Protocol of the Session on February 26, 2014

Bitte, Herr Kollege Brumma!

Danke, Herr Präsident! Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie wirken sich die Maßnahmen der neuen Bedarfsplanung auf das Land Bremen aus?

Zweitens: Bei welchen ärztlichen Angeboten gibt es in naher Zukunft eine Über- beziehungsweise eine Unterversorgung in der Stadt Bremen und in der Stadt Bremerhaven?

Drittens: In welcher Form werden gegebenenfalls zukünftig die Versorgungsräume in den jeweiligen Städten unseres Landes verändert, und gibt es konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgungssituation?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Dr. Schulte-Sasse.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: Da die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen und ihre Verbände als Selbstverwaltungskörperschaften weder in Bremen noch in Bremerhaven spezifische regionale Besonderheiten erkennen, die sich auf die ambulante Versorgung der Patientinnen und Patienten auswirken könnten, sind sie von den Vorgaben der Bedarfsplanungsrichtlinie für das Land Bremen bisher nicht abgewichen. Insofern haben sich die neuen Instrumente der kleinräumigen Bedarfsplanung noch nicht auf die ambulante Versorgung der Menschen im Land Bremen ausgewirkt.

Zu Frage 2: Sowohl im Planungsbezirk Bremen als auch im Planungsbezirk Bremerhaven ist insbesondere im Bereich der spezialisierten fachärztlichen Versorgung und im Bereich der gesonderten fachärztlichen Versorgung eine Überversorgung zu verzeichnen. Dies hängt insbesondere mit den bundeseinheitlich vorgegebenen Verhältniszahlen für diese Facharztgruppen und der relativ geringen Größe der beiden Planungsbezirke zusammen. Doch auch in der allgemeinen fachärztlichen und in der hausärztlichen Versorgung liegt der Grad der Versorgung jeweils bei über 100 Prozent. Lediglich die hausärztliche Versorgung in Bremerhaven weist mit 93,2 Prozent einen Versorgungsgrad von unter 100 Prozent aus. Allerdings ist in der hausärztlichen Versorgung erst bei einem Versorgungsgrad von weniger als 75 Prozent eine Unterversorgung anzunehmen.

Zu Frage 3: Wie bereits aus der Antwort zu Frage 2 ersichtlich wird, bedarf es keiner Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgungssituation in den Planungsbezirken Bremen und Bremerhaven, weil die Versorgung der Bevölkerung mit ärztlichen Leistungen bereits ausreichend ist. Auch ist eine Veränderung der Versorgungsräume derzeit nicht beabsichtigt. Der Senator für Gesundheit wird die weitere Entwicklung allerdings sorgfältig beobachten und gegebenenfalls auf eine Behebung von Versorgungslücken hinwirken. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege Brumma, haben Sie eine Zusatzfrage?

Jawohl! Herr Senator, wie kann es angehen, dass in der psychotherapeutischen Versorgung doch eine sehr lange Wartezeit besteht? Ich habe von 70 Tagen im Durchschnitt gehört. Was sind also die Ursachen, und gibt es Änderungsmöglichkeiten?

Grundsätzlich ist die Sicherstellung der ärztlichen und auch psychotherapeutischen Versorgung erstens Angelegenheit der Selbstverwaltung, das heißt, der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung, und zweitens ist der Rahmen, in dem sie zu handeln haben, gesetzlich und durch jeweilige Richtlinien und Verordnungen des Gemeinsamen Bundesausschusses vorgege

ben. Das von Ihnen geschilderte Problem existiert bundesweit, ist also kein spezifisch bremisches Problem. Es weist gegebenenfalls auf Handlungsbedarf auf der Bundesebene hin.

Herr Kollege Brumma, eine weitere Zusatzfrage?

Zur Hausarztversorgung: Es gibt ja zukünftig auch demografische Probleme, weil viele Hausärzte ihre Praxen aufgeben. Gibt es präventiv schon irgendwelche Vorsichtsmaßnahmen?

Ja, das ist ein wirklich gravierendes Problem, auch wieder ein bundesweit existierendes Problem. Insgesamt ist die Ausbildung von Nachwuchs im hausärztlichen Bereich ein ausgesprochen anstrengendes Thema. Die hausärztliche Weiterbildung ist zurzeit nicht so attraktiv, dass ausreichend junge Ärztinnen und Ärzte diesen Weg gehen.

Herr Kollege Brumma, eine weitere Zusatzfrage?

Wie lösen wir das Problem in Bremen?

Wir haben zum Glück zurzeit in Bremen – anders als in anderen Regionen, vor allem auf dem flachen Land – kein Problem mit der Nachwuchsgewinnung. Ich gehe davon aus, dass Städte wie Bremen aufgrund ihrer Metropolsituation und der damit verbundenen hohen Wohnqualität und Attraktivität auch in absehbarer Zukunft kein Problem haben werden. Aber wie gesagt: Bundesweit gibt es das Problem.

Herr Kollege Brumma, eine weitere Zusatzfrage?

(Abg. B r u m m a [SPD]: Nein, danke!)

Herr Senator, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die vierzehnte Anfrage der Fragestunde betrifft die Umsetzung des Funktionsstellenrasters für die Grundschulen im Lande Bremen. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Sybille Böschen, Mustafa Güngör, Björn Tschöpe und Fraktion der SPD.

Bitte, Frau Kollegin Böschen!

Vielen Dank, Herr Präsident! Wir fragen den Senat:

Wann wird der Senat die zugesagte Änderung der Besoldungsordnung vorlegen, die eine Umsetzung des Funktionsstellenrasters für die Grundschulen im Lande Bremen ermöglicht?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Professor Dr. Quante-Brandt.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Frage wie folgt:

Wie bereits in der Sitzung der Deputation für Bildung am 13. Dezember 2013 mündlich erläutert, finden Erörterungen zur Umsetzung der Verbesserungen im Rahmen einer Novelle des Bremischen Besoldungsgesetzes statt. Eine zwischen der Senatorin für Finanzen und der Senatorin für Bildung und Wissenschaft verabredete Vorgehensweise wird bis spätestens zum 1. März 2014 vorgelegt werden. In der Stadtgemeinde Bremerhaven ist das Zielmodell des neuen Funktionsstellenrasters der Stadtgemeinde Bremen übernommen worden. Die Bewertung der Ämter von Grundschulleitungen ist aber landesgesetzlich geregelt. – Soweit die Antwort des Senats!

Frau Kollegin Böschen, haben Sie eine Zusatzfrage?

Ja, bitte! Frau Senatorin, herzlichen Dank für die Antwort! Nun haben wir heute ja schon den 27.,

(Zuruf: Den 26.!)

und es ist nicht mehr lange bis zum 1. März. Können Sie vielleicht schon jetzt etwas über die Vorgehensweise sagen?

Wir arbeiten daran, und wir sind guter Dinge, dass wir zum 1.3. eine gemeinsame Erklärung der Senatorin für Finanzen und der Senatorin für Bildung und Wissenschaft vorlegen können.

Frau Kollegin Böschen, haben Sie eine weitere Zusatzfrage?

Ja, bitte! Wann ist denn mit der Einbringung der Gesetzesnovelle zu rechnen, wenn die Einigung bis zum 1.3. erfolgt?

Wir gehen davon aus, dass die gesetzliche Regelung mit Wirkung zum 1.9.2014 in Kraft treten kann.

Frau Kollegin, eine weitere Zusatzfrage?

(Abg. Frau B ö s c h e n [SPD]: Nein, vie- len Dank!)

Frau Senatorin, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die fünfzehnte Anfrage der Fragestunde steht unter dem Betreff „Einrichtung von palliativmedizinischen Liaisondiensten an Bremer Krankenhäusern“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Rainer Bensch, Silvia Neumeyer, Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU. Bitte, Herr Kollege Bensch!

Vielen Dank, Herr Präsident! Wir fragen den Senat: Erstens: Wie bewertet der Senat die Empfehlung des Runden Tisches „Hospiz- und Palliativmedizin“ zur Einrichtung von palliativmedizinischen Liaisondiensten an allen Bremer Krankenhäusern? Zweitens: Wie und bis wann plant der Senat, die Empfehlung des Runden Tisches in den Kliniken der Gesundheit Nord gGmbH, Klinikverbund Bremen, umzusetzen? Drittens: Hat der Senat zur Einrichtung der Liaisondienste bereits mit den übrigen Krankenhäusern und den Krankenkassen Gespräche geführt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Dr. Schulte-Sasse.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt: Zu Frage 1: Der Senator für Gesundheit ist Mitglied im Runden Tisch „Hospiz- und Palliativmedizin“ und hat den Vorschlag eingebracht, sich für die Einrichtung von palliativmedizinischen Liaisondiensten in Bremer Krankenhäusern zu engagieren. In der einhelligen Empfehlung sieht der Senat eine belastbare Voraussetzung für Gespräche mit den Akteuren der Selbstverwaltung für eine perspektivisch möglichst flächendeckende Etablierung von Liaisondiensten. Zu den Fragen 2 und 3: Der Senator für Gesundheit steht in Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches „Hospiz- und Palliativmedizin“ im aktuellen Kontakt mit den Kostenträgern und dem Klinikum Links der Weser. Die dort verfügbaren Erfahrungen aus einem modellhaft erprobten und ausgewerteten und inzwischen verstetigten Liaisondienst sollen dazu dienen, in den nächsten Monaten in einem gestuften Verfahren Liaisondienste auch in anderen Krankenhäusern zu prüfen mit dem Ziel, perspektivisch eine flächendeckende Etablierung zu erreichen. Sowohl die Kliniken der Gesundheit Nord gGmbH als auch die übrigen Krankenhäuser sollen dabei berücksichtigt werden. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege Bensch, haben Sie eine Zusatzfrage?

Ja, eine leicht zu beantwortende Frage! Herr Senator, ich verstehe Sie in Ihrem

persönlichen Engagement so, dass Sie Ihre Ankündigung mit Leben füllen, denn Sie hatten zu Beginn Ihrer Dienstzeit gesagt, dass das ein Thema ist, das Ihnen sehr am Herzen liegt.

Ja. Aber wie ich eben gerade vorgetragen habe: Die entscheidenden Akteure sind nicht bei uns. Ich kann sie auch nicht anweisen, sondern ich muss sie gewinnen. Wir arbeiten sehr intensiv daran, dass wirklich alle, die am Ende entscheiden müssen, diesen Weg mitgehen.

Herr Kollege Bensch, eine weitere Zusatzfrage?

(Abg. B e n s c h [CDU]: Nein, vielen Dank!)