Protocol of the Session on May 15, 2013

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Professor Dr. Quante-Brandt.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Eine exakte Studienabbrecherquote kann mangels entsprechender Erhebungsmerkmale im geltenden Hochschulstatistikgesetz nicht ermittelt werden. Alle zum Studienabbruch vorhandenen Aussagen und Erkenntnisse – HIS GmbH, Bundesbildungsbericht, Statistisches Bundesamt, Deutsches Studentenwerk unter anderem – beruhen methodisch auf Schätzverfahren oder Absolventenbefragungen.

Geschätzte Aussagen enthält zum Beispiel die Studie „Bildung in Deutschland 2012“, die auf der Basis der Untersuchung der HIS GmbH für 2010 bundesweit eine Abbrecherquote von 28 Prozent in den

Bachelorstudiengängen und von 23 Prozent bei den Abschlüssen Diplom und Master ausweist. Es liegen allerdings keine Länderdaten vor.

Eine Vielzahl von Gründen kann zu einer Exmatrikulation führen. Die Exmatrikulation kann ihre Ursache in einem Studienabbruch haben, genauso gut kann dieser Studienfall aber an einem anderen Hochschulort, in einem anderen Studiengang oder zu einem späteren Zeitpunkt zu einem Studienerfolg führen.

Das Statistische Bundesamt veröffentlicht seit 2010 sogenannte Erfolgsquoten, mit denen die erfolgreichen Abschlüsse in Bezug gesetzt werden zu den Studienanfängerinnen und -anfängern eines definierten Studienjahres. Nach „Hochschulen auf einen Blick“, Ausgabe 2012, weist Bremen für das Jahr 2010 eine Erfolgsquote von 67,9 Prozent auf, der Bundesdurchschnitt liegt bei 74,9 Prozent.

Zu Frage 2: Die häufigsten Gründe für einen Abbruch des Studiums sind Leistungsprobleme und finanzielle Probleme, eine berufliche Neuorientierung, mangelnde Motivation, nicht passende Studienbedingungen, enttäuschte Studienerwartungen, Prüfungsversagen, familiäre Gründe, wie Umzug oder Krankheit. Angebote zur Unterstützung abbruchgefährdeter Studierender macht unter anderem das Studentenwerk, das neben der BAföG-Beratung auch in finanziellen Notlagen berät. Die Psychologisch-Therapeutische Beratungsstelle des Studentenwerks macht vielfältige Angebote zur Bewältigung von Versagens-, Prüfungs- und Leistungsängsten sowie zu Strukturund Motivationsdefiziten und Ähnlichem. Beratungen bieten auch die Zentrale Studienberatung, die Studienzentren sowie die Studiendekane und Lehrende der Hochschulen an.

An allen Hochschulen wurden mithilfe des Schwerpunktprogramms des Landes zur Verbesserung von Studium und Lehre Maßnahmen ergriffen, um den Studienerfolg zu erhöhen und Studienabbrüchen zu begegnen. So wurden unter anderem die Tutorenprogramme ausgebaut, um gezielt Unterstützung in der Studieneingangsphase anzubieten, Brückenkurse insbesondere in den naturwissenschaftlichen Fächern und Mathematik eingerichtet oder fach- und studienfeldbezogene Selfassessments zur Unterstützung bei der Studienentscheidung ausgebaut.

Zu Frage 3: Im Rahmen des Landeskonzeptes „Offene Hochschule“ wurde bei der Zusammenarbeit der Hochschulen mit den Weiterbildungseinrichtungen und Fachschulen auch das Thema Studienabbrecherinnen und -abbrecher benannt. Ziel ist es, eine umgekehrte Durchlässigkeit herzustellen, indem Weiterbildungseinrichtungen Studienabbrecherinnen und -abbrechern ermöglichen, unter Anrechnung der erfolgreich absolvierten Studien- und Prüfungsleistungen an ihren Institutionen einen entsprechenden Abschluss machen zu können. Hierzu dauern die Gespräche noch an. Betroffene können darüber hinaus

die vorhandenen Beratungsangebote, zum Beispiel durch die Agentur für Arbeit oder die Internetseiten der Hochschulen, die auf spezielle Angebote für Studienabbrecherinnen und -abbrecher verweisen, in Anspruch nehmen. – Soweit die Antwort des Senats!

Frau Grobien, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Habe ich es richtig verstanden, dass es tatsächlich nicht möglich ist, an den Bremer Hochschulen eine Abbrecherquote festzustellen?

Bitte, Frau Senatorin!

Ja! Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es so, dass man nicht genau erfassen kann, ob der eine Student sein Studium zu Ende geführt hat oder nicht. Wir können am Ende nur feststellen, dass er nicht mehr da ist oder dass er seine Prüfung

(Abg. Frau G r o b i e n [CDU]: Nicht be- standen hat!)

abgeschlossen hat. Insofern kann man immer Erfolgsquoten erfassen, aber nicht diejenigen, die ausscheiden.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Senatorin, in Süddeutschland gibt es ein Programm für die sogenannten Fast-Akademiker in Zusammenarbeit mit den Handwerkskammern – eine verkürzte Lehre und Weiterbildung zum Meister quasi als Pilotprojekt –, um den jungen Leuten eine Perspektive zu geben, also insbesondere in Handwerksberufen und auch in der Industrie. Denken Sie, das könnte für Bremen eine Perspektive sein?

Bitte, Frau Senatorin!

Wir sind sehr daran interessiert, auch den Bereich des dualen Studiums und der Durchlässigkeit weiter voranzubringen. Insofern kann das etwas sein, das auch für uns von Interesse ist. Man muss sich die genauen Modalitäten anschauen, die dort in Süddeutschland ausgedacht wurden, und prüfen, inwieweit sie zu uns passen. Wir haben in Bremen relativ viele duale Studienangebote. Wir haben im Grunde ein ganz gutes System von berufsbegleitender Weiterbildung und auch der beruflichen Ausbildung, insofern kann das für uns auf alle Fälle eine Perspektive sein.

Eine weitere Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Böschen. – Bitte sehr!

Frau Senatorin, Sie haben in Ihrer Antwort ausgeführt, dass es hier in Bremen zurzeit Gespräche darüber gibt, wie eine Anerkennung der akademischen Leistungen, die erbracht wurden, tatsächlich für eine berufliche Ausbildung erfolgen kann. Meine Frage: Wann rechnen Sie mit Ergebnissen? Das, was Frau Grobien ausgeführt hat, wäre ja eine Möglichkeit. Wann werden wir hier Ergebnisse sehen?

Bitte, Frau Senatorin!

Das ist ein ganz schwieriger Prozess. Es bestehen ja die Schwierigkeiten, was wie vergleichbar ist. Dafür müssen wir noch einen gemeinsamen Nenner bezüglich der Anerkennung finden. Wir sind in einem ausführlichen Dialog. Ich denke, dass wir das in der nächsten Zeit – aber ich möchte mich jetzt nicht so gern auf einen ganz genauen Zeitpunkt festlegen – zumindest für bestimmte Berufsbereiche abschließen können. Man muss das, glaube ich, sehr singulär betrachten, sodass wir das für einzelne Bereiche auf alle Fälle herausarbeiten und uns dann durch den Einzelfall bedingt gegebenenfalls auch weiter auf den Weg machen.

Frau Böschen, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich will das mit der zeitlichen Perspektive nicht vertiefen, aber ich würde mich sehr freuen, wenn wir es innerhalb dieser Legislaturperiode hinbekämen, einzelne Bereiche zu identifizieren und zu regeln!

Bitte, Frau Senatorin!

Zu identifizieren und wie der Pfad auszusehen hat, ganz sicher! Wir können auf alle Fälle zusichern, dass wir diesen Weg gehen werden.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Mit der Beantwortung dieser Anfrage ist die Fragestunde beendet.

Aktuelle Stunde

Für die Aktuelle Stunde ist von den Fraktionen kein Thema beantragt worden.

Perspektiven der Werften-Beschäftigten im Land Bremen Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 12. Februar 2013 (Drucksache 18/759)

D a z u

Mitteilung des Senats vom 30. April 2013 (Drucksache 18/887)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Günthner, ihm beigeordnet Herr Staatsrat Dr. Heseler.

Gemäß Paragraf 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort, Drucksache 18/887, auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.

Ich gehe davon aus, Herr Senator Günthner, dass Sie die Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE nicht mündlich wiederholen möchten.

Auf die Antwort des Senats auf Große Anfragen folgt eine Aussprache, wenn dies Mitglieder der Bürgerschaft in Fraktionsstärke verlangen.

Ich frage, ob in eine Aussprache eingetreten werden soll. – Das ist der Fall.

Die Aussprache ist eröffnet.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Bernhard.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sie werden sich erinnern, wir hatten im Januar hier eine durchaus angeregte Debatte zur Lloyd Werft angesichts der Entlassungen und Lohnsenkungen, und heute setzen wir gewissermaßen mit Teil zwei fort.

Wir haben eine Große Anfrage an den Senat gestellt, die Antwort liegt jetzt vor. Ich finde, sie gibt durchaus Anlass, noch einmal genauer hinzusehen, denn unser Fokus liegt in dem Zusammenhang auf den Werftbeschäftigten. Die öffentliche Hand ist in Bremerhaven durchaus stark engagiert. Das ist letztendlich ein Zustand, der auch unterstützenswert ist. Ich bin allerdings der Meinung, wenn eine öffentliche Beteiligung vorliegt, dann muss sich das auch in irgendeiner Weise auswirken, und das ist im Zusammenhang mit der Lloyd Werft ausgesprochen unbefriedigend. Ich werde Ihnen die Zusammenhänge auch im Folgenden darlegen.

Es geht mir als Erstes um den Ausschluss der Arbeitnehmerseite. In den Jahren 2006 bis 2012 ist die Arbeitnehmerseite Schritt für Schritt aus den Aufsichtsgremien ausgegrenzt worden. Bereits im Jahr 2007 wurde die Vertretung im Aufsichtsrat von drei Belegschaftsvertretern auf einen reduziert. Im Zuge der Aufspaltung hat man diesen Prozess weitergeführt, und insofern ist es jetzt bei der Lloyd Werft zu einer AG ohne jegliche Arbeitnehmerbeteiligung gekommen. In der Eigentümergesellschaft gibt es letztendlich noch drei Aufsichtsratsmitglieder und überhaupt keine Arbeitnehmervertretung mehr in dieser GmbH. Das ist letztendlich komplett abgeschafft worden, und das finde ich gerade aus gewerkschaftlicher Sicht völlig unvertretbar. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

(Beifall bei der LINKEN)

Entgegen – und das ist, finde ich, ein interessanter zweiter Punkt, den wir auch in der Debatte im Januar angesprochen hatten – der Aussage, wie schlecht es dem Werftensektor geht, wie allgemein negativ die Entwicklung ist, muss man einmal feststellen, dass durchaus Gewinne gemacht worden sind. Es sind auch von der Lloyd Werft Gewinne gemacht worden, denn letztendlich weist diese Antwort auch genau darauf hin, dass 13 Millionen Euro ausgeschüttet worden sind. Das ist bei einem Eigenkapitalanteil von 32 Millionen Euro, finde ich, kein schlechter Schnitt. Gleichzeitig hieß es aber wenige Monate später, die Werft stehe vor der Insolvenz und die Arbeitnehmer sollten eine Lohnsenkung in Kauf nehmen.

Wenn ich darauf noch einmal eingehen kann, es ist, finde ich, ein interessanter Zusammenhang am Rande, dass sich in der Zeit, in der die Arbeitnehmer eine Lohnsenkung hinnehmen mussten, die Bezüge im Aufsichtsrat fast verdoppelt haben. Wenn man sich diese ansieht, dann sind sie vom Jahr 2008 von 38 000 Euro bis zum Krisenjahr 2011 auf 63 000 Euro gestiegen. Das bedeutet bei der Belegschaft ein Minus von 16 Prozent und beim Aufsichtsrat ein Plus von 66 Prozent. Ich meine, wir werden auch heute noch im weiteren Verlauf des Tages ähnliche Zusammenhänge nachvollziehen können, in denen es letztendlich oben einen Zuwachs und unten eine Reduzierung gegeben hat.

Ich möchte hier noch einmal den heutigen Wirtschaftssenator zitieren, als er noch Vorsitzender des Hafenausschusses war. Er hat im Jahr 2008 zu den Entlassungsplänen gesagt: „Wir finden das katastrophal. Im Schatten der Finanzkrise so zu tun, als gäbe es im Werftenstandort insgesamt eine Krise, ist völlig falsch. Die Werften sind gut aufgestellt, und wir erwarten von der Lloyd Werft, dass sie statt konzeptionslosem Personalabbau endlich ein Zukunftskonzept vorlegt, wie sie die Werft aufstellen will.“ Das genau ist offenbar nicht passiert.

Die Werft selbst hat vom Jahr 2006 bis zum Jahr 2012 sogar ungefähr eine Million Euro Plus gemacht, wenn man die Untergesellschaften hinzurechnet. Der Umsatz, das ist richtig, ist im Jahr 2011 eingebrochen, er hat aber im Jahr 2012 durchaus wieder angezogen. Insgesamt ist also diese Entwicklung der Umsätze nicht so desolat wie vorgestellt. Offenbar wurde die Zeit nicht dazu genutzt, die wichtigen Neuorientierungen vorzunehmen.

Wir sind uns ja einig darüber, dass innerhalb des Werftensektors Umorientierung und Umstrukturierungen nötig sind, um überhaupt wettbewerbsfähig zu bleiben, das ist ja völlig unbestritten, aber wir sind jetzt in einer Situation, in der wir anscheinend wieder dieselben Fehler machen. In der Vorlage für die Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen vom 2. Mai ging es darum, dass das Dock 3 für 16 Millionen Euro umgebaut werden soll. Davon bringt die öffentliche