscht als die, die jetzt gerade verabschiedet wurden, aber das ist immer abhängig von der jeweiligen Regie rungskonstellation.
Zum Beispiel finden wir die Leistungsverbesse
rungen richtig, insbesondere die Anpassung der Leistungsbeträge, sie sind notwendig und müssen dem inflationsbedingten Preisverfall entgegentreten. Der dadurch hervorgehobene um 0,2 Beitragssatz punkte höhere Beitragssatz ist vertretbar und belastet weder die Versicherten noch die Arbeitgeber über Gebühr. Hier wäre aus unserer Sicht allerdings eine feste gesetzliche Vorgabe für die Zukunft notwendig.
Wichtig ist uns auch, dass endlich eine Umsetzung
des Pflegebedürftigkeitsbegriffs erfolgt. Etwas mehr Mut hätten wir bei der Einführung eines Vorsorge fonds in der sozialen Pflegeversicherung erwartet. Zukünftig sollen 0,1 Beitragssatzpunkte zum Aufbau eines Pflegevorsorgefonds geschaffen werden. Dazu
soll in 20 Jahren Sondervermögen angespart werden, um den Beitragssatz stabil zu halten. Meine Damen und Herren, wir meinen, dieser Fonds muss vor allem vor den Zugriffen eines zukünftigen Finanzministers geschützt werden.
Wir hätten es lieber gesehen, wenn dieses Geld
für die Ausbildung der Pflegekräfte eingesetzt wor den wäre. Das wäre nachhaltig, würde die Qualität erhöhen und hätte neben positiven volkswirtschaft lichen Auswirkungen auch eine zukunftsgerichtete Stoßrichtung.
Doch nun zu unserem Antrag! Wir wollen hier
besonders auf unsere regionale Situation eingehen. Es werden hier in der Stadt immer noch stationäre Pflegeplätze geschaffen, was allein mit einer de mografischen Entwicklung nicht zu begründen ist, denn Überkapazitäten führen zu Leerständen und qualitativen Einschnitten, da dadurch keine ambu lanten Angebote und neue Wohnformen etabliert werden können.
Leider gibt es im Pflegebereich keine Landes
planung wie im Krankenhaussektor. Es wäre dann einfacher und besser steuerbar. Deshalb wollen wir unterhalb dieser Linie Steuerungskompetenz und eine bedarfsgerechte Pflegeinfrastruktur entwickeln. Hier müssen auch Schnittstellen zwischen dem Ge sundheitswesen und dem Pflegesektor einbezogen werden. Wichtig ist uns vor allem die Stärkung der Quartiere mit ihren nachbarschaftlichen Kontak ten. Das ist auch eine Aufgabe für die zukünftige Städtebauförderung. Wir haben gerade etwas über innovatives Bauen und Wohnen gehört, auch dieser Bereich muss unbedingt berücksichtigt werden.
Es gibt in verschiedenen Stadtteilen die unter
schiedlichsten Angebote aufsuchender Altenarbeit, es gibt Beratungsstellen, es gibt die guten und un abhängigen Pflegestützpunkte sowie ambulante An gebote. Es wird zukünftig sehr viel in die technische häusliche Unterstützung und Ausstattung gehen. Dagegen wird bei der sozialen und kommunikati ven Begleitung Älterer viel Kompetenz und Wissen notwendig sein. Hier besteht Handlungsbedarf, diese Tätigkeiten können nicht durch Maschinen ersetzt werden.
Die offenste Wunde ist dabei allerdings der Fach
kräftemangel. Hier muss noch mehr Fahrt aufge nommen werden, hier müssen unterschiedliche Aus bildungsmodelle gefahren werden. Gerade haben wir den Evaluationsbericht zur generalistischen Pflegehilfe abgeschlossen. Es ist interessant, wie dieses Modell die Durchlässigkeit fördert, auch für junge Leute eine Perspektive sein kann und auch für Alteneinrichtungen und Krankenhäuser in unserem Bundesland Chancen bietet.
Diese einzelnen Projekte wollen wir mit unserem
Antrag zusammen in einer Bestandsaufnahme sehen und ein Gesamtbild über Bremen gewinnen. Wir wollen genau wissen, wo die Pflegeinfrastruktur Lü cken hat und wo es vielleicht eine Über-, Fehl- oder Unterversorgung gibt. Anschließend sollen darauf die Ziele, die Strategien und die einzelnen Maßnah men von Beratung, Versorgung und Unterstützung kleinteilig gesteuert werden.
Jetzt noch ein paar Worte zu den beiden Anträgen
der CDU und der LINKEN! Den CDU-Antrag lehnen wir ab, da er schon Ergebnisse vorwegnimmt und von einer Planung spricht. Es gibt in diesem Sektor keine Planung, das ist nicht so einfach wie der Kran kenhaussektor, es kann nur eine indirekte Steuerung möglich sein, aber das habe ich vorhin schon einmal erklärt. Der Antrag der LINKEN wird zum Teil schon durch das beantwortet, was in unserem Antrag steht, die Fragen zur Pflege im Krankenhaussektor sollten wir über eine Initiative in der Deputation beantworten lassen. Also, meine Damen und Herren, lassen Sie uns aktiv werden und die Pflegeinfrastrukturen in unseren Kommunen optimieren und zukunftsfähig machen! – Danke!
Frau Präsidentin, meine Da
men und Herren! Herr Bensch, Sie sind, nach dem, was man so gehört hat, wohl nur noch der einsame Rufer für die Pflegekammer.
Mir ist nicht bekannt, dass hier in Bremen in letzter
Zeit diese Forderung noch aufrechterhalten wurde, ich höre eher Gegenteiliges. Daher sollten wir uns jetzt mit den Sachthemen beschäftigen, wie wir das ganze Thema Pflege besser bewältigen in der Stadt. Wir haben mit der Quartiersbezogenheit auch weitere Beispiele genannt, genauso gehört bei uns der Reha-Bereich dazu. Das ist doch Quatsch, was Sie hier erzählen! Es ist sehr sinnvoll, einmal eine richtige Bestandsaufnahme zu machen, damit wir auch die richtigen Instrumente finden. Deutschland wäre nicht Fußballweltmeister geworden, wenn nicht eine Bestandsaufnahme vorgenommen worden wäre.