Protocol of the Session on June 19, 2013

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Hinners.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Rahmen der Fürsorgepflicht des Dienstherrn übernimmt Bremen teilweise die Kosten der Beamten und Richter in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen. Diese Maßnahmen sind in der Bremischen Beihilfeverordnung geregelt.

Mit Wirkung vom 1. Juni 2005 wurde vom Senat ein pauschaler Eigenbehalt, die sogenannte Kostendämpfungspauschale, eingeführt. Damit sollte unter anderem die im Jahr 2004 eingeführte Praxisgebühr für gesetzlich Versicherte auch auf die Beamten übertragen werden. Seit dem 1. Januar 2013 wird diese Praxisgebühr bekannterweise nicht mehr erhoben.

In der Antwort des Senats vom 16. April 2013 auf unsere Kleine Anfrage teilte der Senat mit, dass er den Eigenbehalt aufgrund des Wegfalls der Praxisgebühr in Zukunft von 150 auf 100 Euro senken will. Frau Bürgermeisterin Linnert hat heute Morgen in einem anderen Zusammenhang darauf hingewiesen, ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

dass der Senat gestern ganz offensichtlich entschieden hat, die Absenkung von 150 auf 100 Euro aufgrund des Wegfalls der Praxisgebühr nun auch zum 1. Januar 2014 umzusetzen. Mit dieser Maßnahme werden die Beamten allerdings im Jahr 2013 finanziell benachteiligt, denn – ich weise noch einmal darauf hin – zum 1. Januar 2013 ist die Praxisgebühr weggefallen und die Kompensation dazu soll erst zum 1. Januar 2014 in die Beihilfeverordnung übernommen werden.

Frau Bürgermeisterin Linnert hat vorhin gesagt, wenn ich es richtig verstanden habe, dass diese Veränderung unterjährig nicht möglich sein soll. Frau Linnert, dann muss ich allerdings darauf hinweisen, dass zum 1. Juni 2005, also auch unterjährig, wie ich soeben schon dargestellt habe, der pauschale Eigenbehalt eingeführt worden ist.

Wir fordern deshalb mit unserem Antrag den Senat auf, die Reduzierung des Eigenbehalts um 50 Euro rückwirkend zum 1. Januar 2013 und nicht erst zum Jahr 2014 vorzunehmen, um damit eine weitere soziale Ungerechtigkeit für die Beamten und Richter zu beseitigen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Liess.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Erst einmal vorweg: Wir sind uns in der Sache einig, und ich bin dem Senat auch dankbar, dass bei der Beihilfe der Eigenbehalt abgesenkt werden soll. Der strittige Punkt ist jetzt nur noch, zu welchem Zeitpunkt das eigentlich erfolgen soll. Man muss sich noch einmal vor Augen führen, wie das eigentlich mit den Terminsetzungen gewesen ist. Die sogenannte Praxisgebühr ist im Jahr 2004 eingeführt worden, und für die Beamten des Landes Bremen trat die Kostendämpfungspauschale zum 1. Juni 2005 in Kraft, also ungefähr 17 Monate später.

Wenn wir jetzt dem Antrag der CDU folgen und rückwirkend für das Jahr 2013 die Absenkung vornehmen würden, dann würde es dazu führen, dass die Beamten zur Abwechslung einmal deutlich bessergestellt sind, als dies ansonsten der Fall wäre. Daher finden wir die Überlegung des Senats gerechtfertigt, dass wir diese Veränderung erst zum 1. Januar 2014 vornehmen, das bedeutet, dass die Beamten ein halbes Jahr lang von der sogenannten Praxisgebühr entlastet worden sind.

Wir werden den Antrag der CDU ablehnen. In der Sache selbst sind wir aber sehr dafür, dass die Einbehaltung des Eigenbehalts abgeschafft wird. – Danke!

(Beifall bei der SPD) ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft. (A) (C)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Fecker.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Kollege Liess hat schon darauf hingewiesen, dass nach der Einführung der Praxisgebühr am 1. Januar 2004 am 1. Juni 2005 der Eigenbehalt für Beamte und Richter eingeführt wurde, also fast eineinhalb Jahre später. Durch den Wegfall der Praxisgebühr soll dieser Eigenbehalt auch in Zukunft wegfallen.

Der Senat hat sich am 9. April 2013 im Rahmen seiner Eckwertbeschlüsse dazu schon verhalten, hat am 18. Juni, also gestern, weitere Details dazu beschlossen und angekündigt, das Ganze zum 1. Januar 2014 in Kraft zu setzen. Eine frühere Umsetzung scheitert unter anderem an den hohen technischen Hürden, aber ich gehe davon aus, dass die Finanzsenatorin diese dann auch gleich darstellen wird.

Die Spitzenorganisationen sind bereits über dieses Vorgehen des Senats informiert. Auch die grüne Fraktion hält diesen Vorgang für richtig und unterstützenswert und wird daher den Antrag der CDU ablehnen. – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Vogt.

Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! In der Sache ist hier schon alles gesagt worden. Wir freuen uns natürlich alle, dass die Praxisgebühr für die gesetzlich Versicherten abgeschafft worden ist, deswegen ist es auch logisch, das für die Beamten zu tun.

In der Sache stimme ich allerdings dem CDU-Antrag zu, denn nach dem, was Sie heute beschlossen haben, ist es durchaus gerechtfertigt, die Beamten wenigstens in einer kleinen Art und Weise einmal besserzustellen als die gesetzlich Versicherten. – Ich danke Ihnen!

(Beifall bei der LINKEN und bei der CDU)

Als nächste Rednerin hat das Wort Frau Bürgermeisterin Linnert.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir senken den Eigenbehalt in der Beihilfe zum 1. Januar 2014, die notwendigen Senatsbeschlüsse werden herbeigeführt. Ich habe es so verstanden, hier im Hause herrscht Einigkeit darüber, dass es eine sinnvolle Maßnahme ist, als Bundesland Bremen an dieser Stelle den Be––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

amtinnen und Beamten eine Verbesserung ihrer Situation zu bescheren. Der strittige Punkt ist, ob wir die Regelung jetzt sofort und rückwirkend einführen können oder zum 1. Januar 2014 einführen,

(Abg. H i n n e r s [CDU]: 2013!)

ob wir es also rückwirkend zum 1. Januar 2013 einführen, wie es die CDU möchte, oder zum 1. Januar 2014, wie der Senat es beschlossen hat.

Wir müssten, wenn wir es rückwirkend beschließen würden, all die Beihilfeabrechnungen mit sehr großem Verwaltungsaufwand rückwirkend beurteilen. Sie wissen ja, es hat eine ganze Reihe von Petitionen gegeben. Bei der Beihilfe gibt es einen Stau, darüber haben wir, Herr Hinners, auch gesprochen, als wir im Eigenbetriebsausschuss waren. Wir müssten das gerade neu eingeführte Permis-B-System, das dafür sorgen soll, dass wir mit EDV ausgestattet schneller werden, aber es im Moment noch nicht sind, weil es noch nicht ausreichend erprobt und eingeführt ist, mitten in der Startphase noch einmal neu programmieren, und das ist, soweit ich es jetzt aufgeschrieben bekommen habe, ein nicht zu schaffender Aufwand.

In Bremerhaven ist es noch schlimmer, denn sie haben das Permis-B-System nicht, sie müssten alle Beihilfen manuell neu festsetzen. Das schaffen wir nicht, das ist der Grund, warum wir es jetzt nicht rückwirkend einführen können, aber ich verspreche, das ganze Vorhaben so zu steuern, dass es ab Januar 2014 wirken kann.

Wenn man sich vor Augen führt, wie Herr Liess es gesagt hat, dass für die Beamten die Belastung später begonnen hat als für die gesetzlich Krankenversicherten, dann kann man es akzeptieren, dass wir das jetzt nicht rückwirkend leisten können, vor allem aus Verwaltungsgründen, in diesem Fall, glaube ich, gar nicht so sehr aus Kostengründen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann aber die Arbeit nicht schaffen, und diejenigen, die Beihilfeabrechnungen machen können, wachsen ja nicht auf Bäumen. Deshalb kann ich das auch nicht durch Nachsteuern lösen, und dann hätten wir alle auch nichts davon. Deshalb ist die Zusage der 1. Januar 2014.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Antrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 18/937 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür CDU, DIE LINKE, Abg. D r. K o - r o l [parteilos]) und Abg. T i m k e [BIW])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD und Bündnis 90/Die Grünen)

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab.

Gesetz zur Änderung versorgungsrechtlicher Bestimmungen im Senatsgesetz

Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 14. Mai 2013 (Drucksache 18/913) 1. Lesung

Wir verbinden hiermit:

Gesetz zur Änderung des Senatsgesetzes

Mitteilung des Senats vom 11. Juni 2013 (Drucksache 18/939) 1. Lesung 2. Lesung

Dazu als Vertreter des Senats Herr Bürgermeister Böhrnsen.

Wir kommen zur ersten Lesung.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Vogt.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die bisher großzügigen Pensionen für ehemalige Senatsmitglieder waren in den letzten Wochen ein Thema in dieser Stadt. DIE LINKE hat mit einer Großen Anfrage darauf aufmerksam gemacht, dass Senatsmitglieder zu frühe und zu hohe Pensionsansprüche erwerben, sie also unverhältnismäßig bessergestellt sind als normale Beamte oder gar gesetzlich Rentenversicherte. Wir haben hier anlässlich der Debatte über die Große Anfrage bereits einen Gesetzentwurf in die Bürgerschaft eingebracht, und ich habe damals gesagt, dass ich durchaus zu Kompromissen bereit bin und deswegen eine ausführliche Erörterung in einem Ausschuss befürworten würde. Es wurde damals ein bisschen angezweifelt, ob ich auch wirklich kompromissbereit wäre. Ich kann Ihnen zusagen, dass ich es bin.

Der Senat hat inzwischen einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, und das ist eine Reform, die im Kern das vorsieht, was wir auch gefordert haben. Pensionsansprüche gibt es erst nach vier Jahren, nicht schon nach zwei Jahren. Das Renteneintrittsalter ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.