Protocol of the Session on January 22, 2014

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Mit dem Aufnahmeprogramm vom Mai 2013 wird 5 000 syrischen Flüchtlingen ein humanitärer Aufenthalt in Deutschland gewährt. Bremen wird aus diesem Kontingent 47 Flüchtlinge aufnehmen.

Bundesweit konnte bisher 1 962 Flüchtlingen die Einreise ermöglicht werden. 22 dieser Flüchtlinge leben bereits in Bremen. Mit Beschluss der Innenministerkonferenz vom Dezember 2013 ist die Zahl der aufzunehmenden Flüchtlinge auf insgesamt 10 000 erhöht worden, sodass Bremen insgesamt 94 Personen aufnehmen wird.

Zu Frage 2: Bremen erwartet die Einreise von 26 syrischen Flüchtlingen aufgrund des bremischen Aufnahmeerlasses vom September 2013. Zwei Personen sind bereits eingereist. – Soweit die Antwort des Senats!

Frau Kollegin Vogt, haben Sie eine Zusatzfrage?

Herr Senator, wie bewerten Sie dann, dass in Medien bereits kolportiert worden ist, dass aufgrund des Abkommens schon 50 syrische Flüchtlinge eingereist wären? Das widerspricht ja den Zahlen, die Sie hier offenbart haben.

Diese Zahlen sind zutreffend. Das Problem ist in der Tat, dass wir die Anzahl und das Verfahren zurzeit kritisch betrachten, weil zwischen dem, was wir in der Innenministerkonferenz beschlossen haben, und dem, was wir heute an Realität erleben, das heißt also, die Anzahl der Flüchtlinge, die bisher wirklich eingetroffen sind, ein Unterschied besteht. Das ist ein Problem. Das ist natürlich in erster Linie ein Problem, das auf Bundesebene gelöst werden muss, ein Thema des Auswärtigen Amtes. Aber wir sehen natürlich auch: Das ist ein Prozess, der in Abstimmung mit dem UNHCR zu entwickeln ist. Jeder, der einreist, muss erst eine Gesundheitsüberprüfung über sich ergehen lassen, es sind Sicherheitsfragen zu klären, weil nicht jeder, der in Syrien aktiv ist, hier bei uns auch willkommen ist. Da sind also viele Fragen zu klären. Insgesamt, denke ich, muss dieser Prozess beschleunigt werden.

Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage?

Ich beziehe mich auf die Antwort auf die Frage zwei zum Familiennachzug. Wie deuten Sie das, dass aufgrund der erleichterten Regelungen durch Ihr Haus bislang erst zwei syrische Flüchtlinge tatsächlich in Bremen eingereist sind? Sind die Hürden, zumindest die finanzieller Art, vielleicht doch noch zu hoch, oder haben Sie andere Erkenntnisse?

Unsere Erkenntnis ist, dass die Verfahren bei den Botschaften der Bundesrepublik Deutschland im Ausland einfach schleppend organisiert sind. Es sind natürlich auch viele Flüchtlinge, die sich da melden. Teilweise sind die Ämter damit überfordert, und das führt dazu, dass nach diesem Er

lass in der Tat bisher erst zwei Personen eingereist sind.

Herr Senator, eine weitere Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Dr. Mohammadzadeh! – Bitte sehr!

Herr Senator, eine Frage dazu: Wie werden die syrischen Flüchtlinge in Bremen über diese Möglichkeit, dass sie ihre Angehörigen im Rahmen dieses Beschlusses aufnehmen können auch – dazu hat es ja noch weitere Beschlüsse gegeben –, informiert?

Wir haben versucht, dieses Thema mit Pressemitteilungen herüberzubringen. Wir haben in den Arbeitskreisen, die wir mit der evangelischen und der katholischen Kirche haben, alle angesprochen, die diese Themen engagiert voranbringen. Ich glaube, an fehlender Information mangelt es nicht. Ich glaube auch, dass sich dieses Thema in der Community inzwischen herumgesprochen hat. Aber es ist in der Tat ein Problem, dass unsere Botschaften lange Wartelisten haben. Die Abarbeitung müsste schneller gehen.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die neunte Anfrage mit dem Thema „Ufos im Land Bremen“ ist von der Gruppe BIW zurückgezogen worden. Nach der Berichterstattung heute in den Zeitungen ist es ja aufgeklärt.

Die zehnte Anfrage steht unter dem Betreff „Verbesserung der Situation von Berufserkrankten“. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Silvia Schön, Dr. Matthias Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Frau Kollegin Schön!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wann wird der Senat die beschlossene Bundesratsinitiative zur Umkehr der Beweislast in den Bundesrat einbringen?

Zweitens: Welche Anstrengungen hat der Senat bisher auf Bundesebene für die Einrichtung einer neutralen Gutachterstelle in Berufskrankheitenverfahren unternommen, und was wird er weiterhin zur Realisierung unternehmen?

Diese Frage wird beantwortet von Herrn Senator Dr. Schulte-Sasse.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: Ein entsprechender Antragsentwurf wurde vom Senator für Gesundheit erarbeitet und wird

noch in diesem Monat den Ländern zur Abstimmung übersandt. Die Bundesregierung wurde zuvor durch die 88. Arbeits- und Sozialministerkonferenz gebeten, bei der Novellierung des Berufskrankheitenrechts zu prüfen, wie und mit welchen Folgen weitere Beweislasterleichterungen durch eine Veränderung von Paragraf 9 Absatz 3 SGB VII erreicht werden könnten. Das BMAS hat im Sachstandsbericht zur 89. ASMK einen Handlungsbedarf abgelehnt.

Zu Frage 2: Zur Qualitätssicherung der Ermittlungen im Berufskrankheitenverfahren werden kontinuierlich Gespräche mit Vertretern aus der Geschäftsführung und der Selbstverwaltung der Berufsgenossenschaften geführt. Die Einrichtung einer neutralen Gutachterstelle wird abhängig vom Erfolg der Initiative zur Beweislastumkehr – im Rahmen einer Neufassung der einschlägigen Regelungen des Sozialgesetzbuchs VII – vom Senat gegenüber den anderen Ländern thematisiert. – Soweit die Antwort des Senats!

Frau Kollegin Schön, haben Sie eine Zusatzfrage?

Erst mal ganz herzlichen Dank für die Antwort. Es freut mich, dass das jetzt auf dem Weg zu den Länderkollegen ist. Können Sie uns etwas über den Zeitplan sagen, also sprich: Wann wird eine Bundesratsinitiative hier im Senat beschlossen werden, und wann wird sie dann in den Bundesrat kommen?

Sobald die Abstimmung mit den übrigen Ländervertretern abgeschlossen ist, sind wir natürlich in den Startlöchern und können den entsprechenden Antrag in den Bundesrat einbringen. Es wird nicht so ganz einfach werden, weil diese Frage natürlich sehr kontrovers diskutiert wird. Unser Bezugspunkt im Senat ist: Wir haben bereits entsprechende Verfahren in anderen EU-Ländern – daran orientieren wir uns auch –, vor allem in Schweden. Aber auch in dem Vereinigten Königreich, Großbritannien, gilt eine entsprechende Regelung, die es den betroffenen Arbeitnehmern sehr viel leichter macht, ihre Ansprüche gegenüber den jeweiligen Zahlungspflichtigen geltend zu machen. Das ist im Übrigen in den anderen Ländern nicht unbedingt die Berufsgenossenschaft – das ist ein recht einmaliges System, was wir hier in Deutschland haben –, in Großbritannien ist zum Beispiel der Staat zahlungspflichtig.

Frau Kollegin, eine weitere Zusatzfrage?

Für den Zeitraum hätte ich es dann doch schon gern ein bisschen konkreter! Sie wissen, wir hatten ja schon in der letzten Legislaturperiode hier im Parlament einen breit getragenen Beschluss von SPD, Grünen, CDU und auch der LINKEN. Er ist auch Gegenstand der Koa

litionsvereinbarung. Von daher würde ich schon gerne genauer wissen, wann das denn in etwa sein könnte, wann das den Bundesrat erreichen könnte.

Ich will noch einmal darauf hinweisen: Das ist der zweite Anlauf. Wir haben aufgrund der Bremer Beschlusslage bereits einen faktisch gescheiterten Anlauf im Bundesrat gemacht, gescheitert an der letzten Bundesregierung, die dem Antrag der Mehrheit der Bundesländer nicht folgen wollte. Wir hoffen, dass wir jetzt eine deutlich verbesserte Grundvoraussetzung haben. Sobald wir – ich habe gar keinen Zweifel, dass sich das wiederholen wird – eine Zustimmung der Mehrheit der Bundesländer haben – das wird vielleicht zwei, drei Monate dauern –, werden wir im Bundesrat entsprechend aktiv werden.

Frau Kollegin, eine weitere Zusatzfrage?

Ich nehme jetzt erst einmal entgegen, dass es in zwei bis drei Monaten der Fall sein wird. Sie hatten eben die ASMK angesprochen, zu der das BMAS zu dem Entschluss gekommen ist, es gebe keinen Handlungsbedarf. Aber in der 89. Sitzung der ASMK hat die Mehrheit der ASMK gesagt, dass das Problem nicht abgearbeitet sei und es weiteren Handlungsbedarf gebe. Diese ASMK hat ja schon 2012 stattgefunden. Können Sie uns sagen, zu welchen Ergebnissen die ASMK in der Zwischenzeit gekommen ist? Hat sich die ASMK daraufhin noch einmal damit beschäftigt?

Nein. Das Problem ist ein bisschen, dass die Zuständigkeit für diese Frage in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich ressortiert ist, aber es wird von der Zuständigkeit her auf der Ebene der ASMK behandelt. In Bremen ist unser Ressort dafür zuständig. Wir wären also bei der entsprechenden Debatte in der ASMK mit unserem Ressort vertreten.

Dass es Handlungsbedarf gibt, ergibt sich aus einem reinen Zahlenvergleich. In Deutschland wurden im Jahr 2011 insgesamt etwas über 15 000 Berufskrankheiten anerkannt. Das sind auf 1 000 Beschäftigte 0,38. Die vergleichbare Zahl in Schweden liegt bei etwa 5 pro 1 000 Beschäftigten. Damit ist schon klar, wir haben hier eine Differenz um den Faktor 10. Diese Differenz ist in der Sache aufgrund Unterschiedlichkeiten der Verhältnisse in den Ländern eigentlich nicht erklärbar. Daraus leiten wir einen Handlungsbedarf ab. Allerdings – darauf hatte ich zu Beginn ja schon hingewiesen –, die Interessenlage der unterschiedlichen Akteure ist hier sehr unterschiedlich. Es wird also kein Selbstläufer sein.

Frau Kollegin, eine weitere Zusatzfrage?

In dieser Schlussfolgerung sind wir uns ja auch sehr einig. Wie würden Sie es so einschätzen, Herr Senator – die Hausspitze im BMAS hat ja mit der Bundestagswahl gewechselt –, dass sich jetzt die Bedingungen geändert haben und die Einschätzung, die Schlussfolgerung, zu der das BMAS noch in der letzten Legislaturperiode gekommen ist, eine andere werden könnte?

Da bin ich mir sehr sicher, was das BMAS angeht.

Eine weitere Zusatzfrage?

Eine letzte noch, und das betrifft die Gutachter! Da würde ich gerne noch einmal fragen wollen. Sie haben gesagt, Sie befinden sich in kontinuierlichen Gesprächen. Können Sie uns etwas darüber sagen, zu welchen Ergebnissen diese Gespräche geführt haben und wie es auf dieser Ebene weitergeht? Also, sind es eher informelle oder eher offizielle Gespräche? Ist es in Beschlüsse eingegangen, und aus welchem Grund nehmen Sie an, dass man diese Beweislastumkehr an die Gutachterfrage koppeln kann? Eigentlich sind es ja zwei verschiedene Dinge, weil die Betroffenen zunächst unabhängige Gutachter erwarten.

Ja, auch das ist eine relativ komplizierte Angelegenheit. Ein Blick in die anderen europäischen Länder lehrt, dass nur wenige Länder überhaupt mit einem Gutachtensystem arbeiten. In vielen anderen europäischen Ländern gibt es ein sogenanntes Listensystem. Bei Vorliegen der entsprechenden, in diesen Listen für die einzelnen Berufserkrankungen genannten Kriterien wird automatisch ein Zusammenhang vermutet, und es entsteht auf der Basis dieser Zusammenhangsvermutung ein automatischer Anspruch auf eine entsprechende finanzielle Vergütung oder Entschädigung.

Das ist in Deutschland anders. Wir haben hier, wie wenige andere Länder auch, ein Gutachtensystem. Die Frage der Neutralität von Gutachten ist grundsätzlich im gesamten Gutachtenbereich, nicht nur im Bereich der Berufskrankheiten, ein langjähriges und schwieriges Thema. Jeder Gutachter wird für sich natürlich reklamieren, dass er unabhängig sei – niemand wird sagen, das sei er nicht –, allerdings stellen wir und andere fest, dass ein Teil der Gutachten, die abgegeben werden, offensichtliche Qualitätsmängel haben, und von daher zumindest ein Qualitätsproblem besteht. Dies zu lösen ist eine sehr schwierige Aufgabe, weil wir hier die Zusammenarbeit mit den Berufsgenossenschaften brauchen, die in dieser Frage nicht besonders aktiv sind.

Frau Kollegin, eine weitere Zusatzfrage?

(Abg. Frau S c h ö n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Nein, danke! Ganz herzlichen Dank für die ausführliche Antwort!)

Herr Senator, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Meine Damen und Herren, mit Beantwortung dieser Frage ist die Fragestunde beendet.

Aktuelle Stunde

Meine Damen und Herren, für die Aktuelle Stunde ist von dem Abgeordneten Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU folgendes Thema beantragt worden:

Taten statt Worte – Armut endlich wirksam bekämpfen