Protocol of the Session on September 25, 2013

Da kann man nur feststellen, dass sich die Firma Meyer in Papenburg nicht an das hält, was der Arbeitgeberverband Gesamtmetall offensichtlich für unnötig hält.

Neben diesen vielleicht spektakulären Fällen, die an die Öffentlichkeit gedrungen sind, ist auch vieles, was nicht an die Öffentlichkeit kommt – das Auffüllen von Regalen im Supermarkt als Werkvertrag, die Zimmermädchen in Hotels, die zum Teil mittlerweile unter Werkvertragsbedingungen arbeiten –, schon einmal festgestellt worden. Auch Spitzenbetriebe der deutschen Industrie sind ins Gerede gekommen. Der Fall, dass Daimler vor dem Landesarbeitsgericht in Stuttgart ein Arbeitsgerichtsverfahren verloren hat, ist auch vor einigen Monaten durch die Presse gegangen.

Es gibt viel zu ändern, in diese Richtung zielt unser Antrag. Wir stellen jetzt fest, der Senat ist uns zuvorgekommen. Der Beitritt zu der Initiative „Gute Arbeit“ im Mai, der schon einen Teil dieser Probleme aufgreift, ist richtig und wird von uns begrüßt. Dass der Senat sich jetzt entschlossen hat, der Initiative der Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen beizutreten, finden wir auch völlig richtig, weil die in dieser Initiative enthaltenen Vorschläge richtig sind und sich auch in der Konkretisierung mit unseren Vorstellungen decken.

Wichtig ist, dass die darin vorgeschlagenen Änderungen, die Verschärfung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes mit verschärften Sanktionsmöglichkeiten, aber auch die Verbesserung der Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte in den aufnehmenden Unternehmen angegangen und gestärkt werden, denn es ist ja geradezu eine Illusion zu glauben, dass die strukturell unterlegenen Werkarbeitnehmer allein in der Lage seien, aufgrund eigener Initiative ihre Bedingungen zu verbessern. Hier ist es auch nötig, dass in den Betrieben, die aufnehmen, die Mitbestimmungsrechte deutlich geändert werden.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Wir glauben, dass diese Initiative der Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen der richtige Weg und dass der Beitritt dazu völlig richtig ist, und wir hoffen darauf, dass diese Initiative auch unter den geänderten aktuellen politischen Rahmenbedingungen dazu beiträgt, bundespolitisch in den nächsten Monaten etwas auf den Weg zu bringen und zu einem Erfolg zu verhelfen. Deswegen sind wir zu dem Entschluss gekommen, unseren Antrag zurückzuziehen und das Vorhaben des Senats zu unterstützen. – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Willmann.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wenn der Kollege Reinken angekündigt hat, den Antrag der Koalition zurückzuziehen, glaube ich, ist das Thema so wichtig und brennend, dass es sich lohnt, darüber doch noch ein paar Worte zu verlieren. Mehr als ein Drittel aller Beschäftigten im Land Bremen arbeitet in Teilzeit, in einem Minijob, befristet oder als Leiharbeiter. Mehr als ein Drittel, das geht aus einer aktuellen Studie der Arbeitnehmerkammer des Landes Bremen hervor! Gleichzeitig, das ist das Erschreckende daran, verliert der Vollzeitjob im Land ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Bremen an Bedeutung. Von der neuen Bundesregierung, wer immer sie stellen mag, erwarte ich, dass an dieser Stelle politische Korrekturen vorgenommen werden, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Manchmal ist es gut, etwas mitzugeben!

Werk- und Dienstverträge, das will ich aber auch noch einmal feststellen, entsprechen einer arbeitsteiligen modernen Arbeitswelt. Mittlerweile aber gibt es mehr und mehr zweifelhafte Werkvertragskonstruktionen, und diese können aus unserer Sicht nur als Scheinwerkverträge bezeichnet werden. Dabei handelt es sich um nichts anderes als Tarifflucht. Dieser Trend muss gestoppt werden, deshalb haben wir auch hierzu noch einmal die Debatte.

Bei der Konstruktion von zweifelhaften Werkverträgen kennt die Fantasie inzwischen keine Grenzen. So räumen Beschäftigte mit Werkverträgen Regale im Einzelhandel ein, und auch der Kassenbereich in Supermärkten wird inzwischen an Fremdfirmen vergeben. Es stellt sich die Frage, ob derjenige, der aufoder abschließt, eigentlich noch zur Firma gehört.

In der Druckbranche werden Schichten abgegeben, und in Hotels wird die Reinigung der Zimmer per Werkvertrag vergeben, wahrscheinlich hat der Nachtpförtner auch längst einen Werkvertrag. Von den Zuständen in den Schlachthöfen haben wir alle gehört, von Werftbetrieben dieser Region, die sich inzwischen von dem Werkvertragsnehmer getrennt haben, ganz zu schweigen!

Mit diesen Scheinwerkverträgen senken, so muss man es sehen, Unternehmen die Lohnkosten und verschlechtern die Arbeitsbedingungen. Dies geht eindeutig zulasten der Beschäftigten und der über Jahrzehnte gewachsenen betrieblichen Mitbestimmung, die geht nämlich verloren, von tariflichen Mindestlöhnen ganz zu schweigen, eine zunehmende perfide Ausbeutung der Arbeitnehmerinnen und -nehmer, findet ungehindert weiterhin statt. Soziale Sicherung, Arbeitsschutz und unternehmerische Fürsorge werden zunehmend Fremdwörter. Wo bleibt da die gute Arbeitswelt? Wenn dann einmal ein Scheinwerkvertrag gerichtlich festgestellt wird – es ist eigentlich ganz spannend, sich das anzuschauen –, dann ist das verdeckte Leiharbeit mit allen Konsequenzen, also Bußgeld, der Nachzahlung der Sozialversicherungsbeiträge und einem automatischen Arbeitsverhältnis der Beschäftigten mit dem Besteller des Werkvertrags, das finden wir auch zuhauf.

Es gibt aber eine Gesetzeslücke im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, und diese Lücke gilt es schnellstens zu schließen. Liegt ein Scheinwerkvertrag vor und besitzt die Fremdfirma eine Erlaubnis für Leiharbeit, schützt das die Betriebe vor den Rechtsfolgen. Manche Betriebe nutzen das schamlos aus. Sie ver

geben ihre dubiosen Werkverträge nur an Fremdfirmen mit einer Erlaubnis für Leiharbeit. Damit können sich Unternehmen dann absichern und die Rechtsfolgen von Scheinwerkverträgen abmildern, und die Schuld liegt dann sowieso bei anderen. Wir fordern deshalb, dass die Erlaubnis nur noch für echte Leiharbeit gilt. Wer mit Scheinwerkverträgen Löhne absenkt, Tarifflucht begeht und die Mitbestimmung aushebelt, der soll zukünftig immer auch harte rechtliche Konsequenzen tragen, das hat abschreckende Wirkung und ist vor allem gerecht.

Aus all den genannten Gründen unterstützen wir unseren Senat in seinem Beitritt zur Bundesratsinitiative. Sollte es weiteren Drucks auf die künftige Bundesregierung bedürfen, verspreche ich, dass ich mit meiner Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dabei gern behilflich bin. – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Bernhard.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der Missbrauch von Werkverträgen ist in seinen Auswirkungen hier schon ziemlich zutreffend beschrieben worden. Diese Situationsbeschreibung kann ich nur unterstützen. Aus dem Zurückziehen des Antrags der Koalition folgt selbstverständlich auch, dass unser Änderungsantrag erst einmal in sich zusammenstürzt, was aber nicht heißt, dass das Thema vom Tisch ist. Deswegen würde ich mich ganz gern hier auch noch einmal dazu äußern, was diese Konsequenzen von Werkverträgen für uns bedeuten. Wir haben hier auch schon einmal im Zusammenhang mit der Leiharbeit darüber gesprochen, dass immer, wenn man einen Missstand im Sinne des Ausnutzens von Arbeitnehmerrechten behoben hat, auf der anderen Seite wieder neue Missstände entstehen. Man kann sagen, hier wurde wieder etwas gefunden, was sich exorbitant ausnutzen lässt. Das sind in dem Zusammenhang genau diese Zustände, die wir finden, die jetzt über Werkverträge um sich gegriffen haben.

Die Zahlen sind erschreckend, es gibt massenhaft diese Tarifflucht und dieses Lohndumping, und ich bin der Meinung, dass man selbstverständlich dagegen angehen muss. Wir haben das Problem, dass die Zahnpasta zurück in die Tube muss und wir den Deckel nicht mehr schließen können. Das ist genau das, was passiert ist. Ich finde den Vorstoß der Bundesratsinitiative – die Debatte war ja erst letzten Freitag – vollkommen richtig, aber ich sehe letztendlich, dass es unzureichend ist. Es ist vollkommen zutreffend, wir müssen sehen, dass der Arbeitsschutz ausgeweitet wird. Das wirklich maßlos grausame Beispiel der Meyer Werft, wir haben es vorhin gerade

gehört, ist indiskutabel, das sind Auswüchse, die man wirklich nicht mittragen und überhaupt nicht akzeptieren kann.

Es ist auch richtig, dass das Betriebsverfassungsgesetz verändert werden muss. Momentan haben wir hier den Bezug zu Paragraf 99, der die personellen Einzelmaßnahmen betrifft. Es stimmt, dass der Betriebsrat viel zu wenig Eingriffsmöglichkeiten hat. Wir sind allerdings der Ansicht, dass diese Werkverträge, wie sie hier letztendlich im Sinne von echten Werkverträgen definiert werden, nicht ausreichen, um diese Missstände wieder zu beheben. Es wird sich also gar nicht allein über den Paragrafen 99 regeln lassen. Wir haben eine ganze Reihe von Schutzmaßnahmen darin verankert, ich finde aber, dass der Betriebsrat in dem Sinne, dass auf den Betriebsfrieden geachtet werden muss, noch lange nicht in der Lage ist zu begründen, wie er in diese Mitbestimmung entsprechend radikal eingreifen kann.

Wir haben eine ganze Reihe von Beschäftigten, die beispielsweise unfreiwillig Teilzeitbeschäftigte sind, die aufstocken würden und dagegen ausgespielt werden. Wir haben auch so etwas wie diese unzureichende Information, sehr viele Arbeitgeber respektive Betriebsräte halten es noch nicht einmal für notwendig, die Betriebsräte entsprechend zu informieren.

Ich möchte noch ein paar Sätze zu unserem Antrag sagen, der jetzt hier letztendlich keinen Anknüpfungspunkt gefunden hat, aber inhaltlich richtig ist. Ich fände es gut, würde genau diese Veränderung auch in das Personalvertretungsgesetz aufgenommen, denn selbstverständlich haben wir Werkverträge auch im öffentlichen Dienst. Es ist zunehmend so. Ich möchte einräumen, dass die Quantität eine andere ist, das ist unbestritten richtig, das kann man insofern auch nicht in der Weise vergleichen. Hier werden aber Stellen nicht wiederbesetzt, und stattdessen wird letztendlich auf Werkverträge zurückgegriffen. Auch hier haben wir das Problem, dass es Beschäftigte gibt, die in Teilzeit arbeiten, die einbezogen werden müssten. Auch hier haben wir das Problem, dass es befristet Beschäftigte gibt, die nicht einbezogen werden. Stattdessen gehen Menschen in den Ruhestand, und weil man nicht nachbesetzt und die Arbeit immer noch auf dem Schreibtisch liegt, sagt man: Okay, dann machst du das eben über den Werkvertrag weiter. Bislang ist das Bremische Personalvertretungsgesetz nicht so formuliert, dass man hier die Möglichkeit hätte einzugreifen. Ich möchte noch einmal anführen, dass wir das auch reflektieren sollten.

Insofern halte ich es für richtig, dass es diese Bundesratsinitiative gegeben hat, aber die eigentliche Begründung dieser Bundesratsinitiative, dass diese unternehmerische Freiheit durchaus weiter bestehen sollte, finde ich nach wie vor bedenkenswert. Eine Partei ist im Bundestag nicht mehr vertreten, die sich immer sehr vehement dafür eingesetzt hat, Kündigungsschutz abzubauen und so weiter, erst Ende des letzten Jahres war das wieder sehr im Gespräch. Das

muss ich sagen, die Fahne der unternehmerischen Freiheit, die dort hochgehalten wurde, kann ich absolut nicht akzeptieren! Ich halte diese Bundesratsinitiative und auch das Ansinnen der rot-grünen Koalition nicht für ausreichend, weil wir eine Werkvertragsausbeutung und eine Missbrauchsentwicklung haben, die jeder Beschreibung spottet. Deshalb bin ich der Meinung, dass wir nicht von echten, guten, besseren oder qualitativ akzeptablen Werkverträgen sprechen können, sondern tatsächlich sehen müssen, dass wir das auf gesetzgeberischem Niveau zurückdrehen, womit wir einmal begonnen haben. Deshalb bin ich der Meinung, dass wir das weiter im Auge behalten müssen. Wir vertreten die Ansicht, dass diese Werkverträge überhaupt nicht mehr zum Tragen kommen sollten. – Vielen Dank! (Beifall bei der LINKEN)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Kastendiek.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Da dieser Antrag jetzt zurückgezogen worden ist, brauchen wir den Antrag auch nicht mehr abzulehnen. Vor diesem Hintergrund überrascht Sie sicherlich unsere Position auch nicht, denn wir sind erstens der Auffassung, dass sich das Werkvertragsrecht grundsätzlich bewährt hat, dass es natürlich auch der geteilten Arbeitswelt der Bundesrepublik Deutschland und auch der Wettbewerbsfähigkeit unserer Volkswirtschaft Rechnung trägt und auch ein Grundpfeiler ist, der nicht infrage gestellt werden kann. Deswegen gerade gegenüber der letzten Rednerin hier ein klares Kontra diesbezüglich! Es lässt sich ja auch nicht so ganz der Eindruck verwischen, dass dies auch so ein bisschen dem Wahlkampf geschuldet war. Dass wir hier – und das möchte ich an dieser Stelle deutlich zum Ausdruck bringen! – gegen den Missbrauch des Werkvertragsrechts sind, ist unstrittig, das hat auch die Bundeskanzlerin mehrfach in der Vergangenheit gesagt, deswegen sage ich an dieser Stelle auch noch einmal ganz deutlich: Der Missbrauch muss eindeutig bekämpft werden, da gibt es kein Wenn und Aber!

(Beifall bei der CDU)

Wenn man sich aber einmal die ganze Szenerie, insbesondere auch bei der SPD, anschaut, wenn man auf seinen Wahlplakaten mit Gebäudereinigern für den Mindestlohn wirbt, obwohl es für diese schon einen Mindestlohn gibt, der weit über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt, dann sind natürlich Zweifel an der Ernsthaftigkeit, sich mit dieser Problematik differenziert auseinandersetzen zu wollen, auch mehr als angebracht. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

(Beifall bei der CDU)

An den Kollegen Willmann kann ich eigentlich nur die Bitte richten: Bevor Sie anfangen, die Bundesregierung oder die Koalitionsverhandlungen in irgendeiner Art und Weise zu begrüßen, kehren Sie doch erst einmal vor Ihrer eigenen Haustür! Sie haben keinen allzu weiten Draht zu dem Geschäftsführer der Heinrich-Böll-Stiftung, die Anfang September verurteilt worden ist, weil sie nämlich die Scheinselbstständigkeit in ihren eigenen Räumen geduldet hat. Bevor Sie anfangen, mit Fingern auf andere zu zeigen, zeigen Sie erst einmal auf sich selbst, und kehren Sie vor Ihrer eigenen Haustür! – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Staatsrat Professor Stauch.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht um echten Formenmissbrauch, es geht also nicht um unternehmerische Freiheit, Frau Bernhard, sondern es geht darum, dass rechtlich zutreffende Formen gewählt werden. Wenn ich einen Werkvertrag wähle und einen Menschen abhängig beschäftige, ihn in den Betriebsablauf einordne und den Weisungen eines Arbeitgebers unterwerfe, ist das kein Werkvertrag, dann ist das ein Arbeitsvertrag, ein Dienstleistungsvertrag. Der Werkvertrag richtet sich auf einen bestimmten Erfolg, auf die Herstellung eines Werks, und deshalb brauchen wir auch die Werkverträge.

Herr Kastendiek, da haben Sie völlig recht, natürlich braucht man Werkverträge, es ist eine normale Form, ein Wirtschaftsgut zu erstellen. Das brauchen wir auch im öffentlichen Dienst, also ein Vorgehen mit der Forderung, Werkverträge zu verbieten, ist abenteuerlich!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Seit dem 19. Jahrhundert haben wir das BGB. Natürlich braucht man Werkverträge, aber der Formenmissbrauch muss bekämpft werden. Es gibt eine Betriebsrätebefragung, wonach Werkvertragsbeschäftigte in aller Regel über 6 Euro weniger erhalten als die Stammbelegschaften. Es geht um schlechtere Bezahlung, um schlechtere Arbeitsbedingungen, die über Werkverträge durchgesetzt werden, und letztlich ist es auch eine Umgehung der jetzt eingegrenzten Arbeitnehmerüberlassung. Die Leiharbeit ist erschwert worden, auf der einen Seite durch gesetzliche Regelungen, sie darf nämlich nur noch vorübergehend stattfinden, und das Zweite ist, dass wir auch die Arbeitnehmerüberlassung eng reguliert haben. Das wird jetzt durch Werkverträge im erheblichen Umfang umgangen.

Vielen Dank, dass Sie den Beitritt des Senats zu der Gesetzesinitiative hier loben! Die Frage ist, wie man diesen Formenmissbrauch wirksam bekämpft. Das ist sehr schwierig, weil immer wieder neue Schlupflöcher geschaffen werden. Das ist schlicht Missbrauch, und wir müssen jetzt sozusagen die Regeln anziehen. Das ist bitter, dass man die normalen Regeln, den normalen Typus, den wir ehrlicherweise im BGB haben, jetzt durch die ganzen Umgehungsformen sozusagen schärfen muss. Wir müssen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz dadurch schärfen, dass wir die negativen Folgen für die Arbeitgeber dann doch wieder durchsetzen.

Jetzt ist es so, wenn fälschlicherweise ein Werkvertrag abschlossen wird, dann wird das als eine Arbeitnehmerüberlassung behandelt, und es kommt ein Arbeitsverhältnis zustande. Das fürchten die Arbeitgeber natürlich. Es kommt durch das Gesetz ein Arbeitsverhältnis zustande, und deshalb wird jetzt auf Vorrat für Betriebe, die davon überhaupt keinen Gebrauch machen, die Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis beantragt. Der Gesetzentwurf, dem wir beigetreten sind, besagt aber, die Arbeitnehmerüberlassung wird nicht verlängert und erlischt, wenn ausdrücklich keine Arbeitnehmerüberlassung stattfindet.

Der zweite Punkt! Werkverträge werden auch dadurch erschwert, dass die Arbeitnehmerüberlassung vorher in jedem Fall ausdrücklich erklärt werden muss. Die Möglichkeit also, sich hinterher darauf zu berufen, entfällt durch den Gesetzentwurf auch. Das ist, glaube ich, auch ein guter Punkt.

Die Mitbestimmung der Betriebsräte wird wie folgt gefasst – auch da ist eine gute Kontrollmöglichkeit eingeräumt worden –, ich lese Ihnen das einmal vor: „Im Fall von Personen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stehen und länger als ei

nen Monat auf dem Betriebsgelände tätig sind, sind dem Betriebsrat die Verträge des Arbeitgebers mit diesen Personen oder mit deren Arbeits- und Auftraggebern einschließlich der Unterlagen über Einsatztage und Einsatzzeiten sowie Informationen zu den Arbeitsaufgaben und den Arbeitsabläufen einschließlich der Zusammenarbeit mit den Betriebsangehörigen zur Verfügung zu stellen.“ Da wird Transparenz und Klarheit geschaffen, da haben die Betriebsräte alle Informationen und können, glaube ich, auch den Formenmissbrauch bekämpfen. Die Rechtsprechung sagt bisher, es kommt auf die ganzen Umstände an, da ist die ganze Beweislast bei den Arbeitnehmern, sie haben kaum eine Chance, das überhaupt durchzusetzen. Diese Regelung schafft jedenfalls einen vernünftigen Ansatz, deshalb hat sich der Senat entschlossen, dem beizutreten. Ich glaube, das ist eine gute Lösung. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Der Antrag der Koalition und der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE sind von den jeweiligen Antragstellern zurückgezogen worden. Insofern nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von der Mittteilung des Senats, Drucksache 18/1052, Kenntnis. Das war für heute der letzte Tagesordnungspunkt. Ich bedanke mich und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Abend! Ich schließe die Sitzung.