Protocol of the Session on September 25, 2013

Der vierte Punkt des Antrags fordert, dass einzelne individuelle Bestattungsformen ermöglicht werden, zum Beispiel in Bestattungswäldern und bei der individuellen Gestaltung, es ist auch die Rede von virtuellen Grab- und Gedenkstellen. Schon heute kann der Friedhofsträger Teile bestehender Friedhöfe außerhalb der unter Denkmalschutz stehenden Friedhofsflächen für eine individuelle Grabgestaltung freigeben, das heißt, dies bedarf auch keiner Gesetzesänderung. Wir haben auch konkrete Fälle, zum Beispiel in Blumenthal, wo ein Teil des Friedhofs in einen Waldfriedhof umgewandelt werden soll, auch gibt es schon seit mehreren Jahren Baumgräber. Die Gräberordnung, die die Gestaltung der Grabstellen regelte, ist bereits vor mehreren Jahren abgeschafft worden. Es bleibt aber auch bei allen neuen Grabformen die Verpflichtung des Friedhofsträgers, die Wahrung der Würde eines Friedhofs mit einer angemessenen Gestaltung zu gewährleisten.

Schon jetzt ist es rechtlich möglich, Friedhofsflächen extern betreuen zu lassen. Der Umweltbetrieb Bremen steht derzeit in Gesprächen mit dem Verband der Friedhofsgärtner zur Anlage sogenannter Memoriam-Gärten in Bremen, mein Ressort steht dem sehr aufgeschlossen gegenüber. Memoriam-Gärten sind gärtnerbetreute Gemeinschaftsanlagen, die es auch

in anderen Städten schon gibt. Die Bestattungen verlaufen dabei wie bisher, nur die Grabpflege erfolgt anschließend nicht individuell, sondern nach einem Gestaltungsvorschlag der Friedhofgärtner gemeinsam für zum Beispiel 30 Gräber im Auftrag der Hinterbliebenen.

(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Besser, als Sie es erzählen, könnte man es auch nicht hineinschreiben!)

Virtuelle Grab- und Gedenkstellen bestehen schon in verschiedenen Gemeinden in Deutschland, sie bedürfen keiner Gesetzesänderung, denn sie fallen nicht unter das Friedhofsrecht. Das Angebot, Beerdigungen auch an Freitagen oder Samstagen durchzuführen, bedarf ebenfalls nicht einer gesetzlichen Regelung, mein Ressort befürwortet solche Vorschläge. Schwierigkeiten gibt es im Moment wegen arbeitsrechtlicher Fragestellungen, Fragen der Personalkapazität im Umweltbetrieb Bremen und auch einer ablehnenden Haltung der Bestatter und Pastoren. Etwas anders sieht es in Bremerhaven aus, wo auf Nachfrage auch Termine an Samstagen angeboten werden. Der sechste Punkt fordert die Möglichkeit der Bestattung im Leichentuch und einen eigenen Friedhof für die muslimischen Gemeinschaften. Auf den kommunalen Friedhöfen in Bremen – in Aumund und Osterholz – und auch in Bremerhaven stehen schon heute besondere Grabfelder, auch mit Erweiterungsmöglichkeiten, für Muslime bereit, in Osterholz ist unlängst ein neues Feld angelegt worden, weil ein Feld schon komplett mit Gräbern belegt war. Das heißt, dies ist bereits geltende Praxis. Auch die Bestattung im Leichentuch ist nach geltendem Recht bereits zulässig, das heißt, hierfür brauchen wir keine Gesetzesänderung. Diese Bestattungsform ist allerdings bislang nicht gewählt worden. Bezüglich der Anlage muslimischer Friedhöfe haben wir einen Vertrag geschlossen zwischen der Freien Hansestadt Bremen und den Islamischen Religionsgemeinschaften, der Schura, dem Landesverband der Islamischen Religionsgemeinschaften Niedersachen und Bremen und dem Verband der Islamischen Kulturzentren. Danach steht nach dem Erlangen der Körperschaftsrechte den Islamischen Religionsgemeinschaften im Rahmen der Gesetze das Recht zu, neue Friedhöfe anzulegen.

(Unruhe)

Meine Damen und Herren, Sie haben dieses Thema sehr ernsthaft erörtert, ich würde Sie bitten, die Ernsthaftigkeit vielleicht auch bis zum Schluss meiner Ausführungen zu wahren! Ich komme gleich zum Schluss!

(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Die meisten sind nicht mehr wach, glaube ich! – Glocke)

Herr Kollege!

Der letzte Punkt ist die Forderung, bei Sozialbestattungen die Wahl zwischen Erdund Feuerbestattung zu ermöglichen. Diese Möglichkeit besteht schon heute – dies hat mir die Sozialsenatorin mitgeteilt –, das heißt, dem Wunsch und Wahlrecht der Verstorbenen kann in diesem Punkt entsprochen werden.

Sie sehen, wir haben uns sehr ernsthaft mit den Fragen und Anregungen dieses Antrags beschäftigt. Eine Reihe von Punkten ist ohne Änderung des Bestattungsrechts schon heute umsetzbar, sie müssen lediglich angegangen werden, anderes bedarf gesetzlicher Neuregelungen, wobei deutlich geworden sein sollte, dass noch einige Fragen zu klären sind.

Mein Ressort wird weiter an diesen Fragen arbeiten, und wir werden dann einen Vorschlag zur Reform des Bestattungsrechts vorlegen, den wir dann wiederum mit der gebotenen Ernsthaftigkeit mit Ihnen erörtern werden. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Damit ist die Beratung geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Es ist getrennte Abstimmung beantragt.

Zuerst lasse ich über die Ziffern 1 bis 3 des Antrags abstimmen.

Wer den Ziffern 1 bis 3 des Antrags der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD mit der Drucksachen-Nummer 18/950 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen CDU)

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt den Ziffern 1 bis 3 des Antrags zu.

Jetzt lasse ich über die Ziffern 4 bis 7 des Antrags abstimmen.

Wer den Ziffern 4 bis 7 des Antrags der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD mit der Drucksachen-Nummer 18/950 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt den Ziffern 4 bis 7 des Antrags zu.

(Einstimmig)

Damit wurde der gesamte Antrag angenommen.

Missbrauch von Werkverträgen bekämpfen

Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen vom 12. Juni 2013 (Drucksache 18/951)

D a z u

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 27. August 2013

(Drucksache 18/1041)

Wir verbinden hiermit:

Information gemäß Artikel 79 der Landesverfassung über wesentliche Angelegenheiten im Beratungsverfahren des Bundesrates:

Mitteilung des Senats über die vom Senat beschlossene Mitantragstellung zur Bundesratsinitiative „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauchs von Werkverträgen und zur Verhinderung der Umgehung von arbeitsrechtlichen Verpflichtungen“ – Gesetzesantrag der Länder Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen

Mitteilung des Senats vom 10. September 2013 (Drucksache 18/1052)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Staatsrat Professor Stauch.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Reinken.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Ich möchte zu diesem aktuellen Thema Werkverträge mit einem Zitat aus einem Positionspapier vom Arbeitgeberverband Gesamtmetall beginnen, ich zitiere: „Echte Werkverträge als konstitutives und zugleich existenzielles Element einer arbeitsteiligen Wirtschaft dürfen nicht durch einzelne schwarze Schafe in Misskredit gebracht werden.“ So weit bin ich einverstanden! Dann geht es weiter: „Gegen Rechtsmissbrauch interjection: (Scheinverträge) reichen die bestehenden Sanktionsund Schutzmöglichkeiten vollkommen aus.“ An dieser Stelle Widerspruch: Wenn es so einfach wäre! ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Natürlich ist es falsch, Werkverträge verallgemeinernd vorzuverurteilen. Man kann nichts dagegen sagen, wenn ein Unternehmen den eigenen Fuhrpark von einer Pkw-Werkstatt warten lässt, dann möglichst auch natürlich zu tariflichen Bedingungen und mit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Es ist doch völlig klar, man kann nicht verlangen, dass jede einzelne Dienstleistung in jedem Haus vorgehalten wird. Das jedoch, was vielleicht vor zehn Jahren noch Standard war, entspricht nicht mehr der heutigen Realität.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Wir haben heute nicht mehr die einzelnen schwarzen Schafe in der großen Herde der weißen, sondern es ist heute oftmals eher umgekehrt oder zu gleichen Anteilen. Wir haben ein deutliches Missbrauchsproblem, und das ist in den letzten Monaten mit vielen Schlaglichtern auch in der Öffentlichkeit sehr deutlich geworden.

Wir haben in der Region das Thema Fleischindustrie, nicht in Bremen, aber in Südoldenburg, Schlachter und Zerleger, die selbst unter Leiharbeitsbedingungen nur für 5 Euro pro Stunde arbeiten, und bei den Werkverträgen wird deutlich weniger gezahlt. Selbst die große PHW-Gruppe, ein großer Arbeitgeber im Schlachtgewerbe, fordert mittlerweile von der Bundesregierung, die gesetzlichen Rahmenregelungen zu ändern, damit dieses Dumping aufhört.

Wir hatten in diesem Sommer den sehr tragischen Fall bei der Meyer Werft, wo sowohl die Bezahlung als auch die Unterbringung der rumänischen Werkvertragsarbeitnehmer aufgrund der Todesfälle durch Brand öffentlich wurden, wobei ich auch sage: Sehr schnell und sehr positiv haben hier die Betriebsparteien und die IG Metall durch die Aufnahme von Tarifverhandlungen einen Rahmen dafür gesetzt, dass so etwas nicht mehr vorkommt, und das finde ich toll!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Da kann man nur feststellen, dass sich die Firma Meyer in Papenburg nicht an das hält, was der Arbeitgeberverband Gesamtmetall offensichtlich für unnötig hält.