Wer das Gesetz zur Änderung des Senatsgesetzes, Drucksache 18/939, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Gesetz zur Änderung des Bremischen Abgeordnetengesetzes – Aussetzung der Diätenerhöhung für die Jahre 2013 und 2014
Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und DIE LINKE vom 18. Juni 2013 (Drucksache 18/962) 1. Lesung 2. Lesung
Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen – Aussetzung der Diätenerhöhung für die Jahre 2013 und 2014
Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und DIE LINKE vom 18. Juni 2013 (Drucksache 18/963) 1. Lesung
Einsetzung eines nicht ständigen Ausschusses gemäß Artikel 125 der Landesverfassung – Abgeordnetenentschädigung/Akteneinsichtsrecht für Deputierte
Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des nicht ständigen Ausschusses gemäß Artikel 125 der Landesverfassung – Abgeordnetenentschädigung/Akteneinsichtsrecht für Deputierte
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir können auch hier gleich nahtlos an die vorhergehende Debatte anknüpfen, nämlich dass der Senat uns einen Gesetzentwurf vorlegt, der sich – der ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Herr Bürgermeister hat darauf hingewiesen, dass es nicht ganz unproblematisch ist – mit den eigenen finanziellen Bedingungen des Senatorenamtes beschäftigt. So müssen wir Abgeordneten uns damit beschäftigen, wie wir selbst für uns entscheiden – da sind wir, glaube ich, die einzige Berufsgruppe, die dies macht –, wie die Entwicklung der Diätenerhöhungen weitergeht.
Das Ganze ist ja immer heikel und auch, ähnlich wie beim Senat, Gegenstand öffentlicher Debatten. In der Vergangenheit ist mehr als einmal dabei herausgekommen, dass die politische Großwetterlage die Abgeordneten in der großen Mehrheit dazu bewogen hat, auf eine Erhöhung der Diäten zu verzichten, und so ist es bei den drei beantragenden Fraktionen auch heute. Mir ist vollkommen bewusst – ich möchte es gern auch ganz offen ansprechen –, dass der Vorlauf in dieser Frage vielleicht noch etwas ungewöhnlicher, heikler und auch schwieriger war, als es normalerweise schon immer bei der Frage der Fall war, ob wir uns nun die Diäten erhöhen sollten oder nicht, weil wir eine umfassende Reform des Abgeordnetenrechts haben.
DIE LINKE ist damals kurz vor dem Abschluss dieser Vereinbarung, die aber von der breiten Mehrheit hier im Haus getragen wurde, noch abgesprungen. Zur Vereinbarung gehörten auch die Einrichtung eines Index aus Preis- und Lohnentwicklung, demgemäß sich die Diäten automatisch erhöhen sollten, und die Verankerung in der Landesverfassung. Aufgrund dieser Gegebenheit ist es natürlich eine schwierige Situation, heute den Vorschlag zu beschließen, dennoch in den kommenden beiden Jahren davon abzusehen.
Dass der Start dieser Debatte in diesem Jahr über diesen Punkt etwas holprig verlaufen ist, hätte auch etwas mit meiner Person zu tun gehabt, so habe ich es mir zumindest sagen lassen. Ich hoffe sehr, dass mir der holprige Start dieser Debatte – da wir heute hier sind, um das Ergebnis zu beschließen – im Nachhinein nachgesehen wird. Man kann es nicht immer perfekt machen.
Fakt ist, dass wir nur ein Vorbild einer solch hochwertigen gleichen Regelung wie in Bremen haben, nämlich die Verankerung in der Landesverfassung und die Einrichtung eines Index im Abgeordnetengesetz, das ist das Land Thüringen. Das Land Thüringen – die Landesparlamente insgesamt sind ja nicht so ganz unterschiedlich – hatte die gleiche Situation wie wir zwei Mal. Im Land Thüringen hat man eine Lösung gefunden, wie man jeweils sogar über längere Zeiträume in den Neunzigerjahren und dann anschließend nach dem Jahr 2000 diesen Erhöhungsmechanismus trotz Index und Verankerung in der Verfassung außer Kraft gesetzt hat. Dies wird immer umstritten sein. Ich glaube, ich habe vorhin das Wort „politische Rendite“ aufgeschnappt, die gibt es bei ei
nem Verzicht auf die Diätenerhöhung auch nicht. Man wird für solche Dinge selten von außen gelobt, sie werden eher zur Kenntnis genommen, als dass sie besonders bemerkt werden.
Dennoch hat sich in der Diskussion zwischen den Grünen und der SPD und jetzt auch mit der LINKEN herausgestellt, dass in einer Situation – einer höchst umstrittenen und außen sehr intensiv geführten Debatte über die Beamtenbesoldung, wie wir heute Morgen wieder sehr eindringlich festgestellt haben –, in der wir nicht nur die Beamten im Blick haben, sondern in der wir schon seit Jahren auch bei Zuwendungsempfängern, bei vielen Projekten und Kleininitiativen in der Stadt Abstriche von der Tarifentwicklung machen müssen, weil die zur Verfügung stehende Summe für die Zuwendungen nicht ausreicht, insgesamt ein politisches Klima herrscht, wo es uns, glaube ich, gut zu Gesicht steht, selbst auch einen Beitrag zu dieser von uns immer wieder diskutierten Haushaltskonsolidierung zu leisten.
Trotzdem ist, glaube ich, das Thema Abgeordnetendiät in den Regelungen der Landesverfassung und des Bremischen Abgeordnetengesetzes sehr gut aufgehoben. Unser Paket, insgesamt die Abgeordnetenangelegenheiten neu zu ordnen, hat aus meiner Sicht eine hohe Anerkennung erzielt.
Es dürfte wahrscheinlich im politischen Alltag normal sein, dass es bei solch einem erfolgreichen und gemeinsam beschlossenen Paket dennoch hin und wieder Regelungen gibt, von denen man dann in Zukunft abweichen muss, weil das Leben eben nicht statisch ist und man auch noch einmal neue Normen beschließt.
Wir haben heute eine Regelung vorgelegt – jemand nannte es eine minimalinvasive Regelung –, um die Automatismen für zwei Jahre auszusetzen. Das gibt uns Zeit, noch einmal grundsätzlich darüber nachzudenken, wie wir mit diesem Bereich in der weiteren Zukunft umgehen und grundsätzlich verfahren wollen. Wir setzen jetzt nur für zwei Jahre die Diätenerhöhung aus und können uns dann noch einmal zusammensetzen und schauen, wie es in der Zukunft weitergeht.
Es ist auch richtig zu bemerken, dass dies weder eine elegante noch eine besonders gut vermittelbare Lösung ist, einerseits eine Regelung grundsätzlich zu beschließen und dann doch wieder Ausnahmen zu machen. So wenig elegant sie ist, so lebensnah und so nah am politischen Alltag ist sie dann meiner Meinung nach doch, gerade wenn man die Debatten in der Stadt in diesen Wochen und Monaten – heute Morgen hatten wir sie auch hier im Haus – einmal zugrunde legt.
Es ist das Verhältnis von Regeln und Ausnahmen. Der Vorschlag ist, dass wir in diesen beiden Jahren auf der Basis der guten Verankerung der Angelegenheiten der Abgeordneten im Abgeordnetengesetz die
Diätenerhöhung aussetzen – in diesem Jahr wären es 1,5 Prozent – und die Zeit in diesen beiden Jahren nutzen, um uns zusammenzusetzen und uns zu fragen: Wollen wir es in Zukunft wie Thüringen machen, dass wir dann jeweils Aussetzungen beschließen, oder gibt es Möglichkeiten – auch wenn jetzt in den ersten Phasen dieser Debatte ein bisschen Kritik geübt wurde –, uns noch einmal zusammenzusetzen und vielleicht noch eine grundsätzlich neue Überlegung in Bezug auf Diätenerhöhungen anzustellen? Insofern danke ich den drei Fraktionen, dass sie sich zu diesem Antrag zusammengefunden haben. Ich bitte Sie, dies heute in erster und zweiter Lesung zu beschließen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Kernstück der Reform des Abgeordnetenrechts der letzten Legislaturperiode war die Indexierung der Entschädigung der Abgeordneten. Auch für uns war das durchaus einer der entscheidenden Punkte, warum wir diesem neuen Abgeordnetenrecht zugestimmt haben. Der Index ist zum einen an die allgemeine Gehaltsentwicklung gebunden und zum anderen an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten. Wem es komisch vorkommen mag, dass die Lebenshaltungskosten bei der Indexierung eine Rolle spielen, dem sei in Erinnerung gerufen, dass die Abgeordnetenentschädigung, so wie wir sie in Bremen kennen, eben kein Einkommen darstellt, sondern eine Gesamtentschädigung ist, die auch einen Kostenanteil für mandatsbezogene Aufwendungen enthält, die von den Abgeordneten selbst getragen werden müssen. Im Übrigen ist es in anderen Landtagen ganz anders. Hier in Bremen müssen die Abgeordneten ihre Büros, Fahrtkosten, Reisekosten und so weiter selbst bezahlen und danach von der Steuer absetzen. Deshalb war es richtig, auch den Kostensteigerungsindex einzubeziehen, weil es eben nicht um ein Gehalt geht. Die Indexierung für das nächste Jahr hätte nach den Berechnungen des Statistischen Landesamtes 1,5 Prozent betragen. Nachdem der Senat beschlossen hat, sich bei der Besoldung der Beamten an Nordrhein-Westfalen zu orientieren, mussten sich auch die Abgeordneten entscheiden, ob sie sich auch an Nordrhein-Westfalen orientieren wollen. Der Ehrlichkeit halber muss man sagen, dass Nordrhein-Westfalen eine völlig andere Regelung bezüglich der Festsetzung der Diäten und der Versorgung der Abgeordneten hat und insofern die Eins-zu-eins-Übertragung nicht so einfach ist. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Trotzdem bestand zwischen allen Fraktionen relativ schnell Einigkeit darüber, dass man die Aussetzung der Erhöhung für die aktiven Abgeordneten betreiben wollte. Ich hätte es sehr begrüßt, wenn wir diese grundsätzliche Einigung, die wir sehr schnell erzielt hatten, auch hätten operationalisieren und einen interfraktionellen Gesetzentwurf vorlegen können. Dazu ist es leider nicht gekommen, aber wir legen nun mit drei Fraktionen in diesem Haus einen Gesetzentwurf vor, mit dem wir die Regelung Thüringens übernehmen. Warum orientieren wir uns an Thüringen? Thüringen ist das einzige Bundesland, in dem auch eine Indexierung der Abgeordnetenentschädigung in der Verfassung steht, und sie haben das gleichzeitig auch schon zwei Mal ausgesetzt. Dementsprechend kopieren wir einfach eine Regelung eines anderen Bundeslandes.
Lassen Sie mich zum Abschluss noch einmal etwas verdeutlichen: Ich glaube, es ist richtig, wenn man in einem Parlament letztlich über die Bezahlung von zwei Statusgruppen zu entscheiden hat – nämlich der Statusgruppe der Beamten und der Abgeordneten –, denn man kann das nicht voneinander trennen, sondern man muss das in Beziehung zueinander setzen. Es ist meines Erachtens auch richtig, dass man da politisch eine Entscheidung zu treffen hat, so wie wir sie jetzt mit der Übernahme der Indexierung von Thüringen treffen.
Herr Kollege Dr. Güldner, ich glaube, es gibt aber einen Punkt, der uns beide trennt, vielleicht trennt er auch unsere Fraktionen: Ich halte es für völlig falsch, die Indexierung an sich infrage zu stellen.
Wir haben es uns damals nicht leicht gemacht, einen entsprechenden Maßstab zu finden, nach dem sich die Diätenerhöhungen eigentlich richten sollen. Es gab das unbefriedigende Modell mit der Diätenkommission, damit haben wir in Bremen lange Erfahrungen. Es wurde vorgeschlagen, sich an der Richterbesoldung zu orientieren, dazu liegt eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vor, dass das vielleicht schwierig ist. Der Bundesrat hat zwischenzeitlich seine Meinung auch wieder geändert. Andere finden andere Modelle. Ich glaube, dieses Indexierungsmodell ist am Ende des Tages das vernünftigste Modell. Ich persönlich halte es für gut. Allerdings muss es in der Sonderkonstellation, in der wir uns bisher befinden, auch eine Ausnahme geben können. Diese haben wir gefunden.
Die vorgelegten Gesetze stellen meines Erachtens die Indexierung nicht infrage, sie lösen das Problem, und deshalb bitte ich, wenn es geht, auch die CDU um ihre Zustimmung. – Ich danke Ihnen!