Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Die siebte Anfrage bezieht sich auf den Modellversuch „Drogen-TÜV“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Piontkowski, Bensch, Röwekamp und Fraktion der CDU. Bitte, Frau Kollegin Piontkowski!
Wir fragen den Senat: Wie bewertet der Senat den von der niedersächsischen Sozialministerin geplanten Modellversuch „Drogen-TÜV“, bei dem Jugendliche Drogen auf ihre „Qualität“ anonym testen lassen können? Welche rechtlichen und anderen Probleme sieht der Senat im Zusammenhang mit dem oben genannten Modellversuch? Plant der Senat, auch in Bremen einen entsprechenden Modellversuch durchzuführen?
Zu Frage 1: Die Diskussion zum Thema „DrogenTÜV“ oder „Drug Checking“ begleitet die Fachöffentlichkeit und die Politik seit vielen Jahren. Aus den Projekten zum „Drug Checking“ in Berlin und Hannover Ende der Neunzigerjahre wird berichtet, dass neue und bisher durch das Hilfesystem nicht erreichte Personen kontaktiert und Warnungen vor gesundheitsschädlichen Substanzen aufgrund der vorherigen Testung ernster genommen werden.
Das eigentliche Ziel, Drogenkonsumentinnen und Drogenkonsumenten über eine Substanzanalyse eine genaue Kenntnis über die Dosierung und Wirkzusammensetzung der Inhaltsstoffe der geprüften Drogen zu vermitteln, ist nur sehr eingeschränkt zu erreichen. Da sich die Prüfung immer auf die jeweilige Konsumeinheit, zum Beispiel eine Tablette, bezieht, sind daraus bei dem pharmazeutisch minderwertigen Herstellungsprozess auf dem illegalen Markt keine generellen Rückschlüsse auf den Konsum zu ziehen. Ebenso werden bei dem sich rasant entwickelnden illegalen Drogenmarkt neue Substanzen beim „Drug Checking“ nicht immer erkannt.
Zu Frage 2: Mit dem im Jahr 2000 eingefügten Paragrafen 10 a zur rechtlichen Absicherung der Drogenkonsumräume in das Betäubungsmittelgesetz, BtMG, wurde mit dem Absatz 4 ein Verbot der Substanzanalyse durch die Inhaber und der aktiven Hilfe beim unmittelbaren Verbrauch in Konsumräumen aufgenommen. Dieses Verbot kann darüber hinaus auch Wirkung auf das „Drug Checking“ haben. Davon ausgenommen sind nach Paragraf 4 Absatz 1 Nummer 1 e nur die Apotheken.
Zu Frage 3: Der Senat plant keinen Modellversuch „Drogen-TÜV“. Die Durchführung eines eigenen Modellversuchs „Drogen-TÜV“ in Bremen hält der Senat nicht für sinnvoll, weil bereits Schleswig-Holstein und Niedersachsen die Durchführung von Modellprojekten prüfen. Wenn Modellversuche realisiert werden, wird der Senat deren Ergebnisse zu gegebener Zeit bewerten. Die Durchführung eines Bremer Modellprojektes würde erhebliche finanzielle und personalwirtschaftliche Auswirkungen im Budget der Drogenhilfe haben. – Soweit die Antwort des Senats!
Ist Ihnen bekannt, wie aufwendig solche Verfahren zum „Drug Checking“ sind und ob sie überhaupt durch mobile Einheiten vor Ort durchgeführt werden könnten?
Es ist ein erheblicher Aufwand damit verbunden, deswegen auch der Hinweis auf die personalwirtschaftlichen und finanziellen Folgen, die für die Drogenhilfe insgesamt damit verbunden wä
ren. In der Abwägung zwischen dem zu erwartenden Nutzen und dem Aufwand sieht der Senat im Moment davon ab, ein solches Modellprojekt durchführen zu wollen.
(Abg. Frau P i o n t k o w s k i [CDU]: Ange- sichts der Antwort habe ich keine weitere Zusatzfrage, und es beruhigt mich, dass Sie, anders als Ihre niedersächsischen Kollegen, es nicht in Angriff nehmen!)
Herr Staatsrat, wie bewerten Sie die Notwendigkeit oder Nichtnotwendigkeit eines Modellversuchs zum „Drug Checking“ im Verhältnis zu der Notwendigkeit, Anstrengungen zur Prävention und Aufklärung weiter voranzutreiben und eventuell noch zu steigern?
Ich halte die Versuche durch präventive Arbeit, die nicht in der Substanzanalyse ihr Heil sucht, für wesentlich Erfolg versprechender. In der Abwägung dessen – das wurde ja auch ausgeführt –, was man mit einer solchen Analyse erreicht, halte ich andere Präventionsangebote für wesentlich Erfolg versprechender.
Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Einführung einer neuen Software zur Rückforderung von Unterhaltsvorschüssen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Ahrens, Frau Piontkowski, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Wie viele offene Rückforderungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz in welcher finanziellen Höhe hat das Land Bremen derzeit zu verzeichnen?
Zu welchem Zeitpunkt wird der Senat die für dieses Jahr angekündigte Software im Bereich „Heranziehung/Forderungen“ in Betrieb nehmen?
Welche Verbesserungen verspricht sich der Senat durch die Einführung dieser Software im Bereich der Rückforderung von Unterhaltsvorschüssen?
Zu Frage 1: Im Land Bremen sind derzeit 10 414 offene Forderungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz zu verzeichnen. Die Höhe dieser Forderungen beläuft sich auf rund 15,53 Millionen Euro, von denen ein größerer Anteil wegen fehlender Leistungsfähigkeit der Schuldner uneinbringbar ist.
Zu Frage 2: Für die Stadtgemeinde Bremen kann die angekündigte Software nicht vor Ende dieses Jahres in Betrieb genommen werden. Für die Stadtgemeinde Bremerhaven ist die Anschaffung einer neuen Software nicht beabsichtigt.
Zu Frage 3: Mit der Einführung der Software für den Einnahmebereich im Unterhaltsvorschuss soll die Datenlage und damit die Rückholquote verbessert werden. – Soweit die Antwort des Senats!
Herr Staatsrat, lässt man die Altschulden aus dem Unterhaltsvorschussgesetz wie in den früheren Jahren in die Verjährung laufen? Die „taz“ berichtet entsprechend.
Nein, das ist natürlich nicht beabsichtigt. Auch die Altschulden werden wieder angeschaut. Wir überlegen, ob wir dem noch einmal besonders nachgehen, aber das Hauptproblem ist in der Tat die Leistungsfähigkeit der Schuldnerinnen und Schuldner, insbesondere die der Schuldner. Die meisten Schuldner in Bremen und Bremerhaven sind nicht leistungsfähig, deswegen haben wir eine Quote, die ich auch nicht befriedigend finde, die sich aber nur schwer steigern lässt.
(Abg. R o h m e y e r [CDU]: Zu diesem Zeitpunkt nicht! Wir werden dann in der De- putation entsprechend noch einmal nach- fassen!)
Herr Staatsrat, ich möchte gern wissen, ob Sie uns erklären können, warum es so lange dauert, bis die Software in Betrieb genommen werden kann.
das für den gesamten Jugendhilfebereich eingesetzt wird. Im Augenblick wird eine Software mit dem Namen BUM eingesetzt, die sehr komfortabel ist. Wir prüfen nun, inwieweit die Software OK.JUG durch ein Ergänzungsmodul weiterverwendet werden kann, das ist das vorrangige Ziel. Es gibt aber auch Hinweise darauf, dass eine Erweiterung der bisher verwendeten Software BUM auch infrage käme.
Eine dritte Alternative wäre, die Daten direkt in SAP einzugeben. Uns ist wichtig, dass uns gerade im Sinne des Controllings die Daten künftig besser zur Verfügung stehen, um auch dadurch unsere Quoten steigern zu können. Deswegen muss sehr sorgfältig geprüft werden, welche Software wir zum Einsatz bringen und welche Probleme sich durch den Einsatz der Software ergeben.
Die neunte Anfrage in der Fragestunde befasst sich mit dem Thema „Perspektiven für Studienabbrecher“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Frau Grobien, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Wie hoch sind – aufgeschlüsselt nach Fachbereichen und Semestern – die Studienabbrecherzahlen im Land Bremen?
Was sind nach Kenntnis des Senats die häufigsten Gründe für einen Studienabbruch, und welche Angebote zur Unterstützung abbruchgefährdeter Studenten gibt es in Bremen?
Welche Unterstützungsmaßnahmen gibt es in Bremen, um Studienabbrechern eine neue Perspektive, beispielsweise eine fachverwandte duale Ausbildung, bieten zu können?