zur Medienkompetenz aus dem August 2013. Sie ist auch im Netz, auf der Internetseite des Landesinstituts für Schule, veröffentlicht. Gerne können wir den Deputierten diese Handreichung übergeben.
Frau Senatorin, ist Ihnen bekannt oder ist dem Senat bekannt, wie die anderen Bundesländer dieses restriktive Vorgehen, das Verhalten zwischen Lehrern und Schülern, kontrollieren?
Es ist im Grunde nur als ein Verbot formuliert und als ein Verbot zum Ausdruck gebracht. Man geht davon aus, dass sich die Lehrkräfte am Ende auch an dieses Verbot halten. Ein Kontrollverfahren ist mir nicht bekannt.
Sind Sie mit mir einer Meinung, dass diese all diese Sanktionen und Verbote kaum kontrollierbar sind, weil dieses Netz, insbesondere Facebook, sehr dynamisch ist und weil man einzelnes Verhalten seitens der Lehrerinnen und Lehrer, aber auch der Schülerinnen und Schüler nicht untereinander aushorchen sollte?
Ich versuche einmal auf das zu antworten, von dem ich denke, dass Sie vielleicht darauf hinauswollten. Mein Eindruck ist, dass wir sowohl den Lehrern als auch den Schülern eine Verhaltenssicherheit geben müssen. Diese Verhaltenssicherheit bedeutet auch,
dass Schülerinnen und Schüler wie Lehrkräfte wissen müssen, wofür man, wenn, dieses Facebook nutzen sollte. Völlig klar ist, dass persönliche Informationen über solche Netzwerke nicht übermittelt werden sollten. Das wissen die Lehrkräfte aber im Grunde auch, und ich gehe davon aus, dass unsere Lehrkräfte dieses im Umgang mit ihren Schülerinnen und Schülern auch umsetzen. Ich weiß aus den Abfragen bei den Schulen, dass Facebook hauptsächlich für organisatorische Dinge genutzt wird, und dafür ist es scheinbar auch sinnvoll. Dann gegen solche Internetforen restriktiv vorzugehen, halten wir für nicht sachdienlich.
Die achte Anfrage trägt die Überschrift: „Stellenabbau im wissenschaftlichen Mittelbau“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Susanne Grobien, Silke Salomon, Silvia Neumeyer, Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU.
Erstens: Wie ist der derzeitige Planungsstand bezüglich der Umsetzung des angekündigten Abbaus von rund 80 Vollzeitäquivalenten im wissenschaftlichen Mittelbau der Universität?
Zweitens: Nach welchen Kriterien wird von der Universität über Art und Umfang des konkreten Stellenabbaus entschieden, und wie bewertet der Senat diese?
Drittens: Welche Konsequenzen sind nach Ansicht des Senats für Lehre und Forschung in qualitativer und quantitativer Hinsicht zu befürchten?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: In Abstimmung mit den Dekaninnen und Dekanen und mit der Haushaltskommission des Akademischen Senats wird derzeit die Ausstattung der Fachbereiche und der Organisationseinheiten mit grundfinanzierten Stellen des wissenschaftlichen Mittelbaus untersucht, mit dem Ziel, den unabdingbaren Stellenbedarf zu bestimmen. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen.
Zu Frage 2: Bei der Entscheidung, welche Stellen künftig nicht mehr besetzt werden sollen, werden von der Universität insbesondere die folgenden Aspekte in die Entscheidungsfindung einbezogen:
Erstens: Die Lehre in den Studiengängen hat Vorrang. Die zur Sicherung der Lehre erforderlichen Mittelbaustellen bleiben unangetastet.
Zweitens: Laufende Qualifizierungsprozesse in der Doktoranden- und Post-Doc-Phase müssen gesichert bleiben. Deshalb stehen Stellen, die der wissenschaftlichen Nachwuchsförderung dienen, nicht zur Disposition, wenn nach Einschätzung der professoralen Betreuerinnen und Betreuer das jeweilige Qualifizierungsziel in einem überschaubaren Zeitrahmen erreicht werden kann.
Fünftens: Bei allen Entscheidungen werden Gender- und Gleichstellungsaspekte berücksichtigt, damit die Erreichung der Gleichstellungsziele nicht gefährdet wird.
Zu Frage 3: Wie bereits in Antwort zu Frage 1 dargestellt, ist der Entscheidungsprozess noch nicht abgeschlossen. Die Prüfung und Bewertung erfordert eine genaue Betrachtung der Notwendigkeit jeder Stelle im Einzelfall. Handlungsleitend ist, dass bei frei werdenden Stellen jeweils geprüft wird, ob eine Wiederbesetzung zwingend erforderlich ist. Dies erfordert eine kontinuierliche und anhaltende Überprüfung und stellt damit einen Prozess dar, der sich voraussichtlich über mehrere Jahre erstrecken wird. Als oberste Priorität gilt, dass die Lehre nicht gefährdet werden darf. Deshalb wird bei jeder frei werdenden Stelle geprüft, ob und wenn ja, welche Auswirkungen eine Nichtbesetzung dieser Stelle auf die konkrete Situation von Lehre und Studium haben würde.
Ein Parameter für die Beurteilung der Situation in der Lehre ist die sogenannte Betreuungsrelation. Aktuell wird daher darauf geachtet, dass sich die Betreuungsrelationen – auch im Vergleich zu den bundesdurchschnittlichen Zahlen – nicht verschlechtern. Im weiteren Verlauf des Prozesses sind Auswirkungen im Sinne einer Erhöhung der Studierendenzahl pro Lehrendem jedoch nicht auszuschließen. Dies würde sich insbesondere in hoch nachgefragten Studiengängen auswirken und damit die Qualität der Lehre beeinträchtigen.
Die Mittel aus dem Hochschulpakt und aus dem Qualitätspakt Lehre werden zielgerichtet dafür verwendet, die Qualität in Studium und Lehre aufrechtzuerhalten. Ein weiterer ausschlaggebender Gesichtspunkt ist, zu gewährleisten, dass die Forschungsstärke
der Universität erhalten bleibt und die erfolgreichen Entwicklungen in der Forschung nicht gefährdet werden. Das Wissenschaftsressort wird den Prozess in enger Abstimmung mit der Universität begleiten, damit bei sich eventuell ergebenden Risiken und Schwierigkeiten möglichst frühzeitig Lösungsmöglichkeiten gefunden werden können. – Soweit die Antwort des Senats!
Zunächst vielen Dank, Frau Senatorin, für die ausführliche Beantwortung! Sie haben geschildert, dass Sie sich im Prozess befinden. Gehe ich richtig in der Annahme, dass das heißt, dass Sie auf meine Frage; die lautete, wie viele genau es sind und wie viele Einzelpersonen das betrifft, gar keine Auskunft geben können?
Frau Senatorin, es ist ja nun bekannt, dass im Zusammenhang mit dem Hochschulrahmenplan V Professuren abgebaut worden sind und daher der wissenschaftliche Mittelbau an der Uni auch sehr stark auf Post-Docs setzt.
Diese Leute, die sich zum Teil in der Qualifikationsphase befinden, leisten, wenn man das auf die 80 Stellen bezieht, eine Lehre im Umfang von ungefähr 820 Semesterwochenstunden. Das entspricht im Groben zweieinhalb Studiengängen. Sehen Sie nicht die Gefahr, dass, die Lehre an der Uni Bremen weiter gefährdet ist, wenn Sie daran tatsächlich rütteln? Denn das ist ja – das hat der Wissenschaftsrat in seiner Evaluation ganz deutlich gesagt – der Schwachpunkt in der Ausrichtung der Universität.
Wir sehen – das ist in der Antwort des Senats enthalten – natürlich auch Gefahren. Wir sehen, dass es uns mit der Universität gegebenenfalls gelingen kann, diese Gefahren insofern abzuwenden, als wir die Lehrqualität weiter sichern, wissen aber auch, dass wir über das Sichern hinauskommen müssen. Das ist uns klar;
das hat der Wissenschaftsrat ja auch geschrieben. Also, wir wissen, dass wir sehr sensibel und sehr vorsichtig damit umgehen müssen. Wir wissen auch, dass wir sehr genau schauen müssen, um welche Studiengänge es sich handelt; denn wir wissen, dass wir manche Studiengänge unterfrequent und andere wiederum überfrequent fahren. Diesbezüglich einen Ausgleich zu erzielen, hier einen vernünftigen Weg zu gehen, das ist das gemeinsame Bestreben der Universität und der Wissenschaftsbehörde. Deshalb diese kriteriengeleitete Herangehensweise!