ben daran mitgewirkt. Wenn Sie sich genau erinnern, dann haben wir, DIE LINKE, aus zwei Gründen nicht mitgemacht. Einer war der, dass wir gesagt haben, die Schulreform ist nicht ausfinanziert. Das wollten Sie damals nicht wahrhaben, und jetzt stellen Sie sich hierhin und sagen, oh, das ist jetzt aber nicht gut gelaufen, dort muss man nachsteuern. Darauf hätte man doch von vornherein achten können, dann wären wir auf der linken Seite vielleicht auch einmal froh gewesen – damals waren Sie auch in der Opposition –, wenn wir Sie zu dem Zeitpunkt schon einmal an unserer Seite gehabt hätten.
Sie dürfen sich jetzt, vier Jahre später, dann aber auch nicht hierhinstellen und sagen, oh, da braucht man aber Geld, schade, dass uns das nicht früher aufgefallen ist. Jetzt mit dem Finger auf andere zu zeigen, ist ein bisschen absurd, damit machen Sie es sich sehr einfach, Herr Röwekamp!
Zur Hochschulfinanzierung möchte ich auch einmal gern ins Detail gehen! Herr Kollege Rupp hat es soeben schon deutlich gemacht, wir bilden in Bremen überproportional mehr Hochschulabsolventen aus, und im Verhältnis zur Einwohnerzahl bilden wir sogar im bundesdeutschen Schnitt die meisten aus. Das hat diverse Vorteile. Das ist nicht nur als Kostenfaktor zu begreifen, auch wenn ich weiß, wie hoch der Haushaltsposten im Bereich Hochschulen ist. Das hat auch diverse Vorteile, und damit meine ich jetzt nicht die lächerlichen 3 400 Euro aus dem Länderfinanzausgleich, von denen immer gern geredet wird.
Ich sage ganz klar, dass das regionalwirtschaftliche und räumliche Vorteile hat. Es hat auch den Vorteil, dass zum Beispiel von den Studierenden der Universität Bremen ganz viele qualifizierte Fachkräfte in Bremen bleiben. Von ihnen hat nur ein Drittel ihr Abitur in Bremen gemacht, und der Rest kommt aus anderen Bundesländern, davon aber mindestens ein Drittel aus dem direkten Umland. Das hat enorme Auswirkungen auf Bremerhaven, denn dort sind die positiven Effekte sogar noch viel größer. Das hat natürlich auch zur Folge, dass sich viele mittelständische Betriebe in und um den Bereich ansiedeln. Das bringt Bremen insofern natürlich ein ganzes Stück voran.
Dazu, dass Sie sich jetzt aber hierhinstellen und sagen, man müsse überlegen, welche Studiengänge gestrichen werden, kann ich nur sagen: Diese kurzsichtige Politik hatten wir vor ein paar Jahren schon einmal. Es gab den Hochschulrahmenplan V, der festgelegt hat, dass bestimmte Mittel nicht mehr geflossen sind, die im Hochschulrahmenplan IV gerade noch aufgestockt worden sind. Damals wurde der Hochschule Bremen gesagt, dass es wichtig sei, bis zum Jahr 2005 die Zahl der Studienplätze anzuheben.
Es ist nicht nur für die Hochschule wichtig, sondern auch für Bremens Wirtschaft. Das haben Sie dann gemacht, und ein paar Jahre später – damals waren Sie noch mit in der Regierung – sagt man, jetzt müssen die Kosten wieder gesenkt werden, und es muss abgebaut werden, aber aufgrund der geschlossenen Verträge ging das natürlich nicht. Kurzfristige Lösungen mit diesem Hin und Her bei der Hochschulbaufinanzierung, an der Sie auch ein bisschen beteiligt waren, Herr Röwekamp, hatten das nämlich zur Folge. Man kann es im Übrigen auch an Folgendem sehen: An der Universität wurde der Studiengang Sonderpädagogik abgeschafft, und kurze Zeit später wurde hier die Inklusion eingeführt. Das ist auch wieder eine Entscheidung, die sich absurd widerspricht, die aber eine Folge der kurzfristigen Überlegungen im Bereich der Hochschulfinanzierungen ist.
Wenn Sie es ernst damit meinen, dass Sie die Hochschulen und die Universität hier auskömmlich finanzieren wollen, dann können Sie sich nicht hierhinstellen, Herr Röwekamp, und sagen, dass die Universität oder der Senat überlegen müssen, was gestrichen wird. Sie haben ja eben gesagt, zum Kooperationsverbot stehen Sie als CDU-Landesverband ein bisschen anders als Ihre Kollegen in den anderen Bundesländern, das respektiere ich auch. Dazu kann ich nur sagen, gut, dass die FDP nicht in den Bundestag gekommen ist, denn sie hat eine ganz andere Position dazu, auch hier in Bremen im Übrigen.
Genau diese Wellen kurzfristiger Überlegungen der Politik im Bereich der Wissenschaftsfinanzierung haben in dem Sinne zu ganz viel Chaos an der Universität und den Hochschulen geführt. Man konnte keine verlässlichen Arbeitsbedingungen schaffen, da Studiengänge einmal abgeschafft werden sollten und einmal nicht. Es ist Unruhe in den Betrieb hineingekommen, und die von Ihnen so viel gepriesene Drittmittelakquise wird dadurch deutlich schwieriger.
Ich möchte Sie wirklich bitten, in dieser ganzen Debatte um den Haushalt ein bisschen mehr Ehrlichkeit an den Tag zu legen, sowohl was Ihre eigene Verantwortung angeht, unter anderem auch für die soziale Spaltung dieser Stadt, als auch im Umgang mit dem zukünftigen Haushalt. Das stünde Ihnen ein bisschen besser zu Gesicht, als hier nur polemisch zu agieren. – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin froh, dass Sie diese grundsätzliche soziale Frage noch einmal ansprechen, Herr Röwekamp! Im Grunde genommen muss jeden in Bremen, der Poli––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
tik macht, genau die Frage umtreiben, wie es den Menschen in Bremen geht. Ich komme aber zu einer völlig anderen Schlussfolgerung als Sie.
Nehmen wir das Beispiel Mindestlohn! Die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben mit dem Bremischen Landesmindestlohngesetz – ich glaube, wir waren die Ersten, auch wenn andere Länder es jetzt auch machen wollen – den Rahmen für eine solche Regelung auf Landesebene so weit ausgeschöpft, wie es Gott sei Dank rechtlich möglich ist. Dies hat Vorbildcharakter für viele andere Länder, aber es betrifft nur den öffentlichen Dienst, alle, die mit ihm Zuwendungsverträge oder andere Verträge haben, nachrangige Gesellschaften und so weiter. Das ist ein zwar nicht ganz kleiner, aber doch begrenzter Bereich.
Die Kommune und das Land können in einem solchen zentralen Punkt ganz offensichtlich kaum darüber hinausgehen, aber stellen wir uns die soziale Lage in Bremen vor, die Sie gerade einfordern: Wenn Sie nicht schon seit Jahren einen bundesweit verbindlich geltenden Mindestlohn verhindert hätten, dann wäre die soziale Lage in Bremen deutlich besser.
Das kann man nicht der jeweiligen Kommune, Bremen oder Wuppertal, nicht dem jeweiligen Land, Bremen oder Nordrhein-Westfalen, vorwerfen, sondern das ist nur mit bundesweit verbindlichen Maßnahmen zu regeln.
Zum zweiten Punkt, den Sie angesprochen haben, da haben Sie vielleicht auch schon die Antwort gleich parat! Der bundesweite gesetzliche Mindestlohn und viele andere Dinge gehören zu der Politik der Grünen. Wir wissen, wie Sie angetreten sind, Ihre Politik und Ihr Programm, so vage es auch immer war, kennen wir. Daher haben wir keine Veranlassung zu glauben, dass wir Ihnen aus Ihrer Lage, wie Sie nun mit Ihrem Wahlsieg in Berlin umgehen, heraushelfen müssen.
Überlegen Sie sich, welche Erkenntnisse Sie als Siegerinnen und Sieger aus dieser Wahl ziehen, das wäre sehr klug, denn auch als Sieger kann man Erkenntnisse aus solch einer Wahl ziehen. Ich hoffe, Sie werden die richtigen Erkenntnisse daraus ziehen. – Vielen Dank!
Es ist vereinbart worden, bei den Haushaltsgesetzen zuerst die erste Lesung durchzuführen, um im Anschluss daran über die Überweisung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss und an die Ausschüsse, deren Aufgabenbereiche betroffen sind, abzustimmen.
Als Erstes lasse ich über das Haushaltsgesetz der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2014 in erster Lesung abstimmen.
Wer das Haushaltsgesetz der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2014, Drucksache 18/1045, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Jetzt lasse ich über das Haushaltsgesetz der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2015 in erster Lesung abstimmen.
Wer das Haushaltsgesetz der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2015, Drucksache 18/1045, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Bei den Vorlagen zum Haushalt 2014 und 2015 ist Überweisung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss, federführend, sowie an die Ausschüsse, deren Aufgabenbereiche betroffen sind, vorgesehen. Dies sind der Rechtsausschuss, der Ausschuss für Angelegenheiten der Häfen im Lande Bremen, der Ausschuss für die Gleichstellung der Frau, der Ausschuss für Integration, Bundes- und Europaangelegenheiten, internationale Kontakte und Entwicklungszusammenarbeit und der Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit.
Wer der Überweisung der Haushaltsgesetze der Freien Hansestadt Bremen für die Haushaltsjahre 2014 und 2015, Drucksache 18/1045, der Haushaltspläne und der Stellenpläne für die Haushaltsjahre 2014 und 2015, einschließlich der Sonderhaushalte und der Haushalte der unselbstständigen Stiftungen und Vermächtnisse, der Produktgruppenhaushalte für die Haushaltsjahre 2014 und 2015, der produktgruppenorientierten Stellenpläne für die Haushaltsjahre 2014 und 2015, der Wirtschaftspläne 2014 und 2015 der Eigenbetriebe, Sonstigen Sondervermögen, Stiftungen und Anstalten öffentlichen Rechts und der Darlegungen zur Begründetheit der Ausgaben und zur Ausschöpfung von Einnahmequellen im Zusammenhang mit einer Überschreitung der Höchstgrenze für Kreditaufnahmen nach Artikel 131 a der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen zur Beratung und Berichterstattung an den staatlichen Haushaltsund Finanzausschuss, federführend, und die eben genannten Ausschüsse seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Bei dem Finanzplan 2012 bis 2017 der Freien Hansestadt Bremen, Drucksache 18/1046, ist ebenfalls Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss vorgesehen.