Protocol of the Session on November 13, 2013

Herr Kollege Hamann, eine weitere Zusatzfrage?

Ja. Erst einmal vielen Dank für diese ausführliche Antwort! Eine weitere Frage

jetzt in Richtung Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern: Inwieweit gibt es dort eventuell noch Nachholbedarf? Beispiel: Wenn jemand ein Schriftstück in Blindenschrift haben möchte, weil er eben blind ist – gibt es das in Bremen, gibt es diese Möglichkeit?

Soweit ich weiß, gibt es das beziehungsweise durch das Integrationsamt gibt es dann eben Hilfen. – Ach so, für die Nutzerinnen und Nutzer?

(Abg. H a m a n n [SPD]: Genau!)

Ja. Unsere Spielregeln sind in dieser von mir angesprochenen Verordnung geregelt. Wenn wir gefragt werden, ob wir das in Blindenschrift herausgeben sollen: Ich glaube, das machen wir bisher nicht. Wir sind ja dabei, ein Dokumentenmanagementsystem aufzubauen. Das gilt allerdings erst einmal für den inneren Verlauf. Aber das Ziel, dass auch Ausdrucke in Blindenschrift möglich sein müssen, wenn wir die Dokumente stärker auf den elektronischen Weg umstellen, haben wir schon. Das ist allerdings ein größeres Vorhaben. Jetzt geht das nicht automatisch, sondern die Nutzerinnen und Nutzer müssen das selber hinbekommen.

Herr Kollege, eine weitere Zusatzfrage?

(Abg. H a m a n n (SPD): Nein, vielen Dank!)

Frau Bürgermeisterin, eine weitere Zusatzfrage durch die Abgeordnete Grönert!

Ist neue Software, die für die Verwaltung gekauft wird, von vornherein immer barrierefrei?

Wir dürfen nach den Verordnungen gar nichts anderes anschaffen. Wir haben mit zwei Softwarekategorien, nämlich mit SAP und mit VISkompakt, Schwierigkeiten. Das ist alte beziehungsweise ursprünglich entwickelte Software, die den modernen Anforderungen an Barrierefreiheit, was die innere Verwaltung betrifft, nicht entspricht. Das wird ein längerer Prozess, dafür zu sorgen, dass das anders wird. Aber, wenn wir neue Software anschaffen, selbstverständlich! Wir haben ja selbst ein großes Interesse daran, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, und zwar alle, damit zurechtkommen. Die Anzahl der Büroarbeitsplätze, die behindertengerecht ausgestattet sind, ist in den letzten Jahren auch deutlich angestiegen. Da hilft uns der technische Fortschritt.

Frau Kollegin, eine weitere Zusatzfrage?

Ja. Sie würden also sagen, dass die Information, die ich aus der Schwerbehindertenvertretung habe, dass nämlich Software, die für die öffentliche Verwaltung angeschafft wird, nicht immer von vornherein barrierefrei ist, so nicht stimmt?

Wenn, dann sorgen wir dafür, zum Beispiel bei, KOPAS, dem neuen großen Softwareprojekt, mit dem Performa in Zukunft die Personalabrechnungen machen wird. Wenn das eingeführt wird, muss das unseren Ansprüchen entsprechen. Ob das jeweils schon so fertig ist, wenn die Firma uns das anbietet, kann ich nicht sagen. Aber wir führen keine Software ein, die nicht den Anforderungen an Barrierefreiheit genügt.

Frau Kollegin, eine weitere Zusatzfrage?

(Abg. Frau G r ö n e r t [CDU]: Danke, nein!)

Frau Bürgermeisterin, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. – Vergessen Sie Ihre Brille nicht wieder, Frau Bürgermeisterin!

(Bürgermeisterin L i n n e r t: Ja, jedes Mal dasselbe!)

Meine Damen und Herren, die siebte Anfrage bezieht sich auf Facebook-Freundschaften zwischen Lehrern und Schülern in Bremen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Dr. Thomas vom Bruch, Silvia Neumeyer, Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Dr. vom Bruch!

Danke, Herr Präsident! Wir fragen den Senat:

Wie bewertet der Senat schulische Möglichkeiten, Chancen und Risiken von Facebook-Freundschaften oder von ähnlichen internetgestützten Netzwerken zwischen Lehrern und Schülern, und welche Regeln gelten dafür in Bremen?

Welche schul- und datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen oder Einschränkungen sind nach Bremer Landesrecht dabei zu berücksichtigen?

Welche Kenntnisse hat der Senat von unterschiedlichen Einschätzungen und Folgerungen in den Bundesländern, und wie bewertet der Senat diese?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Professor Dr. Quante-Brandt.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die Nutzung von Facebook und anderen sozialen Netzen gehört heute als wichtiges Kommunikationsmittel fest zur Lebenswirklichkeit von Schülerinnen und Schülern. Gleichwohl ist evident und wird auch so durch das Ressort gegenüber den Schulen deutlich gemacht, dass Facebook-„Freundschaften“ zwischen Lehrkräften und ihren Schülerinnen und Schülern nicht unerhebliche Risiken in sich bergen. Da der Senat allerdings in den Schulen keine Erhebungen über die verwendeten Unterrichtsmethoden anstellt, können auch keine belastbaren Aussagen darüber getroffen werden, inwiefern soziale Netzwerke und insbesondere Facebook für die genuin unterrichtliche Kommunikation genutzt werden.

Erfahrungsberichte von Schulleitungen zeigen allerdings, dass die Nutzung sozialer Netzwerke zumeist für organisatorische Angelegenheiten eines Klassenoder Kursverbandes erfolgt. Dafür ist jedoch in der Verfügung 8/2012 festgelegt worden, dass eine Mitgliedschaft in einem sozialen Netzwerk nicht von den Schülerinnen und Schülern eingefordert werden darf.

Grundsätzlich wird von Lehrkräften erwartet, Risiken bei der Nutzung von sozialen Netzwerken und anderen Web-2.0-Diensten zu erkennen und sich entsprechend zu verhalten. Dazu gehört insbesondere ein professioneller und distanzierter Umgang mit der Gefahr des unangemessenen gegenseitigen Einblicks in das private Umfeld.

Ein pauschales Verbot könnte der Schule viele Chancen auf kreative Projekte, methodische Attraktivität und medienpädagogische Erfolge verbauen. Angesichts der hohen Dynamik in diesem Bereich ist das Verbot einzelner Dienste oder Anbieter für den schulischen Einsatz nicht sinnvoll. Angestrebt wird daher ein kompetenter, verantwortungs- und risikobewusster Umgang mit derartigen Angeboten. Das Landesinstitut für Schule bietet Fortbildungen zu diesem Thema an und hat eine umfassende Handreichung veröffentlicht, in der die Möglichkeiten und Problemlagen dargelegt werden.

Neben der bilateralen „Freundschaft“ bieten viele soziale Netzwerke auch andere Möglichkeiten – Seiten, Gruppen, Abonnements – zur Kommunikation zwischen Lehrern und Schülern, die sinnvoll eingesetzt werden können und deutlich weniger problematisch sind.

Zu Frage 2: Im Land Bremen bestehen keine Rahmenbedingungen für den Umgang der Beschäftigten im bremischen öffentlichen Dienst mit sozialen Medien. Gleichwohl gelten die allgemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die auch im Falle der dienstlichen Kommunikation zwischen Lehrkräften und ihren Schülerinnen und Schülern Anwendung finden.

Im Übrigen sind verbeamtete Lehrkräfte nach Paragraf 34 Satz 3 Beamtenstatusgesetz zum achtungs

und vertrauenswürdigen dienstlichen und außerdienstlichen Verhalten verpflichtet. Daraus folgt, dass Lehrkräfte im Falle von Facebook-„Freundschaften“ mit Schülerinnen und Schülern ihrer Pflicht zum verantwortungsvollen Umgang, insbesondere aufgrund der bestehenden Obhutsverhältnisse, stets nachkommen müssen.

Zu Frage 3: In den Bundesländern sind die Einschätzungen zu den Risiken und Chancen der schulischen Nutzung sozialer Netzwerke unterschiedlich. So haben beispielsweise in Bayern, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz die zuständigen Ministerien ihren Lehrkräften den dienstlichen Gebrauch sozialer Netzwerke untersagt. NordrheinWestfalen und Niedersachsen halten eine spezielle Regelung für soziale Netzwerke hingegen nicht für erforderlich. Bremen hält aus den oben genannten Erwägungen ein restriktives Verbot nicht für sinnvoll. Es wird vielmehr die Notwendigkeit gesehen, durch entsprechende Fortbildungsmaßnahmen den verantwortungsvollen Umgang von Lehrerinnen und Lehrern mit der Thematik zu unterstützen. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Dr. vom Bruch, haben Sie eine Zusatzfrage?

Ja, bitte, Herr Präsident! Frau Senatorin, Facebook und auch andere internetgestützte Netzwerke werden ja global von Milliarden von Anwendern genutzt. Halten Sie es eigentlich für verständlich, dass innerhalb einer relativ kleinen Grundgesamtheit wie dieser Republik offensichtlich völlig unterschiedliche Regelwerke zur Anwendung kommen?

Ja, es ist die Realität.

Finden Sie, dass in einer solchen globalisierten Welt die Menschen einsehen sollen und müssen, dass das, was in Bayern oder in Rheinland-Pfalz vielleicht nicht möglich ist, hier in Bremen möglich ist? Glauben Sie nicht, dass man sich möglicherweise auf KMK-Ebene diesbezüglich auf ein einheitliches, vielleicht standardisiertes Regelwerk einigen sollte?

Ich bin der Meinung, dass unterschiedliche Länder auch zu unterschiedlichen Auffassungen gelangen können. Die Bundesländer, die ich genannt habe, sind zu einer restriktiven Anwendung gelangt; sie haben sich auf diesen Weg gemacht; wir haben an dem anderen Weg festgehalten. Ich bin der Auffassung, dass es diese unterschiedlichen Wege geben kann und geben sollte. Dann kann man sich darüber austauschen, welcher Weg am Ende der bessere ist. Bis jetzt sind wir der Auffassung, dass der nicht restriktive Weg der rich

tige ist, weil er Lebensrealitäten von Schülerinnen und Schülern zugrunde legt und berücksichtigt, dass die Lebenswelt auch in Schule angekommen ist und dass es wichtiger ist, einen verantwortungsvollen Umgang zu lernen, als ihn zu verbieten.

(Beifall bei der SPD)

Dr. vom Bruch, haben Sie eine weitere Zusatzfrage?

Ja, bitte, Herr Präsident! Ich habe ja gar nicht gesagt, dass ich nicht diese Auffassung ausdrücklich teile.

(Senatorin P r o f e s s o r D r. Q u a n t e - B r a n d t: Ja, nö!)

Das ist so.

Ich habe eine weitere Frage: Sie haben ausgeführt – auch das finde ich gut und geschieht dann hoffentlich auch mit dem notwendigen Nachdruck und Verbindlichkeitsgrad –, dass Lehrer auch im Rahmen der Weiterbildung die Möglichkeit haben, sich hierüber am LIS zu informieren und Weiterbildung diesbezüglich in Anspruch zu nehmen. Inwieweit spielt es auch im Unterricht, gegenüber den Schülern, eine Rolle, die Nutzung von Facebook und anderen internetgestützten Netzwerken sachgerecht zu gestalten?

Auch mit den Schülerinnen und Schülern wird über die Gefahren und über die Risiken, die die Nutzung von Facebook hat, gesprochen. Auch sie werden sozusagen in diesen Fortbildungsbereich einbezogen. Das, was die Lehrkräfte in ihren Fortbildungen lernen, wenden sie in der Schule an, weil wir auch den Anspruch haben, dass unsere Schülerinnen und Schüler über den Unterricht auch im Benutzen von Medien kompetent gemacht werden.

Herr Kollege, eine weitere Zusatzfrage?

Ja, ich habe noch eine weitere, eine letzte Frage. Frau Senatorin, ich habe verstanden, dass es aus unterschiedlicher Richtung Regeln gibt, Nutzungsregeln, datenschutzrechtliche Regeln, beamtenrechtliche Regelungen, die in irgendeiner Form auf diesen Umstand Auswirkungen haben. Ist das eigentlich in einem geschlossenen Regelwerk, in einer Handreichung, in irgendeiner Form zusammengefasst, sodass alle Lehrkräfte auch über diese komplizierten Zusammenhänge und die Absichten der Behörde und Ihre Absichten informiert sind? Und wenn es so etwas gibt: Können Sie das der Deputation und uns vielleicht zugänglich machen?

Ja, das mache ich gerne zugänglich. Es gibt eine Handreichung