Natürlich ist es noch kein gutes Ergebnis, wenn man sagt, von ihnen haben dann nur rund 25 Prozent auch
den Weg in eine Ausbildung gefunden, und natürlich muss an diesem Teil gearbeitet werden, ich versuche damit, auch auf ein paar Fragen von Frau Häsler und Frau Dogan einzugehen. Es ist klar, dass wir an diesem Teil arbeiten müssen, und da, finde ich, gibt es aber auch Gremien. Es gibt die Bremer Vereinbarung, in der wir gesagt haben, wir wollen insgesamt auch mehr Damen und Herren in die Ausbildung bringen. Wir müssen dafür aber auch zusätzliche Ausbildungskapazitäten schaffen, und ich finde, da sind alle Partner auch letztlich aufgefordert, an diesem Bereich mitzuarbeiten. Ich finde, die Bremer Vereinbarung, die ja geschlossen wurde, ist der richtige Ort, und es gibt auch eine große, positive Resonanz, auch an diesem Modell weiter mitzuarbeiten. Ich glaube, dass wir darüber auch eine ganze Menge zusätzlicher Ausbildungsplätze aktivieren können, das war ja Ihre Frage, Frau Dogan, wie wir denn eigentlich weiterkommen.
Ich kann sagen, dass unser Haus zusammen mit dem Finanzressort dabei ist, auch im Rahmen der Ausbildungsplätze, die im Aus- und Fortbildungszentrum angeboten werden, dafür möglichst einen gewissen Anteil für Absolventen der Werkschule zu reservieren. Ich glaube, im Moment diskutieren wir über 15 Plätze. Das ist ein weiterer Schritt, um die Ausbildung zu erreichen und die Problemlagen abzubauen, die einzelne Schülerinnen und Schüler – Sie haben es beschrieben – vor dem nächsten Schritt haben. Natürlich muss das auch begleitet werden, aber das kann man alles organisieren. So versuchen wir jedenfalls, das Erfolgsmodell Werkschule jetzt weiter auszubauen.
Dass wir keine zusätzlichen Klassen haben einrichten können, hat auch etwas mit der Finanzierung zu tun, nämlich nach dem Auslaufen der ESF-Finanzierung – dafür haben wir eine ganze Menge an Mitteln bekommen – haben wir gesagt, das ist jetzt einmal eine der Möglichkeiten, etwas, das wir im Rahmen von ESF erprobt haben, nun auch in einen Dauerbetrieb zu übernehmen, und wir haben es zusätzlich aus den vorhandenen Mitteln finanziert, weil wir dieser Werkschule einen besonderen Stellenwert zugeordnet haben. (Beifall bei der SPD)
Ich finde, man darf auch ruhig erwähnen, dass man so etwas innerhalb der vorhandenen Eckwerte versucht zu erreichen.
Über Bremerhaven ist bereits gesprochen worden, ich gehe einmal davon aus, dass man dazu auch eine Debatte im Unterausschuss führt. Im Übrigen darf ich noch einmal sagen, es liegt mir auch daran, dass nicht der Eindruck entsteht, wir als Ressort hätten diese Große Anfrage irgendwie unfreundlich versucht zu beantworten, ganz im Gegenteil! Es ist ein Erfolgsmodell, und damit wollen wir uns doch auch natürlich nach außen darstellen, und wir können es auch. Insofern würde ich das gern mit der unfreundlichen Antwort, Frau Häsler, zurückweisen!
Die aktive Arbeit für die Frage, wie wir es schaffen, dass zusätzliche Ausbildungsplätze geschaffen werden, habe ich dargestellt. Es ist erforderlich, dass alle gemeinsam dann auch versuchen, für diese Jugendlichen eine Ausbildungsmöglichkeit zu eröffnen. Das ist dann konsequenterweise der nächste Schritt, der getan werden muss, um dann insgesamt auch zu weiteren Auszubildenden und Absolventen zu kommen.
Sie alle beklagen zu Recht, dass sehr viele immer noch aus dem Schulsystem entlassen werden, ohne dass sie eine abgeschlossene Schulbildung haben. Ich glaube, die Werkschule ist eine Antwort auf diese Problematik, und ich hoffe, dass wir alle gemeinsam – da schaue ich auch Frau Häsler an – mit weiterem Engagement für die Werkschule arbeiten können. – Vielen Dank!
Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 18/907, auf die Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Kenntnis.
Gemäß Paragraf 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort, Drucksache 18/930, auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.
Ich gehe davon aus, Frau Senatorin Stahmann, dass Sie die Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU nicht mündlich wiederholen möchten.
Auf die Antwort des Senats auf Große Anfragen folgt eine Aussprache, wenn dies Mitglieder der Bürgerschaft in Fraktionsstärke verlangen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Seit einigen Monaten steht durch einen Beitrag im Lokalfernsehen erneut die Frage im Raum, ob Menschen mit Lernschwierigkeiten oder einfach mit einer geistigen Behinderung ab einem Alter von 65 Jahren im bisherigen System genügend Teilhabemöglichkeiten am Leben haben.
Für diese Teilhabe im Alter trat Anfang des Jahres 2010 mit einer Begrenzung auf sechs Jahre, also bis 2016, das so genannte Seniorenmodul in Kraft. Es war schon zu Beginn sehr umstritten, und es ist sicher gut, nach nun drei Jahren eine erste Bewertung vorzunehmen. Da die Menschen, die das betrifft, sehr voneinander abweichende Hilfebedarfe haben, ist das Seniorenmodul auch aus unterschiedlichen Blickrichtungen zu bewerten.
Im Normalfall können die, die in einer Werkstatt gearbeitet haben und dann mit 65 Jahren in Rente gehen, recht gut mit diesem Angebot umgehen, obwohl es auch für sie noch Nachbesserungsbedarf gibt. Für die Gruppe derer, die vor ihrem 65. Geburtstag eine Tagesförderstätte besuchten, sieht das aber ganz anders aus.
Die im Lokalfernsehen vor einigen Monaten gezeigte Frau gehört dazu. Sie besuchte im Rahmen der Eingliederungshilfe für viele Jahre eine Tagesförderstätte, über die ihr Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, aber auch die Förderung von Alltagskompetenzen, des Selbstwertgefühls, des Sozialverhaltens und auch von praktischen Kenntnissen und Fähigkeiten zuteilwurde.
Sie gehört zu den Menschen mit einer so genannten Schwerstmehrfachbehinderung. Sie hat sich all die Jahre, wie viele Gäste der Tagesförderstätten, sprachlich nicht verständlich machen können, und ohne Hilfe von zwei weiteren Personen ist es ihr nicht möglich, aufzustehen und am Gehgestell zu laufen. Andere Gäste können selbst mit Hilfe nicht aufstehen und sind bei allen körperlichen Aktivitäten wie Anziehen, Essen, Waschen und so weiter auf Unterstützung angewiesen.
Selbst durch die Einordnung in die höchste Hilfebedarfsgruppe haben ehemalige Tagesförderstättenbesucher über 65 Jahre im Seniorenmodul allenfalls die Möglichkeit, zweimal die Woche für jeweils zwei Stunden ein Angebot, wie einen Gruppenbesuch oder persönliche Assistenz, zu nutzen. Beides zusammen wäre nur einmal die Woche finanzierbar. In der Antwort steht etwas von viermal die Woche eine Stunde irgendwo hingehen, aber für Menschen mit einer Schwerstmehrfachbehinderung, die wirklich von Anfang bis Ende irgendwie begleitet werden müssen, ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
ist das ein Unding, viermal die Woche für eine Stunde irgendwo hingefahren zu werden. Die restliche Zeit bleiben diese Menschen dann in der Wohneinrichtung, und dort sind sie, mehr oder weniger, sich selbst überlassen. Die Mitarbeiter kümmern sich um sie, soweit es neben der normalen Arbeit möglich ist, doch sie haben arbeitstechnisch oft überhaupt keine Möglichkeit, die bisherige Betreuung der Tagesförderstätten auch nur annähernd zu ersetzen.
Leistungen zur Teilhabe am Leben über das Seniorenmodul werden aber ganz bewusst nicht durch Gruppenangebote in den Einrichtungen gefördert. Die Menschen sollen aus ihrer gewohnten Umgebung herauskommen und auch Kontakt mit anderen haben. Das ist ja auch erst einmal gut. Wie und von wem wird aber überhaupt festgestellt, ob das Seniorenmodul in seiner jetzigen Form auch dem Wunsch und Wahlrecht von schwerstmehrfachbehinderten Menschen entspricht? Ist es wirklich so klug, gerade mit Blick auf schwerstmehrfachbehinderte Menschen, streng dabei zu bleiben, über das Seniorenmodul keine, wenigstens Kleingruppenangebote in einer Wohneinrichtung anzubieten? Sie wären für den Einzelnen günstiger, und die mögliche Betreuungszeit könnte schnell verdoppelt werden.
Wer kontrolliert eigentlich, ob das aus diesem Modul ausgezahlte Geld an Schwerstmehrfachbehinderte auch tatsächlich zur regelmäßigen Teilhabe am Leben ausgegeben wird? Es müssen auf Dauer gute Lösungen für schwerstmehrfachbehinderte Menschen gefunden werden, wenn sie einerseits nicht in den Tagesförderstätten bleiben dürfen, aber andererseits in den Wohneinrichtungen aus Zeitmangel oft genug nur hin- und hergeschoben werden können.
Es drängt sich doch die Frage auf, ob es wirklich sinnvoll ist, für Schwerstmehrfachbehinderte die Leistungen der Eingliederungshilfe ab 65 Jahren so radikal zu kürzen. Wäre ein Verbleiben in einer Tagesförderstätte nicht doch viel mehr im Sinne der betroffenen Menschen? Oder man müsste die Angebote und die jetzige Finanzierung des Seniorenmoduls so anpassen, dass auch schwerstmehrfachbehinderte Menschen täglich Zeiten hätten, in denen sie konkrete Teilhabemöglichkeiten am Leben haben.
In einigen Jahren wird die Zahl derer, die aus den Werkstätten und aus den Tagesförderstätten – um bei den Worten von Herrn Frehe zu bleiben – „in die Freiheit eines neuen selbstbestimmten Lebensabschnitts gehen“, rasant steigen. Es betrifft in diesem Fall für die nächsten fünf Jahre ungefähr zehn Menschen, also, von mehr reden wir jetzt nicht, erst ab dann wird die Zahl doch in größeren Schritten steigen. Natürlich können diese Menschen nicht alle ohne Altersbegrenzung in den bisherigen Einrichtungen bleiben.
auch unendlich hohe Kosten auf Bremen zu. Das wäre haushaltspolitisch kaum darstellbar, aber man sollte dann auch deutlich sagen, dass das Seniorenmodul trotz aller Chancen zur Selbstverwirklichung ganz schlicht auch ein Sparmodell ist. Seine Einführung nur als Riesenchance auf Selbstbestimmung und auf Selbstverwirklichung zu verteidigen, wie in den letzten Monaten geschehen, finde ich recht einseitig.
Zudem wurde in der letzten Zeit auch oft behauptet, dass die Förderstätten in erster Linie fit machen sollen für das Arbeiten in einer Werkstatt, was aber ab 65 Jahren weder möglich noch nötig sei.
Wir haben eine Redezeit von bis zu dreimal fünf Minuten vereinbart, Sie können sich noch einmal melden!
Ich komme sofort zum Schluss! Die Aufgabe einer Tagesförderstätte aber so auf eines ihrer Teilziele zu reduzieren, das halte ich jedenfalls für ein Unding, und besonders dann, wenn man weiß, dass es nahezu keine Übergänge aus einer Tagesförderstätte in eine Werkstatt gibt. Es sind hier irgendwie undurchsichtige Strukturen entstanden, die unbedingt geklärt werden sollten. – Vielen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche heute zur Großen Anfrage der CDU-Fraktion mit dem Titel „Angebote für älter werdende Menschen mit Behinderungen im Lande Bremen“.
In dieser Großen Anfrage geht es im Kern um die Frage: Können und dürfen Menschen mit Behinderungen, die in Tagesstätten und Einrichtungen betreut werden, in Rente oder in den Ruhestand gehen? Wir Grünen sagen Ja. Auch behinderte Menschen haben das Recht auf einen dritten Lebensabschnitt. Wir hatten vor circa drei, vier Jahren diese Frage schon einmal erläutert, allerdings ging es damals um behinderte Mitbürgerinnen und Mitbürger, die in der Werkstatt Bremen beschäftigt waren. Es gab damals auch ähnliche Argumente, wie wir sie heute hören, dass sie nicht in Rente und in den Ruhestand gehen können.
Zum Beispiel wurde gesagt, die behinderten Menschen benötigten die tagesstrukturierenden Maßnahmen in der Werkstatt, sie würden aus ihrem Freundes- und Bekanntenkreis gerissen, sie verstünden nicht, warum sie nicht mehr in die Werkstatt dürften, sie hätten dann keine Aufgabe mehr und so weiter. Diese Argumente wurden uns damals entgegenge––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Jetzt steht dieses Thema wieder auf der Tagesordnung, allerdings geht es jetzt um Mitbürger, die noch stärker behindert sind, also um den Personenkreis, der nicht in den Werkstätten arbeitet, sondern der in den Tagesförderstätten arbeitet. Wir sind auch da der Meinung, dass auch für diesen Personenkreis ein Seniorenmodul entwickelt werden muss und ein Seniorenmodul notwendig ist. Es ist ein neues Angebot, und alles Neue braucht eine gewisse Zeit, bis es überzeugt und angenommen wird.
Ich sehe im Seniorenmodul die Möglichkeit auf mehr Selbstbestimmtheit für Menschen mit Behinderungen. Wir sind und haben durch die Einführung der Inklusion den Grundstein für die neue Behindertenpolitik gelegt. Diesen Weg müssen wir auch nach der Schule für behinderte Menschen aufrecht weitergehen. Hierzu müssen wir behinderten Menschen ermöglichen, auch auf den ersten Arbeitsmarkt zu kommen, und zwar muss gewährleistet sein, dass die Durchlässigkeit – da hatte Frau Grönert ja geendet – aus den Werkstätten heraus auch möglich ist.