Protocol of the Session on January 22, 2014

Mit der Senatsantwort auf unsere Anfrage ist – wie wir das sehen – sehr gut der weite Bogen gespannt, mit dem wir das Thema „gute Arbeit“ betrachten müssen. Natürlich ist das, was der Kollege Willmann eben schon richtig zitiert hat, die Begriffsdefinition von Kriterien der „guten Arbeit“, die wir dort nachlesen, richtig. Wir teilen diese Definition. Das, was hier beschrieben ist – sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Tariftreue und Vergabe, Ausbildung, Arbeits

schutz, Erwerbsbeteiligung von Frauen, Integration von Arbeitsuchenden in Arbeit –, sind wichtige Definitionen von „guter Arbeit“, die wir in der Wirtschaftsförderung wiederfinden wollen.

Aber natürlich gehört zur „guten Arbeit“ auch, dass man in der Lage ist, interessante und innovative Arbeitsplätze in den Innovationsclustern zu schaffen. Wir reden also darüber, wie die Arbeit aussehen soll, aber wir reden auch darüber, welche Arbeit wir fördern wollen, welche Industrieansiedlungen, welche Gewerbeansiedlungen wir fördern wollen, und es ist gut, sich die beiden Gesichtspunkte von „guter Arbeit“ in Erinnerung zu rufen.

(Beifall bei der SPD)

„Gute Arbeit“ zu fördern und zu unterstützen, war und ist Gegenstand unserer Koalitionsvereinbarung hier in Bremen. Wir glauben, dass wir auf diesem Weg ein gutes Stück vorangekommen sind. Wir sind uns aber auch darüber im Klaren, dass der Teufel immer im Detail steckt, nämlich in der Umsetzung von dem, was wir uns programmatisch vornehmen. Man muss, um es einmal konkret zu sagen, natürlich auch die Förderung, die Unterstützung, die für bestimmte Kriterien ausgeschrieben ist, die angeboten wird, wahrnehmen wollen. Wir stellen fest, dass es in einigen Bereichen durchaus noch defizitär ist. Ich spreche hier insbesondere das Thema Erwerbsbeteiligung von Frauen in der Wirtschaft insbesondere mit einem Schwerpunkt auf MINT-Berufe an.

„Gute Arbeit“, meine Damen und Herren, braucht natürlich auch Rahmensetzungen. Das können wir nicht alles von Bremen aus machen. Wir glauben, dass wir mit den Mindestlohnentscheidungen der Großen Koalition, aber auch mit den Verabredungen, etwas im Bereich Tariftreue und Vergabe zu tun, bundesweit auf einem guten Weg sind und wir erwarten können, dass die Kriterien der Umsetzung in Bremen noch einmal leichter werden. Dann sind wir im Übrigen auch einen Teil der Probleme los, die uns von Arbeitgebern gelegentlich vorgetragen werden, insbesondere von den Arbeitgebern aus dem Handwerk, die sich sehr deutlich darüber beklagen, dass die Tarifverträge im Handwerk überall dort, wo sie nicht für allgemeinverbindlich erklärt worden sind, gelegentlich nicht als der Bezugspunkt genommen werden, um sich an Ausschreibungen und Ähnlichem zu bewerben. Da erwarten wir von der bundespolitischen Seite deutliche Veränderungen, und ich bin sicher, dass dort einiges auf den Weg gebracht wird, das in der Lage ist, Verwerfungen auf dem Arbeitsmarkt auszugleichen.

Meine Damen und Herren, natürlich ist es wichtig, dass wir nicht nur sagen, was wir nicht wollen, sondern dass wir auch sagen, was wir wollen. Die Schwerpunktsetzungen, die hier genannt sind, insbesondere auf Erwerbsbeteiligung von Frauen, insbesondere auch auf den Gesichtspunkt Demografie,

auf Ausbildung, auf Arbeits- und Gesundheitsschutz, sind Themen, die wir gemeinsam im Auge behalten wollen und bei denen wir im Alltag der Wirtschaftsund Arbeitsförderung darauf achten müssen, dass sie umgesetzt werden. – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Frau Kollegin Bernhard, Sie erhalten das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn man über „gute Arbeit“ in der Wirtschaftsförderung redet, darf man eines nicht vergessen: Es gibt auch Formen der Wirtschaftsförderung, mit denen schlechte Arbeit gefördert wird, und ich meine hier beispielsweise die ganze Problematik um die Aufstockung. Das sind letztendlich Förderungen, die in eine Arbeit hineingehen, die nicht existenzsichernd sind.

Es wäre also mehr als notwendig, über die Instrumente nachzudenken, um so etwas zunehmend zu vermeiden. Ich hätte mir deshalb eine Auflistung gewünscht, die das möglichst übersichtlich darstellt. Mindestlohn als Bedingung für öffentliche Aufträge und Zuwendungen? Haken daran, machen wir! Keine Investitionsförderung für Dauerarbeitsplätze, die auf Leiharbeit basieren? Machen wir auch! Regionale Wirtschaftsförderung, die ein Jahresmindestbruttolohn voraussetzt, wäre zum Beispiel ein Instrument, das wir nicht machen. Höchstquoten für Minijobs und Befristungen im Rahmen der Wirtschaftsförderung zu begrenzen, machen wir auch nicht. Und so weiter! Es gibt durchaus eine ganze Reihe von Punkten, die vorhanden sind, aber es gibt auch eine Reihe von Punkten, die eben noch nicht vorhanden sind.

Sehr zu empfehlen ist in dem Zusammenhang übrigens das Gutachten der Friedrich-Ebert-Stiftung, das sich mit diesem Thema sehr ausführlich auseinandergesetzt hat: „Die Umsetzung nachhaltiger und sozialer Wirtschaftsförderung auf Landesebene“. In diesem Papier wird das sehr genau diskutiert. Für uns wäre es letztendlich wichtig, die Nase einmal hineinzustecken. Dass sich Landesregierungen mit diesem Instrumentarium beschäftigen müssen, versteht sich aus meiner Sicht von selbst.

Zur Erosion der Arbeitsplätze – es wurde hier auch ja schon angesprochen –, Leiharbeit, Minijob, Aufstocker, Befristungsregelungen! Wir sind ja mit all dem nicht gerade unterausgestattet. Ich möchte hier insbesondere auf die Minijobs gerade im Bereich des Einzelhandels hinweisen. Hier sind es selbstverständlich Frauenarbeitsplätze, die es betrifft, und das heißt unter dem Strich auch Kinderarmut. Wir haben uns heute Vormittag ausführlich darüber auseinandergesetzt, für wen das letztendlich Folgen hat. Es gibt viele andere Dienstleistungsbereiche, in denen das ähnlich ist.

Eine Möglichkeit wäre, den Mindestlohn nicht nur als Stundenlohn zu definieren, sondern eben als Monats- oder Jahreslohn. Dann hätte man zumindest die Möglichkeit über die Minijobs, die ja faktisch auch prekäre Beschäftigungsverhältnisse sind, verhindert. Eine andere interessante Möglichkeit ist, was Sachsen-Anhalt bereits macht. Dort wird die regionale Wirtschaftsförderung tatsächlich an ein Jahresbrutto gebunden – das wäre ein Weg, den wir uns durchaus einmal ansehen könnten –, weil man sagt: Wir wollen qualitative Arbeitsplätze auf einem bestimmten Niveau.

Wir haben ein Landesmindestlohngesetz geschaffen. Das ist ein guter und wichtiger Einstieg, das ist vollkommen richtig. Ich möchte aber immer wieder betonen, dass natürlich die Ausgestaltung und insbesondere die Höhe unzureichend sind. Wir werden im Bereich der öffentlichen Zuwendungen und Vergabe auch fragen müssen: Welche Mindestentgelte stellen wir uns hier vor? Ich denke an den ganzen Bildungs- und Erziehungssektor. Mir wäre gerade bei dem Gender Pay Gap die Unterbezahlung von frauentypischen Arbeitsplätzen wichtig. Gut könnte es sein, wenn wir uns einmal den Tarifvertrag Soziales vorknöpfen, über den wir hier ja schon einmal gesprochen haben. Der fällt ja zu großen Teilen gerade in frauentypische Zusammenhänge. Eine Anpassung darf natürlich nicht darin bestehen, dass eine Lohnanpassung nach unten stattfindet.

Es gibt im Bereich „gute Arbeit“ viel zu tun. Eine Auswertung wie diese müsste es ziemlich regelmäßig geben. Aber wir brauchen letztendlich noch eine genauere Diskussion, was es im Einzelnen sein kann.

Ich möchte noch kurz zwei Punkte ansprechen. Kollege Willmann sprach von den 5 000 Euro, die – das ist, glaube ich, ungefähr die Größenordnung – Wirtschaftsbetrieben zur Verfügung gestellt werden, wenn sie langfristig Frauenarbeitsplätze einrichten. Das ist natürlich ein Anreiz, der hinten und vorne nicht ausreicht. Es gibt einen Kontext, in dem es Frauen möglich sein muss, dort zu arbeiten. Das geht von der Teilzeit bis dahin, wie der Betrieb ausgestattet ist, wie dort Jobsharing betrieben werden kann, wie die Kinderbetreuung ausgestattet ist und so weiter. Es gibt eine ganze Menge, die möglich sein muss. Da reichen 5 000 Euro, um die Frauen da reinzukriegen, natürlich nicht aus. Meines Wissens funktioniert das Instrument auch nicht besonders gut.

Ich möchte noch einen Punkt ansprechen, der sich darüber wahrscheinlich relativ schlecht regeln lässt: Das ist die betriebliche Mitbestimmung. Das können wir den Betrieben und Unternehmen quasi nicht in der Weise abfordern, weil sie sozusagen nicht diejenigen sind, die Betriebsräte einrichten können, ist aber trotzdem ein Punkt, den wir nicht aus den Augen verlieren sollten. Insofern wäre ich froh vielleicht, wenn wir uns darüber noch einmal Gedanken machen können.

Zuletzt möchte ich, nachdem auch Herr Staatsrat Heseler hier sitzt, noch sagen: Ich fände es auch schön, wenn das Ressort Wirtschaft, Arbeit und Häfen mit gutem Beispiel voranginge und gerade in seinem eigenen Ressort bezüglich der Frauenarbeitsplätze nicht nur das patriarchale Erwerbsmodell vorlebt, sondern für Frauen die Möglichkeit schafft, entsprechend arbeiten zu können. – Vielen Dank!

(Beifall bei der LINKEN)

Als Nächstes rufe ich auf Herrn Kollegen Kastendiek.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Debatte – wenn man sich einmal den Ausgangspunkt der Mitteilung des Senats noch einmal in Erinnerung ruft – hatte ja als Hintergrund den Auftrag an den Senat, dass der Senat klarstellen sollte, wie „gute Arbeit“ zum Kriterium der Wirtschaftsförderung werden kann, wie – was im Prüfauftrag formuliert ist – Anreize für kleine und mittlere Unternehmen geschaffen werden können, wie das, was unter Punkt eins steht, nämlich das, was in der Debatte im Februar des vergangenen Jahres als „gute Arbeit“ von den Vertreterinnen und Vertretern von Rot-Grün definiert worden ist, gerade in den KMU umgesetzt werden kann, wie diese Aspekte in den Gesprächen mit den Unternehmen der Wirtschaftsförderungsgesellschaft stärker integriert werden können, und dass die Bürgerschaft regelmäßig darüber unterrichtet wird.

Wenn ich mir die jetzige Antwort des Senats ansehe, könnte ich, wenn ich Vertreter der Regierungsfraktionen wäre, diagnostizieren, dass bei mir kognitive Dissonanzen entstehen, denn das, was der Senat an dieser Stelle schriftlich niedergeschrieben hat, hat mit den Forderungen, mit Ihrer ursprünglichen Antragsintention, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün, überhaupt nichts zu tun.

(Beifall bei der CDU)

Hier findet wieder das Pingpongspiel statt, das wir heute Morgen schon hatten. Die Regierungskoalition fragt ganz nett und ganz freundlich, übt etwas verstohlene Kritik an dem Nichtstun des Senats, bittet den Senat, zu den jeweiligen Positionen entsprechend zu antworten, und der Senat antwortet hier eigentlich: Ich weiß gar nicht, was ihr wollt – ich übersetze jetzt einmal in drei Sätzen, was hier auf mehreren Seiten niedergeschrieben ist –, wir machen doch schon alles, und ansonsten interessiert uns das eigentlich gar nicht, was ihr hier fordert.

Das ist der Inhalt der Mitteilung des Senats, denn zu nichts anderem kommt es, wenn ich sage: Ja, das machen wir doch schon alles, und wenn wir es zu vertieft machen würden, würden unsere Ansiedlungs

gespräche im Wettbewerb mit Niedersachsen leider nicht verfangen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie als Vertreter von Rot-Grün müssen sich einmal fragen, was dieses Spielchen soll. Wenn ich mir die Reden letztendlich um die Grundsatzfrage Leiharbeit, ja, nein, in welchem Umfang, Mindestlohn, ja, nein, in welcher Höhe, und so weiter, und so fort, anhöre – auch wenn ich mir das Protokoll vom Februar des vergangen Jahres angucke, auch Ihren Beitrag, Herr Reinken –, stelle ich fest, dass die Zeit weitergegangen, die Welt sich weiter gedreht hat. Das sollte man doch zumindest gerade in der Reflektion auf die Vereinbarung der Großen Koalition in Berlin berücksichtigen und nicht versuchen, einem Schreckgespenst hinterherzulaufen in der Hoffnung, ein wenig von dem Ruhm und von dem Glanz der arbeitsmarktpolitischen Feststellungen, der Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und CDU in Berlin abzukommen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, so werden Sie der Thematik nicht gerecht, so wird aber ehrlicherweise auch der Senat – aber das müssen Sie untereinander ausmachen! – der Intention seiner Regierungsfraktionen am Ende nicht gerecht. Dann müssen Sie sich einmal zusammensetzen und diskutieren, wie Sie Ihr Verhältnis zukünftig definieren. Wenn Sie Kritik haben – ich kann nur das wiederholen, was ich heute Morgen gesagt habe –, dann sagen Sie es auch. Wenn Sie wirklich einen klaren Punkt nach vorne bringen wollen, dann formulieren Sie Ihre Anträge konkreter. Bei dem Antrag, über den wir hier im Februar vergangenen Jahres debattiert haben, den Sie gegen unsere Stimmen beschlossen haben, ist genau das eingetreten, was jetzt hier vorgelegt worden ist. Am Ende des Tages brauche ich auf das Papier gar nicht einzugehen, weil es sowieso nur Allgemeinplätze enthält. Sie müssen einmal zu einer anderen Qualität kommen. Sonst kommen wir bei den einzelnen Themenstellungen in der Sache nicht weiter. – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als Nächstes rufe ich auf Herrn Staatsrat Dr. Heseler.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kastendiek, ich glaube, wir kommen in der Sache weiter. Wir haben in den letzten Jahren bei diesem Thema enorme Fortschritte gemacht. „Gute Arbeit“ ist in vielerlei Beziehung ein wichtiges Kriterium der Wirtschaftsförderung geworden. Das gilt für die Begrenzung der Leiharbeit. Es gilt für die Einführung des Mindestlohns. Wir achten, wo es möglich ist, auf tarifgerechte Bezahlung.

Wenn Sie die Praxis der Wirtschaftsförderung heute mit der vergleichen, wie sie vor vielen Jahren war,

sowohl was unser Ressort angeht wie auch, was die Wirtschaftsfördergesellschaft angeht, so ist dort ein erheblicher Wandel eingetreten, und „gute Arbeit“ zu fördern, nicht nur Arbeitsplätze, sondern auch auf die Qualität der Arbeit zu achten, ist ein ganz wichtiges Kriterium. Ich habe den Eindruck, da hat sich das Bewusstsein dafür nicht nur bei unseren Wirtschaftsförderern enorm verändert, sondern auch in vielen Unternehmen, bei der Handelskammer und bei anderen. Wir sind da jedenfalls in sehr guten Gesprächen.

Deswegen ist das, was der Antrag der Koalitionsfraktionen hier darstellt, aus unserer Sicht ein ganz richtiger Weg. Wir werden auch weiter regelmäßig darüber berichten. Das Entscheidende ist in der Tat die Frage, wie man das umsetzen kann. Das ist keine Selbstverständlichkeit, und deswegen ist es gut – das hat ja, glaube ich, der Abgeordnete Reinken hier auch betont –, dass wir jetzt auf der Ebene der Bundesregierung verbesserte Rahmenbedingungen haben. Natürlich sind wir als Stadtstaat in unserem Handeln begrenzt. Deswegen ist es gut, dass jetzt auch die Koalition auf Bundesebene ein Mindestlohngesetz einführen will. Das erleichtert die Situation für Bremen. Das gilt auch für andere Maßnahmen.

Herr Kastendiek, wir stehen in vieler Hinsicht heute nicht mehr in so einem massiven Wettbewerb mit Niedersachsen, was die Qualität der Arbeit angeht. Ich habe den Eindruck, dass die derzeitige niedersächsische Landesregierung ähnliche Initiativen beabsichtigt oder schon durchgeführt hat wie Bremen. Insofern war es ganz gut, dass Bremen in gewisser Weise eine Vorreiterrolle gespielt hat. Ich glaube – das ist sicherlich ein wichtiger Punkt –, dass wir darauf achten müssen, dass wir Rahmenbedingungen haben, die wir nicht verletzen dürfen. Wir brauchen Arbeitsplätze. Letztlich dürfen wir keine Rahmenbedingungen schaffen, die zum Abzug von Arbeitsplätzen führen. Gleichwohl bleiben diese Kriterien für uns sehr wichtig.

Frau Bernhard, Sie sagen, das Ressort möge doch einmal anfangen. Da Sie in der letzten Zeit immer bei unseren Personalversammlungen und manchmal auch bei den Beratungen mit dem Personalrat dabei waren, wissen Sie, dass wir sehr weitgehende Modelle der Vereinbarkeit von Jugend, Familie und Beruf haben. Da sind wir sehr gut. Wir haben einen hohen Anteil von engagierten Frauen, die bei uns arbeiten.

Ich gebe gerne zu – das haben wir auch öffentlich schon häufiger gesagt –, dass wir in der Spitze des Hauses vielleicht Veränderungen vornehmen könnten. Das war zu Zeiten von Senator Kastendiek noch ein klein bisschen anders gewesen.

(Abg. Frau N e u m e y e r [CDU]: Besser!)

Anders, es geht ja auch um Qualität und nicht nur um formale Kriterien! Ich möchte darauf hinweisen: Das Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist

für uns ein ganz zentrales. Wir besprechen das auch mit vielen Unternehmen. Wir handeln in unserem Ressort und bei der Wirtschaftsförderung, bei der WFB und anderen Gesellschaften so. Insofern ist das ein wichtiges Thema. Wir werden entsprechend diesem Antrag hier berichten, und ich glaube, dass wir in den nächsten Jahren auch weitere Fortschritte erzielen werden. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Mitteilung des Senats, Drucksache 18/1051, Kenntnis.

Bildungssituation von Flüchtlingen in Bremen

Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 10. September 2013 (Drucksache 18/1054)

D a z u

Mitteilung des Senats vom 29. Oktober 2013

(Drucksache 18/1104)