Kann ich feststellen, dass die Auseinandersetzung auf der bundesrepublikanischen Ebene über die Zukunft von Offshore-Windenergie maximal einen Zwischenstand erreicht hat und dass für Bremen die Diskussion, welche Schlüsse wir daraus zu ziehen haben, eigentlich überhaupt erst dann beginnen kann, wenn es einen Stand gibt, auf den wir uns berufen können?
Den ersten Teil Ihrer Frage kann ich bejahen. Zum zweiten Teil, würde ich sagen, dass wir das nicht abwarten sollten, sondern dass wir jetzt alles daransetzen sollten – auch diejenigen, die nicht an den Koalitionsverhandlungen teilnehmen –, auf die Inhalte Einfluss zu nehmen. Genau das tun wir gerade.
Ich kann meine Kritik an dem Senator nicht weiter in Frageform fassen. Deshalb breche ich an dieser Stelle ab.
Vielen Dank! Sind Sie mit mir einer Meinung, dass es sich beim EEG nicht um öffentliche Mittel handelt, sondern um Mittel der Verbraucherinnen und Verbraucher? Es ist eine Umverteilung im Strommarkt.
Zum Stauchungsmodell: Ist Ihnen auch bekannt, dass das, was von der Offshore-Windindustrie jetzt gerade gefordert wird, eine Verlängerung der EEGRegelung vor einer grundsätzlichen Reform des EEG ist, damit die Investitionen, die quasi schon planungsreif sind – drei weitere Gigawatt in der Nordsee –, endlich ausgelöst werden? Es geht also, anders als das der Abgeordnete Tschöpe gerade dargestellt hat, um eine konkrete Regelung, die jetzt getroffen wird.
Beides ist richtig. Die EEG-Umlage – das steckt ja schon im Begriff „Umlage“ – ist tatsächlich Geld der Verbraucherinnen und Verbraucher und leider eben nicht der energieintensiven Industrie, das hier umgeschichtet wird. Das heißt, es sind keine öffentlichen Gelder.
Das andere kann ich auch bejahen. Wir haben genau den Investitionsstau, den auch Sie eben noch einmal angesprochen haben.
Herr Senator, weil es vielleicht in den letzten Minuten gerade verloren gegangen ist: Ist es angesichts der Tatsache, dass wir auf Bundesebene noch über ungefangene Fische reden, nicht richtig, dass in Bremen sowohl der Senat als auch alle Fraktionen dieses Hauses unisono in der Vergangenheit ein großes Interesse an dem Ausbau vor allem der Offshore-Windenergie, aber auch der Windenergie insgesamt am Standort Bremerhaven hatten und auch in der Gegenwart haben?
Herr Senator, wenn Sie den Kurs der derzeitigen Koalitionsverhandlungen so kritisch betrachten, was unternehmen Sie denn persönlich, um den Bürgermeister und den Wirtschaftssenator von diesem gefährlichen Kurs abzubringen?
teilnehme. Was ich beurteilen kann – das habe ich versucht –, ist ein nicht autorisierter Zwischenstand, der mich erreicht hat. Was ich unternehme, sage ich Ihnen gern: Ich fahre morgen zur Umweltministerkonferenz der Länder und des Bundes. Wir werden dort im Verein mit anderen grün mitregierten Ländern eine eigene Position als Antrag einbringen, um genau die Investitionssicherheit herzustellen, die wir im Moment noch nicht erkennen können.
Kann ich Ihre Antworten in dieser Fragestunde so verstehen, dass es bei den Mitgliedern der Landesregierung unterschiedliche Einschätzungen zu dieser Frage gibt?
Ich sage es einmal umgekehrt: Wenn Sie es so verstehen würden, dass es unter allen Mitgliedern aller Landesregierungen einheitliche Einschätzungen gibt, dann würden Sie, glaube ich, falsch liegen.
Ich hätte gerne, dass der Senator meine Frage beantwortet. Ist damit zu rechnen, dass der Senat zur Frage der Ziele des Ausbaus der erneuerbaren Energien zu einer einheitlichen Auffassung gelangt, oder wird es bei diesen divergierenden Auffassungen bleiben?
Im Moment rechne ich fest mit einer einheitlichen Auffassung; ich kann auch keine divergierenden Auffassungen erkennen.
Die fünfte Anfrage befasst sich mit dem Thema „Anwendung des Jugendstrafrechts im Land Bremen“. Die Anfrage ist unterschrieben von dem Abgeordneten Jan Timke.
Erstens: Wie viele Heranwachsende – Alter 18 bis 21 Jahre – sind im Land Bremen zwischen 2007 und 2012 verurteilt worden, und in wie vielen dieser Fälle kam das Jugendstrafrecht zur Anwendung?
Zweitens: Wie viele der zwischen 2007 und 2012 nach dem Jugendstrafrecht verurteilten Heranwachsenden waren aufgrund von Gewaltstraftaten angeklagt? Drittens: Wie viele straffällige Kinder sind im Zeitraum zwischen 2007 und 2012 polizeilich registriert worden, und wie viele dieser Kinder hatten Gewaltstraftaten begangen?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: In den Jahren 2007 bis 2012 sind im Land Bremen 2 660 Heranwachsende verurteilt worden. In 1 750 Fällen kam Jugendstrafrecht zur Anwendung. Das entspricht einem Anteil von knapp 66 Prozent. Zu Frage 2: Von den in den Jahren 2007 bis 2012 nach Jugendstrafrecht verurteilten Heranwachsenden waren 435 wegen Gewaltstraftaten angeklagt. Zu Frage 3: In den Jahren 2007 bis 2012 sind im Land Bremen insgesamt 5 978 Kinder unter 14 Jahren polizeilich registriert worden, davon 840 wegen Gewaltstraftaten. – Soweit die Antwort des Senats!
Herr Senator, Zusatzfragen liegen nicht vor. Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Barrierefreie Software“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Rainer Hamann, Dieter Reinken, Björn Tschöpe und Fraktion der SPD. Bitte, Herr Kollege Hamann!
Vielen Dank, Herr Präsident! Wir fragen den Senat: Frage 1: Welche Richtlinien hinsichtlich Barrierefreiheit finden bei der Beschaffung von Software für den öffentlichen Dienst Anwendung? Frage 2: Werden gegebenenfalls Zusatzprogramme oder Geräte bereitgestellt, um EDV-Arbeitsplätze barrierefrei zu gestalten? Frage 3: Sind dem Senat Beschwerden beziehungsweise Fälle bekannt, in denen keine adäquate Ausstattung des EDV-Arbeitsplatzes möglich war?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Für Internetauftritte und -angebote, die öffentlich zugänglich sind, und mittels Informationstechnik realisierte grafische Programmoberflächen, die öffentlich zugänglich sind, gilt die Bremische Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung, die in der Version 2.0 im November 2012 in Kraft getreten ist. In einer Anlage zu dieser Verordnung sind die Anforderungen aufgelistet, die barrierefreie Software erfüllen muss. Die Anforderungen sind angelehnt an die Richtlinien der Web Accessibility Initiative, WAI, des World Wide Web Consortiums, W3C. Zu Frage 2: Ja! Beispielhaft werden auf der Hardwareseite größere Monitore, Lesegeräte, Braillezeilen, Einhändertastaturen und auf der Softwareseite Vergrößerungssoftware und Vorlesesoftware durch das Integrationsamt gefördert. Zu Frage 3: Nein! Der Senat bemüht sich, das elektronische Dokumentenmanagementsystem VISkompakt barrierefreier zu gestalten, als das gegenwärtig der Fall ist. – Soweit die Antwort des Senats!
Ja, vielen Dank, Herr Präsident! Frau Bürgermeisterin, mein Kollege Dieter Reinken hatte ein Gespräch mit verschiedenen Personalräten, und dabei ist das am Rande folgende Frage aufgetaucht: Wenn es Schwierigkeiten bei der Einrichtung von solchen Arbeitsplätzen gibt, an wen kann man sich dann wenden? Gibt es eine zentrale Ansprechperson bei Ihnen im Hause?
Wenn wir für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Arbeitsplätze einrichten, sind die Mitbestimmungsgremien beteiligt und der Schwerbehindertenbeauftragte oder die Schwerbehindertenbeauftragte in der Regel auch. Wenn es mit dem Arbeitsplatz Probleme gibt, sind die Vorgesetzen zuständig, und diese müssen sich auch darum kümmern. Man kann zum Beispiel auch bei der Einrichtung des Bürgertelefons sehen, dass wir uns sehr bewusst und gezielt darum bemühen. Das ist für uns eine große Chance, auch gerade wegen der sehr guten gesetzlichen Regelungen der finanziellen Beteiligung des Integrationsamts. Es gibt keinen erkennbaren Grund, warum wir nicht all das, was technisch möglich ist, auch umsetzen. Es gibt dabei ganz ausdrücklich auch keine finanziellen Probleme. Wir ermutigen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Laufe ihres Berufslebens merken, dass sie Handicaps entwickeln, sich an uns zu wenden. Die technischen Möglichkeiten sind so stark verbessert, dass wir uns um Lösungen für jeden bemühen können und dabei auch einen guten Standard erreicht haben.