Protocol of the Session on June 19, 2013

Der Senat hat inzwischen einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, und das ist eine Reform, die im Kern das vorsieht, was wir auch gefordert haben. Pensionsansprüche gibt es erst nach vier Jahren, nicht schon nach zwei Jahren. Das Renteneintrittsalter ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

orientiert sich am Beamtengesetz, die frühzeitige Inanspruchnahme der Pension gibt es nur noch mit Abschlägen, die Bezugsdauer des Übergangsgelds, eine Art Arbeitslosenversicherung für Senatsmitglieder, wird halbiert, und für zukünftige Senatoren, die ab dem Jahr 2015 in den Senat gehen, gilt bereits die Reform. Diese Regelungen finden wir vernünftig und angemessen. Das neue Gesetz finden wir deutlich gerechter, und es bringt – das war unser Kernanliegen – die Senatsmitglieder wieder ein Stück weit näher an die Lebensrealität der Bevölkerung.

Die hohen Gehälter über 2 300 Euro oder gar über 5 000 Euro im Monat sind für die normale Bevölkerung, das wissen wir, völlig utopisch. Ich möchte grundsätzlich sagen, DIE LINKE ist der Meinung, dass wir einen Systemwechsel in der Altersvorsorge brauchen. Reiche Menschen brauchen die gesetzliche Rentenversicherung vielleicht nicht, aber die gesetzliche Rentenversicherung braucht reiche Menschen.

(Beifall bei der LINKEN)

Ähnlich ist es mit Senatoren, Abgeordneten und Mitgliedern des Bundestags.

Wir hätten natürlich gern eine Altersversorgungsregelung, die der gesetzlichen Rente angepasst oder in die gesetzliche Rentenversicherung eingegliedert wird. Mir ist aber auch bewusst, dass eine solche radikale Umstellung der Systeme im kleinsten Bundesland schwer durchzusetzen ist. Ein wirklich solidarisches Rentensystem, in das alle einzahlen und alle Einkommensarten einfließen, auch Kapitaleinkünfte und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, ist ein Projekt, das man in Bremen tatsächlich nicht umsetzen kann. Deswegen sage ich hier heute: Wir ziehen unseren Antrag zugunsten der Vorlage des Senats zurück. Wir finden die Regelung, die der Senat gefunden hat, vernünftig.

Wir sind uns bewusst, dass man sich in der Debatte, die wir angestoßen haben, nicht in jedem Punkt durchsetzen kann. Die zwei Punkte, in denen wir uns nicht durchsetzen konnten, finden wir nach Rücksprache mit den Beteiligten allerdings durchaus auch in Ordnung, denn wir hatten gefordert, dass die Versorgungspunkte auf das Niveau von Niedersachsen abgesenkt werden. Wir hatten bei der Debatte tatsächlich übersehen, dass die Regierungsmitglieder in Niedersachsen auch noch Abgeordnete sind und ihre Anwartschaft dort erwerben. Daher finde ich einleuchtend und kann damit leben, dass es bei dieser Sache so bleibt, wie es auch schon vorher in der Vorlage des Senats war.

Wir stimmen also der Senatsvorlage zu und ziehen hiermit unseren Antrag zurück. – Ich danke Ihnen!

(Beifall bei der LINKEN, bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Fecker.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Senat legt zur heutigen Landtagssitzung ein Gesetz zur Änderung des Senatsgesetzes vor, dem die grüne Fraktion heute auch ihre Zustimmung geben wird. Die Bürgerschaft passt damit entstandene Unwuchten an, die sich in den letzten Jahren herauskristallisiert haben.

Lassen Sie mich auf einige wenige Eckpunkte an dieser Stelle eingehen! Künftig soll für Mitglieder des Senats dieselbe Regelaltersgrenze gelten wie für bremische Beamtinnen und Beamte. Diese flexible Lösung erspart dem Gesetzgeber eine weitere Anpassung, sollte die Altersgrenze noch einmal, in welche Richtung auch immer, verschoben werden.

(Abg. Frau V o g t [DIE LINKE]: Nach un- ten, hoffe ich!)

Ich habe diesen Einschub nur für Sie gemacht, Frau Vogt!

Auch die Frage der Mindestamtszeit, also die Zeit, die ein Senatsmitglied im Amt sein muss, um einen Anspruch auf Ruhegehalt zu erwerben, wird modifiziert. Das bisherige, sehr starre System, nach dem man vier Jahre dem Senat angehören musste, um einen Anspruch zu erwerben, führte öffentlich und nicht öffentlich immer wieder zu Diskussionen. Diese Diskussionen enden hoffentlich fortan, denn noch immer gilt der Vierjahresansatz im Grundsatz. Er wird jetzt aber so flexibel gestaltet, dass theoretisch auch drei Jahre und zehn Monate ausreichen. Wir haben also sozusagen künftig eine zeitliche Zone, in der sich das Ausscheiden aus dem Senat nicht negativ auswirkt.

Diejenigen Senatsmitglieder, die bereits vorher ausscheiden, erreichen zwar nicht mehr den Anspruch auf das Ruhegehalt, werden aber gesetzlich nachversichert. Diese Regelung entspricht voll und ganz unserer Linie, denn wer arbeitet, muss im Anschluss im Ruhestand auch etwas davon haben. Ich will an dieser Stelle keine weiteren Punkten nennen, denn der Geist dieses Gesetzes spiegelt sich schon deutlich wider.

Ich möchte die Gelegenheit aber auch gern nutzen, um noch einmal auf den Spagat hinzuweisen, den wir bei dieser Frage zu beachten haben. Natürlich gilt es auf der einen Seite für die Regierung in einer Lage enger Haushalte insbesondere immer auch die eigenen Ausgaben und damit auch die Bezüge im Blick zu haben. Auf der anderen Seite steht der Anspruch, für den Senat qualifizierte und motivierte Menschen zu finden. Mitglied einer Landesregierung zu sein beinhaltet eine große Verantwortung für das gesamte Gemeinwesen unseres Bundeslan

des und für eine ganze Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Natürlich ist die Übernahme eines Amtes im Senat eine Ehrensache, aber es ist eben kein Ehrenamt, wie wir es im klassischen Sinne aus unseren Vereinen kennen. Wir müssen für die Spitzen unseres Landes eine vernünftige und ausgewogene Vergütungsund Ruhestandsregelung haben, die den Ansprüchen, die dieses Amt mit sich bringt, gerecht wird. Dies spiegelt sich aus unserer Sicht in diesem Gesetzentwurf wider, und ich möchte darum bitten, dass wir auch in Zukunft versuchen, diese Diskussion weiter sachlich zu führen. Ich glaube, dass Bilder wie „üppige Pensionen“ oder eine „Rückkehr des Senats zurück in die Lebenswirklichkeit“ nicht der Wertschätzung entsprechen, die dieser Senat verdient hat. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Tschöpe.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist schon viel zum Inhalt dieses Gesetzes gesagt worden, deshalb werde ich versuchen, mich auf zwei Punkte zu kaprizieren, die bisher noch nicht entsprechend beleuchtet worden sind.

Wir haben am Ende jeder Legislaturperiode und bei der Neuwahl des Senats immer zwei Probleme gehabt, die weder für dieses Parlament noch für gewählte Senatorinnen und Senatoren angenehm waren. Dies war zum einen die Vorschrift, dass man, wenn man in den Senat gewählt wurde – auch wenn man am 28. oder 29. eines Monats gewählt wurde –, die vollen Bezüge einer Senatorin beziehungsweise eines Senators für den ganzen Monat bekommen hat. Alle Senatorinnen und Senatoren – zumindest meiner Erinnerung nach – haben dieses Geld dann spenden müssen, um sich von dem öffentlichen Vorwurf der Bereicherung zu befreien. Ich fand immer, dass dies ein unwürdiger Umgang der Öffentlichkeit mit diesem Amt und den neu gewählten Mitgliedern des Senats war, und ich bin sicher, dass das mit dieser Regelung ausgeschlossen ist.

Der zweite Aspekt ist – und dies war der Ausgangspunkt am Anfang dieser Legislaturperiode –, dass uns als Parlament unterstellt worden ist, wir hätten unsere Termine für Neuwahlen so gelegt, dass ein Senatsmitglied doch noch seine vollen Pensionsbezüge bekommt. Das entspricht auch dem, wie uns in der Legislaturperiode zuvor unterstellt wurde, wir hätten unsere Sitzungstermine als Parlament so gelegt, dass eine Senatorin beziehungsweise ein Senator sie nicht mehr bekommt. Ich kann nur sagen, dass ich auch dies als ein unwürdiges Gezerre empfunden ha––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

be, weil dieses Parlament autonom die Sitzungstermine festlegt, sobald eine Koalition steht und der Präsident zu wählen ist. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass wir die Sitzungstermine des Parlaments mit Rücksicht auf irgendwelche Versorgungsbezüge von Senatsmitgliedern festgelegt hätten, trotzdem wurde es immer öffentlich debattiert.

Ich finde es gut, dass mit dieser Regelung die Fiktion, wer bis zum Wahltag durchhält, der beendet seine vierjährige Amtszeit, beendet wird und der unwürdige Streit aufhört. Es ist eine atmende Grenze, die uns auch von falschen Verdächtigungen befreit. Ich halte die Regelung insgesamt für angemessen, auch die Tatsache, dass man sich im Übrigen weitestgehend am Beamtenrecht orientiert. Sehr gelungen ist meines Erachtens, dass wir uns bei der vierjährigen Amtszeit an den Bundesministern orientieren. Das ist der einzige Gegensatz.

Frau Vogt, es war nicht so, dass Bremen eine besonders üppige Regelung gehabt hätte, denn man darf nie außer Acht lassen, dass die Bremer Senatorinnen und Senatoren, die ein Jahr und elf Monate im Amt waren, überhaupt keine Altersversorgung bekommen haben. Ich finde das, was wir jetzt hier vereinbaren, ist wesentlich transparenter. Analog zu der Regelung für Bundesministerinnen und -minister bekommen diejenigen, die eine vierjährige Amtszeit absolviert haben, eine öffentlich-rechtliche Versorgung, wer weniger hat, wird in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Ich glaube, dies ist eine transparente und angemessene Regelung. Ich hoffe, wir werden sie einstimmig verabschieden. – Ich danke Ihnen!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Röwekamp.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer in Bremen Senatorin oder Senator wird, wird es weder wegen des Gehalts noch wegen der Versorgung. Dies gilt für Senatoren aller Fraktionen, die ich in über 20 Jahren hier im Parlament kennengelernt habe. Ich glaube, es gibt keine gerechte Bezahlung für jemanden, der in Bremen die Verantwortung übernimmt, dem Senat anzugehören, und deswegen gibt es auch keine Regelung, die absolut richtig oder absolut falsch ist. Daher sage ich für die CDU-Fraktion, dass wir den Vorschlag des Senats heute unterstützen werden, weil er aus unserer Sicht zwei entscheidende Anpassungen vornimmt, nämlich mit Einführung der Lebensarbeitsgrenze auch für Senatsmitglieder und bei der Frage, wann erstmals Versorgungsansprüche entstehen.

Natürlich kann man bei dieser Gelegenheit die Systemfrage stellen, ob man eine Senatorin, einen Senator eigentlich so bezahlen und versorgen muss wie

einen Beamten. Ich beantworte diese Frage aus meiner Sicht als jemand, der beide Seiten kennt, klar mit Ja. Es gibt kein politisches Amt, das dem Status eines Beamten so nahe ist wie das eines Senators. Anders als wir Abgeordnete hat ein Senatsmitglied während der Zeit seiner Zugehörigkeit zum Senat ein Beschäftigungsverbot. Sie oder er muss aus der bisherigen Beschäftigung, egal, als was sie oder er tätig war, ausscheiden oder diese Tätigkeit ruhen lassen. Sie scheiden als Berufsbeamte aus dem Beamtenstatus aus und müssen als Angestellte kündigen, das heißt, das Senatsmitglied nimmt für sich auch eine ganz wesentliche Entscheidung vor.

Deswegen finde ich es nur richtig, dass ein ausgeschiedener Senator erstens die Möglichkeit bekommt, den Wiedereinstieg in den Beruf für sich zu organisieren und dabei nicht zum Arbeitsamt oder einer vergleichbaren Einrichtung gehen muss, und er zweitens, wenn er dem Senat ungefähr vier Jahre angehört hat, am Ende einen Versorgungsanspruch erwirbt, den er ja erst mit Erreichen der Lebensarbeitsgrenze erhält, die für Beamte auch gilt.

Es gibt keine politische Rendite auf diese öffentlichen Debatte, es gibt keine Anwälte für die Angelegenheiten von Senatoren und Ministern außerhalb des politischen Wirkungskreises. Deswegen sind wir alle gut beraten, die Frage, ob und wie wir hauptberufliche Abgeordnete der Bremischen Bürgerschaft besolden oder vergüten, nicht in der Öffentlichkeit zu diskutieren, weil es am Ende nie eine Lösung gibt, die alle als gerecht empfinden. Wir werden die notwendigen Änderungen heute in erster und in zweiter Lesung mittragen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Bürgermeister Böhrnsen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich danke Ihnen für die sich abzeichnende einhellige Unterstützung dieses Gesetzentwurfs. Es ist schon etwas Besonderes, wenn der Senat einen Vorschlag macht, der ein Gesetz betrifft, das – wenn man so will – seine eigenen Angelegenheiten angeht. Wenn wir dann auf diese Zustimmung stoßen, freut uns das natürlich sehr. Wir nehmen hier eine ganz umfassende Reform des Senatsgesetzes vor. Die Systemfrage, ob man sich an anderen Alterssicherungssystemen orientieren sollte, kann man stellen – darüber haben wir, glaube ich, in einem anderen Zusammenhang schon einmal geredet –, aber es gibt niemanden in Deutschland, der dies macht, weder im Bund noch in irgendeinem anderen Land.

Ich nehme von meinem Vorredner gern das Argument auf, dass es das Naheliegendste ist, sich an dem

zu orientieren, was für den Bereich der Beamten und ihrer Versorgung bestimmt wurde. Dies ist eine Anlehnung an den Bereich der Beamten. Jeder, der in den Gesetzestext geschaut hat, sieht, dass es eine dynamische Verweisung ist, das heißt mit anderen Worten, wenn im Beamtenbereich etwas verändert wird, verändert es sich auch im Senatsbereich.

Lassen Sie mich aus Sicht des Senats einmal darauf hinweisen – und jeder, der dem Senat einmal angehört hat und es heute nicht mehr tut, weiß dies noch viel besser –, dass Senator kein Beruf wie jeder andere ist, das heißt, man entscheidet nicht allein, wie lange man in dem Beruf arbeiten will. Deswegen könnte ich es jetzt humorvoll nehmen und sagen, ich nehme die einhellige Zustimmung der Bürgerschaft auch als Aufforderung an die aktuellen Mitglieder des Senats an, so lange im Amt zu bleiben, bis sie die gesetzliche Altersgrenze, die heute heraufgesetzt wird, auch tatsächlich erreichen. – Vielen Dank!

(Beifall – Abg. T s c h ö p e [SPD]: Stimmen wir dem jetzt zu, wenn wir dem Gesetz zu- stimmen?)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz zur Änderung des Senatsgesetzes, Drucksache 18/939, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

(Einstimmig)

Da der Senat um Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung gebeten hat und dies interfraktionell auch beschlossen wurde, lasse ich jetzt darüber abstimmen, ob wir in die zweite Lesung eintreten wollen.

Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen!