Protocol of the Session on August 31, 2011

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zehnte Anfrage steht unter dem Betreff „Auswirkungen der EHEC-Epidemie auf die Krankenhausbudgets“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Brumma, Frau Garling und Fraktion der SPD.

Bitte sehr, Herr Brumma!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie viele Patientinnen und Patienten mit einer EHEC-Infektion wurden im Lande Bremen versorgt?

Zweitens: In welcher Höhe entstanden zusätzliche ungeplante Sach- und Personalkosten sowie entgangene Erlöse durch Verschieben von Operationen beziehungsweise die Belegung von zusätzlichen Räumen als Isolierstationen in den Krankenhäusern im Lande Bremen?

Drittens: Wie werden diese eventuell entstandenen zusätzlichen Epidemie-Kosten aufgefangen, und werden gegebenenfalls anfallende Mehrerlöse mittels der gesetzlichen Abschläge durch das Krankenhausentgeltgesetz in Bremen gekürzt?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Jürgens-Pieper.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: In Bremer Krankenhäusern sind nach einer aktuellen Erhebung der Krankenhausgesellschaft der Freien Hansestadt Bremen 133 Patientinnen und Patienten mit einer EHEC-Infektion stationär behandelt worden. Davon wurden nach Kenntnis der beiden Gesundheitsämter in Bremen und Bremerhaven 35 EHEC-Fälle behandelt mit Wohnsitz in Bremen oder Bremerhaven.

Zu Frage 2: Noch während der EHEC-Epidemie Mitte Juni wurden von den betroffenen Krankenhäusern insgesamt etwa 1,5 Millionen Euro als voraussichtliche zusätzliche Kostengröße kalkuliert, die nicht über Fallpauschalen-Erlöse gedeckt sein wird. Durch eine aktuelle Kostenermittlung der Krankenhausgesellschaft ist die damalige Schätzung bestätigt worden.

Zu Frage 3: Die Verhandlung über zusätzliche Kosten ist eine Angelegenheit der Selbstverwaltung, also der betroffenen Krankenhäuser und Krankenkassenverbände. Dabei können die durch EHEC bedingten Mehrkosten weitgehend sachgerecht und flexibel im Rahmen der jährlichen Budgetvereinbarungen verhandelt werden. Handlungsleitend ist das Vorgehen der Hamburger Krankenkassen, die bereits Mitte Juni 2011 durch Erklärung des Verzichts auf die entsprechenden Abschläge die Kostentragungspflicht der Krankenkassen anerkannt haben, um den Krankenhäusern die für die Behandlung erforderliche Finanzierungssicherheit zu geben.

Diese Auffassung wird auf Bundesebene im Grundsatz geteilt. Im Rahmen einer durch den Vorsitzenden der Gesundheitsministerkonferenz angeregten Anfrage des Bundesministers für Gesundheit vom Juni 2011 haben die Bremer Krankenkassenverbände gegenüber dem Spitzenverband der Krankenkassen mitgeteilt, dass die Budgetverhandlungen für das Jahr 2011 in Bremen weitgehend abgeschlossen seien und deshalb eine mögliche Ausnahme von der Anwendung des Mehrerlösausgleichs für die betreffenden Fälle erst im Jahr 2012 beraten werden könne. Der Senat erwartet, dass entsprechend dem Hamburger Vorbild auch in Bremen die den Krankenhäusern durch die Epidemie entstandenen Kosten durch die Krankenkassen erstattet werden. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Zunächst einmal möchte ich mich hier bei den Beschäftigten bedanken, die in dieser schwierigen Zeit Überstunden geleistet und auf Urlaub verzichtet haben. Jetzt, meine ich, sollten die Kosten auch gedeckt werden. Sehen Sie denn Möglichkeiten, dass man noch eher an das Geld herankommen kann? Das sind ja auch Zinsverluste für die Krankenhäuser.

Bitte, Frau Senatorin!

Ich möchte einmal deutlich machen, so wie Sie auch – und ich glaube, es gilt auch für die Bürgerschaft –, dass es eine außerordentliche Leistung der Pflegekräfte, der Ärzte und der anderen Mitarbeiter war.

(Beifall)

Meine Amtsvorgängerin, Frau Rosenkötter, und ich selbst haben das beim Besuch im Klinikum BremenMitte auch noch einmal gegenüber den Mitarbeitern ausdrücklich gesagt. Deshalb fände ich es sehr gut, wenn wir auf eine Hamburger Lösung kämen.

Ich habe gesagt, es ist eine Frage der Selbstverwaltung, aber es kann natürlich möglich sein, und

so werde ich es in Gesprächen jetzt mit den Krankenkassen anregen, dass wir diese Erwartung haben, dass es eine Erklärung gibt – nicht nur in Hamburg, sondern auch in Bremen –, die deutlich macht, wir können das machen, obwohl das Budget schon weitgehend abgeschlossen ist. Das ist nach dem Krankenhausentgeltgesetz durchaus möglich. Daher meine ich, dass man in Zeiten, in denen wir von den Krankenkassen in der Sommerpause lesen konnten, dass es Beitragsstabilität, sehr gute Abschlüsse und Prämienausschüttungen für die Kunden und keine Zusatzbeiträge für die entsprechenden Versicherten gibt, durchaus einmal darüber nachdenken kann, warum dann nicht auch entsprechend finanziert werden kann. Die Krankenhäuser brauchen dieses Geld dringend.

(Abg. B r u m m a [SPD]: Vielen Dank!)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die elfte und damit letzte Anfrage in der Fragestunde trägt die Überschrift „Ungeprüfte Steuererklärungen in Bremerhaven?“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Frau Böschen, Tschöpe und Fraktion der SPD.

Bitte, Frau Kollegin Böschen!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Ist die Presseberichterstattung zutreffend, in der darüber berichtet wird, dass Steuererklärungen in Bremerhaven zeitlich befristet nur oberflächlich geprüft worden sein sollen?

Zweitens: Was waren die Gründe hierfür, und sind dem Land dadurch Steuereinnahmen verloren gegangen?

Drittens: Wie gedenkt der Senat, gegebenenfalls zukünftig solche Vorkommnisse zu vermeiden?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Bürgermeisterin Linnert.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: In den bremischen Finanzämtern ist ein bundesweites Risikomanagementsystem im Einsatz, mit dessen Hilfe alle Steuererklärungen anhand bestimmter Kriterien elektronisch auf ihren Risikogehalt hin überprüft werden.

Es ist zutreffend, dass in einem Zeitraum von circa vier Wochen im Finanzamt Bremerhaven Steuererklärungen, die nach Durchlaufen dieses Risikofilters keine Besonderheiten aufwiesen, schneller als üblich abgearbeitet worden sind. Insbesondere bei Steuerpflichtigen, die schon seit Jahren unauffällig sind, wurden in dieser Phase die Angaben in der Steuererklärung als richtig unterstellt und auf die Anfor

derung eventuell fehlender Belege wie zum Beispiel Spendenbescheinigungen verzichtet. Steuererklärungen, die nach Durchlaufen des Risikofilters große Summen oder Auffälligkeiten im Vergleich zum Vorjahr aufwiesen, wurden hingegen auch in dieser Phase intensiv geprüft.

Zu Frage 2: Im Finanzamt Bremerhaven war es im Veranlagungsbereich aufgrund einer Häufung von Personalausfällen durch Krankheit und Schwangerschaft zu einem Bearbeitungsrückstand gekommen. Ziel der Maßnahme war, dass die Steuerbürger in Bremerhaven trotz dieses Rückstands nicht länger als in Bremen auf ihren Steuerbescheid warten sollten. Betroffen waren ausschließlich Steuererklärungen, die bis zum 1. Juni bereits beim Finanzamt eingegangen waren. Die Steuerbürger konnten hieraus keine Vorteile ziehen, da sie bei Abgabe der Erklärungen damit rechnen mussten, dass diese auch wie bisher geprüft werden.

Da die Maßnahme zum Zeitpunkt der Presseberichterstattung am 5. Juli 2011 schon wieder beendet war, ist davon auszugehen, dass es zu keinen Steuerausfällen gekommen ist.

Zu Frage 3: Die Personalausstattung der Finanzämter ist grundsätzlich ausreichend, um die anfallenden Aufgaben sachgerecht zu erledigen. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass es aufgrund einer nicht vorhersehbaren Häufung von Personalausfällen hin und wieder zu solchen Engpässen wie im Finanzamt Bremerhaven kommt. Die Senatorin für Finanzen geht aber davon aus, dass die von der Finanzsenatorin im Jahr 2010 begonnene regelmäßige Ausbildung von 40 Anwärtern pro Jahr zu einer Entspannung der Personallage beitragen wird. – Soweit die Antwort des Senats!

Frau Kollegin Böschen, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Senatorin, es ist ja außerordentlich zu begrüßen, dass, wie Sie ausgeführt haben, 40 Anwärterinnen und Anwärter als Auszubildende eingestellt werden. Ich gehe davon aus, dass sie dann nach Beendigung ihrer Ausbildung auch übernommen werden!

Bitte, Frau Bürgermeisterin!

Wir können Einstellungen bei den Finanzämtern im Rahmen des Personaleinstellungsbudgets vornehmen. Sie wissen ja, dass wir auch bei den Finanzämtern eine Personaleinsparquote von 1,6 Prozent erbringen müssen, und die Herausforderung für den Senat ist, über begleitende Maßnahmen, zum Beispiel die Zusammenlegung der Veranlagungsfinanzämter und auch weiteren Technikeinsatz, sicherzustellen, dass wir unter den Bedingungen unsere Arbeit auch weiter erledigen werden. Wir werden den größten Teil derjenigen, die jetzt aus

gebildet werden, einstellen können, und darüber freue ich mich, aber es werden natürlich bestimmte Kriterien gelten, was die Qualität des Abschlusses betrifft.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Mit Beantwortung dieser Anfrage ist der Tagesordnungspunkt erledigt.

Aktuelle Stunde

Für die Aktuelle Stunde ist von den Abgeordneten Strohmann, Röwekamp und Fraktion der CDU folgendes Thema beantragt worden:

Rot-grünes Abstimmungschaos darf Bau des Wesertunnels der A 281 nicht gefährden

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Dr. Lohse. Die Beratung ist eröffnet. Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Strohmann.

Herr Präsident, meine sehr gehrten Damen und Herren! In der letzten Bürgerschaftssitzung der 17. Legislaturperiode haben wir über die A 281 debattiert, und in der ersten Sitzung des Landtags der 18. Legislaturperiode tun wir es nun heute wieder. Seinerzeit ging es um den Bauabschnitt 2/2. Der damaligen Debatte war eine umfangreiche Bürgerbeteiligung vorausgegangen, in zwölf Sitzungen haben wir mit der Bürgerinitiative an einem runden Tisch zusammengesessen. Der Bürgerinitiative wurde damals eine umfangreiche Beteiligung eingeräumt, und ich finde, dass der Kompromiss, den wir damals gefunden haben, sich sehen lassen kann. Dieser runde Tisch hat gezeigt, dass durch Bürgerbeteiligung ein Verfahren beschleunigt werden kann. Ich sage selbstkritisch dazu, ich habe das vorher nicht gedacht, und ich musste meine Meinung zu runden Tischen in diesem Fall revidieren. Es ist nicht einfach, aber man muss dann auch einmal Irrtümer eingestehen. Allerdings muss man sich auch fragen: Wo könnten wir heute beim Bauabschnitt 2/2 schon stehen, hätten wir uns früher zusammengesetzt und nicht kostbare Zeit verspielt?

(Beifall bei der CDU – Abg. Frau D r. S c h a e f e r [Bündnis 90/Die Grünen] meldet sich zu einer Zwischenfrage. – Glocke)

Gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Frau Dr. Schaefer? ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.