Ein schönes Stichwort im Übrigen mit der Papstwahl! Ich finde auch nicht, dass das Konklave im Rathaus stattfinden könnte. Das wäre ja ähnlich absurd.
Es geht hier nicht darum zu sagen, von wegen Regeln, Gewalt und Zwang. Diese beiden ersten Absätze sind sehr weich formuliert, und darauf hinzuwirken und zu sagen, wir wollen darauf achten, dass Podien entsprechend quotiert besetzt sind, ist keine Vorschrift. Das ist nicht nachvollziehbar umzusetzen, und ich halte das auch nicht für realistisch.
Beim Schaffermahl zu sagen, wir haben hier eine Veranstaltung im Rathaus, die explizit auf dem Frauenausschluss aufbaut, das, finde ich, geht allerdings ein Stück zu weit. Ich stelle hier ganz klar die Frage, wenn Sie mir sagen, formal ist es nicht möglich, das in diesem Gesetz unterzubringen: Wollen wir jetzt tatsächlich die Hände in den Schoß legen und ganz ruhig abwarten, wie sich das Ganze so ein wenig traditionell patriarchal verrückt oder nicht? Schon anzuerkennen, dass die Menschen nicht mehr in seltsamen Kostümen herumrennen, ist, finde ich, deutlich unterentwickelt. Dann können wir hier auch sagen, also vielleicht haben wir noch 500 Jahre. Wir erleben das wahrscheinlich dann nicht mehr.
Angesichts der Zeit, wie es inzwischen fortgeschritten ist, möchte ich die Frage stellen, wo denn hier eingegriffen wird und wie lange sich denn dieses Parlament das dann noch ansehen will, dass Bremen eigentlich mit etwas Reklame läuft, das im Grunde genommen tatsächlich dem Gleichheitsgebot komplett widerspricht.
Ich bin in einer sehr konservativen Gesellschaft groß geworden, ich habe das erlebt. Selbst das Maximilianeum hat es im Jahr 1980 geschafft, Frauen aufzunehmen; das ist die Studienstiftung der Bayerischen
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn Sie sagen, Frau Bernhard, Sie möchten gern den Paragrafen 5 um einen Passus 5 a ergänzen, da haben Sie zwei Absätze, und die Absätze heißen, „Die Verwaltung des Landes Bremen und der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven und die weiteren unter Paragraf 2 genannten Einrichtungen setzen sich dafür ein, Frauen und Männer in der Öffentlichkeit gleichberechtigt zu repräsentieren“, dann sage ich, Sie fallen hinter das zurück, was im Landesgleichstellungsgesetz bereits steht. Im Paragraf 5 steht: „Bei Benennungen für und Entsendungen in Gremien, öffentliche Ämter, Delegationen, Kommissionen, Konferenzen, repräsentative Funktionen, Veranstaltungen und Personalauswahlgremien sollen Frauen zur Hälfte berücksichtigt werden.“
Das ist nach meinem Verständnis deutlich mehr. Daher, finde ich, gibt es keine Veranlassung, dass jetzt irgendwie durch zusätzliche Formulierungen aufzuweichen. Der einzige Dissens, den wir haben, ist der, dass Sie gern möchten, dass das Verbot der Teilnahme von Senats- und Magistratsmitgliedern an Veranstaltungen, zu denen keine Frauen zugelassen sind, in das Landesgleichstellungsgesetz zusätzlich aufgenommen wird. Dann müsste man aber eigentlich auch fordern, dass sie nicht an Veranstaltungen teilnehmen dürfen, an denen keine Männer zugelassen werden, wie zum Beispiel an der Krönung der „Frau des Jahres“. Ich weiß nicht, ob das in unserem Sinne ist. – Danke!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Argumentation von Frau Motschmann gäbe es kein Frauenwahlrecht, habe ich eben gedacht, und wir bräuchten noch die Erlaubnis des Ehegatten, damit wir eine Arbeit aufnehmen.
(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der LINKEN) ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft. (A) (C)
Ich glaube, man muss das Thema bei dieser Diskussion schon etwas beherzter hier ins Haus einbringen. Deswegen finde ich den Antrag der LINKEN auch gut – auch wenn ich es nicht teile, dass wir über das LGG Regelungen treffen –, dass wir hier in der Mitte der Stadt darüber reden, mit welchen Traditionsveranstaltungen Bremen nach außen tritt.
Wenn man sagt, wir hätten bundesweit Reputation bekommen; in diesem Jahr haben wir bundesweit ziemlich viel schlechte Presse bekommen,
von der „Süddeutschen Zeitung“ oder der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“, da waren die Artikel über das Schaffermahl nicht so positiv. Es klang eher durch, dass es angestaubt sei, nur Bremen leiste sich noch drei Veranstaltungen, von denen Frauen gänzlich ausgeschlossen sind. Ehrlich gesagt, sind dies Veranstaltungen, auf denen Frauen servieren und tanzen dürfen, das Schaffermahl wird ja von jungen, ledigen Damen eröffnet, aber essen und trinken dürfen sie dort nicht, und ich finde, das ist überholt und sollte sich in Zukunft auch ändern, Frau Motschmann!
Wir haben in Deutschland mittlerweile qualifizierte Topmanagerinnen, und sie sind nicht durch Zufall in ihre Position gelangt, sondern durch Leistung, und sie können auch etwas dazu beitragen, dass man sich dort auch gut vernetzen kann.
Weltweit wird Politik in Unternehmen nicht mehr nur von Männern gemacht, sondern da arbeiten viele Frauen mit. Bei solchen Unternehmen wie Facebook, Google und bei den großen Internetunternehmen schon längst, weil sie eine moderne Struktur haben, aber auch bei Banken, Versicherungen und im Handel! Frauen sind da kein Zufall, sondern sie kommen da sehr gezielt vor und haben sich hochgearbeitet – ich lasse jetzt einmal das Thema Quote weg – durch Lebensleistung, Können, Wissen und durch harte Arbeit. Wenn es solche Veranstaltungen gibt, die sich damit rühmen, dass man sich dort besonders gut vernetzen und gute Geschäfte machen kann für Bremen,
dann sollten wir uns doch auch zusammentun und die Kompetenzen der Frauen nutzen. Das nützt auch dem Wirtschaftsstandort Bremen.
Ich weiß ja nicht, ob ich das Wort „hirnrissig“ sagen darf. Ich las ein Zitat, das auf der Straße bei der Demonstration ausgesprochen wurde, das ein Teilnehmer bei der Traditionsveranstaltung sagte: „Dort wird Korn getrunken, das ist nichts für Frauen.“ Das ist doch ein Argument, das an Lächerlichkeit gar nicht mehr zu überbieten ist.
Ich biete mich an! Korn trinken hier, glaube ich, auch mehrere Frauen, und das wäre sicherlich kein Hinderungsgrund. Ich kenne auch Männer, die Korn verabscheuen und ihn nicht trinken. Er gehört nicht zu meinen Lieblingsgetränken, aber ins Feld zu führen, dass dort härterer Alkohol getrunken wird und dass das nichts für Frauen sei – –. Ich habe auch gehört, es würden dort Witze erzählt. Bei der Eiswette gibt es auch Männer, die sich rühmen, besonders frauenfeindliche Witze zu äußern und dafür Beifall oder Gelächter kassieren, auch das überstehen wir im Jahr 2013. Wir können auch Gegenwitze erzählen, auch das wäre kein Hinderungsgrund, dass man weiterhin Frauen ausladen sollte.
Als wir am Internationalen Frauentag im Rathaus die „Bremer Frau des Jahres“ geehrt haben, und das ist eine große Bremer Veranstaltung, man kann auch sagen, dass es eine Traditionsveranstaltung ist, saßen da im Gegensatz – ich sage einmal, in den Siebzigerjahren wurden Männer gezielt ausgeladen, saßen aber im Rathaus, und das war auch schon Tradition und wird nicht laut gesagt – sehr viele Männer im Publikum. Die Bremer Frauen tun sich mit solchen Veranstaltungen nicht schwer.
Noch einmal die herzliche Einladung an die genannten Traditionsveranstaltungen: Öffnen Sie die Türen, die Frauen kommen gern! Ich weiß gar nicht, ob ich dort gern hingehen würde. Das Essen, das dort aufgetragen wird, ist nicht so mein Geschmack, aber ich finde, es wäre an der Zeit, auch da einmal mit den Traditionen zu brechen, sie zu modernisieren und die Türen zu öffnen.
Angesprochen wurde von Frau Böschen und Frau Hoch auch, dass das LGG nicht der geeignete Ort ist, um das, was beabsichtigt wird, nämlich die Gleichberechtigung von Frauen und Männern, weiter voranzubringen. Es ist eben nicht der geeignete Ort. Man könnte darüber nachdenken, dass mit einer Entschließung der Bürgerschaft die Mitglieder des Senats aufgefordert werden könnten, nur an Veranstaltungen teilzunehmen, die sowohl Männern als auch Frauen
In der Bremer Landesverfassung steht in Artikel 2 Absatz 2 und Absatz 4, dass die Ordnung zu Überlassung von Räumen und Sälen dahin ergänzt werden könnte, dass Säle und Räume des Rathauses für Veranstaltungen nicht staatlicher Stellen nur zur Verfügung gestellt werden, wenn die Veranstalter niemandem wegen seines oder ihres Geschlechts, seiner oder ihrer Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, seines oder ihres Glaubens, seiner oder ihrer sozialen Stellung, sexuellen Identität, religiösen und politischen Anschauungen die Teilnahme an den Veranstaltungen verwehren. Damit wäre gleich klargestellt, dass nicht nur das Geschlecht, sondern auch die weiteren in der Landesverfassung aufgeführten diskriminierungsrelevanten Merkmale nicht zu einem Ausschluss von einer Veranstaltung im Rathaus führen dürfen.
Zudem könnte der Senat auch aufgefordert werden, dass Prinzip des Gender Mainstreamings auch bei der Besetzung von Podien und Veranstaltungen, die durch den öffentlichen Dienst organisiert werden, noch stärker zu beachten. Dies tun wir aber ohnehin, der Senat achtet sehr genau darauf, wen wir zu Veranstaltungen schicken, dass wir nicht nur männliche Podien organisieren, und ich glaube, das ist auch hier im Haus längst Alltag.
Frau Senatorin, Sie haben gerade schöne Vorschläge gemacht, wie sich die Bürgerschaft verhalten könnte. Würden Sie sie Ihrerseits angehen? Selbstverständlich können auch Senatsmitglieder in diese Richtung aktiv werden.
Ja, natürlich führen wir im Senat solche Diskussionen, und wir führen auch Diskussionen über die genannten Traditionsveranstaltungen. Dort tut jedes Senatsmitglied natürlich auch das Seine zur Diskussion dazu.
Frau Senatorin, können Sie sich vorstellen, solch einen Vorstoß entsprechend auch im Senat vorzunehmen?
Das kann ich mir auch vorstellen, aber in dieser Debatte geht es ja darum, dass das Parlament nach einem Weg sucht, den Senat an dieser Stelle zu unterstützen, aber Frau Böschen, natürlich, ich würde es machen.