Es ist klar, dass die Bremer Aufbau-Bank zu Zeiten der Großen Koalition gegründet worden ist, und sie führte damals ein etwas behagliches Dasein. Das musste sie auch, weil wir unter massiver Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stehen. Wir hatten jetzt in diesem Jahr den Fall, dass eine Mitarbeiterin der BaFin einfach einmal so gesagt hat, sie komme nächste Woche in die Aufsichtsratssitzung. Sie saß da, hat keinen Ton gesagt, hat sich aber alles angehört, und als sie nach zwei Wochen kein Protokoll hatte, hat sie gefragt, wann sie denn das Protokoll der Aufsichtsratssitzung bekomme.
weil wir diese Zusammenarbeit brauchen. Wir kommen gut mit der BaFin klar, weil wir gut aufgestellt sind. Ich glaube, das ist auch im Interesse der Wirtschaft. Deswegen kann ich nur sagen: Die bremische Wirtschaft, insbesondere der Mittelstand, ist letztlich aus dieser Krise, der letzten im Jahr 2008 und auch den Verwerfungen, die wir jetzt im Moment haben, gut aufgestellt herausgekommen.
Wir haben dann noch das Ergebnis der beiden Beteiligungsgesellschaften. Da könnte man ein bisschen mehr erwarten – auch die Sparkasse hat da ihre Probleme – an direkten Beteiligungen.
Ich teile alles das, was der Abgeordnete Kottisch hier zum Schluss gesagt hat. Es ist wirklich eine Herausforderung, dass wir mehr in Wagniskapital hineingehen, dass wir mehr unkonventionelle Finanzierungen suchen. Das ist aber ein extrem schwieriges Thema. Auch mit den Existenzgründungen, das kann ich ganz offen sagen, sind wir nicht richtig zufrieden. Das ist aber auch ein bundesdeutsches Phänomen in allen Städten. Wir würden gern, und wir müssen auch gerade in diesem Bereich mehr Erfolge erzielen, auch die Wirtschaft muss da mehr Erfolge erzielen, also, da gibt es noch viele Felder.
In einem sind wir uns ganz sicher, in den nächsten Jahren wird die Bremer Aufbau-Bank, die unser erster Partner ist, die Bremer Landesbank ist sehr
wichtig für die Wirtschaft – –. Der Senat hat die Anstrengung, das Eigenkapital der Bremer Landesbank und darüber das Eigenkapital der NordLB aufzustocken, nicht gemacht, um damit Niedersachsen einen Gefallen zu tun, sondern um dem Mittelstand im Nordwesten Deutschlands bessere Finanzierungsmöglichkeiten zu geben. Das war unser wesentlicher Beitrag, aber unser Instrument ist vor allem die Bremer Aufbau-Bank, was die Bremer Unternehmen angeht. Sie wird in Zukunft in vielen Fällen noch eine größere Bedeutung erlangen. Das sagt uns die Sparkasse, das sagt uns die Landesbank, das sagen uns alle Partner. Wir sind da, glaube ich, guter Partner der Wirtschaft.
Vielen Dank an alle, die die Wirtschaft hier in Bremen und unsere Mitarbeiter so gelobt haben! – Danke schön!
Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 18/872, auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU Kenntnis.
Große Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen und der SPD vom 12. März 2013 (Drucksache 18/814)
Gemäß Paragraf 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort, Drucksache 18/898, auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.
Ich gehe davon aus, Herr Staatsrat Kück, dass Sie die Antwort auf die Große Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD nicht mündlich wiederholen möchten.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema ist zugegebenermaßen etwas sperrig, aber dennoch ist es im Bund-Länder-Verhältnis im Moment ein besonders aktuelles Thema. Nicht nur wir, sondern auch die großen Wissenschaftsorganisationen wie der Wissenschaftsrat, der Stifterverband für die deutsche Wirtschaft, die Hochschulrektorenkonferenz und viele andere diskutieren das Thema, und sie sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die deutsche Wissenschaftsfinanzierung aus der Balance geraten ist und korrigiert werden sollte.
Das generelle Problem besteht darin, dass der Bund seit der Föderalismusreform Hochschulen nur noch projektartig unterstützen darf, wobei Vereinbarungen der Zustimmung der Länder bedürfen, wie zum Beispiel im Hochschulpakt. Hochschulforschung und Hochschullehre liegen jetzt in der alleinigen Verantwortung der Bundesländer, gemeinsame Forschungsfinanzierung, institutionelle Forschungsförderung darf nur bei den überregionalen außeruniversitären Forschungsinstituten stattfinden. Wir Grünen fanden diese Entwicklung, diese Reform immer falsch, für uns war es immer wichtig, dass Lehre und Forschung an Hochschulen eine nationale und internationale Herausforderung sind und die Bundesländer damit nicht alleingelassen werden dürfen.
Im Ergebnis hat die Föderalismusreform zu einer erheblichen Schieflage in der Wissenschaftsfinanzierung geführt: Während das deutsche Wissenschaftssystem in der Forschung sehr gut aufgestellt ist, gibt es in der akademischen Ausbildung Nachholbedarf. Eine der Hauptursachen dafür ist auch, dass die stark ansteigende Zahl der Studienanfänger deutlich oberhalb der Prognosen liegt und die Bundesländer diese Herausforderung finanziell immer schwerer stemmen können.
Gleichzeitig stellt der Drittmittelerfolg der Hochschulen auch in Bremen – das ist ja positiv zu bewerten – eine Belastung der Grundhaushalte der Hochschulen dar, da die Overheads der Drittmittelprojekte gegenwärtig nicht auskömmlich vom Bund und der DFG finanziert sind. Gegenwärtig haben wir die Situation, dass sich der Bund mit 2,7 Milliarden Euro an der Hochschulfinanzierung beteiligt und die Länder mit 20,1 Milliarden Euro, so die Aussagen des Statistischen Bundesamtes. Ich finde, hier wird deutlich, dass man zu einem faireren Lastenausgleich zwischen Bund und Ländern kommen muss.
Deshalb haben wir in unserer Großen Anfrage verschiedene Aspekte abgefragt – ausdrücklich unter An––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
erkennung der gegenwärtigen Föderalismusbedingungen, die wir ja für falsch halten –, wie man zu einem fairen Lastenausgleich zwischen Bund und Ländern kommen kann und insbesondere, was das für Bremen bedeutet. Getragen war diese Anfrage von der Haltung, wie es funktionieren kann, dass der Bund mehr Verantwortung für die Forschung übernimmt und die Länder gleichzeitig mehr Chancen in der Grundfinanzierung haben.
Wir haben also vor dem Hintergrund gefragt, was es finanziell bedeutet, wenn der Bund mehr finanzielle Verantwortung in der außeruniversitären Forschung, also bei der Leibniz-Gesellschaft oder der Max-Planck-Gesellschaft übernimmt. Dort gibt es zurzeit einen Bund-Länder-Schlüssel von 50 zu 50. Was wäre, wenn man daraus einen Bund-Länder-Schlüssel von 70 zu 30 macht beziehungsweise bei Forschungsmuseen von 90 zu 10, wie es ja auch in der Helmholtz-Gemeinschaft der Fall ist? Das würde für Bremen eine Entlastung von 5,6 Millionen Euro im Jahr bedeuten. Was bedeutet es, wenn Programm- und Projektkosten, also Overhead-Kosten, bis zum Jahr 2019 sukzessive auf 50 Prozent erhöht werden? Das ist die zweite Säule des Hochschulpakts. Auch das würde eine Entlastung von 1,8 Millionen Euro ab dem Jahr 2014 aufwachsend bedeuten.
Was bedeutet es, wenn Projektpauschalen der Drittmittelprojekte des Bundesministeriums für Bildung und Forschung auf 30 Prozent erhöht würden? Dies würde eine Entlastung von 1,3 Millionen Euro ab dem Jahr 2014 bedeuten. Was würde es bedeuten, wenn der Pakt für Forschung und Innovation für die außeruniversitären Institute von fünf Prozent Aufwuchs wieder auf drei Prozent zurückgeführt würde? Das würde ab dem Jahr 2016 eine Entlastung von 700 000 Euro bedeuten. Es wäre ein Entlastungseffekt für Bremen ab dem Jahr 2014 von jährlich knapp neun Millionen Euro ansteigend, ein Betrag, der den Hochschulen in der Grundfinanzierung erheblich weiterhelfen würde. Das ist nicht nur ein Entlastungseffekt, der in Bremen auftreten würde, sondern in allen anderen Bundesländern natürlich genauso, und in den Flächenländern wesentlich stärker. Darüber hinaus ist es aber auch so, dass der Bund nach unserer Auffassung mehr Verantwortung in der Lehre übernehmen muss.
Die Kultusministerkonferenz hatte beschlossen, die Mittel für den Hochschulbau auf 900 Millionen Euro jährlich aufzustocken. Hintergrund ist, dass viele Hochschulbauten in Deutschland marode sind und wir eine stark ansteigende Anzahl von Studierenden haben, und es ist sehr gut, dass sich der Senat diese Forderung zu eigen gemacht hat. Jetzt geht es darum, auf Bundesebene dafür zu kämpfen, Bremen würde dadurch vier Millionen Euro mehr erhalten. Wir haben jetzt gerade Haushaltsberatungen, wir wissen, wie die Situation bei den Hochschulbauten ist.
Der letzte Punkt betrifft den Hochschulpakt. Auch da begrüße ich sehr die Einigung, die im April in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz erzielt wor
den ist. Dort ist anerkannt worden, dass wir eine stark ansteigende Zahl von Studierenden haben, denen wir eine Chance auf einen Studienplatz geben müssen.
Natürlich begrüße ich in dem Zusammenhang auch den Beschluss der Finanzministerkonferenz, die damit auch deutlich gemacht hat, dass wir das brauchen, aber dass auch klar sein muss, wer die Verantwortung dafür trägt. Bis zum Jahr 2015 könnte Bremen 50 Millionen Euro bekommen, wenn man die Bundesmittel dort optimal ausschöpfen könnte. Das würde ich mir natürlich wünschen.
Das Fazit zum Schluss: Alle Änderungen der Finanzierungen, die ich genannt habe, wären nach den Bedingungen der Föderalismuskommission möglich. Diese Reformen sind notwendig, wenn man eine leistungsfähige Wissenschaftslandschaft in Deutschland behalten will. Wir brauchen eine gute Ausbildung für die junge Generation, wir müssen den Fachkräftemangel bekämpfen –
ich bin sofort fertig, Herr Präsident! –, wir müssen der demografischen Entwicklung etwas entgegensetzen und international in der Lehre aufholen.
Wie gesagt, der Bund zahlt gegenwärtig 2,7 Milliarden Euro, die Länder über 20 Milliarden Euro, bei einem starken Anstieg der Zahl der Studenten. Das kann auf Dauer nicht gut gehen, schon gar nicht für die armen Bundesländer. Deshalb sind Reformen notwendig, und daher freue ich mich auch über die Antwort auf die Große Anfrage. Wir werden dort am Ball bleiben und hier in Bremen weiter diskutieren, wie wir über diesen Weg auch unsere Hochschulen in Zukunft besser unterstützen können. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir sehen, dass die Bremer Wissenschaftslandschaft im Vergleich zu anderen Ländern von Drittmitteln überdurchschnittlich profitiert und werten das, denke ich, zu Recht als Zeichen der engagierten und erfolgreichen Arbeit und der hervorragenden Qualität, die dort geleistet wird. Gleichzeitig stellt die jetzige Form der Kofinanzierung Bremen aber vor immer größer werdende Herausforderungen. Der Wissenschaftshaushalt schultert jetzt schon im großen Umfang immer weiter steigende Ausgaben, die zum Beispiel durch den Hochschulpakt entstehen. Dieser Problematik der steigenden Kofinanzierung sehen sich alle Länder gegenüber, einer Problematik der Abhängigkeit von Drittmitteln und einer immer größer werdenden Konkurrenz zwi––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
schen den einzelnen Instituten und Universitäten, dies insbesondere angesichts der steigenden Erwartungen an Studium und Lehre.
Die Hochschulrektorenkonferenz, die in diesen Tagen stattfindet und in der sich Rektoren der deutschen Hochschulen versammeln, beschreibt die Lage so: Während die Grundfinanzierung der Hochschulen real sank, haben sich die Drittmittel der Hochschulen mehr als verdoppelt, aber eben diese Grundfinanzierung ist für eine gute Ausgestaltung von Studium und Lehre eine wichtige Basis. Seit der Föderalismusreform – ich wiederhole ein bisschen, aber Wiederholung ist ja kein schlechtes Mittel – liegt aber eben diese Grundfinanzierung klar im Aufgabenbereich der Länder, die bundesweit zunehmend Probleme haben, diese notwendigen Finanzmittel aufzubringen.
Artikel 91 b Grundgesetz hindert den Bund daran, Studium und Lehre direkt zu unterstützen. Gemessen an der steigenden volkswirtschaftlichen Bedeutung von Bildung und ausreichendem akademischen Nachwuchs für Deutschland ist diese Form des Kooperationsverbots aus unserer Sicht dringend reformbedürftig.
SPD und Grüne haben außerdem auch eine Reihe von Initiativen zur Rücknahme dieses Kooperationsverbots in die Parlamente eingebracht, um innovative Forschung und Lehre auf solidere Füße zu stellen. Wenn es aber nun realistischerweise nicht gelingt, durch eine Änderung des Grundgesetzes verbesserte finanzielle Rahmenbedingungen für die Hochschulen zu erreichen, dann müssen die Länder auf andere Weise in die Lage versetzt werden, ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Hochschulen gerecht zu werden. Eine Veränderung der Finanzierungsströme zulasten des Bundes könnte also eine Alternative darstellen, und zwar unterhalb einer Änderung des Grundgesetzes.
Die Antwort des Senats zeigt aus unserer Sicht deutlich, wie das Land Bremen von einer Neuordnung der Wissenschaftsfinanzierung profitieren könnte. Der Bund würde auf diese Weise seiner Verantwortung für eine Ausweitung der Ausbildung akademischen Nachwuchses gerecht werden, indem er die Länder in die Lage versetzt, eine angemessene und zukunftsorientierte Grundfinanzierung sicherzustellen. Wir sehen also, dass es eine Alternative zur aktuellen Ordnung der Finanzströme geben könnte, und wollen uns diesen Weg nun gern genau ansehen. – Vielen Dank!